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Die Sachsen in Siebenbürgen

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Textdaten
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Autor: Friedrich Hofmann
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Titel: Die Sachsen in Siebenbürgen
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aus: Die Gartenlaube, Heft 23, 24, S. 375–378, 402–404
Herausgeber: Ernst Ziel
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1881
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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Die Sachsen in Siebenbürgen.

Eine Bitte um „deutsche Waffen“ für den verlassenen Bruderstamm.

Oesterreich hieß noch nicht „die österreichisch-ungarische Monarchie“, sondern es stand als „Kaiserthum Oesterreich“ noch an der Spitze des „Deutschen Bundes“, als sein Ministerpräsident, der clerical-feudale Graf Beleredi, gegen die national- und freigesinnten Männer des durch ihn sistirten Wiener Reichstages die Drohung ausstieß: „Man muß diesen Deutschen zeigen, daß man Oesterreich ganz gut ohne sie regieren kann.

Diesen Gedanken hatte wohl jede der anspruchsvolleren nichtdeutschen Nationalitäten des völkerreichen Staates oft genug gehegt; er war nicht neu – aber an dieser Stelle, der nächsten neben dem Throne, hatte ihn noch Niemand so scharf und so laut auszusprechen gewagt, und eben darum mußte seine Wirkung so sein, wie sie es wurde: aufregend und ermuthigend für die herrschsüchtigen Theile und unheilvoll für das Ganze des Staates, dem nur ein Wille und ein Gesetz eine geschlossene Kraft, aber in dieser mit dem Gefühl der Sicherheit gegen außen den Segen der Ordnung und Freiheit im Inneren verleihen konnte.

Stellen wir uns das Völkerbild Oesterreichs einmal vor Augen![1] Es scheidet sich von selbst in drei Theile: in einen nördlichen, einen mittleren und einen südlichen, in deren jedem sich compacte Massen von besonderen Nationalitäten an einander reihen. Im Norden sehen wir die Czechen, von allen Grenzgebirgen her von einem starken Rahmen Deutscher eingeengt, im Innern Böhmens sich ausbreiten; an diese schließen im Osten sich die Mähren, die Slovaken, die Polen und die Ruthenen an, sodaß wir vom Herzen Böhmens bis an die russische Grenze nur eine slavische Völkerreihe vor uns haben.

Den mittleren Theil bilden im Westen die Deutsch-Oesterreicher; östlich von ihnen breitet sich das Gebiet der Magyaren und neben diesen das der Rumänen (Walachen) aus, die, wiederum in starker und compacter Masse, die siebenbürger Szekler und Sachsen völlig vom magyarischen Gebiete trennen.

[376] Die südlichsten Volkstheile Oesterreichs sind die Italiener Tirols, die Slovenen in Untersteiermark und Krain, und mit diesen hängen, die Magyaren von dem jetzt selbstständigen serbischen Füstenthum trennend, die südslavischen Völker der Slavonier und der Serbo-Kroaten zusammen, ferner die diesen stammverwandten Morlakken Dalmatiens, die nun mit Bosnien und der Herzegowina ein slavisches Gebiet beherrschen, das weit in den Süden reicht, wo Oesterreich die Faust von Novibazar zwischen Serbien und Montenegro hineingeschoben, und das an Ausdehnung dem der Nordslaven gleich kommt.

Ist dieses Völkerbild an sich schon farbenreich genug, so gewinnt es doch noch einen besondern bunten Schmuck durch die vielen Sprachinseln, durch welche von den Grenzen des Deutschthums an der Gang des deutschen Culturfortschritts durch alle drei eben genannten Abtheilungen bis zum äußersten Osten wie durch ehrende Marksteine bezeichnet wird. – Diese deutschen Sprachinseln beginnen in unserer nördlichen Abtheilung schon in Böhmen, wo Prag selbst als eine Hochburg deutscher Wissenschaft mitten im Czechenlande prangt. Die Sprachinsel Iglau steht wie ein mächtiger Brückenpfeiler zwischen dem deutsch-böhmischen Vorgebirge Neuhaus im Süden und der Südspitze des deutschen Schlesierlandes, das den Deutsch-Böhmen der Nordgrenze die Hand reicht. In Mähren und der Slovakei, sowie im Polen- und Ruthenengebiete finden wir bald größere Niederlassungen, bald einzelne Gemeinden Deutscher, hauptsächlich behaupten sie sich aber in den Hauptsitzen der Industrie, der Regierung und der Wissenschaft. Im Ganzen zählen wir in dem bezeichneten Gebiete vierundfünfzig größere und Keine Sprachinseln, darunter: Olmütz, Brünn und Austerlitz, Krakau und Wieliczka, Lemberg, Brody und Czernowitz.

Noch bedeutender tritt diese Erscheinung in Ungarn und Siebenbürgen auf. Die vielgestaltigen, volkreichen deutschen Sprachinseln folgen hauptsächlich dem Donaustrom, aber auch abseits davon, doch einzelner, schwimmen sie im Magyarengebiete, in welchem allein man deren etwa fünfundvierzig zählt. Eine starke Gruppe, welche von Arad über Temesvar bis Werschetz hinabreicht, bildet die Grenze zwischen dem magyarischen und dem rumänischen Sprachgebiet, welch letzteres etwa zwanzig deutsche Sprachinseln umfaßt, darunter als die größten die Lande der Sachsen, aber auch viele (wohl nahe an dreißig) kleine magyarische Sprachinseln, hauptsächlich in der Richtung nach dem Szeklerlande, welches die Hauptmasse des Landes der Sachsen vom Königreich Rumänien trennt. Die deutschen Sprachinseln in Ungarn sind für den uns vorliegenden Fall vom schwersten Gewicht, doch verdienen auch die der südlichen Abtheilung Beachtung, indem auch sie vorzüglich die Haupt-, Industrie- und Verkehrsorte andeuten, wie im Gebiete der Slovenen: Marburg, Pettau, Cilli, Laibach, Görz und Triest. In Gottschee haben etwa 28,000 fränkisch-thüringische Einwanderer seit Jahrhunderten heimathliche Sprache und Sitte bewahrt. Dünner gesäet (etwa fünfzehn) sind diese Sprachinseln in dem weiten Landstriche zwischen der Drau und der Sau in Slavonien und Syrmien, bis sie, bei Semlin die Donau überspringend, in Weißkirchen enden.

Ueber den innigen Zusammenhang dieser deutschen Sprachinseln mit dem gesammten Culturleben namentlich in Ungarn hat unser Artikel „Die Deutschen in Ungarn“ (1880, Nr. 25) eine ausführliche Darlegung gegeben. Wir können Diesem aus eigener Erinnerung noch Folgendes beifügen. In der Mitte der dreißiger Jahre muß eine Zeit des friedlichsten Verhältnisses zwischen Deutschen und Magyaren gewesen sein: davon war sogar im Herzen Deutschlands eine Spur zu erkennen, nämlich in den vielen Ungarn, welche damals auf deutschen und namentlich auf den sächsischen Hochschulen von Halle, Leipzig und Jena studirten. In Jena hatten sich ein Paar Dutzend dieser Ungarn mit Siebenbürger Sachsen der Burschenschaft angeschlossen. Wir lebten im innigsten Verkehr mit ihnen, und sie belehrten uns über manche Eigenthümlichkeit ihrer heimischen Zustände. Alle aber versicherten, daß das Wagniß, das sie trotz des strengen österreichischen Verbots mit dem Besuch unserer Universitäten unternommen, ihnen daheim reichlich gelohnt werde; denn es gehöre zum Stolz vieler ihrer Magnaten, zu Hauslehrern und Geistlichen solche zu wählen, welche in Sachsen studirt hätten. Daß bei solcher Achtung vor deutscher Wissenschaft auch die deutsche Sprache nicht verachtet wurde, ist selbstverständlich; sie war die Sprache der Gebildeten im ganzen Lande, und selbst in den slavischen Reichstheilen das allgemeine Verständigungsmittel.[2] Nicht übersehen dürfen wir allerdings, daß Deutsche und Ungarn damals unter einem gemeinsamen Drucke litten und einen gemeinsamen Feind hatten: das Metternich’sche System.

Dieses freundliche Verhältniß war allerdings nur in den Kreisen der Höchstgebildeten möglich. In den Massen saß, wie bei allen nichtdeutschen Völkern des Reiches, der Ingrimm gegen die fremde Sprache der Herrschenden, der Beamten, der Militärfuchtelei und aufgezwungenen Schulmeisterei fest. Dazu gesellte sich frühzeitig das Mißgefühl über das Emporkommen der Deutschen, ob sie als Landbauer, Handwerker oder Handelsleute, ob als Künstler oder Gelehrte irgendwo festen Boden gewonnen. Wenn der ärmere Theil des ungarischen Adels solches betriebsame Bürgerpack mit der Verachtung strafte, wie ungefähr der leichtfertige Student den „Philister“, so fraß in anderen Volksschichten, und namentlich bei Slaven und Walachen, der Neid tiefer und streute überall mit dem Samen der Cultur auch gleich den jener Feindschaft aus, die seit Belcredi’s verhängnißvollem Worte in so üppige Blüthe geschossen ist. Es war ein Unglück für den deutschen Culturgang zwischen Alpen und Karpathen nach dem Orient, daß seine Führung in die Hand der Regierung Oesterreichs fallen mußte, das bei seiner politischen und kirchlichen Starrheit sich nirgends Freunde zu erwerben verstand. Während die deutschen Künstler die Lieblinge der römischen Bevölkerung waren, konnte man im österreichischen Oberitalien an jeder Straßenecke das „Morte ai Tedeschi!“ lesen, und während auf dem Burgkeller in Jena deutsche und ungarische Jugend innige Freundschaft schloß und sich schwärmerisch am Herzen lag, kochte jenseits der hohen Tatra das Gift der alten Zwietracht in den Massen fort.

Wie aber war es möglich, in wenigen Jahrzehnten Zustände zu schaffen, wie sie in diesem Augenblicke herrschen, Zustände, durch welche Deutsche und Magyaren der „österreichisch-ungarischen Monarchie“ durch alle Stände auf das Feindseligste aus einander gerissen worden? Auch diese Frage müssen wir noch erledigen, ehe wir zu unserm Gegenstände kommen können.

Die krankhafte Hast, mit welcher die Magyaren alle Völler in den weiten Ländern der Stephanskrone, die ihnen der „Beust’sche Ausgleich“ überantwortet, zu magyarisiren streben, diese immer fanatischer treibende Hast entspringt einem politischen Traumbilde, das nicht in Erfüllung gehen kann. Ich erinnere die Leser an unser Völkerbild. Noch mit weit mehr Recht, als wir im deutschen Reiche, können jetzt die Magyaren singen: „Feinde ringsum!“ Im Norden droht ihnen der panslavistische Geist, hinter welchem Rußland steht, Ungarns allerschlimmster Feind. Im Osten ist das Königreich Rumänien erstanden, ein selbstständiger Staat von der Macht Baierns, dem der Anfall einiger Millionen, ungarischer Rumänen nicht unwillkommen sein kann. Der Zusammenhang zwischen beiden besteht; schon jetzt finden massenhafte Auswanderungen aus dem ungarischen nach dem Königreiche Rumänien statt, um dem Drucke der Magyarisirung zu entgehen.

Wie im Norden, ist im Süden ein trotziges Slaventhum zur energischen Abwehr der nationalen Unterdrückung bereit; die Kroaten stehen bereits im Kampf, und nach Serbien ist eine so massenhafte Auswanderung aus Südungarn eröffnet, daß die eifrigen Herren in Budapest sofort auf den Verdacht verfallen sind, es könnten dies nur die Folgen von Umtrieben feindseliger Agenten sein; denn daß Jemand von selbst auf den Wunsch gerathen könnte, der Herrlichkeit der magyarischen Wirthschaft, dem Steuer- und Entnationalisirungsdruck sich zu entziehen, ist magyarisch nicht denkbar. Und im Westen des Magyarenlandes? Im Westen wohnen die Deutsch-Oesterreicher, und hinter ihnen steht das Deutsche Reich, das mit der „österreichisch-ungarischen Monarchie“ einen Bund geschlossen hat.

Ein Politiker, in welchem die blinde Leidenschaft nicht mit dem klaren Verstand in Kampf gerathen und in welchem der Gedanke der Völkerbeglückung höher als die nationale Eitelkeit gestanden, würde für die Sicherheit und edelste Machtentfaltung des Gebiets der Stephanskrone nichts Gedeihlicheres gefunden haben, [377] als den ehrlichen Anschluß der Magyaren an die Deutschen und das Deutsche Reich, als die ohne Zweifel jetzt zuverlässigste Macht Europas. Nicht blos das Bündniß, sondern auch das eigene Industrie- und Handelsinteresse gebietet dem Reich, sich den Weg in’s Morgenland weder durch Rußland noch durch einen andern deutschfeindlichen Staat versperren zu lassen. Eben deshalb ist es, im Verein mit jenen Interessen, Deutschlands ernste Sorge, den Bestand Oesterreich-Ungarns gegen jeden Angriff aufrecht zu erhalten. Mit diesem Gefühl, der Sicherheit nach außen mußten die magyarischen Staatsmänner, nachdem sie vollkommen „freie Hand“ gewonnen, nicht die Unterdrücker, sondern die Befreier aller nichtmagyarischen Völker der Stephanskrone werden. Was Oesterreich ihnen so lange versagt – sie mußten es mit offenen Händen bieten, und sie konnten es; denn sie hatten die Macht dazu. Alle Slaven, Rumänen und Deutsche Ungarns an sich ketten durch die Segnungen der Freiheit, der Bildung und des geschützten Wohlstandes – das wäre eine Washington-That gewesen, und wie es keinem französischen, keinem italienischen, keinem deutschen Schweizer, trotz aller Verlockung, die in der Zugehörigkeit zu einem großen Reiche liegt, jemals eingefallen, dem gemeinsamen schweizerischen Vaterlande untreu zu werden, mit derselben Treue würden die genannten ungarischen Nationen sich unter dem Schutze der Magyarenkrone frei und glücklich gefühlt haben.

Leider waren für eine so hohe und edle Idee die Köpfe und Herzen der ungarischen Staatslenker zu klein; sie griffen, sobald sie die Macht fühlten, zum schroffsten Gegensatz jener Idee: zur rücksichtslosesten Ausnutzung ihrer Uebermacht, zur vollsten Sättigung der Selbst- und Herrschsucht und zur Befriedigung lange gehegter Rache. Und all das Unglück, das für Millionen daraus erwächst, ist das Erzeugniß jenes politischen Wahns, der sich des gesammten Magyarenvolks bemächtigt hat.[3] Ein Drittel aller Völker der Länder der Stephanskrone bildend, faßten die Magyaren, den Entschluß, die zwei anderen Drittel Nicht-Magyaren ihrer nationalen Rechte und ihrer Nationalitäten vollständig zu berauben, sie mit Leib und Seele sich einzuverleiben und so ein Fünfzehnmillionen-Reich herzustellen, das als rein-magyarische Großmacht seine Selbstständigkeit sich selbst zu wahren im Stande sei.

Die Geschichte kennt kaum ein kühneres Unternehmen, aber auch kein verhängnißvolleres für den Unternehmer selbst. Die Vernichtung fremder Nationalitäten ist ein schweres Werk, an welchem schon die Mächtigsten gescheitert sind. Der Vernichtungskampf gegen das Deutschthum schleuderte einen Napoleon den Ersten nach St. Helena. Hier vollbringt’s nicht die Gewalt allein; hier ist die Zeit der zerstörendste Mithelfer, aber nicht die von Jahrzehnten; oft trotzt das, was wir mit der schönsten Bezeichnung schmücken: die „Muttersprache“, im Heiligthum des Hauses Jahrhunderte lang der offenen Tyrannei und hebt im Stillen den Samen des Hasses und der Vergeltung auf für die rechte Zeit. Gewaltsam unterdrückte Völker sind nie eine Stärkung, sondern stets eine Schwächung, der unterdrückten Macht gewesen.

Trotzalledem fahren die Magyaren in der begonnenen Weise, namentlich in der “Unterdrückung alles Deutschen fort, wie unser bereits angeführter Artikel in Nr. 25 von 1880 dargethan hat. Wenn nun, wie dort (S. 406) gesagt ist, die Deutsch-Ungarn des Magyarengebiets, welche mit der neuen magyarischen Bewegung gegen Oesterreich, 1861, sympathisirten, weil eben damals „Oesterreicherthum leider Ultramontanismus, Absolutismus und Reaction, der Magyarismus dagegen politische und religiöse Freiheit bedeutete“, ungeachtet dieser Magyarenfreundlichkeit bald genug die Angriffe auf ihre Nationalität spüren mußten, so konnte man an der Wucht, mit welcher die Faust der Gewalt auf die Sachsen Siebenbürgens niedetfiel, sofort erkennen, daß es hier einen verhaßten Feind nicht nur niederzudrücken, sondern zu erdrücken galt.

Die Sachsen Siebenbürgens gehören bekanntlich zu den deutschen Einwanderern, welche der Einladung ungarischer Könige gefolgt sind, die in einsichtsvoller Sorge für ihr Land erkannt hatten, daß die eigene Bevölkerung zu schwach sei, um dasselbe im Innern zu cultiviren und nach außen zu schützen. Der Wandertrieb der Deutschen, durch die Kreuzzüge neugeweckt und nach Osten hingeleitet, war leicht zu solcher Auswanderung in geschlossener und geordneter Masse zu bewegen, und haben die deutschen Einwanderungen, unter König Geisa im zwölften Jahrhundert beginnend, nach und nach in Siebenbürgen eine Colonie von mehr als 200,000 Seelen gegründet. Die ersten Schaaren scheinen aus Flandern, sowie von Rhein und Mosel hergekommen zu sein, spätere Zuzüge aber auch aus Friesland zu stammen; wie, nach J. Grimm’s Annahme die Seeblätter im Wappen von Hermannstadt andeuten; da aber seit dem dreizehnten Jahrhundert der Name „Sachsen“ für alle Deutschen Siebenbürgens Geltung gewinnt, so mögen aus dem weiten Gebiete von Niedersachsen ebenfalls noch bedeutende Ansiedlermassen dazu gekommen. sein. Erinnern müssen wir hier an die kecke Sage vom unterirdischen Zuge der Hamelner Kinder nach Siebenbürgen, welche Seite 374 dieser Nummer erwähnt ist.

Die großartige Schicksalstragödie, welche die Geschichte dieses Sachsenvolks vor uns aufrollt, wird später hier Raum finden. Jetzt müssen wir vor Allem wissen, was die Sachsen dem Ungarlande waren und was sie zu Recht besaßen, um ermessen zu können, wie sie von magyarischen Parlamenten und Ministern beraubt worden sind.

Welche Achtung die Sachsen in ihrer neuen Heimath sich zu erwerben vermocht, das bezeugt der Freibrief, welchen König Andreas der Zweite von Ungarn ihnen 1224 ausstellte. Zugesichert waren ihnen vor Allem Schutz ihrer Nationalität Und Selbstverwaltung. Die Könige wußten, was sie an ihnen hatten, namentlich auch ihrem unzuverlässigen und habgierigen Adel gegenüber; nicht vergeblich ertheilten sie ihnen ein gemeinsames Siegel, das die Inschrift trug: „Ad retinendam Coronam“ (Zum Schutz der Krone). Die Entwickelung ihres freien deutschen Gemeindewesens hatte mit dem Jahre 1464 ihre Vollendung erreicht. Jede Gemeinde wählte alljährlich ihren „Richter“, sowie die „Geschworenen“ oder „Aeltesten“. Viermal im Jahre trat die Gemeindeversammlung als höherer Gerichtshof („Stuhl“) und einmal im Jahre die Gauversammlung als Landtag zusammen. Das Hermannstädter Gericht war der „Oberhof“ für alle Stühle und Bezirke. Die Regierung und Verwaltung des gesammten Sachsenlandes, das wegen seiner königlichen Freiheiten der „Königsboden“ genannt wurde, leitete die „Sächsische Nationaluniversität“, an deren Spitze der früher vom König, später von der Nation gewählte Nationsgraf (Comes) stand. Er war zugleich Führer der bewaffneten Macht, die immer wohlgerüstet sein mußte; denn der von den Sachsen urbar gemachte Boden ist nur zu oft mit ihrem und ihrer Feinde Blut gedüngt worden. Einen Adel ließen die Sachsen nicht in ihrer freien Gemeinschaft aufkommen; keine Ritterburg liegt als Ruine im Lande, aber die Befestigungen ihrer Berge und Kirchen, die sächsischen „Bauernburgen“ zeugen noch heute davon, wie tapfer dieses Volk seine Heimath gegen Feinde, gegen Walachen und Türken, oft selbst gegen die Ungarn vertheidigen mußte (vergl. „Gartenlaube“ 1869, Nr. 30).

Der Reformation schloß sich sofort das ganze Volk an, und von da an beginnt der innige, geistige Zusammenhang dieser Sachsen mit Deutschland. Von da ward es feste Bestimmung, daß die Candidaten des Pfarramtes gelehrte Studien in Deutschland gemacht haben mußten. Natürlich holten auch die Genossen anderer Facultäten sich dort ihre geistige Erfrischung. Selbst in Deutschland würde das kleine Sachsenland eine hohe Stufe der Volksbildung eingenommen haben; es besaß nicht weniger als fünf Gymnasien, ein Progymnasium, dazu Seminarien, Real-, Ackerbau- und Gewerbeschulen und Elementarschulen in jedem Dorfe und dazu eine ausgezeichnete Rechtsakademie in Hermannstadt. Das gesammte Vermögen der Nationaluniversität (der corporativen Vertretung der Sachsen), das auf zwei Millionen Gulden angegeben wird, war ausschließlich den Zwecken deutscher Bildung gewidmet, die ihre Nationalität allein bisher aufrecht erhielt.

Die königlichen Rechte der Sachsen sind zwar oft verletzt, ja [378] zeitweise aufgehoben, aber stets wieder erneut worden, und selbst in den gesetzlichen Bestimmungen über die Vereinigung Ungarns und Siebenbürgens von 1868 setzt der dreiundvierzigste Artikel Folgendes fest:

„§ 10. Behufs von Sicherstellung der Innerverwaltungsrechte der Stühle, Districte und Städte des Königsbodens, der Organisirung ihrer Vertretung und der Feststellung des Rechtskreises der sächsischen Nationsuniversität wird das Ministerium beauftragt, nach Anhörung der Betreffenden dem Reichstage einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher sowohl die auf Gesetzen und Verträgen beruhenden Rechte, als auch die Gleichberechtigung der auf diesem Territorium wohnenden Staatsbürger gehörig zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen haben wird.

§ 11. Die sächsische Nationsuniversität wird auch hinfort in dem den XIII siebenbürgischen Gesetzartikeln von 1791 entsprechenden Wirkungskreise unter Aufrechterhaltung des obersten durch das ungarische verantwortliche Ministerium auszuübenden Aufsichtsrechtes Sr. Majestät belassen, mit dem Unterschiede, daß die Universitäts-Versammlung in Folge der Veränderung in dem System der Rechtspflege die richterliche Jurisdiction nicht mehr ausüben kann.“

Diese beiden Paragraphen mußten wir hier abdrucken; denn sie bestehen noch zu Recht; sie sind nicht aufgehoben – aber von dem, was sie zusichern und zu beschützen versprechen, steht kein Stein mehr auf dem andern.

Was diese Sachsen siebenhundert Jahre lang festgehalten, was sie selbst aus der furchtbarsten Zeit der Türkenherrschaft über Ungarn und Siebenbürgen, „jenen entsetzlichen zweihundert Jahren voll Mut, Trümmer und Thränen, die mit der Schlacht von Mohacz (1526) begannen und erst mit der dauernden Herstellung habsburgischer Herrschaft (1691) endeten“ – was sie aus dieser Zeit treu und muthig gerettet: ihre deutsche Nationalität, sie soll in der und trotz jener Paragraphen –„durch eine ununterbrochene Kette der flagrantesten Rechtsverletzungen und des rücksichtslosesten Mißbrauchs der Macht“ eines hohnlachenden Magyaren-Parlamentes und eines siegschmunzelnden Ministers ausgerottet werden.

Daß „deutsch sein“ und „Verbrecher sein“ längst in der Logik des blinden Hasses bei den Magyaren gleichbedeutend geworden, zeigt die Hinrichtung des evangelischen Pfarrers Roth in Klausenburg am 11. Mai 1849 (vergl. „Gartenlaube“ 1862, Seite 407). Stand auch das Gericht unter dem Einflusse der Revolution, in welcher die Sachsen treu zum Hause Oesterreich gehalten hatten (um später das Schicksal Tirols von 1809 zu theilen), so ist doch das Charakteristischeste des Todesurtheils die Bemerkung des ungarischen Regierungscommissars Chány: daß Roth nicht einen, sondern zehn Tode verdient habe, „weil er an der Vertilgung der ungarischen Nation gearbeitet“, das heißt die Einwanderung Deutscher in Siebenbürgen gefördert habe.

Schon zu Anfang der fünfziger Jahre begann der Sturmlauf gegen die deutsche Rechtsakademie in Hermannstadt, und so „energisch“ ging man gegen die hervorragenden Persönlichkeiten derselben vor, daß durch die unaufhörlichen Kränkungen und Bedrückungen einer der edelsten Männer, Professor Heinrich Schmidt (der mit uns in Jena am „Ungarntisch“ gesessen und der Liebling Aller war) in Verzweiflung und Tod gehetzt wurde.

Dies Alles waren nur Vorspiele. Das Nationaltrauerspiel begann mit dem „Ausgleich“ von 1867, durch welchen Siebenbürgen in die Gewalt der Ungarn kam. Das Magyaren-Parlament ertheilte dem Minister des Innern sofort ein ganz neues Recht zu einem konstitutionellen Staate: das Recht der „freien Hand“ zum beliebigen Gebrauch aller Machtmittel, welche dem dermaligen obersten Staatszweck der Magyarisirung aller Unterthanen der Stephanskrone dienen.

Alle Maßregeln, welche zu diesem Behufe gegen „die Deutschen in Ungarn“ ergingen (vergl. unsern. Artikel in Nr. 25 von 1880), wurden auch auf die Walachen und Sachsen Siebenbürgens ausgedehnt. Nur fand man gegen letztere besondere Härten nöthig, und durfte zum Wohlgefühl der Rache – der Hohn nicht fehlen.

Der erste Mann im Sachsenlande, der von der Nation auf Lebenszeit freigewählte und von der Krone bestätigte Nationalgraf (Comes) konnte selbstverständlich nur ein unantastbarer Ehrenmann sein. Als solcher hatte Conrad Schmidt sich erwiesen und selbst im Reichstage die Hochachtung aller Würdigen sich errungen. – Kaum war dem ungarischen Ministerium „die freie Hand“ gegeben, so benutzte es dieselbe, um – ohne Angabe irgend welchen Grundes – den „für Lebenszeit gewählten und von der Krone bestätigten“ Comes C. Schmidt ohne Weiteres seines Postens zu entheben und an seine Stelle ein gefügiges Werkzeug des Magyarismus zu setzen, denn das genügte vollauf, die betreffende Person zum Vertrauensmann der ungarischen Regierung zu stempeln. Die höchste Würde des Sachsenvolkes aber war in den Staub getreten.

Das geschah im Februar 1868. Noch in demselben Jahre beorderte das Ministerium Andrassy einen mit diktatorischer Gewalt ausgerüsteten königlichen Commissar nach Siebenbürgen, welcher dasselbe mit „freies Hand“ zu verwalten hatte. Diese freie Hand löste sofort die gesetzlichen Vertretungskörper der sächsischen Nation auf und ertheilte einer großen Anzahl rumänischer Dörfer, die früher nicht zum Sachsenlande gehört hatten, das Wahlrecht zur sächsischen Nationsuniversität und folglich zum Mitgenuß des rein sächsischen Privatvermögens.

Mundtodt war die Sachsennation gemacht, aber sie lebte noch als solche, und auch das sollte ein Ende nehmen. Den Triumph dieses schwersten Schlages behielt sich das Ministerium Tisza vor und sicherte ihn durch seine neue magyarisch-constitutionelle Errungenschaft: die Parlaments-Allgewalt über Alles, was Gesetz und Recht heißt, auch wenn jenes noch so feierlich beschworen und dieses noch so fest verbürgt worden ist.

Mit dieser neuen Waffe in der „freien Hand“ legte das Ministerium Tisza zu Anfang des Jahres 1876 dem ungarischen Reichstag einen Gesetzentwurf vor, welcher die Zerreißung des Sachsenlandes und die beliebige Zuweisung der Bestandtheile desselben an die bestehenden oder an neu zu bildende Comitate in Siebenbürgen verfügt, das Amt des Sachsengrafen (Comes) für erloschen erklärt, den der sächsischen Nationsuniversität seit Jahrhunderten zugestandenen und noch vor Kurzem neu garantirten Wirkungskreis aufhebt und dieselbe zu einem bloßen Verwaltungsorgane bezüglich des sächsischen Nationalvermögens degradirt.

Es war ein Anblick zum Erbarmen und zum Bewundern, der viertägige Kampf der Sachsen für ihr Recht im ungarischen Landtage. Die Tage des 22., 23., 24. und 27. März 1876 bilden für die Geschichte des „Sachsenlandes“, des „Königsbodens“, das letzte Blatt, aber es bleibt für sie ein Ehrenblatt für alle Zeiten. Die tüchtigsten Männer und besten Redner der Sachsen traten hier in die Schranken. Was gediegenste Rechtskunde, Staatsweisheit und Vaterlandsliebe nur immer an geistigem Rüstzeug bieten konnte, ward von Männern, wie Gustav Kapp, Guido von Baußnern, Adolf Zay, Karl Gebbel, Emil von Trauschenfels und Eduard Steinacker in den Kampf getragen; in jeder gerechteren Versammlung hätten Inhalt, Werth und Wucht der Worte Eindruck machen müssen: hier stand das kleine Häuflein der fünfzehn „treuen“ Sachsen (zwei Sachsen: Friedrich Wächter und Fabricius, waren untreu geworden), und ihnen gegenüber standen die in ihrem Stolze und Hasse einmüthigen Magyaren, denen sich, weil es gegen die Deutschen ging, auch Rumänen, Slaven und magyarisirte Deutsch-Juden dienstwonnig anschlossen. Hier der glühende Eifer edler Männer – und dort die fanatische Masse, welche die Redner oft mit Lärm und Toben unterbrach, – bis endlich selbst Baußnern’s mahnender Appell an die Ehre der magyarischen Nation, die nicht durch Wortbruch sich schänden dürfe, mit Hohngelächter beantwortet worden war. Nach der Spiegelfechterei der Abstimmung, deren Resultat der Ministerpräsident Coloman von Tisza mit der Phrase, würdig der schlimmsten Tage des „Convents“, krönte: „Ueber der parlamentarischen Gewalt steht nur die allgemeine ewige Gerechtigkeit“ – verließen die Sachsen den Landtagssaal. Ihr Name war auf der Landkarte Ungarns ausgewischt.

[402] Der Leib des Sachsenvolkes ist erschlagen, aber der Geist lebt noch, und nun wenden sich die feindlichen Waffen gegen diesen. Sein stärkster Hort war das sächsische Universitätsvermögen. Sogar das Gesetz von 1876, welches die Zerreißung des Königsbodens verordnete, enthält noch im zwölften Artikel vier Paragraphen, nach deren Wortlaut der Wirkungskreis der sächsischen Universität, als einer ausschließlichen Culturbehörde, hinsichtlich der Verfügung über das Universitätsvermögen auch weiter aufrecht erhalten und das bezüglich des Vermögens der sächsischen Universität bestehende Eigenthumsrecht durch das neue Gesetz unberührt gelassen wird. Ueber das Vermögen der sächsischen Universität soll im Sinne und innerhalb der Schranken der Stiftungen und mit Aufrechthaltung des Aufsichtsrechts der Regierung die Generalversammlung der sächsischen Universität verfügen; diese Generalversammlung soll aus zwanzig Vertretern der Stühle, Districte und Städte des früheren Königsbodens bestehen und den Vorsitz der Obergespan des Hermannstädter Comitats führen.

Die Stelle dieses Obergespans ertheilte Minister Tisza dem schon genannten Friedrich Wächter und gestattete ihm auch, „aus Pietät“ den Titel „Comes“ zu führen. Schon diese Wahl gab zu denken. Noch deutlicher trat die Absicht des Ministers an das Licht, als er die Genehmigung des in der ersten Generalversammlung festgesetzten Statutenentwurfs über Rechte, Pflichten und Geschäftsordnung des Centralamts der Universität abhängig machte von der Hinzufügung von zwei Forderungen. Er verlangte, daß von der Universitätsgeneralversammlung in die Statuten ausgenommen werde: 1) daß dem Obergespan als Universitätsvorsitzer aus dem sächsischen Nationsvermögen ein Gehalt von 2000 Gulden ausgezahlt werden, – und 2) daß dem Obergespan des Hermannstädter Comitates das Recht zustehen solle, außerhalb des von der Nationsuniversität festgestellten Budgets, Anweisungen an die sächsische Nationscasse zu machen.

Es wiederholten sich nun die Kämpfe der Märztage von 1876, nur auf viel niedrigerem Boden, auf welchen die Persönlichkeit des „Pietätscomes“ sie hinabzuziehen verstand. Es ist uns nicht möglich, die Eingaben an den Minister und die Verhandlungen in den Generalversammlungen hier mitzutheilen, durch welche die treuen sächsischen Männer ihr offenbares und durch Gesetz zugesichertes Recht gegen das ebenso offenbare, unerhörteste Unrecht vertheidigten. Wir müssen Alle, welche unseren Sachsen ihre Theilnahme schenken, auf zwei Schriftchen verweisen: „Zur Lage der Siebenbürger Sachsen. Flugblatt des deutschen Vereins in Wien. München, Th. Ackermann“ und: „Ein Beitrag zur orientalischen Frage. Der Proßproceß gegen das ,Siebenbürgisch-deutsche Tageblatt’ in Hermannstadt. Ebendaselbst.“ Beachtenswerth ist endlich die betreffende Nummer des Tageblattes selbst, das wegen der Schilderung jener Sitzungsvorgänge in Anklagestand versetzt, von den Geschworenen aber freigesprochen worden ist. Hier stehe nur das Resultat des Kampfes: Der Obergespan Wächter erklärte der Generalversammlung, daß er der klaren Weisung des Ministers einfach nachzukommen habe, daß die Forderungen desselben in die Universitätsstatuten durch Abstimmung ausgenommen werden müßten und daß er sich selbst durch eine Minorität dazu für berechtigt halte.

Und so geschah denn wirklich das Ungeheuerlichste, selbst auf ungarischem Rechtsboden: Von den zwanzig Abgeordneten verweigerten die achtzehn Sachsen die Abstimmung; zwei Rumänen jedoch erzeigten sich Seiner Excellenz dienstgefällig, und da auch der protokollirende Universitätsnotar eine Stimme erhielt, so verkündete „Comes“ Wächter, daß die Anträge des Ministers kraft eines auf dreistimmiger Minorität beruhenden Beschlusses der Universität rechtsgültig in das Universitätsstatut aufgenommen worden wären.

Und der Herr Minister? Der Herr Minister Coloman von Tisza ertheilte dem Verfahren seines Obergespan volle Genehmigung und erhob somit den Minoritätsbeschluß für die Verwaltungsweise des Sachsenvermögens zum Gesetz. So ist es geschehen am 19. November 1877, nicht in China oder Persien, auch nicht in der Türkei, sondern zu Budapest in der „österreichisch-ungarischen Monarchie“, die bekanntlich gleich neben Deutschland liegt.

„Daß,“ nach dem Zeugniß eines Correspondenten der „Kölner Zeitung“, welcher der letzten Universitätssitzung beigewohnt, „brutaler wohl selten ein altpreußischer Sergeant gegen Rekruten auftrat, als hier der Präsident gegen die Generalversammlung als Verwalterin ihres privaten Vermögens“ – wollen wir nur nebenbei bemerken; wahrscheinlich gab dies dem Herrn Minister Veranlassung, „das ungesetzliche und unschickliche Verhalten der Majorität der Generalversammlung“ ganz besonders zu rügen.

Durch dieses neue Meisterstück der „freien Hand“: durch die Minorität nach ministeriellem Befehle Beschlüsse fassen zu lassen und gegen den Willen der Majorität in Wirksamkeit zu setzen – ist es dem Minister Tisza gelungen, im Handumdrehen das „Oberaufsichtsrecht des Staats“ in ein „freies Verfügungsrecht der ungarischen Regierung über das Privatvermögen der Sachsen“ zu verwandeln. Man sieht: von Rechtsbegriffen, wie sie in allen Culturstaaten herrschen, ist vor dem Magyarismus keine Rede mehr.

[403] Wir müssen mit Oscar von Meltzl,[4] um zu Ende zu gelangen, hinweggehen über viele unglaubliche Dinge, die jetzt im Sachsenlande geschehen, namentlich „über jene plumpen Bauernfängerkunststückchen, mit denen der eine Obergespan ‚regiert‘ und das Ansehen der Regierung und des Staates zum Kindergespötte herabwürdigt, sowie über die Faustschläge, die ein anderer der gesunden Menschenvernunft und aller Logik in’s Antlitz versetzt“. Damals kannte er das härteste dieser „Mittel“ noch nicht, das der Magyarismus zur Beschleunigung seines Triumphes erfand. Mit der Darlegung desselben beschließen wir die Aufzählung der magyarischen Erdrückungsmaßregeln gegen die Sachsen.

Wir haben bereits erwähnt, daß das sächsische Nationalvermögen ausschließlich bestimmt war zur Erhaltung nicht nur einer Anzahl deutscher Volksschulen (seine gute Gemeindeschule hat selbst das kleinste sächsische Dorf), sondern namentlich auch der höchstwichtigen sogenannten Mittelschulen, das heißt der fünf achtclassigen deutschen Gymnasien und vierclassigen Volksschullehrer-Seminarien, eines deutschen Untergymnasiums, mehrerer Real-, Ackerbau- und Gewerbeschulen, aber auch eines rumänischen und eines magyarischen Gymnasiums. Es war eine Herzenssache der Sachsen, diese Anstalten möglichst auf gleicher Höhe mit denen in Deutschland zu erhalten. Die Zöglinge derselben suchten auch, nachdem sie den heimischen Gesetzen genügt, die Vollendung ihrer Ausbildung in Deutschland und brachten damit immer frische deutsche Geistesnahrung in das alte Sachsenland mit heim.

Der Amtsvorgänger des jetzigen Ministers für Cultus und Unterricht, Freiherr Josef von Eötvös, stellte in Hermannstadt am 30. September 1869 vor Magistrat und Gemeinde freudig den Sachsen das Zeugniß aus: „daß sie innerhalb des ihnen vom Gesetz zugestandenen Wirkungskreises verstanden hätten, ihren Lehranstalten eine Einrichtung zu geben, welche die trefflichsten Resultate liefere. Die Professoren deutscher Universitäten, mit welchen er in brieflichem Verkehr stehe, hätten ihm durchgängig versichert, daß die sächsischen Studirenden im Durchschnitt die Erwartungen, die man von ihnen hege, nicht nur überträfen, sondern auch auf die Hochschulen besser vorbereitet kämen, als die Schüler mancher Gymnasien in Deutschland.“

„Vielleicht“ – sagt eine Schrift, die wir sofort nennen werden – „liegt in diesen Lehr-Erfolgen und nicht allein in der deutschen Unterrichtssprache der Grund jener Erscheinung, daß die deutsch-evangelischen Mittelschulen gern von Schülern aller inländischen Nationen und Confessionen, und nicht am wenigsten von magyarischen Jünglingen zu ihrer wissenschaftlichen Vorbildung benutzt werden. Waren doch im Schuljahre 1879 bis 1880 unter 1496 Schülern, welche die evangelisch-deutschen Mittelschulen Siebenbürgens zählten, nicht weniger als 514 Nichtevangelische und darunter 114 Magyaren.“

Trotz alledem – oder eben deswegen – mußte diesen von dem Vorgänger des jetzigen Ministers als musterhaft hingestellten sächsischen Unterrichtsanstalten – bei total veränderter Grundanschauung des magyarischen Staatszwecks – die beste Kraft gebrochen werden. Nachdem „die freie Hand“ den Schlüssel zur Nationalcasse der Sachsen gefunden, mußte sie nun auch denjenigen finden, der das Thor zu den Hochschulen Deutschlands den Sachsen, und zwar ohne gehässiges Verbot, für immer verschloß.

Im vorigen Jahre erschien bei O. Wigand in Leipzig eine Schrift: „Die deutsch-evangelischen Mittelschulen in Siebenbürgen und die denselben drohende Gefahr. Eine Rechts- und Culturfrage“. Die in dieser Schrift gekennzeichnete damals noch „drohende“ Gefahr ist seitdem zur wirklichen geworden. Wir theilen aus der sehr beachtenswerthen Broschüre nur das Wesentlichste in wenigen Worten hier mit.

Am 12. März 1879 wurde im Unterhause unter dem Jubel aller magyarischen Abgeordneten eine Regierungsvorlage eingebracht, welche schon am 22. Mai alle Stadien der Berathung in beiden Häusern des Reichsrathes durchlaufen und durch die königliche Unterschrift Gesetzeskraft erlangt hatte. Dieselbe enthält folgende Bestimmungen:

„In sämmtlichen Volksschulen der magyarischen Länder wird der Unterricht der magyarischen Sprache als eines für alle Schulen verbindlichen Lehrgegenstandes eingeführt. Lehrziel und wöchentliche Stundenzahl, letztere auch für die confessionellen Schulen maßgebend, setzt der Unterrichtsminister im Verordnungswege fest. Vom Jahre 1882 ab kann kein Schulamtscandidat ein Lehrbefähigungszeugniß erhalten, welcher nicht der magyarischen Sprache in Wort und Schrift so weit mächtig ist, um sie in der Volksschule lehren zu können.“

In welchem Grade durch dieses Gesetz, „der Wahnidee des magyarischen Einheitsstaats zu Liebe, die Volksbildung von zehn Millionen Nichtmagyaren geschädigt wird“, ist gar nicht abzuschätzen.

Dennoch bot selbst dieses, wiederum von der Parlamentsallgewalt und der „freien Hand“ geschaffene Gesetz der Magyarisirungshetze noch nicht Sicherheit und raschen Erfolg genug; es mußte der größte Trumpf ausgespielt werden mit dem sogenannten „Mittelschulgesetz“. Mehrmals zurückgezogen, wurde es von dem Magyaren-Minister immer wieder vor den Reichstag gebracht, der ihm schließlich seine freudigste Weihe ertheilte. Das Gesetz greift so störend namentlich in die musterhafte Einrichtung der sächsischen Mittelschulen (Gymnasien, Real-, Gewerb- etc. Schulen) ein und ist so paragraphenreich, daß wir unsere Leser dringend auf die obige Schrift hinweisen müssen. Die einschneidendste Maßregel desselben aber ist: daß alle Mittelschullehrer ohne Ausnahme ihre Befähigungsprüfung nur in magyarischer Sprache abzulegen haben. Für die Lehrer an den deutschen Schulen der evangelischen Landeskirche Siebenbürgens hat dies die Folge, daß sie ihre höhere Ausbildung nicht mehr an den deutschen Hochschulen Oesterreichs oder Deutschlands suchen können, denn nur um in der befohlenen Sprache die verlangte Fertigkeit zu erwerben, sind sie gezwungen, sämmtliche vier Studienjahre an einer magyarischen Universität zu verbringen, und dieser Zwang führt von selbst den andern herbei, die magyarische Unterrichtssprache auch an den deutschen Mittelschulen einzuführen: dies Alles ist erreicht, ohne das bestehende Gesetz, welches den freien Besuch ausländischer Universitäten den Sachsen „für ewige Zeiten“ gewährleistet, ausdrücklich umzustoßen. Der chauvinistische Siegesjubel vergleicht diese Mittelschulen mit einer Zaubermühle: vorne steckt man die nichtmagyarischen Jünglinge Hundertweise hinein, und hinten fallen sie als fertige Magyaren heraus. Einen weitern Zweck hat auch dieses Gesetz nicht.

Was ist unter diesem unaufhörlich gesteigerten Druck aus dem Leben des deutschen Volkes im Sachsenlande geworden? Wer jetzt dort durch die Städte und Dörfer wandelt, begegnet überall den gleich traurigen und empörenden Bildern. Die Kinder gehen verdrossen in die Schule; wird der Mann vor eine Behörde geladen, so geschieht’s in magyarischer Sprache, die straßenweit kein Mensch versteht; vor Gericht muß er, der Deutsche auf seinem deutschen Heimathboden, einen magyarischen Dolmetscher zu Hülfe nehmen; denn in seiner Sprache darf selbst in den schwersten Fällen kein Wort gesprochen werden. Willkür überall! Die Kronstädter Handelskammer fügt sich einem ungerechten Ansinnen nicht: sofort wird sie aufgelöst und die Geschäfte und die Casse derselben einem magyarischen Ministerialconcipisten übergeben. Selbst für die Volksbibliotheken sind nur magyarische Bücher vorgeschrieben, die Niemand lesen kann, und die Auswahl dieser bedarf der Genehmigung des betreffenden königlichen Schulinspectors, als welcher z. B. in dem evangelisch-deutschen Deutsch-Kreuz ein katholischer Armenier bestellt ist! Deutsche Bücher sollen nicht angeschafft werden. Dazu die fast unerträgliche Steuerlast bei dem überhand nehmenden wirthschaftlichen Rückgang in dem einst unter eigener Verwaltung so blühenden Lande! „Der Steuerexecutor war bisher in den sächsischen Gemeinden eine nie gesehene Erscheinung“ (wurde doch selbst die Pünktlichkeit im Entrichten aller Abgaben den Sachsen von den Magyaren zum Vorwurf gemacht: weil sie dadurch die andern siebenbürgischen Nationalitäten nur in übeln Geruch bringen wollten!); „heute kennt man den Klang der Trommel des Executors auch in den sächsischen Orten nur allzugut. Dazu die wohlgeschützte Selbstüberhebung der „magyarischen Herrscher“ im öffentlichen Leben – es ist das Schwerste, was einem braven und edeln Volke zu tragen auferlegt werden kann[5].

[404] Und trotzalledem wollen diese Sachsen ihr Deutschthum nicht aufgeben, wollen sie ihr höchstes Glück, das Glück deutscher Bildung, deutschen Geistes, deutscher Sprache sich und ihren Kindern erhalten, wollen sie sich nicht in geistige Leibeigenschaft zwingen lassen.

Auch Oscar von Meltzl erklärt, daß die Erhaltung der Nationalität den einzigen Zielpunkt der sächsischen Politik bildet und die Sachsen, wenn es gilt die Nationalität zu retten, lieber gewillt sind die Freiheit zu opfern. „Die verlorene Freiheit,“ sagt er, „kann wieder erlangt oder zurück erobert werden, die verlorene Nationalität nie.“

Können und dürfen wir Deutschen im Reich einem solchen Heldenkampf von 200,000 Deutschen um ihr Deutschthum theilnahmlos zusehen? Darf sich der bequeme Einwurf breit machen: „Sie sind doch unrettbar verloren!“? Wer wollte behaupten, daß sie verloren sind? Hat Jemand in Deutschland geglaubt, daß die Lothringer zwischen Metz und Luxemburg je wieder deutsch würden? Sie waren in Deutschland längst vergessen und aufgegeben – und doch haben sie, ohne die Hülfe deutschen Unterrichts in der Schule, am Deutschen in der Familie festgehalten, wenn auch nur in ihrer Mundart. Ja, in jenen Bauerköpfen hielt man fester daran, als im Reich selbst, denn während unsere Landkarten längst nur ein „Thionville“ und „Nancy“ kannten, hörte der Verfasser dort aus dem Munde des Volks noch das alte „Diedenhofen“ und „Nanzig“ nennen. Die Nachkommen der Cimbern (Sette communi) bei Verona sprechen noch heute deutsch und die Sprachinsel von Gottschee, so getrennt von Deutschland, wie das Sachsenland, hat sich sein Deutsch erhalten. Wer deutsch bleiben will, der bleibt es! Und unsere Sachsen wollen deutsch bleiben.

Und thun sie etwa nicht recht daran? Sind wir nicht selbst überzeugt, daß unsere Nationalität es Werth ist, für sie das Aergste zu leiden und das Schwerste zu opfern?

Und wenn unsere Sachsen ihr deutsches Volksthum, deutsche Sprache und deutsche Bildung nur für ihr Haus, für die Familie retten, ist es nicht ein deutscher Gewinn, daß dort die Väter ihre Söhne zu braven deutschen Männern, daß die Mütter ihre Töchter zu guten deutschen Frauen erziehen? Das wollen sie, und unsere Pflicht ist es, ihnen dazu alle Hülfe zu bieten, die uns möglich ist. Deutsche Waffen braucht das Volk, deutsche Geisteswaffen – und daran ist in Deutschland Vorrath, ja Ueberfluß genug, um nicht damit kargen zu müssen.

Es gilt vielleicht nur, die Bitte öffentlich auszusprechen – und die Hülfe ist da. Darum sei hiermit gebeten: Erstens um Unterstützung der siebenbürgisch-sächsischen Presse. Die entschiedenste Kampfzeitung: „Das siebenbürgisch-sächsische Tageblatt“, das in Hermannstadt erscheint, sollte in keinem Lesecirkel, in keinem Zeitungszimmer des deutschen Reiches fehlen. Unsere guten politischen Blätter sollten in Tauschverhältniß mit siebenbürgischen treten, schon um die Nachrichten von dort für uns immer so frisch und vollständig wie möglich zu erhalten. Auch würde die Sendung von Freiexemplaren guter, auch illustrirter Zeitschriften aller Art für die dortigen Volksbibliotheken hoch willkommen sein.

Die zweite Bitte wendet sich an den deutschen Buchhandel, namentlich an die Herren Verleger. Wenn sie einen prüfenden Blick auf ihre Vorräthe werfen, so finden sie gewiß Bücher und Schriften belehrenden und erhebenden Inhalts, die sie ohne schweren Verlust entbehren und welche zu Quellen der Bildung und nationalen Ermuthigung für das vom deutschen Geisteswaffenplatze so hart geschiedene Völkchen werden können. Aber auch Private, die im Besitze bedeutender Bibliotheken sind, sichten nicht selten ihre Vorräthe: sollte sich dabei nicht manches Geeignete für den Bildungsstand unserer Sachsen finden, den man bei den trefflichen ehemaligen Schulen in der gegenwärtigen Generation ja nicht zu tief stellen darf?

Endlich richtet sich die dritte Bitte an die deutschen Kinder. Was sie zu leisten vermögen, haben sie vor elf Jahren gezeigt, als sie mir so freudig, so vaterlandsbegeistert halfen, den armen Kindern in Elsaß und Lothringen den deutschen Weihnachtsbaum als Versöhnungsgruß in’s wiedergewonnene Land zu bringen. Viele von denen, die damals Kinder waren, sind jetzt junge Männer Und Frauen, aber um so wärmer können sie die glücklichen Kleinen des Hauses ermahnen, ihren Vorrath von reizenden Bilder- und Märchenbüchern mit den armen sächsischen Kindern zu theilen. Wie dankbar würde Alt und Jung für solche Gaben der Liebe und der Freude dem alten großen Vaterlande sein! Nur um so treuer würde es sich an seinem Geiste erheben! Wer weiß – wenn einst auch diese Kinder der Gegenwart zu deutschen Männern und Frauen erwachsen sind – wie viel Uebermuth dann schon zu Schanden geworden ist!

Zum Schluß noch einen geschäftlichen Wink: Wer nicht einen Freund oder Bekannten im Sachsenlande hat, an den er seine Gaben richten kann, der benutze als Adresse die Firma der Buchhandlung von F. Michaelis in Hermannstadt! Seine Sendung kommt dann immer in die rechte Hand.

Möchten Alle, die nicht zu den Vaterlandslosen gehören, sondern für alles Deutsche ein treues Herz haben, diese Bitten nicht blos lesen – sondern sofort zur That schreiten! Es thut dringend noth, daß unsere jetzt von aller Welt verlassenen Sachsen recht bald erfahren, daß die Nation des deutschen Reiches bereit ist, ihnen in ihrem schweren Kampfe wenigstens mit ihren geistigen Waffen beizustehen.
Friedrich Hofmann.



  1. Man vergl. die treffliche „Ethnographische Karte von Oesterreich-Ungarn“ im 18. Band (Jahres-Supplement von 1880 bis 1881) von „Meyer’s Conversationslexicon“ dritter Auflage.
  2. Das unwiderleglichste Zeugniß dafür stellte bekanntlich der panslavistische Congreß im Mai 1867 in Moskau aus, dessen Zornesblitze in erster Linie gegen das Deutschthum gerichtet waren, und wo die Volksboten aller Slavenstämme an babylonischer Sprachverwirrung litten, bis sie das verhaßte Deutsch, weil es allein Allen verständlich war, als panslavistische Congreßsprache benutzten.
  3. Einer der ehrlichsten alten Ungarn, der für seines Volkes Wohl gewiß warm fühlte, Graf Stephan Szechenyi, giebt uns folgende Aufklärung, über diese sonst kaum erklärbare Erscheinung: „Mir ist kaum ein wirklicher Magyar bekannt, der, wie sehr auch sein Haar gebleicht sei, wie tief ihm auch Erfahrung und Lebensweisheit die Stirn gefurcht, nicht gleich einem Verrückten, dessen fixe Idee berührt wird, sich den Regeln der Billigkeit, ja sogar jenen der Gerechtigkeit mehr oder weniger entzöge, wenn die Angelegenheit unserer Sprache und Nationalität auf’s Tapet kommt. Bei solchen Gelegenheiten wird der Kaltblütigste hingerissen; der Scharfsichtigste ist mit Blindheit geschlagen, und der Billigste, Gerechteste ist bereit, die erste unabänderliche Regel der ewigen Wahrheit, die man bei keiner Gelegenheit aus den Augen verlieren sollte: ,Thue dem Andern nie, was du auch von ihm nicht gern aufnähmest’ zu vergessen, oder er vergißt sie auch wirklich.“ – Lebenswahrer kann der dermalige Zustand des national bis aufs Aeußerste aufgewühlten Magyarenvolks nicht gezeichnet werden!
  4. Man lese dessen sehr beachtenswerthe Schrift: „Die Stellung der Siebenbürger Sachsen in Ungarn“. Hermannstadt, Verlag von A. Schmindicke, 1878.
  5. Eben, vor der Absendung des Mannscripts dieses Artikels in die Druckerei geht uns noch folgendes Neueste aus Siebenbürgen zu: Die magyarische Corruption in Siebenbürgen nimmt einen wahrhaft entsetzlichen Fortgang. Da die Bevölkerung dort zu Straßen- und anderer öffentlichen Arbeit verpflichtet worden ist, die sie entweder selbst verrichten oder mit Geld vergüten muß, so hat ein Stuhlrichter sich das einträgliche Recht angemaßt, zur Straßenarbeit commandirte Bauern ohne Weiteres sich von „regierungsfreundlichen“ (das heißt magyarischen) Privaten zu Arbeiten in deren Weingärten, Maisfeldern etc. abkaufen zu lassen. Da man dies meist gegen Sachsen übt, so giebt’s für diese kein Recht, sondern für jede Weigerung Arrest oder Geldstrafen. Wie weit ist von da noch zur Sclaverei? In Marktschelken ließ der (natürlich magyarische) Straßenbau-Commissär durch den Ortsdiener öffentlich ausrufen, daß er denjenigen Bauern, welche ihm nicht ein bestimmtes Quantum Getreide in’s Haus lieferten, keine Scheine für geleistete Schotterfuhren ausstellen werde. Der Obergespan kennt den Frevel, aber er wehrt ihm nicht, da er ja nur gegen Sachsen geübt wird. – Ein neues Consumgesetz, das auf Kaffee, Bier und Zucker eine Verzehrungssteuer legt, giebt der Regierung so viel Chicanen in die Hand, daß sie alle nicht magyarisch gesinnten Orte damit zu Grunde richten kann. Berechnet man dazu die allgemein bekannte magyarische Verwaltungswirthschaft, so ist’s offenbar, daß unter dieser verwüstenden Rassenherrschaft im ganzen Bereich der Stephanskrone, vor Allem aber im deutschen Siebenbürgen türkisch-bosnische Zustände unausbleiblich sind.