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Die drollige Randbemerkung Friedrich's des Großen

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Textdaten
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Titel: Die drollige Randbemerkung Friedrich's des Großen
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 30, S. 496
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[496] Die drollige Randbemerkung Friedrich's des Großen, mit welcher derselbe das Ersuchen des Ichthyologen Marcus Elieser Bloch um behördliche Beihülfe zur Herausgabe einer Naturgeschichte der Fische abweisend beschied – wir theilten dieselbe im Artikel über die Berliner Fischerei-Ausstellung, Nr. 25 dieses Jahrgangs mit – gelangte, wie uns ein Verwandter Bloch’s, Herr Richard Lesser in Leipzig, schreibt, in der erweiterten Form folgenden Cabinetsschreibens an den Bittsteller:

„Seiner Königlichen Majestät von Preußen, Unser allergnädigster Herr, lassen den Doktor Bloch, auf seine allerunterthänigste Anzeige vom 25. dieses, und in Ansehung des darin gethanen Antrages, hierdurch zu erkennen geben, daß es nicht nöthig ist, von denen Cammern eine Liste von den Fischen zu erfordern, denn das wissen sie schon aller Weges, was es hier im Lande vor Fische giebet, das sind auch durchgehends dieselbe Arthen von Fischen, ausgenommen im Glatzischen, da ist eine Arth die man Kaulen nennet, oder wie sie sonst heißen, die hatt man weiter nicht, sonsten aber sind hier durchgehends einerley Fische, die man weiß und kennet: Und darum ein Buch davon zu machen, würde unnöthig seyn, denn kein Mensch wird solches kauffen: die zugleich mit eingereichte Kupfer-Abdrücke, von einigen Fischen, erfolgen hierbei wieder zurück.

     Potsdam, den 27. Martz 1781.
Friedrich.“

So ist der Text, dessen Handschrift sich im Besitz des Herrn Lesser befindet, auch 1856 in den 3. Theil des 27. Bandes der „Oeuvres de Frédéric le Grand“ aufgenommen worden.–

Diese Ablehnung des Bloch’schen Gesuches war aber, wie Herr Lesser weiter berichtet, nur eine anfängliche, denn der König erließ am 13. November 1781 an sämmtliche Kriegs- und Domänen-Kammern, auch Deputationen, mit Ausschluß Schlesiens, die Verfügung, dem Doctor Bloch zur vollständigen Ausarbeitung der ökonomischen Naturgeschichte das Verzeichniß der Namen aller Fische in den Gewässern der königlichen Provinzen zuzufertigen und diesem Verzeichnisse instructive Bemerkungen beizufügen. Auch findet sich im Staatsarchive das französische Originalschreiben des Doctor Bloch vom 12. Mai 1782, in welchem derselbe dem Monarchen über den glücklichen Fortgang seines Werkes Bericht erstattet und die Erlaubniß nachsucht, sich für den Illustrator seines Werkes einige Exemplare des Sterlets beschaffen zu dürfen, welche ihm auch gewährt wurde. In den Mühlenteich bei Küstrin, wie in den Gierland-See im pommerschen Amte Colbatz hatte der König nämlich seit dem Jahre 1774 mit großer Mühe und vielen Kosten den Sterlet aus Rußland verpflanzen lassen, der sich übrigens bis heutigen Tages in beiden Gewässern erhalten hat.