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Beschreibung des Oberamts Rottweil/Kapitel B 8

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Dormettingen,


Gemeinde III. Klasse mit 597 Eiwohnern, worunter 2 Evangelische. Kath. Pfarrei; die Evangelischen sind nach Erzingen, O.A. Balingen, eingepfarrt. 31/2 Stunden nordwestlich von der Oberamtsstadt gelegen.

Auf dem am Fuß der Alb sich ausbreitenden Flachlande hat Dormettingen eine freie beinahe ebene Lage; der ziemlich große Ort besteht meist aus stattlichen, theils getünchten, theils gebalkten mit Ziegelplatten gedeckten Bauernwohnungen, die sich unregelmäßig und weitläufig an den gut unterhaltenen, meist breiten Ortsstraßen lagern. Schöne Obstbaumgärten umgeben rings den Ort und füllen die von den Gebäuden freigelassenen, öfters namhaften Lücken aus, auch schönwüchsige Nußbäume, Pappeln und Tannen beschatten manches Haus, was zur freundlichen Ansicht dieses echten Bauerndorfs wesentlich beiträgt. Neben dem Rathhaus zeigt ein etwas geschnitztes Holzhaus noch alte Bemalung vom Jahre 1722, den König David u. s. w. vorstellend.

Die dem h. Matthäus geweihte Kirche steht in der Mitte des Dorfes; sie wurde im Jahre 1712, der im Westen stehende Thurm im Jahre 1824 erbaut. Ihr sehr freundliches Innere enthält einen| kolossalen Hochaltar im Zopfstil mit korinthischen Säulen und einem sehr großen Ölbild: Himmelfahrt und Krönung Mariä. Die beiden Seitenaltäre sind in demselben Geschmack gehalten. Sehr zierlich ist die von drei Engelchen umgebene Lampe für’s ewige Licht. An der mit Säulchen besetzten Kanzel sieht man die Bildnisse der vier Kirchenväter und an den Wänden hübsche Darstellungen der zwölf Stationen Christi. Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Gemeinde.

Der im Jahre 1846 außerhalb des Ortes angelegte ummauerte Begräbnißplatz besitzt eine Kapelle, schöne Schmiedeisenkreuze und gewährt eine entzückende großartige Aussicht.

Das zweistockige Pfarrhaus befindet sich in gutem baulichem Zustande und ist von der Stiftungspflege zu unterhalten. Das 1828 hübsch erbaute Schulhaus enthält 2 Lehrzimmer, die Wohnung des Schulmeisters und die Gelasse für den Gemeinderath. Überdieß stehen im Eigenthum der Gemeinde ein Backhaus, ein Waschhaus und eine Mostkelter. Durch den Ort führt die Vicinalstraße von Dotternhausen nach Rosenfeld. Die Aussichten vom Ort aus und von vielen Stellen der Markung, namentlich von dem sog. Eisenloch, sind umfassend und besonders schön nimmt sich die Alb mit dem von der Kaiserburg bekrönten Hohenzollern aus.

Gutes Trinkwasser liefern 20 Pump- und 74 Schöpf- und Ziehbrunnen hinlänglich und nur selten tritt einiger Wassermangel ein; der Wasserbedarf wird sodann aus Quellen, die jedoch noch auf der Markung selbst liegen, theilweise bezogen. Für den Fall einer Feuersgefahr sind von der Gemeinde zwei große Wasserbehälter angelegt worden. Auf der Markung entspringen mehrere kleine Quellen, wie der Trögebrunnen, der Heiligenbrunnen, der Eichbrunnen, der Föhrenbrunnen und überdieß der Riedbach und der Bonthalbach, während die westliche Markungsgrenze von der Schlichem und die nordöstliche von dem Katzenbach berührt wird.

Die im allgemeinen körperlich kräftigen und wohlgebauten Einwohner, von denen gegenwärtig 6 Personen 80–90 Jahre zählen, sind fleißig, ordnungsliebend und finden ihr Auskommen hauptsächlich in Feldbau und Viehzucht; von den vorhandenen nöthigsten Handwerkern arbeiten nur einige Maurer, Steinhauer und Zimmerleute nach außen. Als Nebengewerbe verfertigen 18–20 weibliche Personen Handschuhe und setzen ihre Waren nach Villingen (Stadt), Balingen und Eßlingen ab. Die Stickerei wird von 40–50 Personen, worunter auch männliche, namentlich Maurer, den Winter über getrieben; die Arbeiten werden in die Schweiz abgesetzt. Schildwirthschaften sind 5, worunter zwei mit Bierbrauereien, und eben| so viele Kramläden im Ort. Die Vermögensverhältnisse der Einwohner gehören zu den mittelmäßigen, indem der vermöglichste Bürger 30 Morgen, der sogenannte Mittelmann 15 Morgen und die ärmere Klasse 11/2 Morgen und zum Theils gar keinen Grundbesitz hat. Auf Dautmerger Markung besitzen die Ortsbürger 60 Morgen Güter und auf der Markung Dotternhausen 120 Morgen Waldungen. Gemeindeunterstützung erhalten gegenwärtig 8 Personen, was der Gemeinde eine Ausgabe von 565 fl. verursacht.

Die nicht große Markung hat mit Ausnahme einiger unbedeutender Thälchen und des Abhanges gegen die Schlichem eine ebene, gut zu bebauende Lage und einen mittelfruchtbaren leichten Boden, der mit wenig Ausnahme aus den Zersetzungen des ihn in geringer Tiefe unterlagernden Posidonienschiefers besteht.

Das Klima ist ziemlich rauh und feinere Gewächse wollen nicht gedeihen; wegen der hohen freien Lage ist die Gegend starken Winden ausgesetzt, auch bringen Frühfröste zuweilen Schaden, dagegen kommt Hagelschlag seltener vor.

Die Landwirthschaft wird fleißig betrieben und zur Besserung des Bodens kommen, außer den in zweckmäßig angelegten Düngerstatten gesammelten Düngungsmitteln und dem Pferch, noch Mergel, Kompost und Asche in Anwendung; dagegen haben verbesserte Ackergeräthe bis jetzt noch wenig Eingang gefunden und nur in neuerer Zeit macht sich neben dem vorherrschenden Wendepflug der Brabanterpflug allmälig geltend. Zum Anbau kommen die gewöhnlichen Getreidearten und von diesen vorherrschend Dinkel und Haber, ferner Kartoffeln, Futterkräuter (dreibl. Klee und viel Esparsette) Wicken, Hanf und etwas Flachs. Von den Felderzeugnissen können über den eigenen Bedarf etwa 600 Scheffel Dinkel und 130 Scheffel Haber an Fruchthändler in Dautmergen und Täbingen verkauft werden. Der Wiesenbau ist ausgedehnt und liefert gutes Futter, das im Ort verbraucht wird; von den durchgängig zweimähdigen Wiesen können nur einige Morgen bewässert werden.

Die Obstzucht ist ziemlich bedeutend und immer noch im Zunehmen begriffen; man pflanzt hauptsächlich späte Sorten, von denen die Goldparmäne, die sog. Siebenschläferäpfel und die Knausbirnen am besten gedeihen; von Steinobst werden sehr viel Zwetschgen gezogen, indessen leidet das Obst nicht selten durch Frühlingsfröste und nur in günstigen Jahren können über den eigenen Bedarf etwa 500 Simri Kernobst und ziemlich viel Zwetschgen nach außen verkauft werden. Die Jungstämme werden theils aus der vorhandenen Gemeindebaumschule, theils von Laufen (O.A. Balingen) bezogen. Für die Obstpflege ist ein besonderer Baumwart aufgestellt.

| Die Gemeinde besitzt 260 Morgen Nadelwaldungen, die jährlich 160 Klafter und 3200 Stück Wellen ertragen; hievon erhält jeder Bürger beinahe ein Klafter und das noch übrige Holz wird verkauft, was der Gemeindekasse etwa 350 fl. einträgt. Eine weitere Einnahme bezieht die Gemeinde aus 40 Morgen eigentlicher Weide, die nebst der Brach- und Stoppelweide um 900 fl. verpachtet sind, ferner trägt die Pferchnutzung 1000 fl. ein. Allmanden sind 297 Morgen vorhanden, welche an die Ortsbürger verliehen werden; ein ganzer Allmandtheil beträgt 21/8 Morgen, wofür je 3 fl. an die Gemeinde zu entrichten sind, der indessen die Pachtgelder aus den Allmanden über Abzug der Steuer nichts eintragen. Die Pferdezucht ist nicht von Belang, man hält eine kräftige Landrace und bringt die Stuten auf die Beschälplatte in Balingen zur Bedeckung. Dagegen ist der Rindviehstand ein sehr schöner und beträchtlicher; man züchtet eine tüchtige Landrace mit Simmenthaler Kreuzung und hat 3 gekreuzte Farren aufgestellt. Der Handel mit Vieh beschränkt sich hauptsächlich auf entbehrlich gewordenes und auf Mastvieh, das an Metzger abgesetzt wird. Ein fremder Schäfer läßt auf der Markung den Sommer über 180 Stück, im Herbst 250–300 Stück meist deutsche Hämmel laufen, die hauptsächlich nach Frankreich abgesetzt werden. Sehr namhaft ist die Schweinezucht (meist halbenglische Race), die einen ansehnlichen Verkauf an Ferkeln und gemästeten Schweinen zuläßt.

Das Stiftungsvermögen, von dem Johannes Benz der Hauptstifter ist, betrug im Jahre 1780 7464 fl. und im Jahre 1870 20.654 fl. Die Zinsen werden zur Unterhaltung der Kirche und des Pfarrhauses, zu einem Beitrag für den Schulmeistersgehalt und ein kleiner Theil zur Unterstützung der Ortsarmen verwendet.

An der nordwestlichen Markungsgrenze lief am Hardtwald hin eine römische Heerstraße von Rottweil nach Rottenburg, zunächst an ihr befindet sich im Hardtwald an der Geislinger Markungsgrenze der sog. „Schanzgraben“, ein etwa 300 Schritte langer und 3′ hoher Wall, an dessen östlicher Außenseite ein 2–3′ tiefer Graben hinzieht. Auch liegen 2 altgermanische Grabhügel auf der Markung, einer im Hardtwald und einer im Eisenloch. Der im Hardtwald hat eine Höhe von 12′ und eine flüchtige Untersuchung desselben brachte Tuff- und grobkörnige Keupersandsteine, die in der Nähe des Hügels von Natur nicht vorkommen, zu Tage. Ohne Zweifel würden bei genauerer Nachforschung auch andere Gegenstände zum Vorschein gekommen sein. Zunächst dieses Hügels kommt die Distriktsbenennung „Schelmenwasen“ vor.

Für die ältere Zeit ist es oft nicht leicht zu unterscheiden, ob die betreffenden Urkunden sich auf unser Dormettingen, oder auf| Dürmentingen (OA. Riedlingen) beziehen, und diese beiden Orte sind bisweilen auch verwechselt worden (so in der OA.-Beschr. Saulgau Seite 12), doch dürfte es wohl am richtigsten auf Dormettingen zu beziehen sein, wenn der oben (S. 158) genannte Graf Gerold den 3. Mai 786 unter anderen Gütern in der Bertholdsbaar auch hiesigen Besitz (in Toromoatingun) an das Kloster St. Gallen schenkt, und wenn der ebendort genannte Graf Berthold den 27. März 793 in ähnlicher Weise als Wohlthäter desselben Klosters allhier (in Tormuatinga) erscheint (Wirt. Urkb. 1, 34. 44); vielleicht auch, wenn ein Dienstmann das Kl. Reichenau vor dem 5. Okt. 1056 als Schenker eines Mansus „in Dormuotinga“ an dieses Kloster genannt wird (Anzeiger für schweizer. Geschichte 1857 Seite 55); entschieden aber, wenn Eberhard von Täbingen seinen Hof zu Dormettingen, des Maier Heinrich Hof genannt, im J. 1270 um 24 M. an das Kl. Rottenmünster verkauft und seine Lehensherren, die Herren von Wehrstein darein willigen, auch die Eigenschaft des Hofes dem Kloster übertragen (Schmid, Mon. Hohenb. 36). In der Folge gehörte der Ort, als Bestandtheil der kleinen Herrschaft Kallenberg, zur Grafschaft Hohenberg. Mit dieser Graf- beziehungsweise Herrschaft wurde Dormettingen den 26. Okt. 1381 von Graf Rudolf (III.) von Hohenberg an den Herzog Lupolt den Frommen von Österreich verpfändet, kam aber im Sommer 1384 wieder in Rudolfs lebenslängliche Nutznießung zurück und wurde von ihm den 15. Aug. 1388 mit Kallenberg wieder an die Grafen Rudolf von Sulz, Vater und Sohn, um 945 Rh. Goldgulden verpfändet, während noch im Jahre 1398 Heinrich von Bubenhofen von einer früheren Verpfändung her, Ansprüche an den Ort erhob. Im J. 1401 kam derselbe an des Grafen Rudolf von Sulz Schwager, den Truchseßen Hans von Waldburg, welcher die Pfandsumme von 945 fl. samt den in der Zwischenzeit von Herzog Albrecht IV. von Österreich darauf geschlagenen 800 fl. erlegte, und dafür den 14. Sept. d. J. von dem Herzog Lupolt dem Dicken von Österreich die Herrschaft verpfändet erhielt (Schmid, Hohenberg 271, 276. 269; Mon. Hohenb. 791. 809. 810). Durch den großen Pfandbrief vom 20. März 1406 bestätigten Herzog Lupolt der Dicke und sein Bruder Herzog Friedrich dem Truchseßen Hans sämtliche Pfandschaften. Von diesem kam die Herrschaft Kallenberg, bei der Theilung der waldburgischen Besitzungen unter seine Söhne, im J. 1429 an die Eberhardinische oder (alte) Wolfegger Linie und nach deren Aussterben im J. 1511 an die Jakobinische oder Trauchburger, später Scheer-Friedberger Linie. Vom J. 1486 an erfolgten nun aber fast 200 Jahre lange Streitigkeiten über diese Pfandschaften,| welche endlich damit abschlossen, daß zwar nach dem Vertrag vom 24. Mai 1680 – im Anschluß an eine Verschreibung Herzog Sigmunds von Österreich vom Jan. 1454 – das truchseßische Haus hinsichtlich der Herrschaft Kallenberg in „unablässiger Manns-erblicher Innehabung“ sollte verbleiben dürfen, allein nach einer kaiserlichen Resolution vom 12. Aug. 1695 die Herrschaft Kallenberg mit Zugehörden an das Erzhaus Österreich abtreten mußte (vergl. Pappenheim, Chronik der Truchseßen von Waldburg 2, 17–19. 395. 396.). Im J. 1721 belehnte K. Karl VI. den Freiherrn Marquard Wilhelm von Ulm mit der Herrschaft; noch die österreichische Jurisdiktionstabelle von 1804 führt den Ort als österreichisches Mannlehen der Familie Ulm auf, worüber derselben auch Blutbann und Geleit lehenbar überlassen waren (Schmid Hohenberg 396). In den 60er Jahren unseres Jahrhunderts jedoch hörte der Besitz dieser Familie allhier auf (vgl. Staatshandbuch von 1862 mit dem von 1866).

Aus der Geschichte des Ortes sind folgende Einzelheiten hervorzuheben:

Das Kl. Rottenmünster kommt hier im J. 1270 als begütert vor. Den 10. Nov. 1343 verkaufte der Schömberger Bürger Eberhard Bregel mit Zustimmung des Grafen Hugo von Hohenberg ein hiesiges Gut, der von Wehingen Gut genannt, an die Klause Hochmauern bei Rottweil um 35 Pfd. Hllr. und den 12. desselben Monats belehnten die Grafen Albrecht, Hugo und Heinrich von Hohenberg den Hugo von Sonthof mit des Zieglers Hof, der Widem und dem Kirchensatze allhier (Schmid, Mon. Hohenb. 380. 381). Das Kl. Wittichen erwarb hier im J. 1347 drei Güter durch Kauf von den Rottweiler Bürgern Gebr. Konrad und Martin von Balingen um 60 Pfd. 37 Schill., im J. 1351 desgl. ein Gut von Egen Kleiner zu Schömberg um 19 Pfd. Hllr. Im Besitze hiesiger Zehnten, als hohenbergisch-österreichischer Lehen, finden wir weiter im 15. Jahrhundert Mitglieder der Familien Westerstetten, Wirth, Schappel, Freiburger, Bubenhofen, im 16. und 17. Hettinger, im 18. Rost, von denen dieselben auf die Grafen von Lodron und von Enzenberg übergingen. Ein hiesiger Gülthof stund der Familie Spretter von Kreidenstein zu, von welcher er den 14. März 1682 an die Stadt Rottweil kam: – Im J. 1464 brandschatzte Hans von Rechberg Dormettingen und Benzingen um 800 fl. (Vanotti Grafen v. Montfort 412). Den 13. Febr. 1582 erhielt der Ort eigene Statuten.

Die Kollatur der schon im J. 1275 (s. ob. S. 158) genannten Pfarrei stund früher den Ifflingern, zeitweise auch den Hettingern zu. Die ersteren verkauften das Patronat an den Juden Seligmann in| Hechingen, als aber dessen Sohn Levi im J. 1809 das erste Mal einen Pfarrer präsentiren wollte, wurde er von König Friedrich für unfähig zur Ausübung eines Patronatrechts erklärt, und seither übt der König dieses Recht aus (Pfarrbeschr.).



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