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Beschreibung des Oberamts Tettnang/Kapitel B 7

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7. Gemeinde Friedrichshafen,
mit Siechenhaus und Seewald, 1072 Einwohner.
1) Friedrichshafen, eine kath. Stadt am Bodensee, 23/4 St. von Tettnang und 451/2 St. von Stuttgart, 1280 P. F. über der Meeresfläche, unter 47° 38′ 54″ der Breite und 27° 8′ 42″ der Länge, mit 1072 Einw. Die Stadt ist Sitz eines Königl. Cameralamts, eines Haupt-Zollamtes, eines Amts-Notariats und Unteramts-Arztes (dermalen Oberamts-Arztes) und einer Post, siehe Schlußwort. Die Zehnten bezieht der Staat, nur den kleinen Zehnten von den Rübenäckern die Stadt. Die Grundlasten betragen zu Geld berechnet nach dem Cataster 205 fl. 57 kr., und werden mit ganz geringen Ausnahmen von dem Staat bezogen. Friedrichshafen besteht aus drei verschiedenen Theilen: 1) dem ehemaligen Reichsstädtchen Buchhorn; 2) dem vormaligen Priorat (jetzt K. Schloß) und Dorf Hofen, und 3) der sogenannten Neustadt, einer einfachen Häuserreihe zwischen den beiden ersten, 1/4 St. von einander entfernten Theilen. Stadt und Schloß liegen hart am See, jeder Theil auf einem ausspringenden Bogen des Seegestades. Die Lage ist eine der schönsten; der Bodensee breitet sich in fast unübersehbarer Fläche vor der Stadt aus, in duftiger Ferne erblickt man bei heiterer Witterung jenseits die Schweizer Ufer mit ihren freundlichen Städten und Dörfern, in ihrem Rücken erheben sich die grünen Vorberge von Appenzell und St. Gallen, hinter ihnen| der hohe Säntis und sofort die entferntern Alpenketten mit ihren ewig beschneiten Häuptern. Die Stadt liegt eben, nur der aus dem vormaligen Dörfchen Hofen bestehende Theil hat eine ansteigende Lage. Das eigentliche Städtchen ist eng und unregelmäßig gebaut und hat wenig äußeres Ansehen, noch weniger hat ein solches der Theil Hofen, mit Ausnahme des Schlosses. Dagegen gewährt die Neustadt einen sehr freundlichen Anblick. Die Häuser sind alle fast ganz gleich gebaut, nur Schade, daß noch Lücken dazwischen sind, und der Raum zwischen Hofen und dem Städtchen dadurch überhaupt noch nicht ganz ausgefüllt ist. Auf der Landseite ist das alte Städtchen noch mit Mauern und Graben und einem Thore versehen, und man erkennt hier noch die Spuren ehemaliger Befestigung. Am westlichen Ende steht auch noch der Rest eines alten Thurms. Die öffentlichen und bedeutendern Gebäude in dem Städtchen sind:

Die kath. Pfarrkirche zu St. Niklaus, die übrigens außer ihrem hohen Sattelthurme nichts Merkwürdiges hat; sie wurde 1750 auf Kosten des Klosters Weingarten neu gebaut.

Das Cameralamts-Gebäude, ein ansehnliches steinernes Gebäude, das ehemals dem Kloster Kreuzlingen gehörte und die Statthalterei genannt wurde, obgleich der Statthalter oder Pfleger in Hirschlatt wohnte, und das Haus theils als Fruchtkasten diente, theils vermiethet war.

Das Rathhaus, statt des alten, nun abgebrochenen, erst im Jahr 1828 auf den Grund des alten Kornhauses gebaut, sodann die Halle, dem Staat gehörig, das städtische Kornhaus, das Spital etc.

Unter den Privatgebäuden zeichnet sich das neue Lanzische Haus in der Stadt aus.

Das bedeutendste Gebäude von Friedrichshafen aber ist das Königl. Schloß, ehemals die Propstei Hofen, 1/4 St. unterhalb des alten Städtchens gelegen. Es steht| auf einem abhängigen Vorsprunge des Seeufers und bietet eine der schönsten und großartigsten Aussichten am ganzen Bodensee dar. Ein schöner, von einer majestätischen Linde beschatteter Eingang führt in einen großen, zum Theil mit Blumenbeeten geschmückten Hofraum, rechts stehen die Wirthschafts- und Dienst-Gebäude mit dem ehemaligen Pfarrhause, weiter links das Schloßgebäude und eine an dasselbe sich anschließende Kirche. Vorwärts und zur Seite breiten sich herrliche Garten-Anlagen aus. Das Ganze ist rundum mit einer Mauer umgeben, welche einen Flächenraum von 131/8 Morgen einschließt. Das Schloß ist hoch und geräumig und bildet mit der Kirche ein Viereck, in dessen Mitte sich ein Hof, ehemals Conventhof, befindet. Ein auf Bögen ruhender Gang, an dessen einem Ende ein Thürmchen steht, verbindet das Schloß mit den Ökonomie-Gebäuden und vermehrt den Zauber des Ganzen. Das Innere ist geschmackvoll und sinnig eingerichtet, ganz in Übereinstimmung mit der herrlichen Natur, die man hier vor Augen hat. In der Reihe der Zimmer zeichnen sich insbesondere zwei offene Gallerien aus, welche ganz für die Aussicht geschaffen sind. Mit den Reizen der Zimmereinrichtung wetteifern die Garten-Anlagen in mannigfachen Abwechslungen. Über den ganzen Sitz ist ein Zauber verbreitet, der einzig in seiner Art ist. Wie schon bemerkt worden, war das Schloß früher ein Kloster und an der Stelle der Garten-Anlagen befand sich ein Weingarten. Von der Lage angezogen, bestimmte König Friedrich den Platz zu einem Landsitz und begann die Umwandlung desselben in ein Königl. Schloß; seine jetzige Gestalt aber ist ganz das Werk Seiner Majestät des jetzt regierenden Königs, geschaffen in den Jahren 1823 bis 1830. Von 1824 an pflegten auch der König und die Königl. Familie gewöhnlich eine Zeit lang Ihren Sommer-Aufenthalt hier zu nehmen. Das Schloß war mit dem dazu gehörigen Gute bis auf die neuesten Zeiten Staats-Eigenthum, erst in dem gegenwärtigen Jahre ließ| es der König mit dem dazu gehörigen mittelst des oben, S. 70, erwähnten Tauschvertrags durch die Königl. Hofkammer erwerben. Die Kirche, welche an das Schloß sich anschließt, war ehemals die Klosterkirche, jetzt ist sie die evangelische Pfarrkirche und blieb daher auch von dem obigen Kauf ausgeschlossen. Sie ist ein schönes, aus Rorschacher Quadern aufgeführtes Gebäude, und hat zwei hohe mit Kuppeln versehene, weithin sichtbare, Thürme. Ihr Inneres, das reich mit Gypswerk und einem schönen Hochaltar geziert ist, hat ganz das Aussehen einer Hofkirche. Kirche und Schloß, oder Kloster, wurden von 1695 bis 1701 von der Abtei Weingarten erbaut, und 1702 eingeweiht, s. u. Zur evang. Pfarrkirche wurde sie 1812 bestimmt. Das Städtchen selbst hatte außer seiner Pfarrkirche ehemals noch fünf Capellen, und zwar innerhalb der Mauern: die Spital-Capelle, außerhalb: die St. Wolfgangs-Capelle, die St. Georgs-Capelle, die Heiligkreuz-Capelle und die Capelle auf dem vormaligen Gottesacker. Jetzt sind sie bis auf die Spital- und Heiligkreuz-Capelle alle abgebrochen und auch die letztere wurde 1812 auf den Abbruch verkauft, steht aber noch als Privat-Eigenthum, s. u. Noch ist zu bemerken, daß Friedrichshafen zwei Schiffshäfen hat, den einen bei der Stadt, den andern bei dem Schlosse, wovon nachher noch die Rede seyn wird. Die Einwohnerschaft, wovon ungefähr 220 auf das alte Dörfchen Hofen kommen, besteht in 857 katholischen und in 215 evangelischen. Nach Geschlechtern theilt sich die Bevölkerung in 508 männliche und 564 weibliche. Sie nähren sich theils von dem Ertrag ihrer Markung, theils von Gewerbe und Handel. Die Markung enthält ziemlich viele aber zum Theil sumpfige Wiesen, abwärts bei Hofen hat sie auch Weinberge. Die Stadt hat 1 Apotheke, 7 Schildwirthschaften, 3 Brauereien, 1 Mahlmühle, 1 Sägemühle, 1 Lohstampfe, 4 Keltern, 1 Ziegelhütte. Unter den Gewerbetreibenden befinden sich, neben einem Dampfboot, 5 Schiffer| mit 5 Gehülfen, welche in Diensten der Dampfschifffahrts-Gesellschaft stehen. Ein bedeutender Nahrungszweig, der dem Ort auch am meisten Leben gibt, ist der Handel. Der eigentliche Handel ist zwar unerheblich, desto wichtiger aber ist der Speditions-Handel und der Verkehr mit landwirthschaftlichen Erzeugnissen. Die günstige Lage von Friedrichshafen an der Mitte des Bodensees auf der Grenze zwischen Deutschland, der Schweiz und Italien, dem gewerbsamen Rorschach und St. Gallen gegenüber, ist dem Handelsverkehr vornämlich förderlich. Es kommen in Friedrichshafen dermalen jährlich 93 bis 100.000 Ctr. Waaren, darunter 70 bis 75.000 Ctr. Kaufmannsgüter, theils zu Wasser, theils zu Lande, an, und gehen von da auf beiden Wegen wieder ab. Dazu kommen jährlich ungefähr 70.000 Scheffel Früchte, sodann Vieh, Holz und andere Roherzeugnisse, welche nach Friedrichshafen gebracht und von da ausgeführt werden. Die Kaufmannsgüter, die zu Land ankommen und über den See ausgehen, bestehen hauptsächlich in englischen, für die Schweizer Fabriken bestimmten, Baumwollengarnen, in Wollentüchern und andern Wollenwaaren, in Leder, Taback, Öl, Colonial- und Materialwaaren, in Bandeisen, Eisen-, Stahl- und Messingwaaren. Diejenigen, die zu Wasser ankommen und zu Land weiter gehen, sind hauptsächlich: Baumwollenwaaren, Seide und Seidenwaaren, Südfrüchte, Reis, Käse, Häute und Felle, Wetzsteine etc. Die übrigen Verkehrs-Gegenstände bestehen in 6 bis 8000 Ctr. Wein, in 1000 bis 1500 Ctr. Leinengarne und Leinwand, in Salz, Gyps, Kalk etc. Von dem Verkehr mit Holz, Vieh etc. war schon S. 64 die Rede. Die Schifffahrt wird durch ein Dampfboot, das Dampfboot Wilhelm, und drei andere Schiffe betrieben, welche Eigenthum einer Actien-Gesellschaft sind, die von der Regierung zum ausschließlichen Betrieb der Schifffahrt von Friedrichshafen aus privilegirt ist. Das Privilegium erstreckt sich über beide| Häfen, sowohl den der Stadt, als den bei dem Schlosse. Beide haben auch das gleiche Recht des unbeschränkten Schifffahrts-Betriebs. Die Ausübung des Rechts ist aber in Folge der Zollverhältnisse und weil dermalen nur ein Dampfschiff vorhanden ist, in der Art getheilt, daß in dem Stadthafen Kaufmannsgüter und Früchte, in dem Schloßhafen aber alle andere land- und forstwirthschaftliche Gegenstände und sonstige Roherzeugnisse ein- und ausgehen. Das Dampfboot, ein Boot mit 20 Pferdekraft, ist 115 W. F. lang und 191/2 F. breit, und hat eine Ladungsfähigkeit von 1000 bis 1100 Ctr. Es geht, mit Ausnahme des Sonntags, täglich zwischen Friedrichshafen und Rorschach hin und her; und ist zugleich Postschiff. Den Weg nach Rorschach, 51/10 St., legt es in der Regel in 21/4 St. zurück. Die andern Schiffe bestehen in einem großen Segelschiff, sogenanntem Marktschiffe, mit einer Tragfähigkeit von 1200 Ctr., in einem mittlern Segelschiffe mit der Hälfte der Tragfähigkeit und in einem Anhängschiffe. Da das Dampfschiff sowohl, als die Segelschiffe nur zwischen Friedrichshafen und Rorschach hin- und hergehen, und andere Dampfboote nicht nach Friedrichshafen kommen; so bleibt der Verkehr mit den übrigen Bodenseehäfen auf die auswärtige Segelschifffahrt beschränkt. Es kommen regelmäßig wöchentlich 4 Schiffe von Romanshorn, 1 Schiff von Rheineck, 1 Schiff von Constanz und zuweilen auch Schiffe von Fußach und andern Orten an, und ganz neuerlich macht das Dampfboot wöchentlich auch eine Fahrt nach Fußach. Von auswärtigen Schiffern erhebt die Dampfschifffahrts-Gesellschaft ein Abfahrtsgeld von 2 kr. von 1 Ctr. Kaufmannsgütern, 6 kr. von 1 Sack Kernen und 3 kr. von 1 Person. Da jedoch diese Abgabe nur auf dem Grund der Gegenseitigkeit beruht, neuerlich aber Östreich und St. Gallen mit dem Beispiel der Aufhebung derselben, so wie überhaupt der Befreiung der Schifffahrt von allem Zwang vorangegangen sind, so ist zu hoffen, daß sie zum Besten des| Verkehrs bald auch in Friedrichshafen aufhören werde, und bereits ist auch die Aufhebung St. Gallen gegenüber erklärt worden. Der Betrieb der Dampfschifffahrts-Gesellschaft wird, unter einem Gesellschafts-Ausschuß zu Stuttgart, von einem Verwalter zu Friedrichshafen besorgt.

Das Landfuhrwesen wird theils durch Eil-Frachtwagen mit unterlegten Pferden, theils durch ordentliche Frachtfahrer und Boten, theils auch durch außerordentliche Fuhrleute besorgt. Die Eil-Frachtwagen gehen dermalen wöchentlich einmal zwischen Friedrichshafen und Frankfurt, wöchentlich zweimal zwischen Friedrichshafen und Canstatt, sodann zwischen Friedrichshafen, Leipzig und Frankfurt; regelmäßige Frachtfuhrwerke aber wöchentlich dreimal zwischen Friedrichshafen und Heilbronn und wöchentlich zweimal zwischen Friedrichshafen und Ulm hin und her.

Zur Handhabung der Ordnung in Schifffahrts- und Handels-Sachen wurde 1811 ein eigener Hafendirector aufgestellt; außerdem wacht das zu Friedrichshafen bestehende Hauptzollamt darüber. Zur Förderung des Handels und Verkehrs dienen drei jährliche Vieh- und Krämer-Märkte, und ein wöchentlicher Frucht- und Vieh-Markt. Es ist vorn schon bemerkt worden, daß der Handel und die Schifffahrt zu Friedrichshafen erst unter der Würtembergischen Regierung die jetzige Bedeutung erlangt hat. Vorher war der Verkehr, namentlich aber der Speditionshandel, und selbst der Verkehr mit Früchten ziemlich unbedeutend. Lindau war fast im ausschließlichen Besitze des Speditionshandels, und die Fruchtausfuhr war ziemlich vertheilt. König Friedrich hatte nicht so bald von Hofen und Buchhorn Besitz ergriffen, als er auch die Bedeutung davon für den Handel erkannte, und mit der ihm eigenthümlichen Kraft Maßregeln zu Emporbringung desselben ergriff. Durch Königl. Verordnungen vom 17. Juli 1811 und 15. Januar 1812 wurden die beiden Häfen Buchhorn und Hofen, wie die Orte selbst, mit gleichen Rechten unter| dem Namen Friedrichshafen vereinigt, dieselben zum Freihafen erklärt, und unter Ausscheidung der Rechte und Verhältnisse der übrigen Würt. Bodensee-Häfen, ausschließlich zur kaufmännischen Spedition bestimmt. Zugleich wurde für zweckmäßige Einrichtung und Verwaltung gesorgt und der Verkehr auf 10 Jahre mit Erleichterung und Befreiung von Abgaben begünstigt. Der Erfolg dieser Maßregeln blieb nicht aus, Friedrichshafen hob sich sichtbar und wurde bald einer der bedeutendsten Handelsplätze am Bodensee. Aber noch war die Schifffahrt längere Zeit in einem unvollkommenen Zustande, dem Nachfolger Friedrichs, Seiner Majestät dem König Wilhelm, dem Beförderer und der Seele aller industriellen Fortschritte in Würtemberg, war es vorbehalten, auch der Schifffahrt einen neuen Umschwung zu geben. Ihm verdankt Friedrichshafen, verdankt der ganze Bodensee die Einführung der Dampfschifffahrt. Am 31. October 1823 wurde auf Königl. Befehl mit dem damaligen nordamerikanischen Consul Church zu Genf der Vertrag über ein Dampfboot von 20 Pferdekraft, um den Preis von 110.000 Franken abgeschlossen. Aber noch war eine Hauptschwierigkeit zu überwinden, sie bestand in dem Abkommen mit der berechtigten Schifferschaft zu Friedrichshafen. Das Recht des ausschließlichen Schifffahrtsbetriebs daselbst ruhte in lehenbarer Eigenschaft auf 8 Familien, welche das Gewerbe auf gemeinschaftliche Rechnung trieben. Mit diesen mußte man sich abfinden. Es gelang dieß endlich durch einen Vertrag, der am 23. März 1824 in der Art zu Stande kam, daß die Schiffer auf ihr Schifffahrtsrecht gänzlich verzichteten, der Staat dagegen Jedem derselben eine lebenslängliche Rente von jährlichen 450 fl. zusicherte und die ihnen gehörigen Schiffe und Schiffgeräthschaften in einem gerichtlichen Schätzungswerthe übernahm. So trat nun der Staat an die Stelle der berechtigten Schifferschaft. Da aber derselbe nicht die Absicht hatte, das Schifffahrtsgewerbe selbst zu betreiben, sondern| dieses der Privat-Industrie überlassen wollte: so wurde durch den Vertrag vom 3. Juli 1824 einer Actien-Gesellschaft das ausschließliche Privilegium der Schifffahrt von Friedrichshafen auf 20 Jahre, vom 1. December 1824 bis 1. December 1844, verliehen, und von jener dagegen das Dampfschiff nebst den von der Schifferschaft herrührenden Schiffen und Geräthschaften in dem Kostenspreise übernommen. Die Gesellschaft schoß nun ein Capital von 66.000 fl. zusammen, das in 132 Actien zu 500 fl. zerschlagen wurde, und wovon, zur Förderung der Sache, Se. Majestät der König Selbst und die Königl. Staatskasse 60 Actien behielten. Am 11. November 1824 machte das Dampfschiff, mit höchster Erlaubniß nach seinem Gründer Wilhelm genannt, zur Probe seine erste Fahrt, und mit Erstaunen sah die versammelte Menge dem merkwürdigen Schauspiele zu. Es war das erste Dampfschiff, das der Bodensee trug. Aber nicht lange blieb es das einzige, der gegebene Anstoß wirkte, und kaum war der Bau des Schiffes begonnen, als der verstorbene Freiherr von Cotta auch schon den Bau eines zweiten zu Friedrichshafen anfangen ließ, das mit Königl. Bayer'schen Privilegien für Lindau bestimmt seyn sollte und den Namen Max Joseph erhielt. Zwar unterlag dieses einem Zusammenfluß von ungünstigen Umständen und mußte nach einiger Zeit auf den Abbruch verkauft werden; aber das gegebene Beispiel verlor dadurch seine Wirkung nicht: wie oben S. 23 schon berichtet wurde, kreuzen jetzt außer dem Wilhelm noch drei andere Dampfschiffe auf dem Bodensee und bald wird in Friedrichshafen selbst noch ein viertes, und zu Lindau ein fünftes dazu kommen. Am 1. Dezember 1824 begann das Dampfschiff Wilhelm seine ordentlichen Fahrten und setzte sie seitdem ohne irgend einen Unfall fort. Unverkennbar waren die Wirkungen, welche das neue Verkehrsmittel, trotz den auf dasselbe übertragenen alten monopolistischen Beschränkungen, auf eine abermalige Zunahme des Friedrichshafer Handels| hatte; besonders fühlbar waren sie in Beziehung auf den Personen-Verkehr. Gleichwohl hat Friedrichshafen an dem Aufschwunge des Handelsverkehrs auf dem Bodensee in den neuesten Zeiten nicht in dem Maße Antheil genommen, wie es unter andern Umständen, besonders dann hätte geschehen können, wenn der auf Rorschach beschränkte Verkehr der Dampfschifffahrt durch ein zweites Dampfboot auch auf andere Bodensee-Häfen hätte ausgedehnt werden können. Es wurde daher auch die Erbauung eines weitern Dampfboots als ein unabweisliches Bedürfniß erkannt, und den rastlosen Bemühungen der Königl. Regierung ist es endlich gelungen, die Schwierigkeiten, welche der Ausführung in dem Privilegium der Dampfschifffahrts-Gesellschaft im Wege standen, zu überwinden, und am Schlusse des Jahrs 1837 das Eingehen jener Gesellschaft auf die Herstellung eines zweiten Dampfboots unter folgenden Bestimmungen zu erwirken:

1) Es bildet sich eine neue Dampfschifffahrts-Gesellschaft für den Schifffahrtsbetrieb von Friedrichshafen, sowohl mit Dampf- als mit Segelschiffen, während der nächsten 20 Jahre mit einem Capital von 132.000 fl., welches sich in 264 Actien, je zu 500 fl., vertheilt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 20 Jahre, vom 1. Dezember 1837 bis 1. Dezember 1857 festgesetzt.

2) Die bisherige Gesellschaft tritt mit ihren 132 Actien und ihrem Vermögen in die neue Gesellschaft ein.

3) Von denjenigen Inhabern alter Actien, welche der neuen Gesellschaft nicht beitreten wollen, übernimmt der Staat seine Actien gegen baare Bezahlung im Nennwerthe.

4) Der Staat übernimmt auch alle neuen Actien, welche keine Liebhaber finden sollten.

5) Zur Erleichterung der Anschaffung eines zweiten Dampfbootes gewährt der Staat überdieß auf Verlangen Vorschüsse bis zu 50.000 fl., gegen 21/2 Procent Verzinsung.

6) Von der Staatsregierung wird der Gesellschaft die Berechtigung zum Schifffahrtsbetrieb vorerst auf die volle Zeit ihres Bestandes eingeräumt; für die Dauer des ausschließlichen Privilegiums der alten Gesellschaft, also bis zum 1. Dezember 1844, verbindet sich die Staatsregierung überdieß, keine weitere Concession zu Betreibung der Schifffahrt auf dem Bodensee zu| ertheilen und von Friedrichshafen aus Niemand, außer der Gesellschaft, die Verschiffung irgend eines Gegenstandes, ohne ihre Einwilligung, zu gestatten.

Auf diese Bedingungen bildete sich dann auch in einer am 15. Januar 1838 abgehaltenen General-Versammlung der alten Actien-Gesellschaft die neue Dampfschifffahrt-Gesellschaft. Am 30. März 1838 erhielten die neuen Statuten der Gesellschaft, wo die obigen Punkte einen Haupttheil ausmachen, die Königl. Bestätigung, im April 1838 wurde sodann von der neuen Gesellschaft ein Vertrag mit dem Handlungs-Hause Escher und Comp. in Zürich über die Erbauung eines neuen und zwar eines eisernen Dampfboots zu 50 Pferdekraft, um den Preis von 77.000 fl., ohne die innere Ausstattung, abgeschlossen. Die Actien fanden so viele Liebhaber, daß nicht alle befriedigt werden konnten; mit dem nächsten Frühjahr soll das Boot fertig seyn.

Das Gemeindewesen der Stadt ist in gutem und in entschieden besserem Zustande, als es zur Zeit ihrer reichstädtischen Verfassung war. Während die Stadt damals, wie wir unten finden werden, von einer großen Schuldenlast gedrückt war, hat sie jetzt nicht nur keine Schulden mehr, sondern sogar ein Activ-Capital von 5777 fl., und außerdem 4175/8 Morgen Waldungen. Die Letztern bilden einen Theil des Seewalds, wovon schon S. 57 die Rede war.

Das Wappen der Stadt ist ein der Länge nach getheilter Schild, rechts mit einer Buche, links mit einem Jägerhorn; offenbar dem Namenslaut nachgebildet.

In kirchlicher Beziehung theilt sich die Stadt in zwei Pfarrgemeinden, eine katholische und eine evangelische. Die kathol. Gemeinde hat 1 Stadtpfarrer und 1 Kaplan, die evang. einen Pfarrvikar. Der kathol. Pfarrsprengel umfaßt außer den beiden Zugehörungen der Stadtgemeinde, die Orte Löwenthal, St. Georg, Seemoos und Trautenmühle; der evangelischen Pfarrei sind noch die| einzelnen Confessionsverwandten in der Umgegend zugetheilt. Diese Pfarrei wurde erst im Jahr 1812 errichtet. Das Patronat der drei Stellen ist Königlich; in vorigen Zeiten hatte das Kloster Weingarten, wie wir nachher sehen werden, die Patronatrechte zu Buchhorn und Hofen, mit Ausnahme einer Kaplanei. Die Baulast der Kirchen und der Pfarrgebäude liegt auf dem Staat. Das Stiftungsvermögen der Kirchen und zwar 1) das der Cultstiftungspflege, die im Jahr 1824 unter diesem Namen geschaffen worden, besteht in 21.662 fl., das der katholischen Kirchenpflege in 34.000 fl. an Grundeigenthum und Activ-Kapitalien, sodann in 311/2 Scheffel Fruchtgefällen und 4 Lehenshöfen zu Allmannsweiler, das der evang. Kirchenpflege in 800 fl. Kapital, gesammelt durch Opfer und milde Beiträge, unter der uneigennützigen und musterhaften Verwaltung des verstorbenen Kirchenpflegers, Apothekers Weismann.

Die Schulanstalten bestehen in einer katholischen und einer evangelischen Elementar-Schule, jene mit 2, diese mit 1 Lehrer. Die letztere wurde mit der Pfarrei errichtet und für dieselbe von dem Staat ein Haus gekauft, worin auch der Pfarrvikar seine Wohnung hat. Außerdem besteht neuerlich auch eine Industrie-Schule für Mädchen. Eine kleine Schulstiftung der kathol. Schule verdankt ihre dermalige Erhöhung auf 1130 fl. hauptsächlich der edlen Freigebigkeit S. M. des Königs Wilhelm, welche auch die evangelische Schulstiftung begründet hat, die in 385 fl. besteht.

Ein Spital. Die Anstalt besteht in einem alten einfachen Gebäude, worin eine Anzahl von Stadtarmen freie Wohnung, und statt der Verpflegung eine bestimmte Unterstützung erhält. Das Vermögen besteht, außer einigen Güterstückchen, hauptsächlich in 8 Lehenhöfen in der Umgegend; Fruchtgefällen: 707/8 Scheffel Dinkel und 511/4 Sch. Haber; Grundzinsen, Weinzehnten in Unter-Raderach,| einem Fischrecht in der Ach und in 18.612 fl. Activ-Kapitalien. Die Einkünfte betrugen im letzten Jahr 4318 fl., die Ausgaben 3742 fl. Ein Theil der Einkünfte wird auf Unterricht und Erziehung verwendet. Das Spitalgebäude liegt hart am See. Mit dem Gebäude ist eine kleine Kapelle verbunden, worin jedoch seit 1812 kein Gottesdienst mehr gehalten wird. An dem Hochaltar der Kapelle befindet sich eine lateinische Inschrift, wornach im Jahr 1284 am Tage der Kreuzerhöhung, 14. September, der Spital mit andern Gebäuden vom Feuer zerstört (Vulcano subversa) und von dem Magistrat wieder neu aufgebaut worden ist. Hiernach ist die Anstalt sehr alt, besonders wenn man vollends den Umstand als Beweis für ihr Alter gelten lassen will, daß der schon zu Anfang des 10. Jahrhunderts gestiftete Jahrstag des Grafen Ulrich noch mit einer Spende an die Armen darin gefeiert wird. Unter den spätern Wohlthätern der Anstalt machten sich besonders Burkard Spannagel und seine Gattin Agnes, eine geb. Flock, um dieselbe verdient, von ihnen wurde 1473 auch eine Spital-Kaplanei gestiftet, s. u. Die Spannagel stammen von einem alten ursprünglich adeligen Geschlecht ab.

Ein Siechen- oder Leprosenhaus ist in neuerer Zeit aufgehoben und sein aus ungefähr 9000 fl. bestehender Fonds mit der Spitalpflege verbunden worden. S. u. Siechenhaus.

Geschichte.
Die Geschichte von Friedrichshafen theilt sich in die der Stadt und die des Klosters Hofen. Die Geschichte der Stadt reicht in die frühesten Zeiten hinauf. Es ist wahrscheinlich, daß schon die Römer sich hier, als an einem besonders geschickten Landungsplatze, festgesetzt haben, und von einer römischen Straße zeugt noch, wie oben S. 106 schon| bemerkt worden ist, der Name „Hochsträß,“ den ein Ösch der Markung führt. Aber auch urkundlich kommt Buchhorn schon sehr frühe vor. So stellt ein gewisser Meginfried im Jahr 837 eine Urkunde über eine Schenkung an das Kloster St. Gallen aus: Actum in Buachihorn, publice; ein gewisser Folcharat 872: Actum in Puachthorn, publice; ein gewisser Pruning 883: Actum in vico, qui dicitur Puochiorn publice; ein gewisser Lozbert 885: Actum in loco, qui dicitur Puhihorn publice; ein gewisser Enso 886: Actum in loco qui dicitur Buochihorn. Neug. Cod. Dipl. No. 272, 464, 540, 555 und 566. Aus diesen Urkunden erhellt, daß Buchhorn schon im 9. Jahrh. ein nicht unbedeutender Ort, ein Ort war, wo die öffentlichen Verhandlungen vorgenommen wurden (vergl. S. 110), und aus der weitern Geschichte zeigt sich, daß es ein Sitz der Grafen des Linzgaues war, aus welchen die Grafen von Buchhorn hervorgingen. Aber ein geschlossener Ort war es damals wohl noch nicht, sondern das, was man Buchhorn nannte, war ein Inbegriff von zerstreut umher liegenden Wohnsitzen, wozu, wie sich nachher zeigen wird, auch Hofen gehörte. Der Name rührt theilweise ohne Zweifel von der Lage her: „Horn“ wird am Bodensee ein Vorsprung des Ufers, eine Landspitze genannt: so Romanshorn, Argenhorn, Buchhorn etc., s. a. S. 18. Die Einfälle der Hunnen oder Hungarn und der Umstand, daß es ein gaugräflicher Sitz war, scheinen jedoch bald die Entstehung einer Stadt, d. h. das Zusammenziehen der Wohnsitze und deren Befestigung bewirkt zu haben. Die Geschichte hat es aufgezeichnet, wie eine Hungarische Horde im Jahr 925, ehe sie auf St. Gallen los ging, einen Angriff auf Buchhorn gemacht hat, und es ist um so weniger daran zu zweifeln, daß Buchhorn damals schon eine befestigte Stadt war, als der feindliche Angriff vergeblich war; hatten ja schon 10 Jahre vorher die Buchhorner ihren Grafen Ulrich in einem Treffen gegen die Hungarn| unterliegen sehen. Ein alte Handschrift schreibt auch wirklich die Erbauung der Stadt den Einfällen der Hunnen zu.

Nach der Auflösung der Gauverfassung erscheint Buchhorn als Eigenthum und Sitz der Grafen von Buchhorn und als Hauptort der Grafschaft Buchhorn. Der erste, der Graf von Buchhorn, oder richtiger Buchhorner Graf Comes Buchhornensis, genannt wurde, war Graf Ulrich d. j., nach Neugarts genealogischer Übersicht (Episc. Const. p. 198), ein Sohn des Grafen Ulrichs, Gaugrafen im Linz- und Argen-Gau. Er hieß der Buchhorner, weil er zu Buchhorn seinen gewöhnlichen Sitz hatte. Vergl. S. 85.

Seine Gemahlin Wendelgard war eine Enkeltochter Kaiser Heinrichs I. Das Andenken beider lebt zum Theil noch unter den Anwohnern des Bodensees in der Erzählung von ihrem tragischen Schicksal fort.[1] Der letzte| Graf von Buchhorn war Otto II., der im Jahr 1089 ums Leben kam. Nach seinem Tode kamen Stadt und Grafschaft Buchhorn an das Welfische Haus, an dessen Stelle 100 Jahre nachher die Hohenstaufen traten, s. S. 87. und Ravensburg S. 70. Unter den Hohenstaufen bahnte sich Buchhorn den Weg zur Freiheit, und ging aus den Wirren des Zwischenreichs schon als unabhängige Stadt hervor. Kaiser Rudolph I. bestätigte seine Freiheiten 1275, Kaiser Adolph that dasselbe 1291, und Kaiser Albrecht verlieh ihm 1299 das Recht, daß kein Ritter oder Mönch erbliche Güter in der Stadt erwerben oder besitzen könne. Auch die freie Wahl eines Stadtammans erlangte die Stadt, sie bezahlte dafür an die Reichslandvogtei zu Altdorf jährlich 10 Pfd. und 2 Sch. Pfenninge. So trat Buchhorn allmählig in die Reihe der freien Reichsstädte ein, und erhielt sich in derselben auch im Bunde mit andern See- und Reichsstädten fortwährend, ob es gleich nach Einwohnerzahl kaum die Bedeutung eines mittelmäßigen Dorfs hatte. Es erwarb sogar noch ein kleines Gebiet, das in der Herrschaft Baumgarten und Eriskirch bestand, welche 1472 von der Stadt erkauft wurden, s. S. 140. Die Stadt hatte auch eine Münze und stand schon 1404 in einer Münzvereinigung mit Würtemberg und mit mehreren Schwäbischen Städten. Da sie dem Beispiel anderer folgte und 1703 und 1704 gar zu schlechte Münze, halbe Batzen, Kreuzer und Pfenninge, prägte, ließ Würtemberg im Namen des Schwäbischen Kreises 1705 durch eine Commission und ein Executions-Commando von 100 Grenadieren die Münze zerstören. Die Einkünfte der Stadt wurden auf 16.000 fl. berechnet. Die Verfassung war demokratisch. Die Regierung bestand in einem kleinen und großen Rath. Der kleine Rath oder Magistrat war aus zwei Bürgermeistern und 7| Senatoren, darunter 4 Zunftmeister, zusammengesetzt; der große Rath bestand aus 12 Senatoren. Von den beiden Bürgermeistern, welche je auf 2 Jahre gewählt wurden, war abwechselnd der eine der regierende, der andere Stadtamman, von den Senatoren war einer Vogt zu Baumgarten und Eriskirch. Alle Jahre war ein Schwörtag, wobei wieder neu gewählt wurde; die Wahlen waren übrigens bloß Formalität.

Im Jahr 1802 hörte Buchhorn auf Reichsstadt zu seyn, es kam unter Bayerische Herrschaft und wurde Sitz eines Bayerischen Landgerichts. Im Jahr 1810 ging es von Bayern an Würtemberg über, und wurde ein Bestandtheil des Oberamts Tettnang. Die Stadt war in der letzten Zeit ihrer Reichsstandschaft bedeutend herabgekommen. Zur Zeit ihres Übergangs an Bayern hatte sie 89.945 fl. Schulden, wovon sie mehrere Jahre lang die Zinsen nicht mehr aufzutreiben wußte. Im Jahr 1808 wurde von der Bayerischen Regierung ein Schuldentilgungsplan entworfen, der aber nicht mehr zur Ausführung kam. So ging die Stadt mit einer Schuldenlast von 96.929 fl. an Würtemberg über. Die Würtembergische Regierung ließ jetzt das Schuldenwesen der Stadt durch eine 1812 niedergesetzte Commission näher untersuchen, und es wurden darauf der Stadt 84.000 fl. abgenommen, der Rest aber, der in aufgelaufenen Zinsen an die Stiftungen der Stadt bestand, aufgehoben. Die Stadt trat dagegen an den Staat die Einkünfte ihres vormaligen Gebiets und die Hälfte ihres Antheils am Seewald mit ungefähr 400 Morgen ab.

Eine ganz andere Geschichte hatte der zweite Bestandtheil von Friedrichshafen:


Das vormalige Priorat und Dorf Hofen.
Sie gehörten, wie schon gezeigt worden ist, ebenfalls zu dem alten Buchhorn, das Kloster wurde in ältern Zeiten auch nie anders, als das Kloster oder die Zelle Buchhorn| genannt; es stand dort auch die Pfarrkirche von Buchhorn, und vielleicht befand sich dort auch in den frühesten Zeiten eine Burg. Aber schon im 11. Jahrhundert erhielt dieser Theil nicht nur seinen eigenen Herrn, sondern später auch seinen eigenen Namen. Der Herr war die Abtei Weingarten; den Namen bekam es vermuthlich von den dabei gelegenen Höfen, welche das Dörfchen Hofen bildeten. Das Kloster, ursprünglich ein Frauenkloster Benedictiner-Ordens, soll nach Brusch. schon im Jahr 950 erbaut und von dem heil. Conrad (aus dem Hause der Welfen) eingeweiht worden seyn. Insgemein aber wird die Gräfin Bertha, die Gemahlin des Grafen Otto I. von Buchhorn, als die Stifterin angenommen. Jedenfalls war sie, wenn auch nicht die erste, doch die zweite Stifterin; sie und ihr Gemahl sollen auch in dem Kloster begraben worden seyn und noch in spätern Zeiten wurde der Jahrstag der Bertha, am 31. Januar, in dem Kloster gefeiert. Auch der Sohn, Graf Otto II., der im Jahr 1089 erschlagen, wurde in dem Kloster begraben, aber auf Befehl des Bischofs wieder herausgeworfen, s. S. 87 und Neug. Ep. Const. p. 371 u. 418. Kurz vor dem Tode des Sohnes Otto stiftete die Mutter Bertha das Kloster, das Jahr aber weiß selbst die Chronik des Klosters nicht anzugeben.[2] Das Kloster und seine Kirche wurden dem St. Pantaleon geweiht, während eine andere Kirche, die dabei stand, und Pfarrkirche war, dem heiligen Andreas geweiht war. Nachdem Buchhorn durch den Tod Otto’s d. j. an die Welfen gekommen war, übergab und unterwarf Welf IV. im J. 1090 das Kloster Buchhorn und die Pfarrkirche in dem HofeCellam de Buichhorn cum ecclesia, quae est in atrio Monasterii, oder, wie es in dem Liber Abb. Weing. heißt, Cellam| in Buchhorn in honorem S. Panthaleonis fabricatam cum ecclesia S. Andreae; – dem Kloster Weingarten, und der Abt von Weingarten setzte sofort einen Conventualen als Propst dahin, der die Aufsicht über das Kloster führte und zugleich Pfarrer der Andreaskirche war. Angeblich wegen unordentlicher Lebensweise, in der That aber wegen Widerspenstigkeit gegen die Weingartische Herrschaft, wurde das Kloster 1420 mit bischöflicher Genehmigung aufgehoben, und das Klostergut unter dem Namen der Propstei Hofen von dem Weingartischen Propst allein verwaltet. Aber nun waren es die Pröpste, welche sich der Abhängigkeit von Weingarten zu entziehen suchten und der Abt sah sich daher veranlaßt, im Jahr 1594 auch die Propststelle aufzuheben. Die Verwaltung wurde jetzt von einem Kloster-Hofmeister, später Vogt genannt, geführt, die Pfarrei aber mit einem Weltgeistlichen besetzt. Als jedoch der Abt Willibald von Weingarten im Jahr 1695 das Priorat in Feldkirch veräußerte[3], beschloß er dagegen wieder ein solches in Hofen zu errichten; es wurden daher, da die alten Klostergebäude mit der Pfarrkirche im Jahr 1634 von den Schweden verbrannt worden, von 1695 an ein neues Kloster und eine neue Kirche, wie sie noch jetzt stehen, gebaut. Im J. 1701 wurden Kloster und Kirche dem alten Schutzheiligen Pantaleon, und dem Schutzpatron der alten Pfarrkirche, dem heil. Andreas und anderen Heiligen geweiht und in demselben Jahre 12 Klostergeistliche und 2 Brüder mit 1 Prior von Weingarten dahin versetzt, und an die Stelle des ehemaligen Klosters und der Propstei Hofen trat nun das Priorat Hofen. In politischer Beziehung wurde der dazu gehörige Herrschaftsbezirk, das Amt Hofen oder die Vogtei Hofen genannt. Zu dem Amt gehörten: die bei dem Kloster gelegenen Höfe, oder das Dörfchen Hofen nebst einem| eigenthümlichen Gute, dem jetzigen Schloßgute, sodann mit einigen Ausnahmen die Orte Seemoos und Wackershausen, sämmtlich mit Gerichtsbarkeit und Collectationsrecht, und die Jurisdiction über Windhag. Ferner waren damit verbunden einige Höfe und Güter zu Schnetzenhausen, Unter-Raderach, Wannenhäusern und Wiggenhausen, die aber unter landvogteilicher hoher und niederer Gerichtsbarkeit standen, und Höfe zu Urlau unter Salmannsweilischer Gerichtsbarkeit. Das Dorf Unter-Meckenbeuern und der Weiler Reute, die ebenfalls dazu gehört hatten, wurden schon 1530 von einem üblen Haushälter der Propstei, dem Propst Hans von Ramsberg, für 3050 fl. veräußert. In frühern Zeiten waren die Schenken von Ittendorf und nach ihnen die von Ellerbach die Vögte von Hofen. Im Jahr 1298 versetzte der Schenk Heinrich von Ittendorf, als Inhaber der Vogtei über das Gotteshaus Hofen 12 Sch. Kernen Vogtgült; 1433 verkaufte Burkhardt von Ellerbach zu Ittendorf die Vogteien Hofen und Hagenau an das Kloster Weingarten; der Abt Joh. Blarer verkaufte dieselben wieder 1436 an Überlingen um 3602 fl.; im J. 1524 verkaufte Überlingen die Vogtei Hofen allein an die Stadt Buchhorn um 1700 fl. und von dieser kam sie endlich 1548 wieder an Weingarten um 1100 fl., mit Vorbehalt der hohen und niedern Gerichtsbarkeit oder des Centrechts über die Mühle und 5 Häuser über dem Mühlbach gegen Buchhorn gelegen. Im Jahr 1802 kam das Priorat und die Vogtei, oder das Amt Hofen mit der Abtei Weingarten an den Fürsten von Nassau-Oranien. Durch den Vertrag von 1804 trat derselbe die Besitzung an Östreich ab, das vorher schon einzelne Theile davon epavisirt hatte. Durch den Preßburger Frieden von 1805 kam mit der Östreichischen Landvogtei auch das Amt Hofen an die Krone Würtemberg. König Friedrich, der den Werth dieser Erwerbung in Beziehung auf Handel und Schifffahrt erkannte, ließ ungesäumt zur Wiederherstellung des alten, zerfallenen| Hafens von Hofen schreiten, nicht ahnend, daß schon die nächste Zukunft ihn auch in den Besitz des Städtchens Buchhorn und seines Hafens setzen werde.[4] Das letztere geschah, wie wir gesehen haben, im Jahr 1810 und nun erhielt auch der dritte Bestandtheil von Friedrichshafen, die Neustadt ihr Daseyn. Durch Königl. Verordnung vom 17. Juli 1811 wurden Buchhorn und Hofen unter dem Namen „Stadt und Schloß Friedrichshafen“ zu Einer Gemeinde vereinigt, und somit wieder verbunden, was in den ältesten Zeiten schon zusammen gehört hatte. Um die Verbindung auch örtlich herzustellen, wurde der Plan zu der Erbauung der Neustadt entworfen, und um die Ausführung der neuen Bauanlagen möglichst zu befördern, wurden durch Königl. Entschließung vom 15. Decbr. 1811 den Baulustigen und Ansiedlern nicht unerhebliche Freiheiten und Vortheile eingeräumt. Zugleich wurden dem Handel und der Schifffahrt die oben schon erwähnten wesentlichen Begünstigungen ertheilt, s. Reg. Bl. 1812 Nr. 1. Schnell entstand jetzt die unter dem Namen der Neustadt begriffene Häuserreihe zwischen Stadt und Schloß. Aber bald trat auch wieder ein Stillstand ein und es kam die Zeit, daß die neuen Häuser um jeden Preis wieder feil wurden. Erst unter der jetzigen Regierung und namentlich erst, seitdem der Königl. Hof seinen Sommeraufenthalt in Friedrichshafen zu nehmen pflegte, seitdem das Dampfboot erbaut ist, und seitdem der Handel in Würtemberg überhaupt einen größern Aufschwung genommen hat, kehrte auch Leben und Thätigkeit in Friedrichshafen ein. Seit dieser Zeit wird es auch häufig von Fremden und Reisenden besucht und sichtbar hat sich seitdem auch der Wohlstand der Einwohner gehoben; die Häuser haben| an Werth wieder bedeutend gewonnen, und statt daß der Hauseigenthümer sonst froh war, nur einen Miethsmann zu finden, hält es jetzt schwer, eine Miethswohnung zu erhalten. Die kirchlichen Verhältnisse betreffend, so gründeten sich dieselben auf den Zustand in der Zeit, da Buchhorn noch nicht Stadt war. Die Pfarrkirche stand bei dem Kloster Hofen. Sie war dem h. Andreas geweiht, kommt schon 916 vor und gehörte zu dem Frauenkloster Hofen. Mit dem Kloster erhielt Weingarten 1090 auch die Andreas-Kirche mit dem Patronatrecht darüber; ein Conventual von Weingarten war Pfarrer der Kirche, und unter dem Titel eines Propsts zugleich Vorgesetzter des Klosters, s. o. Die Kirche muß mit dem Kloster und der Klosterkirche zu Anfang des 13. Jahrhunderts neu gebaut worden seyn; denn im Jahr 1215 weihte der Bischof die Pfarrkirche und am folgenden Tage die Klosterkirche und das Kloster zu Ehren ihrer alten Schutzheiligen ein. Das Städtchen Buchhorn hatte indeß schon frühzeitig außer andern Kapellen eine Filialkirche, die St. Nikolaus-Kapelle genannt, aus der allmählig eine Pfarrkirche wurde. Im Jahr 1360 wurde zuerst eine Frühmeß in dieselbe gestiftet; ihr folgten später andere Pfründstiftungen. Immer aber blieb die Kirche Filialkirche von Hofen. Die Stadt ließ sich zwar sehr angelegen seyn, sie zur Pfarrkirche zu machen, und es schien ihr dieß auch eine Zeit lang gelungen zu seyn,[5] aber noch in Documenten von 1603| und 1613 wird die Kirche Filialkirche genannt, und streng genommen war sie es bis 1634. Doch hatte sie allmählig pfarrliche Rechte erlangt. Der Propst zu Hofen fand sich nämlich bewogen, 1538 die Last der Pfarrei einem Pfarrvikar zu übertragen, und bei dieser Gelegenheit machte er zugleich die Bestallung für drei Helfer in Buchhorn, wovon der eine, wie es scheint, mit Versehung der pfarrlichen Verrichtungen in der Nikolaikirche beauftragt ward. Im Jahr 1552 wurde diesem und ebenso dem Pfarrvikar in Hofen von dem Probst der wirkliche Pfarrtitel verliehen, und im Jahr 1581 zu Buchhorn auch ein „Pfarrhaus“ gebaut. Nachdem 1594 die Propstei Hofen gänzlich aufgehoben worden, wurden in demselben Jahre zum ersten Mal die zwei Pfarrer zu Hofen und zu Buchhorn investirt, und von dieser Zeit an laufen zwei ordentliche Pfarrer nebeneinander. Dessen ungeachtet blieb die Kirche zu Buchhorn fortwährend noch in einem gewissen Filialverband mit der Pfarrkirche zu Hofen, auch erhielt dieselbe erst im Jahr 1629, aus Veranlassung der Pest, ein eigenes Begräbniß. Nachdem aber Hofen 1634 abgebrannt war und keine neue Pfarrkirche daselbst hergestellt wurde, änderte sich das Verhältniß: die Pfarrstelle von Hofen wurde am 2. September 1634 mit der von Buchhorn in der Art vereinigt, daß von dem Pfarrer in Buchhorn auch die Pfarrei Hofen versehen werden sollte. Da es aber an einer Pfarrkirche daselbst fehlte, so wurde die dortige Pfarrgemeinde an die Kirche zu Buchhorn gewiesen. Bestandtheile dieser Gemeinde waren: Hofen, Seemoos, Trautenmühle und Windhag. Es läßt sich erwarten, daß die beiden Kirchen, sowohl die Filialkirche Buchhorn, als die Mutterkirche Hofen ehemals zahlreich mit Geistlichen| besetzt waren. Als im Jahr 1538 der Propst zu Hofen seine neue Organisation vornahm, befanden sich außer ihm fünf Helfer an der Kirche zu Hofen und für drei wurde von dem Propst an der Filialkirche die Besoldung festgesetzt. Außer diesen dreien hatte aber Buchhorn damals schon mehrere Pfründner oder Kaplane, welche der Propst nicht besoldete, und außer ihnen solche, die an besondern Kapellen angestellt waren. Wir finden daselbst folgende Pfründen oder Kaplaneien:
  • 1) Die Frühmeß-Pfründ, auf die später die Pfarrstelle gegründet worden zu seyn scheint, gestiftet 1360 von den Buchhornern.
  • 2) Die Dreikönigs-Pfründ, 1382 von dem Priester Cellari gestiftet, 1563 aber der Propstei incorporirt. Das Kaplaneihaus, das an der Ringmauer stand, wurde 1564 von der Stadt gegen ein Haus, das sie zu Hofen am See besaß, eingetauscht.
  • 3) Die Heiligkreuz-Altar-Pfründ; die Stiftung wurde 1420 von Hans Puel, Bürger zu Buchhorn, vermehrt.
  • 4) Die St. Sebastians-Pfründ zu Eriskich(?); sie wurde 1614 mit andern vereinigt.
  • 5) Die St. Jakobs- und Christophs-Pfründ, auch der Bodmerin Pfründ genannt, gestiftet 1451 von Anna Bodmer und erst 1812 aufgehoben.

Diese 5 Pfründen waren in die St. Nikolai-Kirche gestiftet, die folgenden 4 hatten ihre eigenen Kapellen.

  • 6) Die Spital-Pfründ, auch Spannagels-Kaplanei genannt, gestiftet in die Spital-Kapelle 1473, von Burkhardt Spannagel, zu Ehren der h. Dreifaltigkeit etc.
  • 7) Die St. Georgs- oder Pflügers-Pfründ, 1647 mit andern vereinigt. Die Kapelle stand außerhalb der Stadt; 1556 verkaufte die Stadt, dem Beispiel des Abts von Weingarten folgend, der das Jahr vorher die liegenden Güter von 4 Kaplaneien verkauft hatte, das Feld St. Georgs-Kapelle, vulgo des Pflügers Feld.
  • 8) Die Heiligkreuz-Kaplanei, vor dem obern Thor genannt, wo die Kapelle noch steht. Die Kapelle wurde 1812 geschlossen und verkauft.
  • 9) Die St. Wolfgangs-Kaplanei. Die Kapelle, welche am See gegen Eriskirch stand, ging 1784 ein und ist abgebrochen. Das Kaplaneihaus stand beim Rathhaus und wurde erst 1811 abgebrochen.| So hatte also die Stadt Buchhorn allein, ohne Hofen, 9 geistliche Stellen, wenn man auch die der oben erwähnten 3 Helfer als darunter begriffen annimmt. Ihre Zahl verminderte sich aber nach und nach und am Ende waren, noch zu reichsstädtischen Zeiten, neben der Pfarrstelle, nur noch zwei übrig, die St. Jakobs-Kaplanei und die Heiligkreuz-Kaplanei, wovon die eine 1812 ebenfalls aufgehoben wurde.[6]

In ältern Zeiten hatte Buchhorn auch neben dem Kloster in Hofen ein Nonnenkloster innerhalb seiner Mauern. Es stand auf dem Platze bei dem Schulhause, das Gebäude wurde erst unter Bayerischer Regierung an den Bürger und Bierbrauer Jos. Schafmayer verkauft. Das Kloster wurde die weiße Sammlung genannt. Die Schwestern lebten nach der dritten Regel des h. Benedicts. Im Jahr 1271 verlieh der Bischof Eberhard von Constanz dem Kloster verschiedene Rechte; 1319 nahm es der Papst Johannes XXII. in seinen Schutz; 1338 vermachte Graf Hugo von Bregenz in seinem Testament dem Convent in Buchhorn 11 fl., und dem zu Hofen, oder dem Propst daselbst, 28 fl. Im Jahr 1640 wurde das Kloster mit dem Kloster Löwenthal vereinigt, s. S. 131.

Unter den besondern Ereignissen und Schicksalen der Stadt heben wir noch Folgendes aus. Im Jahr 1292 wurde Buchhorn, in Folge der damaligen Fehden, von| dem Bischof Rudolph von Constanz im Sturm genommen.[7] 1363 brannte das Städtchen fast ganz ab. 1632 besetzten die Schweden unter General Horn das Städtchen und befestigten es. Zugleich ließen sie eine Flotille daselbst ausrüsten, wovon das erste Schiff, Christina, 22 Kanonen führte; 1634 wurden Buchhorn und die Schwedische Besatzung, gleichwohl vergeblich, von dem östreichischen Oberst Vizthum angegriffen, Hofen, Fischbach etc. wurden bei diesem Anlaß von den Schweden verbrannt. Nach der Nördlinger Schlacht wurde B. von den Schweden verlassen und der Kaiserl. General Gallas ließ die Festungswerke niederreißen. Im Jahr 1643 wurde B. von den Weimarischen Truppen geplündert und 1645 von dem Commandanten von Hohentwiel; 1787 erlitt die Stadt wieder durch Brand einen bedeutenden Verlust. Zur Gemeinde gehören:
  • 2) Seewald, ein Hof an dem Bodensee, 5/8 St. oberhalb Friedrichshafen, Filial von Friedrichshafen. Der Hof ist ganz neu und seine Güter machten noch vor wenigen Jahren einen Theil des großen Seewalds aus, der hier bis an die Ufer des Bodensees geht. S. M. der König ließ in der schönen Absicht, hier ein Muster einer landwirthschaftlichen Einrichtung aufzustellen, durch die K. Finanz-Kammer den Hof in den Jahren 1830 bis 1832 anlegen. Da aber die Ausführung, hauptsächlich die Ausführung der Gebäude den Erwartungen nicht entsprach, so sah sich die Finanzkammer veranlaßt, den Hof 1834 an eine Wittwe Landberg zu verkaufen, und diese verkaufte ihn 1837 wieder an die K. Hofdomänen-Kammer. Der Hof besteht in 1 Wohnhaus und 2 Ökonomie-Gebäuden, mit 142 M. Grundeigenthum: Äckern, Wiesen, und einige Morgen Wald.
  • 3) Siechenhaus, ein einzelnes Haus, 1/4 St. von der Stadt, an der Straße nach Eriskirch. Es war vormals das Siechenhaus| oder Leprosenhaus der Stadt, wurde aber als solches in der letzten Zeit aufgegeben und verkauft, und ist nun Privatwohnung.

  1. Die Geschichte davon, wie sie von den ältern Schriftstellern berichtet wird, ist kurz Folgende. Im Jahr 916 machten die Hungarn einen abermaligen Einfall in Deutschland und zogen verheerend durch das Bayerland heran. Der tapfere Graf Ulrich ging ihnen entgegen, fiel aber in der Schlacht in die Hände des Feides und wurde gefangen fortgeschleppt. Die Seinigen hielten ihn für todt, und so erhielt auch Wendelgard die Nachricht, der Graf sey gefallen. Untröstlich über diese Botschaft zog sich die treue Gräfin in die Frauenklause bei St. Gallen zurück, und empfing aus der Hand des Bischofs Salomon den Schleier. Alljährlich verfügte sich die Gräfin nach Buchhorn, um dort in der Mitte ihrer Getreuen und ehemaligen Diener mit Gebet und Almosen den Todestag des Gatten zu feiern. Vier Jahre waren verflossen, als bei der Wiederholung dieser Feier – es geschah im Jahr 919 – während Wendelgard mit Austheilung von milden Gaben beschäftigt war, durch die versammelte Volksmenge sich ein zerlumpter Bettler zu ihr hindrängte, ungestümm um ein Almosen bat, und nachdem er es empfangen hatte, die Geberin in seine Arme schloß. Entrüstet über eine solche Frechheit, rief die Gräfin ihre alten Diener zu Hülfe und diese schickten sich auch eben an, die Beleidigung zu rächen, als der Bettler seine Lumpen abwarf, und Ulrich, der betrauerte Gatte und Gebieter, vor ihren Augen stand. Thränen der Freude flossen, lauter Jubel verbreitete sich unter dem Volke. Aber jetzt bemerkte Ulrich den Schleier seiner Gattin, fragte nach dessen Bedeutung und vernahm mit Überraschung ihr Gelübde. Tief betrübt, beschloß auch er das Mönchsgewand anzulegen, wenn nicht die Kirche die Wiedervereinigung gestatten sollte. Dieß geschah: in einer von dem Bischof Salomo zusammenberufenen Versammlung fiel die Entscheidung dahin aus: Älter ist das Gelübde, das Wendelgard ihrem Gemahl gethan; sie werde dem Gatten zurückgegeben, der Schleier aber aufbewahrt, um von Wendelgard wieder angelegt zu werden, wenn der Gemahl vor ihr sterben sollte. Dieß war jedoch nicht der Fall. Wendelgard starb vor ihm, während der Geburt eines Sohnes, s. S. 86.
  2. Diese handschriftliche Chronik, deren Mittheilung wir dem Herrn Reg. Director Ritter v. Raiser in Augsburg verdanken, wurde freilich erst zu Ende des vorigen Jahrhunderts aus den Acten und Documenten des Klosters zusammengestellt.
  3. Es war dieß die schon oben erwähnte Johanniter Commende, welche von dem Kloster Weingarten 1611 für 62.000 fl. gekauft und in ein Priorat verwandelt worden war.
  4. In einem Erlaß des Königs vom 7. Juli 1807 heißt es: „Seine Majestät haben Sich durch den Augenschein überzeugt, daß der Hafen von Hofen am Bodensee für die Schweizer-Schifffahrt und Handlung von der größten Wichtigkeit ist“. Die Wiederherstellung wurde sofort in den Jahren 1807 und 1808 ausgeführt.
  5. Es war dieß in der Zeit von 1430 bis 1434, da das Frauenkloster zu Hofen aufgehoben und der Propst gestorben war und erst 1434 wieder ein Propst aufgestellt wurde. In dieser Zeit hatte Buchhorn zwei Pfarrer, welche in der Stadt wohnten, einen Namens Hörnler und einen Namens Reate. Von dem erstern kaufte Weingarten 1431 sein Haus am untern Thor gegen Hofen und übertrug ihm in dem Kaufbrief „die Propstei“ und die Pfarrkirche zu Buchhorn mit dem lebenslänglichen Sitz in dem verkauften Hause. Nach seinem Tode drang sich der Dominikaner Reate, mit bischöflicher Begünstigung und mit Unterstützung der Buchhorner, als Pfarrer in die Kirche zu Hofen ein, obgleich Weingarten wieder einen Propst zu Hofen ernannt hatte. Es entstand darüber ein langer Streit, der endlich 1440 durch einen Vergleich beigelegt wurde, wonach dem Reate die Fortsetzung pfarrlicher Verrichtungen in der Kirche zu Buchhorn, jedoch mit Unterordnung unter die Mutterkirche, gestattet, nach seinem Tode aber Alles wieder in den alten Stand zurückgesetzt wurde.
  6. Von dem Daseyn der genannten Kaplaneien und Kapellen zeugen auch folgende Stellen. 1578 beschwert sich der Pfarrer Katzmaier in Buchhorn: er müsse überall in der Pfarrkirche, im Spital zum heil. Kreuz, zu St. Wolfgang den Communikanten-Wein und den Johannis-Trunk hergeben. 1647, da von neuen Vereinigungen die Rede war, verlangte der Abt von Weingarten von den Buchhornern Bericht über die Beschaffenheit und die Einkünfte nicht nur der zum Theil schon vereinigten Pfründen zum heil. Kreuz, St. Sebastian und St. Jakob, sondern auch des heil. Kreuzes vor dem Thor, die St. Georgen-Pflügers-Pfründ genannt, der Spannagels-Kaplanei und St. Wolfgang. – Das Patronatrecht der Pfarrei sowohl, als auch der Kaplaneien hatte das Kloster Weingarten, nur von der St. Jakobs-Kaplanei hatte es die Stadt vertragsmäßig, bei den übrigen hatte sie dem Kloster zwei Candidaten vorzuschlagen.
  7. Tschudii erzählt hierüber folgendes: Darnach versammelt Bischoff Rudolph und die von Constanz all Ire Macht, deßgleichen Abt Wilhelm von St. Gallen sine Gottzhuß-Lüt, die Burger von St. Gallen und die Landt-Lüt von Appenzell, und zugend beid mit Ir Macht und Helffern über den Bodensee für die Statt Buchhorn am See gelegen, die dem Bischoff Schaden getan hat. Also ward die Statt gestürmt uff dem Wasser und uff dem Land, und mit Gewalt erobert an St. Martins-Tag.