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Ermächtigung von Deutschen Konsuln. Vom 28. September 1872

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ermächtigung von Deutschen Konsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 31, Seite 404
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. September 1872
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Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 887.) Dem Ministerresidenten des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Columbien Dr. Schumacher ist die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.