Zum Inhalt springen

Ermächtigung von Deutschen Konsuln. Vom 25. November 1872

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Ermächtigung von Deutschen Konsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 32, Seite 408
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. November 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[408]


(Nr. 891.) Dem Kaiserlichen Konsul G. W. Heinsen in Puerto Plata ist für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.