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Der Schuster zu Lauingen

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Textdaten
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Autor: Brüder Grimm
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Titel: Der Schuster zu Lauingen
Untertitel:
aus: Deutsche Sagen, Band 2, S. 162-163
Herausgeber:
Auflage: 1. Auflage
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1818
Verlag: Nicolai
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Erscheinungsort: Berlin
Übersetzer:
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Originalherkunft:
Quelle: Commons,Google
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: [1]
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Bearbeitungsstand
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[162]
467.
Der Schuster zu Lauingen.
Crusii ann. suev. dod III. p. 151. 152. nach Matth. a Pappenhaim

in libro de origine dominorum de Catalin c. 64.
Zeilers Reisebuch S. 154.


Auf dem Hofthurm der Stadt Lauingen findet sich folgende Sage abgemahlt[1]. Zur Zeit, als die Heiden oder Hunnen bis nach Schwaben vorgedrungen waren, rückte ihnen der Kaiser mit seinem Heere entgegen und lagerte sich unweit der Donau zwischen Lauingen und dem Schloß Faimingen. Nach mehrern vergeblichen Anfällen von beiden Seiten kamen endlich Christen und Heiden überein, den Streit durch einen Zweikampf entscheiden zu lassen. Der Kaiser wählte den Marschall von Calatin (Pappenheim) zu seinem Kämpfer, der den Auftrag freudig übernahm, und nachsann, wie er den Sieg gewiß erringen möchte. Indem trat ein unbekannter Mann zu ihm und sprach: „was sinnst du? ich sage dir, daß du nicht für den Kaiser fechten sollst, sondern ein. Schuster aus Henfwil (später Lauingen) ist dazu ausersehen.“ Der Calatin versetzte: „wer bist du? wie dürfte ich die Ehre dieses Kampfes von mir ablehnen?“ „Ich bin Georg, Christi Held – sprach der Unbekannte – und zum Wahrzeichen nimm meinen Däumling.“ Mit diesen [163] Worten zog er den Däumling von der Hand und gab ihn dem Marschall, welcher ungesäumt damit zum Kaiser ging und den ganzen Vorfall erzählte. Hierauf wurde beschlossen, daß der Schuster gegen den Heiden streiten sollte. Der Schuster übernahm es, und besiegte glücklich den Feind. Da gab ihm der Kaiser die Wahl von drei Gnaden sich auszubitten. Der Schuster bat erstens um eine Wiese in der Nähe von Lauingen, daß diese der Stadt als Gemeingut gegeben würde. Zweitens, daß die Stadt mit rothem Wachs siegeln dürfte (welches sonst keinem mittelbaren Ort verstattet war). Drittens, daß die Herrn von Calatin eine Möhrin als Helmkleinod führen dürften. Alles würde ihm bewilligt, und der Daumen St. Georgs sorgfältig von den Pappenheimern aufbewahrt, die eine Hälfte in Gold gefaßt zu Kaisheim, die andre zu Pappenheim.



  1. Auf diesem Thurm steht auch ein anderes Gemählde von einem Pferd, das funfzehn Schuh lang gewesen, zwei Herzen gehabt haben, und um 1260. zu Lauingen geboren worden seyn soll.