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Die Patent-Schieberwage

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Textdaten
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Autor:
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Titel: Die Patent-Schieberwage
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 49, S. 2 (Beilage)
Herausgeber: Ernst Ziel
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1882
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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3. Die Patent-Schieberwage.

Das ist kein guter Hausstand, in welchem die Wage fehlt; denn nicht nur zum Zurichten der Speisen ist dieselbe nöthig, sondern sie muß auch zur Hand sein, wenn es gilt, eingegangene Waaren auf ihr richtiges Gewicht zu prüfen. Früher waren die Balken- und Tafelwagen im Hause gebräuchlich, jetzt aber sind sie zum großen Theil durch die sogenannten Federwagen, namentlich aber durch die Salterswage verdrängt worden. Die letzteren sind freilich sehr bequem; man braucht bei ihrer Verwendung keine Gewichte, die so leicht verlegt werden; man setzt nur das zu wägende Stück auf den Wagenteller und liest die Zahl ab, auf welche der durch die niedergedrückte Feder bewegte Zeiger weist, und man hat nach Kilo und Gramm das Stück gewogen. Aber diese Wagen haben bei aller Bequemlichkeit ihre Fehler; denn sie sind oft ungenau, und die Feder nutzt sich bei ihnen mit der Zeit ab, da sie die Elasticität verliert.

Herr Michael Flürschheim in Gaggenau (Baden) legt uns eine in seinem Eisenwerk fabricirte Wage vor, welche gleichfalls ohne Anwendung von Gewichten die Schwere der auf sie gelegten Gegenstände nachweist, die aber keine Federn enthält und darum einer raschen Abnutzung nicht ausgesetzt ist. Ist die Wage einmal gestellt, so genügt das bloße Ein- und Ausschieben der mit Zifferscala versehenen Stange, um das Gewicht zu bestimmen. Freilich ist auch diese Wage nicht so genau, wie eine fein gearbeitete Balken- oder Tafelwage, aber ganz kleine, nicht einmal 3 Gramm betragende Fehler muß man schon bei allen derartigen Wagen mit in den Kauf nehmen. Der Preis dieser Patent-Schieberwage, welche das Ablesen von Gewichten bis zu 5 Kilo ermöglicht, beträgt je nach der Eleganz der Ausstattung 12,50 bis 24 Mark. Dieselbe ist durch die meisten Kurzwaarenhandlungen zu beziehen.