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Bock’s Briefkasten (Die Gartenlaube 1873)

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Textdaten
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Autor: Bock
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Titel: Bock’s Briefkasten
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 13, 14, S. 218, 233-234
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1873
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originaltitel:
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Bock’s Briefkasten.

An die Dummen, welche nicht alle werden. (Fortsetzung.) Mit der Dummheit – mit welcher, wie bekannt, Götter selbst vergebens kämpfen –, mit ihr hat der Unterzeichnete kürzlich doch nicht so ganz umsonst gekämpft, denn es kostet ihm dieser Kampf zehn Thaler Strafe und noch ein Sümmchen Gerichtskosten (welche aber die Gartenlaube im Interesse der guten Sache mit Freuden trägt). Dies ging aber so zu: Verfasser bezeichnete (in Nr. 45 der Gartenlaube, Jahrg. 1871) den Besitzer der Pönicke’schen Schulbuchhandlung in Leipzig, Herrn Bierey, als einen „gewissenlosen Geldsauger, einen Unhold und einen Schundbuchverleger“. Er that dies deshalb, weil dieser Verleger durch eine Schrift („Die Selbstbewahrung, von Retau“) Kranke, und vorzugsweise Gemüthskranke, die wegen früherer geschlechtlicher Unarten ihr Körper- und Seelenheil verloren zu haben glauben, ganz unnützer Weise in die gräßlichste Angst und in Schrecken versetzt und zwar blos darum, um ihnen dann verschiedene Thaler durch nichtsnutzige Arzneien abzutreiben. Obige Bezeichnungen hielt Herr Bierey für beleidigend, und so geschah, was Verfasser gewünscht hatte, er wurde von Herrn Bierey verklagt und, was Verfasser aber nicht erwartet hatte, vom Gerichte in Strafe genommen. – – Die Gerichtsverhandlung hat nun das Gute gehabt, daß die ganze Procedur zu Tage gekommen ist, welche die Schulbuchhandlung einschlägt, um eingebildete leichtgläubige Kranke von ihrer Dummheit und ihren Thalern zu befreien. Sind dieselben nämlich nach Lesung der „Selbstbewahrung“ in die nöthige moralische Gruselung versetzt und dadurch zur Schulbuchhandlungscur herangeködert worden, so haben sie zuvörderst sechs Thaler (!) nebst einer Beschreibung ihrer Beschwerden an die Schulbuchhandlung einzuschicken. Selbige übergibt dann diese Beschreibung nicht, wie sie verspricht, der gemeinsamen Berathung eines aus mehreren Aerzten bestehenden Bureaus, sondern nur einem einzigen Arzte, welcher gegen ein Salair von zwanzig Groschen ein Recept (fast stets mit Chinin und Eisen) verschreibt, welches in der „königlichen Hofapotheke zum weißen Adler“ gemacht wird und etwa zwanzig Groschen oder wegen des hohen Rabattes, welchen die Apotheke dem Herrn Bierey gewährt, noch weit weniger kostet. Die Arznei gelangt dann, angeblich im Auftrage des nicht existirenden ärztlichen Bureaus, durch die Hände des Herrn Bierey in die des Kranken, welcher dadurch bald früher, bald später von dem Schwindel der Schulbuchhandlung überzeugt wird. Von den eingeschickten sechs Thalern fließen demnach vier Thaler zwanzig Groschen in die Tasche der Schulbuchhandlung, bisweilen aber auch noch mehr, wenn das ärztliche Salair durch Repetition der Arznei erspart wurde. So braucht man sich also nicht zu wundern, wenn unser Mitbürger Bierey, der noch vor wenig Jahren ein ganz armer Mann war, zur Zeit ein reicher Mann (mit Haus und Equipage) ist.

Aus der Gerichtsverhandlung dürften noch die folgenden Thatsachen einiges Interesse erregen. 1) Der Verlag der Schulbuchhandlung besteht nicht etwa aus Schulbüchern, sondern fast nur aus Schriften, durch deren Inhalt nichtsnutzige Arzneien und Geheimmittel für einen unverhältnißmäßig hohen Preis an den Mann gebracht werden sollen. Sachverständige Buchhändler erklärten, daß es unter Buchhändlern nicht für ehrenhaft gelte, solche Bücher zu verlegen. Das Gericht that aber den Ausspruch: „außer allem Zweifel beruht, daß Bierey sich mit dem Handel und Vertriebe von Geheimmitteln mit unverhältnißmäßigem Gewinne befaßt, hierin aber sowohl vom Standpunkte der Wissenschaft aus, als auch nach allgemeinen Begriffen in der That ein schwindelhaftes Verfahren zu befinden ist.“ – 2) Die Schrift „Die Selbstbewahrung“ von Retau ist eine Uebersetzung aus dem Englischen und zwar des La Mert’schen Buches, welches früher auch Herr Laurentius übersetzt und unter dem Titel „Der persönliche Schutz“ verkauft hat. Von diesem Buche machte die königlich bayerische Regierung von Schwaben-Neuburg, welche die Ankündigung desselben in öffentlichen Blättern bei Strafe verbot, bekannt, „daß dasselbe lediglich darauf berechnet sei, die an sexuellen Krankheiten leidenden Kranken in die größte Angst zu versetzen, ihnen die Folgen dieser Krankheiten als schrecklich darzustellen, ihnen eine schauderhafte Zukunft vorzumalen, das Vertrauen zu den gewöhnlichen Aerzten und Curmethoden zu untergraben und zuletzt die einzige Rettung in der theueren Behandlung durch den Verleger des Buches zu verheißen.“ – Daß sich die Retau’sche Schrift übertriebene Malereien zu Schulden kommen läßt, gab selbst der Schulbuchhandlungsarzt vor Gericht zu und meinte, daß die Stelle: „die Kranken brüten stumpfsinnig vor sich hin, bis ihr Zustand mit vollständigem Blödsinn oder Wahnsinn endet oder die Verzweiflung ihnen ein Mordgewehr in die Hand drückt,“ doch etwas zu stark wäre. Nach Laurentius und Bierey kann man jedoch dem Wahnsinn und dem Selbstmordgewehr entgehen, wenn man sich ihrer Arzneien bedient. Weil nun Laurentius gleich vierzig Thaler für seine Cur beansprucht, Bierey aber erst mit sechs Thalern anfängt und seine Curkosten nur nach und nach fünfzig Thaler erreichen, so läßt Letzterer von Ersterem drucken: „Wir haben Einblick in den schamlosen Wucher; für ein Gebräu, zusammengesetzt von einem Ignoranten, werden nicht weniger als vierzig Thaler gefordert, und obschon das sogenannte Medicament völlig nutzlos und der geforderte Preis ein geradezu unvernünftiger ist, hat dieser Schwindler doch Viele damit betrogen. Wir hoffen zwar, daß dieser Schwindler sowohl als sein Buch hinreichend gebrandmarkt und jetzt ziemlich unschädlich sein mögen, für alle Fälle aber wollen wir unser Buch vor der Verwechselung und Gleichstellung mit diesem Machwerke schützen.“ Und dies veröffentlicht Herr Bierey, welcher ganz dasselbe Buch (die Uebersetzung des Dr. La Mert’schen Buches) und so ziemlich ganz dieselbe Arznei (aus Chinin und Eisen) verkauft, wie Herr Laurentius. Par nobile fratrum! – 3) In Bezug auf die briefliche Behandlung von Kranken sagten die Sachverständigen (medicinische Professoren) aus: „Daß es vom ärztlichen Standpunk aus durchaus verwerflich sei, Kranke nur auf Grund ihrer eigenen brieflichen Mittheilungen und ohne Untersuchung ihres Körpers ärztlich zu behandeln; daß es ferner auch verwerflich und gemeinschädlich sei, Kranke durch Bücher aufzufordern, sich brieflich einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen.“ – 4) Um die Bücher, durch welche Herr Bierey seine nichtsnutzigen theuren Arzneien loszuwerden sucht, in’s große Publicum zu bringen, giebt derselbe jährlich gegen viertausend Thaler aus.

Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, daß das Gericht zur Gemüthsberuhigung des Unterzeichneten erklärte: „daß die Handlungsweise des Angeklagten zuerst und hauptsächlich aus der lobenswerthen Absicht, gemeinnützig zu wirken, hervorgegangen sei“ und „daß der Geschäftsbetrieb des Herrn Bierey als tadelnswerth zu bezeichnen sei“. – Auf die Veröffentlichung der Bestrafung des Unterzeichneten hat Herr Bierey expreß verzichtet. Wir wollen nun aber zur Veröffentlichung desjenigen Geschäftsbetriebes des Herrn Bierey übergehen, welcher in das Bereich des Herrn Staatsanwaltes und Gerichtsarztes gehört, weil hierbei nicht der Schulbuchhandlung affiliirte Aerzte lege artis mitmachen.
Bock.

[233] Für die Dummen, damit sie nicht alle werden, aber auch nichts Schwaches, Schlechtes und Schlimmes mit sich herumtragen, sorgt Herr Bierey, der Besitzer der Schulbuchhandlung, mit der größten Aufopferung – für seinen Geldbeutel. Und zwar nicht etwa blos durch das von uns früher besprochene teuflische Schundbuch „Die Selbstbewahrung“ von Retau – wobei sich Herr Bierey selbst vor Strafe dadurch zu bewahren weiß, daß er sich schlauer Weise vor der Welt mit Doctor und Apotheker innig gesellt, – sondern auch noch durch eine Menge wunderbar und einzig wirkender, aber nur in der Schulbuchhandlung echt zu habender Geheimmittel. Beim Brauen und Verkaufen dieser Mittel fehlt nun aber der Dritte im Bunde, nämlich der sanctionirende Schulbuchhandlungsdoctor, und es sollte deshalb diese Bierey’sche Handlungsweise dem Staatsanwalte und Gerichtsarzte verfallen. – Die Geheimmittel braut Herr Bierey entweder selbst (wie zum Beispiel die Stanley’sche Kraftessenz) oder er läßt [234] sich dabei von der hiesigen königlichen Hofapotheke zum weißen Adler hülfreiche Hand leisten. Daß aber eine Art medicamentös-siamesischen Verhältnisses zwischen diesen beiden Arzneiern existirt, läßt die Erklärung des Herrn Bierey in dem „Börsenblatt für den deutschen Buchhandel“ (Nr. 45, 1873) ahnen, wo letzterer sagt: „meine Verbindung mit der hiesigen königlichen Hofapotheke beruht auf der Vereinbarung des Commissionsdebites“. Und damit hierbei das Gelaufe nicht immer ist, bereitet die Hofapotheke der Schulbuchhandlung gleich große Töpfe voll von Medicin, aus denen letztere dann kleine Fläschchen füllt. So verfertigt zum Beispiel (und zwar nach der Aussage des betheiligten Apothekers vor Gericht) die Hofapotheke eine Champagnerflasche von schwedischer Lebensessenz für sieben Thaler und Herr Bierey macht für einhundertzwanzig Thaler Fläschchen daraus. Diese Lebensessenz verfertigt aber die Hofapotheke blos nach einer Anweisung der Schulbuchhandlung, trotzdem daß die Ingredienzen dazu (und zwar nach dem gerichtlichen Ausspruche des Apothekers) sehr starke und kräftige sind. Ja in den Bierey’schen Gichttropfen, welche von der Schulbuchhandlung zu beziehen sind, giebt die Schulbuchapotheke dieser Apotheke gegen Recht und Pflicht eine gifthaltige Arznei zum Verkauf in die Hände. Beleuchten wir nun einige wenige der vielen von der Schulbuchhandlung verlegten Schriften mit ihren arzneilichen Anhängseln etwas genauer.

1) Mit der Schrift „Sichere Hülfe für Männer“ verkauft Herr Bierey ein untrügliches Mittel zur Erreichung voller Manneskraft, welches er „Stanley’sche Kraftessenz“ getauft hat und welches (die ganze Flasche für elf Thaler, die halbe für sechs Thaler) einzig und allein von der Schulbuchhandlung bezogen werden kann. Dieses Geheimmittel, welches Herr Bierey selbst zu brauen scheint, ist nur wenige Groschen werth und besteht aus einer Anzahl sehr erregender Gewürze. Es wird, trotz seiner stark erregenden Wirkung, sogar bei Keuchhusten, Wassersuchten, Ruhr und Lähmungen nach Schlagfluß als überaus günstig wirkend empfohlen. – Wo diese Kraftessenz doch noch nicht so kräftig wirken sollte, als es gewünscht wird, da hilft die Schulbuchhandlung durch eine elektrische Bandage (Suspensor) nach, welche aus Pelzwerk besteht und an ihrer innern Fläche mit einem Geheimpulver bestreut ist. Sie kostet nur einen Ducaten, wirkt aber so kräftig, daß sie nicht stets, sondern nur am Tage, oder nur einige Stunden oder wöchentlich nur einige Mal getragen werden darf.

2) Der „Zuverlässige Gichtarzt“ heißt ein Schriftchen, welches die Schulbuchhandlung nur zur Warnung vor schwindelhaften und schädlichen Medicamenten gegen Gicht herausgegeben hat, nebenbei aber dem Leser, welcher an Gicht oder Rheumatismus leidet, ihr einzig sicheres, leicht und schnell heilendes Verfahren, mit Hülfe zweier vortrefflicher Präparate, anräth. Diese Präparate, welche angeblich die vollständigste Sicherheit eines guten Erfolges geben, sind Gicht- und Rheumatismus-Tropfen, à Flacon zwanzig Groschen und Spiritus, à Flacon einen Thaler. Es bestehen diese Tropfen aus Sherrywein mit der giftigen Herbstzeitlose und werden, und zwar ohne ärztliches Recept, in der Hofapotheke bereitet, und wie Herr Bierey sagt, mit der höchsten Sorgfalt. Daß diese Tropfen gefährliche Magenentzündungen etc. veranlassen können, kümmert weder die Schulbuchhandlung, noch die Hofapotheke.

3) Die „echte spanische Klosteressenz“, und die „schwedische Lebensessenz“, welche echt lediglich in der Schulbuchhandlung zu haben sind, sollen von einem Alchymisten Werner in Upsala zu Anfang des sechszehnten Jahrhunderts stammen, und Herr Bierey will neuerdings mit Freuden die Gelegenheit ergriffen haben, das echte Recept zu diesen Essenzen erwerben zu können, zumal da er den hohen Werth derselben aus eigener Erfahrung kennen gelernt hat. – Die Klosteressenz besteht aus verschiedenen ätherischen Oelen in starkem Alcohol, kostet einen Thaler die Flasche und heilt angeblich nicht nur alle Nervenleiden, sondern auch Katzenjammer, Ohrenzwang, Durchfall, Leber- und Milzanschwellung etc. – Die Lebensessenz soll nicht nur im Stande sein, jede Krankheit (sogar Läusesucht) zu heilen, sondern auch jeden gesunden Menschen gesund und sein Leben bis zur äußersten Grenze der Möglichkeit zu erhalten. Werner soll durch den Gebrauch derselben ein Alter von hunderteinundvierzig Jahren erreicht haben und wäre noch lange nicht gestorben, wenn er sich nicht durch einen Sturz vom Pferde den Tod geholt hätte. Der Vater Werner’s, welcher erst in seinem sechzigsten Lebensjahre anfing sich der Essenz zu ergeben, wurde hundertvier, die Mutter hundertsieben, der Schwiegersohn hundertsechszehn, der Enkel hundertzehn Jahre alt. Diese Lebensessenz, von welcher das Fläschchen einen Thaler kostet und nur den Werth von einigen Groschen hat (siehe oben), ist ein Purgirschnaps aus Aloe, Rhabarber und Lärchenschwamm und durchaus nicht so unschädlich, wie sie von Herrn Bierey gemacht wird.

4) Die Heilung der körperlichen Schwäche kann nach einem Schriftchen der Schulbuchhandlung nur durch Dr. Ardant’s Extrait de chair composé erreicht werden, nicht aber durch das Liebig’sche Fleischextract, da dieses wohl zu nähren, aber nicht zu heilen vermag. Das herrliche Präparat der Schulbuchhandlung, aus dem kräftigsten Fleische mit der höchsten Sorgfalt bereitet (von Wem? ist nicht gesagt), ist ebenso bei schwächlichen Kindern, wie bei matten Greisen und greisenhaften Jünglingen von der wunderbarsten Wirkung. In leichten Fällen reicht eine halbe Flasche für drei Thaler zehn Groschen, in schweren eine ganze für sechs Thaler zur vollständigen Kräftigung aus.

5) Gegen Bleichsucht und Blutarmuth, wogegen nach Bierey in der Regel so undienliche, oft sogar widersinnige Mittel angewendet werden, daß man sich nicht wundern darf, wenn diese Krankheiten häufig so übel verlaufen, besitzt und verkauft (für einen Thaler die Schachtel) nur die Schulbuchhandlung frisch und echt „Dr. Fremont’s Ariston“, ein aus kostbaren und höchst dienlichen Stoffen zusammengesetztes Pulver. Es enthält Eisen und ist nur einige Pfennige werth; wo es bereitet wird, erfährt man nicht.

6) Wer Falten und Runzeln aus der Haut des Gesichts und der Hände verjagen will, dem bietet die Schulbuchhandlung ein unfehlbares Mittel im „Esprit d’Espagne“ von Dr. Laurent. Es reinigt gleichzeitig auch die Haut von allen Flecken. Aber man hüte sich ja vor betrügerischen Nachahmungen und wende sich nur an die Schulbuchhandlung, da es dieser erst in neuerer Zeit nach langem Nachdenken und vielen Versuchen gelungen ist, diese Composition zu entdecken.

7) „Keine Furcht vor der Cholera“ braucht man nach dem Ausspruche der Schulbuchhandlung mehr zu haben, denn diese besitzt Mittel, welche nicht nur Schutz gegen Ansteckung, sondern auch rasche und sichere Hülfe bei ausgebrochener Cholera gewähren. Diese ganz vortrefflichen Präparate, deren heilsame Kräfte unumstößlich festgestellt sein sollen, gehören nicht zu den Speculationsproducten; es sind: Dr. Stern’s Präservativ-Elixir (à Flacon fünfzehn Groschen) und asiatische Cholera-Tropfen (à Flacon zehn Groschen).

Wie meine Herren Collegen, die Mitglieder des ärztlichen Bezirksvereins der Stadt Leipzig, über das Bierey’sche Gebahren urtheilen, geht aus der Zuschrift hervor, mit welcher mich dieselben erfreuten und welche lautet: „Nachdem durch die stattgehabte öffentliche Verhandlung in dem Processe des Professors Bock gegen die Bierey’sche Buchhandlung Thatsachen bekannt geworden sind, welche über das verwerfliche und schimpfliche Treiben jener Buchhandlung ebensowenig Zweifel mehr aufkommen lassen, wie über die Art der Geschäftsthätigkeit der ihm assistirenden Aerzte, hält es der ärztliche Bezirksverein für seine Ehrenpflicht, öffentlich ebensowohl Herrn Professor Bock seinen Dank dafür auszusprechen, daß er jenen tadelnswerthen Geschäftsbetrieb aufgedeckt und für immer gebrandmarkt hat, als auch seine volle Zu- und Uebereinstimmung zu erklären mit den von den Herren Professoren Wagner und Sonnenkalb und Dr. Kühn als Sachverständigen abgegebenen Gutachten.“
Bock.