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Einheitlicher Personentarif in Preußen

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Textdaten
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Titel: Einheitlicher Personentarif in Preußen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 2, S. 67
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[67] Einheitlicher Personentarif in Preußen. Der bereits seit dem 1. April 1889 in den Bezirken der östlichen preußischen Eisenbahndirektionen gültige Personentarif wird mit dem 1. April dieses Jahres auch auf die drei westlichen Bezirke ausgedehnt, so daß von da ab für ganz Preußen einheitliche Sätze bestehen. Dieselben betragen in gewöhnlichen Personenzügen für die 4 Klassen 8, 6, 4 und 2 Pfennig für den Kilometer. Für Schnellzüge (auch Kurier- und Expreßzüge) erhöht sich die Taxe für die drei ersten Klassen auf 9, 6 2/3 und 4 2/3 Pfennig; für Rückfahrkarten sind 12, 9 und 6 Pfennig zu zahlen; Karten 4. Klasse werden für Schnellzüge und als Rückfahrtarten nicht ausgegeben.

Weiß man also die kilometrische Entfernung, so kann man sich mit Leichtigkeit die Kosten der Eisenbahnfahrt selbst ausrechnen.