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Die Begründung einer neuen himmlischen Herrschaft

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Titel: Die Begründung einer neuen himmlischen Herrschaft
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aus: Die Gartenlaube, Heft 19, S. 304
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1865
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[304] Die Begründung einer neuen himmlischen Herrschaft. Unter der Überschrift „Neue geistliche Hierarchie“ dringt das in Campos (Brasilien) erscheinende Blatt „Regeneração“ im vorigen Jahre folgende interessante Notiz: „Es sind ungefähr zwei Monate, daß durch unsere Stadt ein deutscher Priester kam, in der ausgesprochenen Absicht, nach der Stadt Cantagallo zu reisen, um daselbst eine wichtige päpstliche Mission zu erfüllen. Dieselbe besteht nach seiner Aussage in nichts Geringerem, als in der Ausgabe, für die Verbreitung einer neuen päpstlichen Schöpfung zu wirken. Der glückliche Auserwählte zeigte den Gläubigen ein Breve vor, welches mit dem päpstlichen Wappen und Siegel der Canzlei versehen war, wovon wir eine Copie erhielten, die wir nachstehend veröffentlichen. Das Geld spielt in dieser neuen Hierarchie die hauptsächlichste Rolle und bildet die wunderthätige Leiter, aus der irgendwelche Sünderin sanft und natürlich bis zu den Ehren einer himmlischen, mit der Kirche vermählten Prinzessin gelangen kann; der geringste Vortheil, welcher der frommen Spenderin gewährt wird, besteht in der Heiligsprechung und der Einzeichnung des Namens in die heiligen Bücher des römischen Archives. Zur Erlangung so hoher Gunst genügt es, daß die Aspirantin in die Hände des Delegaten Seiner Heiligkeit die bescheidene Summe von 1000–2000 Milreis (= 800–1000 Thaler) legt. Mittelst dieses Geschenkes kann jedwede gebrechliche Senhora von unbeflecktem Rufe (natürlich nach dem Urtheile des Pater Delegaten) der unaussprechlichcn Freude aller irdischen und ewigen Glückseligkeit theilhaftig werden, und wenn sie zufälliger Weise die Schnüre ihrer Börse etwas weiter öffnet und den Betrag verdoppelt, sieht sie sich heilig gesprochen und ihren Namen in den Kalender der römischen Curie aufgenommen.

Die verheißene Gunst beschränkt sich aber merkwürdiger Weise nur auf das schöne Geschlecht; allem Anscheine nach sind die christlichen Tugenden der Frauen weit über die der Männer erhaben, obgleich diesen das irdische Paradies durch die ersteren verloren ging.

Das Programm der neuen geistlichen Hierarchie, welche die römische Kirche errichtet, lautet folgendermaßen:

„Das unausgesetzte Bestreben, welches sich zur Aufrechthaltung und Förderung unserer heiligen Religion glücklicher Weise immer mehr entwickelt, erfüllt den heiligen Vater mit lebhafter Freude. Seine Heiligkeit hat sich entschlossen zur Belohnung dafür eine himmlische Herrschaft zu stiften, welche die ewige Glückseligkeit von Frauen tadellosen, reinen Rufes und Wandels erleichtern soll. Die verschiedenen Grade der Auszeichnung sind für alle diejenigen erreichbar, welche vorerwähnte Eigenschaft besitzen und mittels eines Beitrags, der je nach der Höhe des zu verleihenden Grades schwankt, die neue Institution unterstützen. Der Beitrag ist folgendermaßen normirt:

Für den Titel einer Fürstin vermählt mit der Kirche 50,000 Milreis[1]

" " " " Marquise " " " " 25,000 "

" " " " Gräfin " " " " 20,000 "

" " " " Bicomtesse " " " " 15,000 "

" " " " Baronin " " " " 10,000 "

Mit der Heiligsprechung, die von allen Strafen befreit, genießt man überdies alle Freiheiten, welche die Kirche gewährt.

Gegen ein Geschenk von 5000 Milreis kann man heilig gesprochen werden und wird der Name der Kanonisirten in die heiligen Bücher der römischen Curie verzeichnet, sowie es ihr freisteht, den Tag der Heiligsprechung öffentlich in einer auf ihre Kosten errichteten Capelle zu feiern.

Ein Geschenk von 2500 Milreis berechtigt zur Heiligsprechung und zu festlichem Begehen des glücklichen Tages im Kreise der Familie. Ein Geschenk von 1000 Milreis giebt das Anrecht auf Eintragung des Namens der Geberin in die heiligen Bücher des römischen Archivs. Die letzteren Gnadenbezeigungen sind jedoch nur titulare und befreien nicht von den Vorschriften der Kirche. Die neue Institution tritt mit Beginn des Jahres 1865 in’s Leben. Ein jeder Bischof wird ein Register führen, worin die Namen der Personen, Wohnung und Nummer des Hauses, sowie der Grad, auf den sie Anspruch machen, verzeichnet werden. Halbjährig werden die damit Beauftragten Seiner Heiligkeit die Sprengel der Bischöfe bereisen, um Anmeldungen entgegenzunehmen, ausgefertigte Diplome zu überreichen und den Betrag dafür einzusammeln. Falls durch irgend ein häusliches oder dienstlichen Hinderniß die ganze Summe auf einmal nicht bezahlt werden kann, wird der Delegat sich mit den Aspirantinnen über die erleichternden Mittel zu deren Realisirung verständigen, ohne die geringste Schwierigkeit zu erheben, wenn irgend ein Verzug eintreten sollte.“ Wir geben, was das brasilianische Journal schreibt, ohne indeß unsererseits die Verantwortlichkeit dafür zu übernehmen.



  1. Ein Milreis ca. 23 Ngr. 2 Pfge.