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Die Türkensteuer

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
Autor: Walther Kabel
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Titel: Die Türkensteuer
Untertitel:
aus: Das Buch für Alle, Illustrierte Familienzeitung, 49. Jahrgang 1914, Heft 5, S. 120–121
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1914
Verlag: Union Deutsche Verlagsgesellschaft
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Erscheinungsort: Stuttgart
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Quelle: Commons
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[120] Die Türkensteuer. – Als die Türken im Jahre 1529 Ungarn zur Hälfte ihrem bisherigen Besitzstande einverleibt hatten, entschloß sich das damalige Deutsche Reich endlich zu energischem Vorgehen gegen den unruhigen östlichen Nachbarn. Um die hierzu notwendigen Geldmittel aufzubringen, wurde eine allgemeine Abgabe für das gesamte Reichsgebiet, die sogenannte Türkensteuer, ausgeschrieben. Von dieser Steuer waren nach einem Beschluß des Reichstages zu Regensburg weder Adelige noch Geistliche ausgenommen. Auch die Klöster mußten dazu das Ihrige beitragen. Die mit der Beitreibung der Steuer beauftragten kaiserlichen Beamten stießen jedoch vielfach auf offene Widersetzlichkeit, besonders in Westdeutschland, wo man sich durch die Türkengefahr weniger bedroht fühlte. Die kaiserliche Rechnungskammer in Wien hatte ausgerechnet, daß diese neue Abgabe für das erste Jahr, 1531, 983 000 Taler einbringen sollte. Jedoch nicht einmal die Hälfte kam zusammen. Aus diesem Grunde wurde für das Jahr 1532 die Steuer, die bisher als bestimmte Pauschalsumme jeder Land- und Stadtgemeinde auferlegt worden war, fernerhin als Kopfsteuer behandelt: jeder über zwanzig Jahre alte Mann mußte zukünftig je nach seinem Stande seinen Beitrag für die „zugesagte Hilfe wider die Türken“ entrichten.

Die geringste Summe bezahlten die sogenannten unehrlichen Leute, die Scharfrichter und Gaukler und ihre Sippe – für das Jahr drei Groschen. Dann kam das Hausgesinde, Knechte und Mägde, mit vier Groschen. Dasselbe zahlten die gewöhnlichen [121] Soldaten. Es folgten die verschiedenen Berufsklassen je nach ihrem Einkommen. Mönche, Geistliche und Feldhauptleute zahlten auffallenderweise dasselbe, zwölf Groschen. Auch des Kaisers Majestät, die regierenden deutschen Fürsten und die Mitglieder ihrer Häuser waren zur Türkensteuer verpflichtet. Der Kaiser zahlte dreihundert Taler, die kaiserlichen Prinzen zehn Taler, die Fürsten zwischen dreißig und fünfzig Taler.

Mit dieser Kopfsteuer hatte das Reich mehr Erfolg. Sie ergab für das Jahr 1532 die Summe von 721 563 Taler, und so wurde bis 1570 die Türkensteuer regelmäßig alljährlich erhoben, allerdings in wechselnder Höhe. Es blieb jedoch bei der Art der Beitreibung als Kopfsteuer. Nach 1570 erfolgte die Einziehung dann in immer größeren Zwischenräumen, bis sie mit dem Jahre 1619 für die außerösterreichischen Gebietsteile des Deutschen Reiches ganz aufhörte. In Österreich selbst bestand die Abgabe noch bis ins achtzehnte Jahrhundert.

Die durch die Türkensteuer aufgebrachten Summen – bis 1619 zusammen gegen fünfzig Millionen Taler – wurden für kriegerische Rüstungen gegen die Türkei, wozu auch die Anlage von Festungen gehörte, dann aber zum Teil zur Auslösung von Gefangenen verwendet. Für letzteren Zweck sollen allein gegen zwölf Millionen Taler gezahlt worden sein. Bezeichnend für die damalige türkische Finanzwirtschaft ist es, daß die Regierung des Sultans auf einen gegenseitigen Austausch von Gefangenen sich nur in den seltensten Fällen einließ, vielmehr für die christlichen Kriegsgefangenen eine bestimmte Taxe hatte. Für einen gemeinen Soldaten verlangte der Sultan zwanzig Taler Lösegeld, für einen Obristen fünfhundert Taler. Als nach der Seeschlacht bei Lepanto (1571), in der die Türken eine völlige Niederlage erlitten, die kaiserliche Regierung nun auch für die türkischen Gefangenen ein ähnlich angesetztes Lösegeld forderte, ließ Sultan Selim II. dem deutschen Kaiser die Antwort erteilen, dieser möge mit den Gefangenen nach Belieben verfahren, da er nichts zahlen werde. Die Türkei habe genug Menschen. Woraufhin die gefangenen achthundert Türken einfach in die kaiserliche Armee eingereiht wurden.

W. K.