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Beschreibung des Oberamts Ravensburg/Kapitel A 7

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VII. Geschichtlicher Überblick und Alterthümer.
1. Politischer Zustand.
Die Gegend von Ravensburg zur Zeit der Römer.[1]

Von den Bewohnern der Gegend, welche dermalen das Oberamt Ravensburg bildet, erhalten wir die erste Nachricht durch Strabo, welcher, in seinem VII. Buch, Deutschland, in so weit es unter den Kaisern August und Tiberius den Römern bekannt war, beschreibt. Als Anwohner eines kleinen Theiles des Bodensees benennt Strabo die Rhätier, des größern Theils aber die Vindelizier und Helvetier. Da nun das südwestliche Ufer des Bodensees die Helvetier, das südöstliche gegen Bregenz die Rhätier bewohnten, so bleibt für die Vindelizier (die Windlecher) nur der östliche und nördliche Theil des Sees, von Lindau bis unter Überlingen. Einige spätere Schriftsteller nennen sie Veneti, auch Consuantes, von erstern scheint der See auch Lacus Venetus genannt worden zu seyn. In Folge des Kriegs, den Tiberius und sein Bruder Drusus führten, zogen sich die Vindelizier in ihre Gebirge zurück, die Römer aber drangen bis an das rechte Ufer der Donau vor, vereinigten diesen großen Landstrich mit Hohen-Rhätien, und bildeten aus der Gesammtmasse die beiden neuen Provinzen, die erste und zweite der rhätischen Länder. Bis etwa in die Mitte des dritten Jahrhunderts blieben die Römer im ruhigen Besitz unserer Gegend, im vierten Jahrhundert finden wir sie wieder im Kriege mit den Bewohnern derselben begriffen.

Nach Ammian Marcellin führten die Römer im J. 354 unter dem K. Constantius mit dem allemannischen Volke, die Lentienser genannt, Krieg. Die Lentienser wohnten am rechten Ufer des Bodensees. Ihr Name hat sich in dem des alten Gaus und des Landcapitels Linzgau erhalten. Kaiser| Constantius rückte mit seinem Heere durch Rhätien vor, und schickte den Arbetio, den Anführer der Reiter, gegen die Lentienser. Er fiel in einen Hinterhalt, wurde von allen Seiten angegriffen, und konnte nur mit Mühe unter dem Schutze der Nacht in sein befestigtes Lager sich retten. Eine große Anzahl römischer Krieger war gefallen, zehn Oberste wurde vermißt. Constantius zog sich bald darauf in die Winterlager nach Mailand zurück.

Die Lentienser wiederholten nun ihre Einfälle, bis sie (378) unter Kaiser Gratian in einer Schlacht bei Argentaria (ohne Zweifel Harburg im Breisgau) aufs Haupt geschlagen wurden, wobei selbst ihr Heerführer Priareus, den Marcellin einen König und des Kriegs Urheber nennt, blieb. Gratian verfolgte diesen Sieg und nöthigte endlich die Lentienser sich zu unterwerfen, bis die römische Herrschaft auch hier ihr Ende erreichte.

Die Gaue und die Zeit der fränkischen Herrschaft bis auf die Welfen.

Nach der Schlacht bei Zülpich (496) kam auch die Umgegend Ravensburgs unter die Botmäßigkeit der fränk. Könige und theilte ihr Loos unter Herzogen und Gaugrafen mit dem übrigen Allemannien.

Die Gaue, in welche der jetzige Oberamtsbezirk Ravensburg getheilt war, waren der Argengau und der Linzgau. Der Schussengau, der in späterer Zeit erst, überdieß nur Einmal, bei der Stiftung des Klosters Weissenau, genannt wird, war entweder nur ein kleiner Untergau, oder hatte, was wahrscheinlicher ist, sein Name bloß eine geographische Bedeutung. Der Argengau, der seinen Namen von dem Flusse Argen erhielt und sich über die Oberämter Ravensburg, Tettnang und Wangen, zum Theil auch noch Waldsee erstreckte, war von dem Bodensee, der Schussen, der Lieblach und der Gebirgshöhe zwischen Essendorf und Biberach, so wie seitwärts von dem Federsee begrenzt. Die angrenzenden Gaue waren gegen Westen der Linzgau, gegen Osten der Nibelgau, gegen Nord und Nordosten der Erch- und der Rams- oder Ramech-Gau, welcher letztere nur ein kleiner Untergau des großen| Nibelgaues gewesen zu seyn scheint. Mehrere Orte auf dem rechten Ufer der Schussen werden bald dem Linzgau, bald dem Argengau, ebenso östlich bald dem Argen- bald dem Nibel-Gau zugeschrieben. Als zum Argengau gehörig, werden aus dem diesseitigen Bezirke in Urkunden namentlich bezeichnet:
  • Eschach, i. J. 785. Neugart Cod. D. No. 83.
  • Englisreute und Schachen, i. J. 834. Ebend. No. 260.
  • Ippenried, i. J. 779. Ebend. No. 47
  • Lungsee, i. J. 885. Ebend. No. 555.
  • Sibratsreute, i. J. 866, Ebend. No. 438.

Der Linzgau war von dem Argengau durch die Schussen getrennt, und verbreitete sich über den westlichen Theil des Oberamtsbezirks und über das angrenzende Großherzogthum Baden. Sein Name hat sich noch in dem badischen Ort und Landcapitel Linz erhalten. In Urkunden kommen folgende Orte als in den Linzgau gehörig aus unserm Oberamte vor:

  • Dankertsweiler, i. J. 875. N. C. D. No. 489.
  • Geratsberg, (?) i. J. 861. No. 405.
  • Happenweiler, i. J. 875 und 879. Ebend. No. 489 und 516.
  • Lengenweiler, i. J. 1158. No. 968.
  • Trutzenweiler, i. J. 879. No. 516.
  • Wechsetsweiler, i. J. 818. Ebend. No. 195.

Ebendieselben und andere Urkunden (sämmtlich bei Neugart) nennen nachstehende Gaugrafen:

Warin und Ruthardt, zugleich kais. Kammerboten. Jener kommt 764 als Graf im Linzgau, dieser 769 als Graf im Argengau vor. Warin war von 754 bis 775 auch Graf im Thurgau. Ruthardt stiftete das Kl. Lindau, woselbst er (798) begraben wurde.

Rotbert, Rhadpert, nach der Urk. von 773 ein Sohn des Hnabi oder Nebi, also Bruder der Imma, der Mutter der Hildegard, Gemahlin Karls des Großen, und der Grafen Gerold und Ulrich, als Graf im Linzgau von 773 bis 787 in vielen Urkunden, und als Graf im Argengaue von 784 bis 800.

Ulrich, Hodalrich, Odalrich etc., Bruder der Kaiserin Hildegard und des Grafen Gerold (vergl. Neug. Ep. Const. p. 65 u. 196), als Graf im Argengau erscheint er 802 und als Graf im Linzgau 805.

Ulrich und Rotbert, Söhne des Vorigen, unterzeichnen mit dem Vater im J. 805 und kommen nachher, Rotbert 807 und 813,| Ulrich 815 als Grafen des Argengaues und des Linzgaues vor. Neug. a. a. O. u. Cod. Dipl. No. 150.

Rochar, Ruochar, erscheint als Graf im Argengau von 822 bis 838 und im Linzgau 828 und 829.

Conrad, Chuonrad, Graf im Argengau 839 bis 861, und im Linzgau 844.

Welfo, Graf im Argengau 850 bis 858, im Linzgau 846 bis 849, also neben Conrad. Häufig waren die Gaue in mehrere Comitate getheilt.

Pabo, Graf im Argengau 855, also wieder neben Conrad, wahrscheinlich von einem andern Geschlechte.

Ulrich, nach Neugart, Sohn des obengenannten Rochar, Graf im Linzgau und Argengau 860 bis 883, im J. 879 erscheint er zugleich auch noch als Graf im Nibelgau. Kaiser Ludwig der Deutsche nennt ihn in einer Urkunde von 867 seinen nepotem, vermuthlich im weitern Sinne, entweder von der Judith her, oder weil er von dem Bruder der Kaiserin Hildegard, der Großmutter Ludwigs, abstammte.

Ulrich d. j. Sohn des Vorigen und Gemahl der Bertha, Graf im Linzgau und Argengau von 885 bis 895, und wieder von 907 als Graf vom Argengau.

Conrad, 907 bis 915 als Graf im Linzgau.

Von dieser Zeit an findet man in den Urkunden keine Gaugrafen, d. h. keine Grafen mit einem bestimmten Gau mehr aufgeführt. Die Einfälle der Hunnen scheinen eine gänzliche Änderung in den politischen Verhältnissen hervorgebracht zu haben. Zwar erscheint ein Graf Ulrich, Sohn Ulrichs d. j. und Gemahl der Wendelgard in Urkunden von 907 bis 927, aber immer ohne Erwähnung des Gaues, dem er vorgestanden wäre. Dagegen wird er 927 Graf von Buchhorn, also nach dem Hauptsitze der Grafen im Argen- und Linz-Gau genannt.

Die Gauverfassung hatte demnach hier schon zu Anfang des 10ten Jahrhunderts insoweit wenigstens ihr Ende erreicht, als das Gaugrafen-Amt jetzt ein erbliches Hausrecht war. Durch Theilung der Gaubezirke in dem Hause der Gaugrafen entstanden die Grafschaften Buchhorn und Altdorf. Bei der letztern, der Grafschaft Altdorf, blieb als altes Erbgut auch noch ein Theil des Linzgaues auf dem rechten Schussenufer, während aus andern Theilen des Gaues die Grafschaft Heiligenberg| hervorgegangen ist, wozu auch in spätern Zeiten noch einige Orte an der westlichen Grenze unseres Oberamts gehörten.
Die Welfen als Herren der Gegend von Ravensburg.

Die angebliche Abstammung der Welfen von den Trojanern, oder von der römischen Familie Catilina, die Erzählung von den 12 Kindern Isenharts und von dem Ursprung des Namens Welf, von Ethiko und seinem Sohne Heinrich mit dem goldenen Pfluge, und von dessen Erwerb von 4000 Mansus in dem bayerischen Gebirgslande, alles dieses, und noch vieles Andere gehört wohl mehr in das Reich der Fabeln und unhaltbarer Hypothesen, als in das der Geschichte. Nach den vorliegenden hist. Urkunden sind die Welfen die Nachkommen der alten Gaugrafen des Argen- und Linzgaus.[2] Dieses stellt sich noch mehr dadurch heraus, das alle ältern Schriftsteller den ursprünglichen Stammsitz der Welfen nach Altdorf und Ravensburg verlegen; daß, als die Familie der Grafen von Buchhorn ausstarb, diese Grafschaft als Erbe, nicht durch Gewalt, den Welfen zufiel; daß mit wenigen Ausnahmen das weite Gebiet des alten Argengaus, theils Allodial theils lehnherrliches Eigenthum der Welfen war; daß man endlich die Welfen im Besitze derselben Güter findet, in deren Besitz der alte Graf Ulrich des Argen- und Linzgaus im Thurgau und Alpengau war.

| Einen Welf finden wir namentlich in der oben aufgeführten Reihe der Gaugrafen, und vermuthlich gehörten auch die Ulriche und Andere zu dem Welfischen Stamm. Der Gaugraf Ulrich d. j., der Gemahl der Bertha, sagt Herr Dr. von Vannotti, war der Vater des h. Conrads, Bischof von Constanz, und Rudolphs und Welfs. Der Anonymus Weingart., fährt er fort, nennt zwar den Vater des hl. Konrad Heinrich, den Sohn Ethiko’s; allein der, wo nicht ältere, doch gewiß gleichzeitige Verfasser des Lebens des hl. Konrad, welcher seine Nachrichten von einem Zeitgenossen des hl. Konrad erhalten zu haben behauptet, sagt ausdrücklich, daß Konrads Vater aus dem edlen und alten Geschlechte der Grafen, die zu Altdorf gewohnt, seine Mutter aber, Beata oder Bertha, eine Gräfin von Hohenwart in Bayern gewesen sey, von deren Geschlecht vermuthlich auch das Kloster Altomünster gestiftet worden ist. Wir finden ferner, daß dieser hl. Konrad zum Erbtheile von seinen Eltern, Alidorf, (Aulendorf), Wolpertsschwende, Berge, Fronhofen mit allen Zugehörden, und Alles, was über der Schussen liegt, erhalten, dieses sein Erbtheil aber durch Tausch an seinen Bruder Rudolph gegen Enslingen, Andelfingen, die Güter im Elsaß bei Colmar, und die Güter in Churrhätien zu Ems, Flims und Lugeniz abgetreten habe. Der hl. Konrad wurde im J. 934 Bischof zu Constanz, muß also beinahe um das J. 900 geboren worden seyn. Um diese Zeit war aber nicht Heinrich, sondern Ulrich Graf des Argengaus, im Besitze der obbenannten Orte, welche dem Konrad als väterliches Erbe zufielen. Seine Gattin heißt Bertha oder Beata; er besitzt, wie wir oben gesehen, Güter im Elsaß, dem Alpengau und Rhätien; es kann daher auch nicht wohl ein Anderer als Vater des hl. Konrad angenommen werden, als dieser Ulrich, welcher von 885–912 als Graf des Argengaues, unter den vier Primaten Allemaniens, in den Urkunden genannt wird. Möglich, daß der Vater der Bertha oder Beata Heinrich, ihr Großvater Ethiko geheißen haben, welche daher als die Voreltern des hl. Konrad von mütterlicher Seite, von dem Anonymus mit dessen Voreltern von väterlicher Seite verwechselt wurden, wie er denn auch statt| des Welfs I. einen Ethiko, als Bruder des hl. Konrad, im Widerspruch mit andern gleichzeitigen Schriftstellern aufführt.[3] Von nun an unterliegt die Reihenfolge der Welfen keinem besondern Anstande mehr. Die drei Söhne Ulrichs theilten das väterliche und mütterliche Erbe; Rudolph und Konrad erhielten die väterlichen, Welf die mütterlichen im Lech- und Augstgau gelegenen Güter, weßhalb er auch Comes Licatiorum genannt wird.

Welf I. erhielt nach dem Tode seines Bruders Rudolph (940) auch die väterlichen Stammgüter in Schwaben und starb 960.[4] Sein Sohn war Rudolph, um das J. 995 gestorben, dessen Gattin Itha, eine Tochter Gr. Cuno’s von Öningen, oder nach Pfister von Singen. Mit ihr erzeugte er den Heinrich, welcher als Jüngling im J. 990 auf der Jagd verunglückte, den Gr. Welf II. und die Richgard oder Riklinda, welche, mit Adalbero, Gr. v. Ebersperg verehlicht, im J. 1045 ohne Kinder starb.

Welf II., dessen Gattin Irmengard, eine Tochter Friedrichs, Grafen zu Luxenburg war, trat zuerst den Kampf mit den Kaisern aus dem fränkischen Hause an. Er schloß sich an den Herzog Ernst von Schwaben, den Stiefsohn des Kaisers Konrad des Salikers, an, und bekriegte den Bischof Bruno von Augsburg, der auf Seite des Kaisers war, eroberte und zerstörte dessen Schlösser, erstürmte selbst Augsburg und plünderte die Stadt. Er starb im J. 1030. Seine Kinder waren Welf III. und Cuniza oder Cunegund, welche an den Markgrafen Azzo von Este verehelicht war.

Welf III. kämpfte mit K. Heinrich III. und erhielt von ihm| (1047) das Herzogthum Kärnthen; er starb unverehelicht zu Bodmann im J. 1055. Seine Mutter Irmengard starb erst 1060. Welf IV., der Sohn Azzo’s und der Cuniza, wurde von Irmengard aus Italien berufen und erhielt das Erbe seiner Voreltern in Deutschland. Das Kloster Weingarten sprach zwar nach einem Testamente Welfs III. dessen Verlassenschaft an, ließ sich aber mit einigen abgetretenen Gütern (40 mansus) abfinden.[5] Welf IV. war einer der angesehensten und tapfersten Krieger. Nach dem Tode Kais. Heinrichs III. (1056) schloß er sich an die Kaiserin Agnes und ihren noch unmündigen Sohn Heinrich IV. mit solchem Eifer an, daß er, als eine der ersten Stützen ihrer Macht, nach Absetzung seines Schwiegervaters, des Otto’s von Nordheim, Herzogs von Bayern, auch dieses Herzogthum im J. 1071 erhielt. In dem großen Kampfe zwischen Kirche und Staat, welcher zwischen dem Papst Gregor VII. und Kaiser Heinrich IV. begann, war er anfänglich auf Seite des K. Heinrich und kämpfte mit ihm in der Schlacht an der Unstrut (1075) gegen die Sachsen. Allein nun trat Welf zurück, und schloß sich an seinen alten Freund, den Gegenkaiser Rudolph und dessen Partei an, eroberte und plünderte Augsburg, dessen Bischof Siegefried er gefesselt nach Ravensburg abführte, und war, als K. Rudolph (1080) starb, das Haupt der Gegenpartei gegen den K. Heinrich, den er auch selbst (1091) in Italien mit abwechselndem Glück bekämpfte. Des langen Krieges, welcher eine fast allgemeine Verheerung Schwabens herbeigeführt hatte, müde, und durch mehrere Unglücksfälle und die Zerwürfnisse zwischen seinem Sohn und dessen Gattin, der bekannten Mathilde, gebeugt, söhnte sich Welf endlich mit dem Kaiser (1096) wieder aus, und unternahm (1100) in einem schon hohen Alter einen Zug nach Jerusalem. Auf der Rückreise erkrankte er und starb auf der Insel Cyprus (1101). Seine Gebeine wurden 8 Jahre später nach Weingarten gebracht. Er vergrößerte seine schwäbischen| Erbgüter durch die Erbschaft des Grafen Otto von Buchhorn († 1089) und der Grafen Cuno und Luitold von Achalm, und stiftete auch das Kloster Reitenbuch.[6] Es verdient noch bemerkt zu werden, daß Welf als Herzog von Bayern im Kampfe mit den Hohenstaufen sich und seine schwäbischen Erblande von der Herrschaft der allemannischen Herzoge frei machte, und diese nach dem Vertrage von 1096 als eine, dem Kaiser allein und unmittelbar unterworfene Herrschaft besaß. Vermählt mit Judith, einer Tochter des Königs von England und Wittwe des Grafen Balduin von Flandern, hinterließ Welf zwei Söhne: Welf V. und Heinrich den Schwarzen.

Welf V. hatte noch bei Lebzeiten seines Vaters (1091) Mathilde, die Tochter und Erbin des Markgrafen Bonifaz von Spoleto, geheirathet. Obgleich er dieselbe im J. 1095 verließ, behauptete er sich doch im Besitze der erheiratheten Herrschaft. Nach seines Vaters Tode wurde er Herzog in Bayern, und besaß mit seinem Bruder die schwäbischen Erbländer. Er begleitete den K. Heinrich V. auf seinem Römerzuge (1110) und starb i. J. 1119, nach Andern 1120, zu Kauffringen.

Heinrich der Schwarze. Da Welf V. keine Kinder hinterließ, so ward sein Bruder Heinrich der einzige Erbe seiner Länder. Seine Gattin war Wulfhild, die Erbtochter des Herzogs Magino in Sachsen.[7] Dieser Heinrich, der Schwarze genannt, hinterließ drei Söhne: Konrad, welcher sich dem geistl. Stande widmete, Heinrich und Welf VI., und vier Töchter, von welchen Judith, mit Friedrich von Hohenstaufen, Herzog von Schwaben, vermählt, als Mutter des Kaisers Friedrich I. unserer Geschichte besonders angehört. Welf VI. und sein Bruder Heinrich scheinen die schwäb. Erblande anfänglich gemeinschaftlich regiert zu haben. Wenigstens führt Heinrich nach seinem mit Gertrud, einer Tochter des Kais. Lothars, Herzogs in Sachsen, zu Gunzlech im Jahre 1126 vollzogenen Beilager, dem außer den bayerischen auch die schwäbischen| Edeln beiwohnten, diese seine Gemahlin auf sein Stamm-Schloß Ravensburg. Übrigens hatte Heinrich der Stolze, auch der Großmüthige genannt, das Herzogthum Bayern erhalten, und es scheint, daß er später die schwäbischen Erblande seinem Bruder Welf ganz abgetreten habe, da bei seiner Achtserklärung (1138) dieser Länder keine Erwähnung geschieht.[8] Welf heirathete die Utta oder Itha, die Erbtochter des reichen Grafen Gottfried von Calw, dessen Güter er größtentheils nach einem siegreichen Kriege mit Gr. Adalbert, des Gr. Gottfrieds Neffen, mit seinen Erbgütern vereinigte. Mit seinem Bruder Heinrich bekämpfte er die Herzoge Konrad und Friedrich von Hohenstaufen, als die Gegner des Kaisers Lothar. Herzog Friedrich drang deßhalb auch im Jahre 1131 in die Stammlande der Welfen ein, verheerte die Umgegend von Ravensburg und Altdorf mit Feuer und Schwert, und brannte Memmingen nieder, wogegen Heinrich im folgenden Jahre (1132) die Hohenstaufischen Besitzungen von Daugendorf an der Donau bis Staufen verheerte. Der im December 1137 erfolgte Tod Kaiser Lothars und die Wahl Kaiser Konrads III., eines Hohenstaufen, 1138, riefen nach kurzer Ruhe den Kampf aufs neue hervor: Heinrich wurde von dem neuen Kaiser in die Acht erklärt, und seiner beiden Herzogthümer Bayern und Sachsen entsetzt. Dieß veranlaßte die beiden Brüder zu einem blutigen Kampfe gegen den Kaiser, den Welf auch nach Heinrichs Tode (1139) fortsetzte, indem er die Erbfolge im Herzogthum Bayern jetzt für sich ansprach. Zwölf Jahre führte Welf den Krieg gegen den Kaiser, wobei die Namen Welfen und Gibellinen (Waiblinger), als Parteinamen zuerst gehört wurden. Nur ein kurzer Stillstand trat ein, da beide Gegner, K. Konrad und Welf, miteinander einen Kreuzzug nach Palästina (1147) unternahmen. Aber gleich nach seiner Rückkehr erneuerte Welf die Feindseligkeiten. Öfters geschlagen (21 Decbr. 1140 bei Weinsberg, 1148 bei Flochberg, 1150| bei Neresheim), eines großen Theils seiner schwäbischen Güter beraubt, legte er erst im J. 1151 unter Vermittlung seines Neffen, des K. Friedrich I., die Waffen nieder. Welf behielt seine schwäbischen Güter und empfing noch mehrere Reichsgüter zu Lehen.[9] Zu Constanz erhielt er überdieß von dem Kaiser das Herzogthum Spoleto, Tuscien und Sicilien und die Reichsvogtei über Augsburg, und ging nun selbst nach Italien, um die neuen Länder in Besitz zu nehmen. Nachdem er dieselben seinem Sohne Welf VII. übergeben hatte, kehrte er nach Deutschland um das J. 1160 zurück. Einige Jahre später entspann sich eine Fehde zwischen den Welfen und dem Pfalzgrafen Hugo von Tübingen. Während Welf VI. wieder in Italien sich aufhielt, griff sein Sohn Welf VII. zu den Waffen und zog (1164) vor Tübingen. Hier erlitt er eine Niederlage und floh auf sein Schloß Achalm. Pfalzgraf Hugo mit seinem Verbündeten, dem Herzog Friedrich von Schwaben, zog im Januar 1165 bis an den Bodensee und schlug den Herzog Welf bei Gaisbeuren an der Straße zwischen Waldsee und Ravensburg, zwang ihn, sich nach Ravensburg zu flüchten, und verwüstete die Welfischen Güter. Der alte Welf, aus Italien zurückgekehrt, rächte sich, und zwang, unterstützt von dem K. Friedrich I., den Hugo, sich seinem Sohne auf der Versammlung zu Ulm (1166) zu ergeben, der ihn gefangen nach Neuburg in Rhätien führte. Im folgenden Jahre verließen die beiden Welfen, Vater und Sohn, Deutschland, und begleiteten den Kaiser auf seinem dritten Zuge nach Italien. Doch nur der Sohn blieb bei dem kais. Heere, der Vater ging nach Jerusalem, wo er seine Osterandacht verrichtete. Dieser kehrte von dort nach Deutschland zurück, der Sohn aber starb in Italien (1167) an der Pesth. Welf VI., nunmehr kinderlos und alt, beschloß, den Rest seiner Lebenstage in Ruhe in seinen Lieblingsorten Ravensburg und Memmingen zuzubringen.| Hier hielt er einen glänzenden Hof, und überließ sich dem Vergnügen. Um die nöthigen Mittel zu erhalten, überließ er, mit Übergehung Heinrichs des Löwen, seinem Neffen K. Friedrich I., welcher ihn mit Geld unterstützte, seine italienischen Besitzungen, und trat 1180 selbst seine deutschen Lande an ihn ab. Er behielt sich jedoch die Nutznießung von diesen, so wie das Eigenthum einzelner Güter vor, die er theils den Klöstern, theils seinen Freunden schenken wollte. In den letzten Jahren seines Lebens wurde er blind, nahm seine Gattin Utha, welche er von sich entfernt hatte, wieder zu sich, und starb im J. 1191.

So erlosch die Schwäbische Reihenfolge der Welfen, und ihre Besitzungen in Schwaben gingen an die Hohenstaufen über.[10]

Ravensburg unter den Hohenstaufen und nachher der Landvogtei.
Nach dem Tode Welfs VI. gelangte Friedrichs I. von Hohenstaufen Sohn, K. Heinrich VI., zu dem vollen Besitz der Welfischen Güter. Gerne weilten die Hohenstaufen auf ihren Gütern in Oberschwaben, besonders war es Altdorf und Ravensburg, woselbst sie sich öfters aufhielten. K. Friedrich I. soll seinen Wohnsitz gewöhnlich im Schlosse bei Haslach gehabt haben. Der letzte Sprosse der Hohenstaufen, der unglückliche Konradin, brachte die letzte Zeit seines Aufenthalts in Deutschland größtentheils in Ravensburg zu. Noch in seinem letzten Testamente erinnerte er sich seines Statthalters (ministri) v. Braunsperg und des Nadelarius (Nadlers), eines Bürgers in Ravensburg, und bittet seine Oheime, die Herzoge von Bayern, obigen eine von ihm herrührende Schuld zu bezahlen; auch seiner schwäbischen Klöster gedachte er noch, indem er den Klöstern Weingarten und Weissenau, jedem 200 lb. Augsburgl. Hllr. vermachte.| Die Verwaltung der Welfischen Lande wurde unter den Hohenstaufen gemeiniglich durch Statthalter (ministri) besorgt: als solche findet man den Gebizo v. Bigenburg, Bernhard von Bernried, Conrad v. Winterstetten, Eberhard den Truchsessen von Waldburg etc. Von letzterm, der die Verwaltung ums J. 1250 führte, heißt es: Gubernationem terrae ex parte Regis tenebat.

Die Welfen hielten einen eigenen Hof, theils in Altdorf, dann auf der Burg bei Ravensburg und später in Memmingen. Gleich den Königen und andern großen Fürsten hatten sie eigene Hofämter, welche dann auch unter den Hohenstaufen beibehalten wurden. So finden wir die vier großen Ämter des Marschalks, Schenken, Truchsessen und Kämmerers schon bei den Welfen. Selbst einen Hofnarren nennt das Weißenauer Traditions-Buch um das Jahr 1148–50, den Falkelin (Joculator de dominio Ducis Welfonis, habet in benef. agros juxta Schussam.)

Nach dem Untergang des Hohenstaufischen Hauses wurden die Welfisch-Hohenstaufischen Güter, nachdem sie schon 1254 zu Frankfurt für verfallen erklärt worden waren, von K. Rudolph von Habsburg und seinen Vorgängern Wilhelm und Richard zum Reich eingezogen, und als Reichsgut verbunden mit der Reichs Landvogtei in Ober- und Nieder-Schwaben durch kais. Landvögte verwaltet.[11] Von dieser Zeit an wurde der Bezirk häufig die Landvogtei im engern Sinn, zur Unterscheidung| auch die Landvogtei Altdorf genannt; es knüpfte sich die Benennung um so mehr daran, weil er den hauptsächlichsten Bestandtheil der Reichslandvogtei Schwaben ausmachte, wie er denn auch der Sitz der Landvögte war. Der Unterschied zwischen beiden war, daß die Landvogtei Altdorf noch ein eigenes Gebiet mit Territorialrechten darstellte, während die Reichslandvogtei Schwaben nur noch einen Überrest von kaiserlichen Rechten in fremden Gebieten, hauptsächlich von Ober-Schwaben zu verwalten hatte. Übrigens war auch die Landvogtei Altdorf fast ohne alle Grund- und Eigenthums-Rechte, nur noch ein Inbegriff von landeshoheitlichen Rechten und von Regalien, welche vielleicht ebenfalls ein Ausfluß der Reichslandvogtei in Schwaben waren. Der Grundbesitz scheint schon unter den Welfen und Hohenstaufen sehr beschränkt und geschmälert gewesen zu seyn. Abgesehen davon, daß es zu ihrer Zeit noch viele freie Gutsbesitzer gab, so war es eine natürliche Folge der ewigen Kriege und Fehden der Welfen, so wie der Verlegenheiten, worin sich zuletzt die Hohenstaufen befanden, daß schon unter ihnen die Güter, die sie besaßen, größtentheils als Kriegs- und Sold-Lehen oder unter andern Titeln in die Hände des zahlreichen Adels kamen, dessen Burgen die ganze Gegend bedeckten. Der Adel und die freien Gutsbesitzer verschwanden zwar allmählich, dagegen wuchsen die Klöster Weingarten und Weissenau um so mehr, hob sich das immer mehr erstarkende Haus der Truchsessen von Waldburg, so wie die Stadt Ravensburg, auf deren Geschichte wir in der Ortsbeschreibung zurückkommen werden, empor, und theilten nicht nur alle Grundherrschaft unter sich, sondern nahmen auch Antheil an der Landeshoheit. Im J. 1379 wurde die Reichs-Landvogtei von dem K. Wenzel an den Herzog Leopold für 40.000 fl. verpfändet, nachdem aber dieser 1386 in der Schlacht bei Sempach gefallen war, wieder zum Reich eingezogen und abermals von Reichslandvögten verwaltet. K. Sigismund verpfändete sie aufs neue 1415 an den Truchsessen Johansen von Waldburg um 6000 fl., und von dieser Zeit an blieb das Waldburgische Haus| über 70 Jahre im Besitze. Nach dem K. Pfandbriefe umfaßte die Pfandschaft die Reichs-Landvogtei in Ober- und Unter-Schwaben mit den Freyen auf der Heide und darzu die Burg und Veste ob Ravensburg, also daß Er Hans und seine Erben dieselbe Landvogtei und Burg inne haben und mit ihren Zugehörungen genießen sollen. S. Wegelin historischer Bericht von der K. Reichslandvogtei 1794, B. II. Nr. 58. Unter der Veste Ravensburg und ihrer Zugehörung ist hier offenbar die sg. Landvogtei Altdorf verstanden. Nach mancherlei Versuchen gelang es endlich dem Herzog Sigmund 1486 die Pfandschaft zur Auslösung zu bringen, nachdem er schon 1464 von K. Friedrich die Ermächtigung dazu erhalten hatte. S. Wegelin Nr. 68–73.

Von dieser Zeit an blieb Östreich im Besitze der Landvogtei bis 1806, und es theilte sich jetzt mit den S. 5. angeführten Herrschaften in unsern Oberamtsbezirk in der Art, daß es als Inhaber der Landvogtei auch über einen großen Theil der fremden Besitzungen die Landeshoheit und über alle die hohe Gerichtsbarkeit ausübte. Bei der Unentschiedenheit der Rechte und Befugnisse der Landvogtei, bei der Unbestimmtheit der Grenzen ihres Gebiets und bei dem Streben, so viel als möglich um sich zu greifen, konnte es an Reibungen mit den Nachbarstaaten nicht fehlen, und es hörten daher auch die Klagen und Beschwerden der letztern bei den Reichsgerichten und auf Kreis- und Reichstagen nie auf.

Bei der großen Theilung im J. 1802 und 1803 fiel die Reichsstadt Ravensburg mit ihrem Gebiete an die Krone Bayern, die Abtei Weingarten an den Fürsten von Nassau Oranien, die Abtei Weissenau an den Grafen von Sternberg-Manderscheid, das Kloster Baindt, das übrigens ganz unter östreichischer oder landvogteilicher Landeshoheit stand, und daher vorn auch nicht unter die Landesherrschaften gezählt ist, an den Grafen von Aspermont-Lynden. Durch den Preßburger Frieden vom 26 Decbr. 1805 kam sodann die Landvogtei an die Krone Würtemberg, durch die rheinische Bundesacte vom J. 1806, wurden auch die Besitzungen Weingarten| und Weissenau, Baindt, so wie die Herrschaft Bettenreute und die Waldburgischen Besitzungen in dem Oberamt der würtembergischen Hoheit unterworfen. Weingarten aber wurde bald darauf von Würtemberg ganz in Beschlag genommen, s. h, und durch den Staatsvertrag mit der Krone Bayern v. J. 1810 kam endlich auch die Stadt Ravensburg mit ihrem Gebiete an Würtemberg, wodurch sich Würtemberg im Besitze des ganzen Oberamtsbezirks befand. Nach der Erwerbung der Landvogtei wurde von Würtemberg das Oberamt Altdorf, den 27 October 1810 aber mit Auflösung desselben das gegenwärtige Oberamt Ravensburg gebildet. Mit der neuen Einrichtung wurde auch die würtembergische Gemeinde-Verfassung eingeführt; aus den alten, geographisch in einander verschlungenen „Ämtern,“ in welche die verschiedenen Herrschafts-Bezirke getheilt waren, wurden durch die Thätigkeit des Oberamts 1826 die jetzigen Gemeindebezirke gebildet. Diese Ämter und ihre Vorsteher, welche Ammänner hießen, entsprachen unsern Schultheißereien, sie bildeten aber keine Körperschaften und hatten, außer Ravensburg und Altdorf, weder Gerichtsbarkeit noch einen die Rechte und Angelegenheiten des Bezirks verwaltenden Magistrat oder Gemeinderath. Eben so hatten auch ihre Vorsteher, die Ammänner, weder polizeiliche noch richterliche Gewalt; sie waren, wie schon ihre Benennung andeutete, bloß Werkzeuge der Herrschaft, durch welche diese ihre Befehle ausrichten ließ, und der herrschaftliche Bezirksbeamte führte allein die Verwaltung. In Beziehung auf Steuern bildeten die Ämter jeder Herrschaft zusammen eine sg. Landschaft mit einem Ausschuß und einer eigenen Landschaftskasse mit einem Landschafts-Einnehmer. Der Ausschuß bestand aus den Ammännern jeder Herrschaft, welche die Anlagen in ihrem Bezirke, die übrigens in der Regel nur auf Ausgleichung von Kriegsleistungen gerichtet waren, bezog, und sie an die Landschaftskasse ablieferten, aus der sie von der Landvogtei Altdorf in die allgemeine Landschaftskasse zu Ehingen, von den andern aber in die Kreiskasse| flossen. Solcher Landschaftskassen gab es vier in dem Oberamte, nämlich die von Altdorf, Weingarten, Weissenau, und Ravensburg, welche schwer mit Schulden belastet waren[12], s. Ortsbeschr. Nur der Landschafts-Einnehmer, nicht aber die Ammänner, legten öffentliche Rechnung ab.


2. Kirchliche Verhältnisse.
Einführung des Christenthums.

Erst mit dem Anfange des 7ten Jahrhunderts fielen die ersten Strahlen des Christenthums in unsere Gegend; sie wurden durch die irländischen Apostel Columban, Gall, Mang u. A. dahin verbreitet. Urkundliche Nachrichten von dem Daseyn christlicher Kirchen aus dieser Zeit in unserer Gegend fehlen übrigens ganz. Dagegen wird das Andenken an jene Väter der christlichen Kirche noch jetzt von dem Volke mit frommer Andacht gefeiert, und noch sind ihnen mehrere Kirchen und Kapellen geweiht.

Dem Bisthume Constanz, das schon im 6ten Jahrhundert bestand, war auch unser Bezirk über zwölf Jahrhunderte lang untergeordnet; und unter diesem, so lange es Archidiakonate gab, dem Archidiakonat Algau, dessen Umfang so ziemlich mit dem des Argengaues und Linzgaues übereinstimmte, mit

  • a) dem Landcapitel Ravensburg, wozu in ältern Zeiten die Pfarreien Altdorf mit Schlier; Baindt, Berg mit Blitzenreute und Schmaleck; Bodneck, Fronhofen, Eschach, Gornhofen, Grünkraut, Ravensburg, St. Christina und Wolpertschwende gehörten;
  • b) dem Landcapitel Theuringen, auf dem rechten Schussenufer mit den Pfarreien Dankertsweiler, Eschau,| Essenhausen, Haßenweiler, Horgenzell mit Winterbach, Kappel, Rinkenweiler, Wilhelmskirch, Zogenweiler und Zusdorf;
  • c) dem Landcapitel Isny mit den Pfarreien Karsee und Vogt.

Nachdem der ganze Oberamtsbezirk 1810 an Würtemberg gekommen, wurden sämmtliche katholische Pfarreien unter Einem Dekanate vereinigt, welches mit der katholischen Stadtpfarrstelle in Ravensburg verbunden wurde.

Klosterstiftungen hatte das Oberamt drei von Bedeutung: Weingarten, Weissenau und Baindt, wozu dann noch einige kleinere Klöster in Ravensburg und Altdorf kamen. Die Reformation fand, wie in andern oberschwäbischen Reichsstädten, so auch in Ravensburg, wiewohl spät erst und auch nur hier Eingang. Auf dem Lande traten ihr Adel und Klöster im Bunde mit Östreich entgegen, selbst in Ravensburg blieben 2/3 der Einwohner der alten Lehre getreu. Das reformire lutherische Drittel bildete die einzige evangelische Gemeinde im ganzen Oberamtsbezirke. Nachdem dieselbe seit der würtembergischen Herrschaft dem Dekanat Biberach untergeordnet war, wurde im J. 1830 ein eigenes evangelisches Dekanat in Ravensburg errichtet, das die wenigen oberschwäbischen Gemeinden des evangelischen Bekenntnisses, mit Ausnahme der dem k. Ministerium unmittelbar untergeordneten Brudergemeinde Wilhelmsdorf, unter sich vereinigt.


3. Besondere Schicksale des Oberamtsbezirks.

Die Verwüstungen, welche die Kämpfe des Mittelalters, besonders die Kriege zwischen den Welfen und Gibellinen auch über unsere Gegend brachten, und noch mehr die noch ältern Kriegsdrangsale liegen zu entfernt, und die Nachrichten darüber sind zu unbestimmt, als daß sich etwas Näheres darüber sagen ließe. Einzelne Bedrängnisse der Klöster abgerechnet, haben uns die Geschichtsbücher überhaupt nur sehr unbefriedigende Berichte über die Schicksale unsers Bezirks aus dem Mittelalter hinterlassen.

| Der Bauernkrieg verbreitete sich hauptsächlich auch über unsere Gegend. Zuvörderst nahmen die Weissenauischen, Waldburgischen und Montfortischen, dann auch die Landvogteiischen Bauern Theil daran. Der Truchseß Georg von Waldburg war bestimmt, ihnen zu beweisen, daß ihre Zeit noch nicht gekommen war; von Ulm an siegend, sie von Stellung zu Stellung drängend, lieferte er noch bei Altdorf ein Treffen, wodurch er ihnen am Ostertag 1525 den Unterwerfungsvertrag abdrang. Inzwischen hatten die Bauern an manchen Orten, insbesondere in dem Kloster Weissenau, gar übel gehaus’t; trotz ihres ausgesprochenen Grundsatzes: „Niemand beleidigen, sondern allein das heilige Evangelium handhaben und dem göttlichen Recht einen Beistand thun,“ plünderten und raubten sie Alles aus. Die größten Verheerungen richtete jedoch auch hier der 30jährige Krieg an; besonders unglücklich war das Jahr 1646; 32 Regimenter Schweden zogen im Herbste unter Wrangel in die Stadt und Umgegend ein und verübten 11 Wochen lang alle möglichen Unthaten.[13] Auch der würtembergische Oberst Wiederhold hatte in diesem Jahr von Hohentwiel aus die Gegend empfindlich heimgesucht, mehrere Ravensburgische Orte, namentlich Bitzenhofen, Dankertsweiler und Zusdorf, wurden von ihm in Brand gesteckt. Noch zwei Jahre nach dem Westphälischen Frieden lag schwedische Besatzung in der Stadt; sie sollte die Vollziehung der Friedensbedingungen über die Religions-Verhältnisse sichern. Es fühlte daher auch insbesondere die Stadt die traurigen Wirkungen dieser 30jährigen Schreckenszeit, und nie wurden die ungeheuren Verluste wieder ersetzt, welche sie dadurch erlitt. Ihre Bürgerschaft war von 1400 meist reichen und wohlhabenden Bürgern auf 400 meist bettelarme Bürger herabgeschmolzen. Handel und Fabrication – es blühte insbesondere die Linnen-Fabrication| – waren ausgewandert, und das zerrüttete Gemeindewesen sah sich mit einer halben Million Schulden belastet.

Neue Wunden schlugen die französischen Kriege in den Jahren 1675, 1677 und 1678; der Schaden, den allein Stadt und Gebiet Ravensburg durch Quartier und Lieferungen erlitten, wurde auf 204.000 fl. berechnet. Auch bei dem Einfall der Franzosen im J. 1688 und nachher, so wie in dem spanischen Erbfolgekrieg 1702 bis 1704, blieb unser Bezirk nicht verschont; doch kam er mit Brandschatzungen und Quartierslasten davon. Die blutigsten Wunden schlug endlich der französische Revolutionskrieg. Im J. 1795 und 1796 war die Gegend theils von kais. Kriegshaufen, theils von dem Prinzen Condé, der sein Hauptquartier zu Weingarten hatte, besetzt. Am 3 August 1796 rückten die ersten Neufranken unter Tarreau, Abaduccy und Ferino ein; am 30 Sept. d. J. fiel ein kleines Gefecht zwischen Ravensburg und Altdorf vor; die Republicaner siegten und verkündeten ihre Freiheit durch Plünderung in beiden Orten und in ihren Umgebungen. Im März 1799 rückten die Östreicher wieder in Ravensburg und der Umgegend ein; am 24 April d. J. kam ein russischer Artilleriezug mit 4000 Mann an, und zog nach der Schweiz; ein russischer Feldspital blieb in Ravensburg. Am 8 Mai zogen abermals die Franzosen unter Molitor und Vandamme hier ein, und brandschatzten Stadt und Gegend. Auch i. J. 1805 hatte Ravensburg und die Gegend wieder sowohl östreichisches als französisches Quartier, und am 13 Julius 1809 nahm der verstorbene König Friedrich von Würtemberg, in dem Feldzuge gegen die Tiroler und Vorarlberger Insurgenten, sein Hauptquartier in Weingarten. Von dieser Zeit an aber war der Krieg nur noch durch Prästationen für die Gegend fühlbar. Den härtesten Schlag für Manche hatte er schon vorher, wie wir oben gesehen haben, durch die Friedens- und Reichsdeputations-Schlüsse zu Lüneville, Regensburg etc. versetzt.

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4. Alterthümer.

A. Römische.
Wenn gleich die Herrschaft der Römer, wie oben gezeigt worden, auch über unsre Gegend sich ausgedehnt hatte, so findet man doch fast gar keine Spuren derselben; weder Altäre noch Inschriften, weder Münzen noch Geräthschaften, noch andere Denkmäler zeugen von ihr. Es ist dieß auch kein Wunder: nach dem römischen Schriftsteller Ammianus Marcellinus waren die Ufer des Bodensees viele Stunden landeinwärts mit undurchdringlichen Wäldern bedeckt, und ungeheure Sumpf- und Wasser-Wüsten breiteten sich in ihren Niederungen und Thälern aus. Wurde ja doch selbst das jetzt so schöne, lachende und fruchtbare Schussenthal um Ravensburg noch bei der Stiftung des Klosters Weissenau (1145) als eine sumfige Wildniß geschildert. Indeß ist anzunehmen, daß die Römer jene Wildniß wenigstens durch Straßenzüge durchschnitten haben, um die nächste Verbindung zwischen ihren Niederlassungen an der Donau und denen an dem Bodensee herzustellen. Der oben angeführte Schriftsteller selbst spricht von Straßen, welche die römische Kraft (romana virtus) durch jene Wildnisse gebrochen habe. Von solchen Straßen findet man auch noch manche, wenn gleich sehr schwache Spuren. Hieher rechnen wir vornehmlich die noch üblichen Benennungen gewisser Bezirke im Achthale. Dort, nahe bei Essendorf, südlich an der Ach, heißt noch ein Bezirk „das Hochsträß“ und ein anderer die „Pflastergrube“ (vermuthlich von dem Pflaster-Wege), ein dritter aber nördlich „hohe Mauern“, ein gewöhnlicher Ausdruck von römischen Bauwerken. Außerdem aber ist uns keine Spur einer Römer-Straße bekannt geworden. Ob eine Römer-Straße von Saulgau aus über Fronhofen an Schmaleck und Eschau vorbei nach dem Bodensee geführt habe, wollen wir vor der Hand dahin gestellt seyn lassen. Dagegen glauben wir mit ziemlicher Sicherheit annehmen zu dürfen, daß eine solche von Aulendorf aus in doppelter Richtung durch das Oberamt gelaufen sey, und zwar einerseits über die Höhe weg in der Richtung von Essenhausen und Zusdorf| nach dem Überlinger See, andrerseits über die links vom Schussenthale gelegenen Höhen, vermuthlich über Gaisbeuren, wo noch ein Thurm von röm. Bauart steht, und hinter Ravensburg weg, über Waldburg und von da hinab nach dem obern See, in welcher Richtung wieder eine Strecke im Oberamt Tettnang „Hochsträß“ heißt. Die Gründe für die Annahme des ersteren Zugs liegen zum Theil in den nach berührten Erscheinungen. Gebäude. In dem Oberamte standen fünf Thürme, welche zu den merkwürdigsten Überresten des Alterthums gehören: nämlich die Thürme zu Hatzenthurm, Fronhofen, Dankertsweiler, Hassenweiler und Zusdorf. Zwei dieser Thürme stehen noch jetzt größtentheils, die andern sind erst in neuerer Zeit abgebrochen worden, s. h.; alle sollen von gleicher Beschaffenheit gewesen seyn, von einer Beschaffenheit, welche auf ein sehr hohes, wahrscheinlich römisches Alterthum hindeutet. Der Hatzenthurm, 3/4 St. nördlich von Wolpertschwende, hat noch eine Höhe von ungefähr 70' und auf jeder Seite – er ist viereckig – von außen eine Länge von 30–32', im Innern aber von 15–16', so daß die Mauerdicke 7–8' ausmacht. Er hat keinen Eingang zu ebener Erde; der eigentliche Eingang ist, wie bei andern ähnlichen Thürmen, erst in einiger Höhe angebracht; es ist nun aber auch zu ebener Erde eine Öffnung durchgebrochen. Innen ist der Thurm ganz hohl, ohne allen Einbau, in den Mauern selbst führen von dem erwähnten Eingang an steinerne Treppen in die Höhe. Bei dem Thurm stand eine Burg, welche aber offenbar neueren Ursprungs war. Sie war auch von ganz anderer Bauart. Der Thurm ist von ungeheuren, Erstaunen erregenden Massen roher und unbehauener Steinblöcke von allen Gebirgsarten, wie man sie zerstreut umher findet, aufgeführt; die Mauern der Burg waren bloß von grobem Gerölle – s. g. Kieseln erbaut, und sind daher auch längst wieder zerfallen. Hatzenthurm soll zwar, wie Einige wollen, von Azzo, dem Vater Welfs IV. (s. S. 73.) erbaut und nach ihm genannt worden seyn, allein die Benennung Atz, Hatz, Haß etc. kommt auch| sonst häufig vor, wie in Atzenberg, Atzenweiler, Haßenweiler, Haßenstein etc., und wenn auch, was jedoch noch sehr zweifelhaft ist, die Burg Hatzenthurm von Azzo erbaut worden wäre, so war der Thurm, der überdieß ganz unverbunden mit der Burg stand, gewiß schon lange vorher da.

Der Fronhofer Thurm ist von derselben Beschaffenheit wie der Hatzenthurm, nur mit dem Unterschiede, daß die Ecken behauene Buckelsteine zeigen. So wenig aber diese Steine zum Beweise für altrömisches Bauwerk dienen können, ebensowenig kann das Nichtvorkommen dieser Steine zum Gegenbeweis dienen, wie sich das bei vielen entschieden römischen Bauwerken am Rheine nachweisen läßt. Auch bei dem Fronhofer Thurm, so wie bei den andern Thürmen, findet man noch die Reste von einem Schlosse. Merkwürdig ist, daß die fünf genannten Thürme, mit einer kleinen Abweichung des Haßenweiler Thurms, in einer fast ganz geraden, von Nordost nach Nordwest ziehenden Linie lagen, und daß sich nördlich vom Hatzenthurm noch weitere ähnliche Werke anreihten, und zwar zunächst in Aulendorf, wo man die unverkennbarsten Spuren röm. Alterthums gefunden hat. S. OA. Waldsee S. 78. Noch näher, in Münchenreute, soll ein ähnlicher Thurm gestanden haben, wie uns der Herr Pfarrer Feuerle in Wolpertschwende, jetzt Dekan in Ravensburg, berichtete. Man ist daher vollkommen berechtigt, diese Thürme alle für römische Wachthürme zu halten, welche zum Schutz einer Straße dienten. Ebenso gehörten vermuthlich auch Waldburg und noch andere alte Burgen in das Befestigungs- und Sicherheits-System der Römer.

Das Heidenhäuslein, ein räthselhaftes Monument im Thale zwischen Ravensburg und Berg, das jedoch 1831 vollends zerstört worden ist. Es war 20' hoch und 14' breit, von Backsteinen und Kieseln erbaut. Seine Lage und sein Bau ließen es zum Flurtempel der Römer oder Allemannen, auch zu einem Asyl der ersten Christen deuten. Der Name „Römerhalde,“ den die Anhöhe noch führt, an deren Fuße es stand, stimmen für den röm. Ursprung und für die Meinung,| daß es ein röm. Wachposten war, dergleichen man auch sonst antrifft, z. B. bei Vaihingen auf den Fildern. Vielleicht war es aber auch nur der Behälter einer Wasserleitung für eine Ansiedlung; denn man hat unlängst Brunnen-Röhren entdeckt, welche von dem Gebäude zum nahen Fluß wiesen. Abbildungen des Heidenhäusleins und des Hatzenthurms sind bei Eben H. I. zu finden. Merkwürdig ist, daß sich in dem Bezirke noch viele römische oder lateinische Wörter erhalten haben, wie schon oben S. 28. bemerkt wurde.


B. Deutsche Alterthümer.

Der sehr alten, freilich fast durchgängig erneuerten Klöster und Kirchen ungeachtet, findet man keine Merkwürdigkeiten deutschen Alterthums in dem Bezirke von Bedeutung. Eines verdient jedoch einer Erwähnung; es ist dieß aber kein Baudenkmal, sondern ein goldener Becher, welcher dem Kloster Weingarten angehörte. Dieser Becher oder Kelch war von getriebener Arbeit mit Figuren und hatte die Aufschrift: MAGR. (Magister) Cunr. de Huse AR (Artifex) Me Fec. (fecit). D’Agincourt setzt ihn nach der Arbeit ins zehnte Jahrhundert. Er ist abgebildet in dem Werke: Costume ancien et moderne par Jules Ferrario, Milan 1824. Vol. IV. Tab. 81. Wohin dieser merkwürdige Becher selbst gekommen, darüber wurde vergeblich nachgeforscht.

Eine alterthümliche Haupt-Merkwürdigkeit sind

a. die Burgen,

Schlösser und Edelsitze, deren Ravensburg mehr als irgend ein anderes Oberamt enthielt. Wir haben die Orte zusammengezählt, wo nach den in der Ortsbeschreibung berührten Spuren und Nachrichten Edelsitze gestanden haben; ihre Zahl beläuft sich auf nicht weniger als 68, und vermuthlich war sie noch viel größer. Ihre Namen sind.

Abesreuti Bekenweiler Bibersee
Aich Benzenhofen Bodneck
Altdorf Berg Burach
Ankenreute Bernhofen Byenburg
Baienfurt Bettenreute Dankertsweiler
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Dietenbach Intobel (Zang) Schmaleck
Emmelhofen Kammerhof Schmaleck (Alt.)
Erbisreute Kammerlang Schreckensee
Essenhausen Kleinzlistobel Segelbach
Fronhofen Lachen (Gem. Eschach) Steinhausen
Gebelberg ob Zusdorf Latten Sigmarshofen
Geratsreute Lochen (Gem. Ravbg.) Spinnenhirn
Grauenstein Meisenthal Torkenweiler
Greggenhofen Mosiskreut Vogelsang
Grünkraut Obersteig Vockenweiler
Hallersberg Ravensburg Waldburg
Haslach (Reute) Richlisreute Wart
Haßenweiler Rinkenburg Weihburg bei Staig
Haßenstein Rinkenhausen Wildeneck
Hatzenthurm Rinkenweiler Winterbach
Horb (Gem. Berg) Rolgenmoos Wolpertschwende
Hübschenberg (Gem. Fronhofen) Rosenharz Zundelbach
Schachen Zusdorf


Bewohnte oder noch bewohnbare Schlösser gibt es jetzt nur noch 2, nämlich Bettenreute und Waldburg; auch Ruinen, welche in die Augen fallen, gibt es nur noch wenige; sie sind: Hatzenthurm, Fronhofen, Schmaleck, Dankertsweiler, Zusdorf, sodann Beienburg, Zundelbach, und wenn man will Veitsberg zu Ravensburg.

Die andern alle sind dem Boden gleich, und wie von ihren Bewohnern, so ist auch von ihnen kaum mehr eine Spur übrig geblieben. Die ansehnlichsten adeligen Geschlechter waren, außer dem noch blühenden Hause der Truchsessen von Waldburg, die von Schmaleck, von Beienburg, von Rinkenburg, von Wildeneck, von Haßenweiler, v. Hundbiß.

b. Abgegangene Orte.
finden sich in dem Oberamte wenige oder keine. Viele Namen, welche in ältern Schriften vorkommen, sind zwar nicht mehr bekannt; aber es haben die Orte oder Wohnsitze nur ihre Namen gewechselt, wie dieß bis auf unsere Zeiten häufig geschah. Der einzige Ort Bibersee, von dem in der Ortsbeschreibung bei Häge, Gem. Blitzenreute, weitere Nachricht gegeben ist, scheint| ganz verschwunden zu seyn. Im Übrigen lag ja bei dem herrschenden Einöde-System nichts daran, wenn der Bauer seinen abgebrannten, oder dem Zerfalle nahen Wohnsitz auf eine andere Stelle versetzte.


Der Altdorfer Wald.

Wir widmem diesem Gegenstande wegen seiner mannichfachen historischen Beziehungen noch einen besondern Abschnitt. Der Altdorfer Wald war einer der größten Wälder in Ober-Schwaben, und hatte eine Ausdehnung, die man nur ungefähr noch kennt, und wovon diejenige Fläche, welche zuletzt noch unter dem Namen des Altdorfer-Waldes begriffen wurde, s. S. 42. nur ein Theil des alten Altdorfer-Waldes war. Denn abgesehen davon, daß Vieles durch Anbau davon gekommen ist, so wird Manches nicht mehr dazu gerechnet, was dazu gehörte und noch damit zusammenhängt. Seinen Namen hat der Altdorfer Wald wahrscheinlich nicht sowohl davon, daß das Dorf Altdorf an seiner Grenze liegt, als vielmehr davon, daß er zu der alten Welfischen Grafschaft Altdorf gehörte. Nach den verschiedenen Eigenthums-Verhältnissen unterschied man ehemals und bis auf die neuesten Zeiten in dem großen Altdorfer Wald 1) den gemeinen (gemeinschaftlichen) Wald, oder die 7 gemeinen Forste, 2) die sonderbaren Forste, welche mit dem gemeinen Wald noch insoweit in Verbindung standen, daß sie mit jenem einer gemeinschaftlichen Behörde untergeordnet waren, und 3) die übrigen, mit den gemeinen und sonderbaren Forsten zwar zusammenhängenden, aber sowohl in Beziehung auf Verwaltung als Eigenthum ganz getrennten Waldungen.

Der gemeine Wald theilte sich wieder in drei dreitheilige und vier viertheilige Forste, die erstern, mit einem Flächenraum von 4659 Jauchert, waren gemeinschaftliches Eigenthum der Landvogtei, des fürstl. Waldburgischen Hauses und der Stadt Ravensburg; die andern, die viertheiligen Forste, mit einem Flächenraum von 3227 Jauchert, hatten außer den eben| genannten noch die Familie Booser in Wetzisreute zum Miteigenthümer. Die sonderbaren Forste, 5 an der Zahl, und so genannt, weil sie nur Einen Besitzer hatten, gehörten der Reichsstadt Ravensburg und enthielten zusammen 5267 Jauchert. Die übrigen Waldungen gehörten dem Fürsten von Waldburg-Wolfegg, dem Kloster Baindt etc. Die Eigenthümer des gemeinen Waldes hatten auch die Forstgerichtsbarkeit und Forstpolizei darüber auszuüben; sie hießen darum auch die Waldherrschaften. Die Ausübung dieser Rechte sowohl, als die Verwaltung, wurde in Gemeinschaft geführt: die gemeinschaftliche Behörde war das Waldgericht zu Ravensburg, dem auch die sonderbaren Forste der Stadt unterworfen waren, während die übrigen unter der Landvogtei standen. Das Waldgericht wurde kraft einer besondern Verleihung Kaisers Friedrich III. v. J. 1478 in der Stadt Ravensburg gehalten, und war aus Abgeordneten der Waldherrschaften zusammen gesetzt. An der Spitze desselben stand der Oberst-Forstmeister, der von der Stadt Ravensburg aufgestellt wurde, die das Oberforstamt als Reichslehen inne hatte. Die Strafen, welche das Waldgericht ansetzte, wurden zwischen den Waldherrschaften getheilt. So lange noch das Haus Waldburg und die Stadt Ravensburg allein die Waldherrschaften waren, i. J. 1478, verglichen sich beide Theile dahin, daß Ravensburg wie von Alters her das Waldgericht halten möge, daß aber die Truchsessen 2/3 und die Stadt nur 1/3 an den Strafen haben sollen, den Maienschilling jedoch die Stadt als oberster Waldförster allein beziehen möge, während dagegen Weiher und Wiesen den Truchsessen gehören sollen.

Die Territorialherrschaft über den ganzen Wald mit deren Ausflüssen, die hohe und niedere Jagd, das Harz- und Floß-Recht etc., hatte die Landvogtei auszuüben.

Wie die Waldherrschaften allmählich zu ihrem Besitze gekommen, erklärt sich auf folgende Weise.

Anfänglich war der ganze Wald Welfisches Eigenthum; als solches lernen wir ihn namentlich durch eine Urkunde des Herzogs Welf IV., die Stiftungs-Urkunde des Klosters| Weingarten v. J. 1090, kennen, worin es heißt: „Sylva Altorfensis, quae proprietatis jure perhibetur ad nos spectare.“ Mit den Welfischen Besitzungen erbten die Hohenstaufen auch den Altdorfer Wald, und mit jenen wurde er nach dem Erlöschen des Hohenstaufischen Hauses zum Reich eingezogen und bildete als Reichsgut einen Bestandtheil der Reichslandvogtei Schwaben, wie die unten angeführten Urkunden zeigen. Aber durch Belehnungen, durch Ertheilung von Berechtigungen und wohl auch durch eigenmächtige Zueignungen war der Besitzstand schon frühzeitig sehr verändert worden. So hatten insbesondere schon frühe die Herren von Waldburg und die von Wolfegg und Andere Theile des Waldes als Reichslehen inne. Sie waren bei jenen eine Zugehörung der Burg Waldburg und hafteten sehr wahrscheinlich ursprünglich als Amtslehen auf dem Reichs-Jägermeister-Amte, während sie bei den v. Wolfegg eine Zugabe zu dem Oberforstamte waren. Die von Waldburg wurden damit von den Königen und Kaisern immer in Verbindung mit dem Schloß Waldburg belehnt. So belehnte K. Ruprecht an St. Joh. d. T. 1402 den Truchseß Hans v. Waldburg mit der Veste zu Waldburg und allen Forsten, die er oder die Seinen haben in dem Altdorfer-Wald etc., die von uns und dem heil. Reiche zu Lehen rühren. Als i. J. 1478 sich die Truchsessen mit der Stadt Ravensburg wegen des Ober-Forstamts verglichen, wurde ausdrücklich dafür gesorgt, daß dem Schloß Waldburg seine Gerechtigkeit verbleiben möge. In einem Vertrage von 1587 geben die Waldburg „die Ober- und Jagdbarkeit“ in dem Altdorfer Walde gegen Abtretung des Heistergauer Forstes, der wohl ebenfalls einen Theil des Waldes ausmachte, an die Landvogtei zurück. s. O.A. Waldsee S. 70. Einen weitern Theil mögen die Waldburg mit der Herrschaft Wolfegg (1336) erlangt haben: in dem Vergleich des Truchsessen Hans v. Waldburg mit der Stadt Ravensburg v. J. 1389 verspricht letztere, den Truchsessen bei seinen Forsten und Rechten bleiben zu lassen, die er von seinem Ehne oder Vater in dem Altdorfer Wald| ererbt, oder sonst durch Kauf oder von Erbs wegen an ihn gefallen. Der Ehne oder Großvater war aber eben derjenige Truchseß Hans, der ums Jahr 1338 die Herrschaft Wolfegg erheirathet hat, s. O. A. Waldsee S. 112 und 120. Im Jahr 1366 belehnt K. Karl IV. den Wölfle Wolfegger, Sohn des Conrads Wolfegger, Bürger zu Ravensburg, mit dem Obrist-Forst-Amt, das er, Conrad, und seine Vordern vom Reiche zu Lehen gehabt und erblich hergebracht. Diese Wolfegger aber waren höchst wahrscheinlich Abkömmlinge der alten Herren von Wolfegg. Daß sie dem Adel angehört haben, ist dadurch bewiesen, daß den von ihnen ausgestellten Urkunden ihr Siegel angehängt ist; sie führen einen Wolf in dem Wappen. Ein Hans Wolfegger war auch 1397 Mitstifter der adeligen Gesellschaft zum Esel in Ravensburg. Von ihnen kam das Oberst-Forstamt mit dem dazu gehörigen besondern Forst an die Reichsstadt Ravensburg: 1368 an St. Margarethen Tag verkaufte Conrad Wolfegger, jetzt (in Folge eines Zwists mit Ravensburg) Bürger zu Waldsee, mit seinem Sohne Wölfli „Unser Amt über den Altdorfer Wald, das man nennt das Obristforstamt, und dazu unsern Forst besonder in demselben Wald, der stoßt an das Rennthal und an des Bosers Forst“, um 350 Pf. mit dem Versprechen, die Belehnung der Stadt vom Reich auszuwirken. 1373 erhält die Stadt sodann wirklich einen Lehnbrief von K. Karl IV. und wurde von dieser Zeit an auch bis zur Auflösung ihrer Selbstständigkeit von den Kaisern damit belehnt. Außer den Waldburgern und Wolfeggern waren aber auch noch Andere von den Kaisern mit Theilen des Waldes oder mit besondern Forsten belehnt worden, namentlich die Ravensburger Geschlechter Hundbiß, Linder, Ranz, Carlin, deren Forste die Stadt ebenfalls käuflich an sich brachte. Am Neujahrstage 1380 wird daher die Stadt von K. Wenzel mit dem Obersten Forstamt und dreien besondern Forsten belehnt. Die weitern besondern Forste, in deren Besitz man nachher die Stadt findet, wurden später vollends von ihr erkauft. So kaufte sie z. B. in der Fasten 1412 (nicht 1468) von Jerg Ranz seinen| Forst (nachher der Mochenwanger Forst genannt) „der Lehen vom Reich ist“, wobei noch bemerkt werden muß, daß mit solchen Käufen immer auch Gefälle von Lehensleuten, welche zu dem Forst gehörten, verbunden waren.

Auf diese Weise waren von dem alten Reichswalde schon frühe bedeutende Theile abgerissen und als besondere Forste in ausschließliches Privat-Eigenthum verwandelt worden, und es blieb nur noch ein Rest des Waldes als gemeiner Wald übrig. Aber auch dieser Rest hatte bald die Natur eines Privat-Eigenthums angenommen, indem er in den gemeinschaftlichen Besitz der obengenannten Waldherrschaften überging und zwar zuerst in den des Waldburgischen Hauses und der Stadt Ravensburg. Denn diese allein werden noch in einer Urkunde des K. Maximilians I. vom J. 1495 als die beiden Eigenthümer bezeichnet. Erst nachher erscheint auch die Familie Booser, deren Namen übrigens, wie wir oben gesehen haben, schon i. J. 1368 ein besonderer Forst führte, als Mitbesitzerin. Sie trug ihren Antheil von dem Waldburgischen Hause zu Lehen, von dem sie auch abstammen soll, s. Wetzisreute. Endlich suchte auch das östreichische Haus, Namens der Landvogtei, Ansprüche an den gemeinen Wald hervor, und da weder die Stadt Ravensburg noch die Truchsessen ein besonderes Eigenthumsrecht auf den Wald nachzuweisen vermochten, so nahm es keinen Anstand, seine Ansprüche durch die That geltend zu machen, und sich sofort 1575 einen Theil des Holzes nebst der Ausübung anderer Rechte zuzueignen. Dadurch entstand zwar ein langer und heftiger Rechtsstreit, der bis zur Auflösung der Landvogtei dauerte, ohne sein Ende zu erreichen; aber indessen blieb die Landvogtei Miteigenthümerin von dem gemeinen Wald, und nahm in Folge von Interims-Vergleichen v. J. 1591 und nachher nicht nur an dem Holzertrage, sondern auch an den Strafen mit 1/3 in den dreitheiligen und 1/4 in den viertheiligen Forsten Theil.

Die Nutzung der Waldherrschaften war jedoch sehr verkümmert durch die Mitgenossenschaft der Berechtigten, d. h.| derjenigen, welche, ohne Waldeigenthümer zu seyn, bestimmte Ansprüche auf den Ertrag des Waldes hatten. Man theilte sie in Berechtigte, Belehner und Dinger. Unter die erstern gehörten die Klöster Weingarten, Weissenau, Baindt, das Stift Wolfegg, Stadt und Spital Ravensburg, mehrere Gemeinden u. a., deren Recht auf besondern Verleihungen beruhte; Belehner hießen diejenigen, deren Recht auf dem Lehngut haftete, und Dinger diejenigen, deren Recht blos persönlich war. Die Ersten, die Berechtigten, hatten ihr Recht theils noch von den Welfen, theils von den Kaisern erlangt. So ertheilte der Herzog Welf durch die Stiftungs-Urkunde von 1090 dem Kloster Weingarten das Recht, Bau-, Brenn- und anderes Holz in dem Walde zu hauen, die Schweine darin zu weiden, die Neubrüche, welche das Kloster darin anlege, mit vollem Eigenthum zu besitzen. Kaiser Karl IV. bestätigte durch Urkunde von Weihnachten 1366 den Bürgern zu Ravensburg all ihre Rechte und guten Gewohnheiten, die sie von längern Zeiten bisher in dem Wald, genannt Altdorfer Wald, hergebracht, und verlieh ihnen aufs Neue das Recht: zu fahren mit Wägen oder mit Karren in unsern und des Reichs Wald und Forst, der da geheißen ist der Altdorfer Wald, und da zu hauen und zu nehmen Holz zum Brennen, Zimmerholz etc. Im J. 1812 wurden die Holzabgaben in dem gemeinen Wald auf 6714 Klafter berechnet, wovon auf die Berechtigten 2714 Klafter, auf die Lehnsleute und die Dinger 4000 Klafter kamen. Außerdem hafteten noch Weiderechte für 5338 Stück auf dem Walde. Mit der Landvogtei gingen 1805 auch deren Rechte auf den Altdorfer Wald und mit der Stadt Ravensburg 1810 auch die der letztern an die Krone Würtemberg über. Aber inzwischen hatten sich die Anstände wegen der großen mit dem Ertrage in keinem Verhältnisse stehenden Holzabgaben aus dem gemeinen Walde von Jahr zu Jahr vermehrt, und es wurde dadurch ein alter Vorschlag, den Wald zu vertheilen, neuerdings rege. Eine solche Theilung wurde denn auch wirklich 1812 ausgeführt. Aber es entstanden auch alsbald Klagen| über das unförmliche Werk, und die jetzige Regierung sah sich veranlaßt, neue Verhandlungen eintreten zu lassen, die endlich durch Verträge zwischen den Betheiligten vom 6 Januar 1835 zu gegenseitiger Zufriedenheit ihr Ziel erreichten.

Der Fürst von Waldburg-Wolfegg erhielt für seinen Antheil 1570 Morgen Waldes als Eigenthum frei von allen Dienstbarkeiten und mit Ausnahme von 500 Morgen auch frei von allem Lehnsverband, und mit dem Jagdrecht in dem Grunder Forst. Die Familie Booser erhielt für ihren Antheil eine jährliche Rente von 474 fl. Die Bezüge und Ansprüche der Holzberechtigten wurden von dem Staat allein übernommen, und für immer festgestellt. So befindet sich denn nun der Staat mit Ausnahme der oben erwähnten 1570 Morgen im Besitze des ganzen gemeinen Waldes, und nachdem er mit der Stadt Ravensburg auch deren sonderbare Forste erworben hat, überhaupt im Besitze des Altdorfer Waldes, soweit derselbe im engern Sinne noch so genannt wurde.



  1. Wir folgten hier größtentheils einer Mittheilung des Herrn Domcapitulars Dr. v. Vannotti, s. Schlußwort
  2. Unter den neuern Schriftstellern, welche von dem Ursprunge des Welfischen Hauses handeln, verdient vorzüglich C. W. Böttiger „Heinrich der Löwe“ Hannover 1819 nachgelesen zu werden. S. 469 hält er es für wahrscheinlich, daß der Ursitz des Hauses die Julischen und Tyroler Alpen gewesen seyen, und allerdings ist bei der Frage über die Abkunft der Welfen deren großer Güterbesitz in dem bayerischen Hochlande und weiterhin sehr zu beachten. Gleichwohl kann man nicht anstehen, sich für unsere Gegend zu entscheiden und in dieser die Wiege des Welfischen Hauses anzunehmen. Aber eine andere Frage ist: ob man den Ursprung des Hauses, mit Herrn Dr. von Vannotti, dem wir hier folgen, von den Grafen des Argen- und Linzgaus ableiten, oder nicht vielmehr annehmen soll, daß diese Gaugrafen, theilweise wenigstens, aus dem Welfischen Hause genommen worden seyen, da die Gaugrafen gemeiniglich aus der Classe großer Allodialbesitzer gewählt wurden, für welche wir die Welfen zu erkennen haben.
  3. Mit dieser Meinung, daß Ulrich der Vater des hl. Konrads und dessen Brüder gewesen sey, läßt sich jedoch schwer vereinigen, daß nach einer bei Neugart Nr. 574 abgedruckten Urkunde v. 30 Jul. 886 Ulrich und Bertha schon damals drei erwachsene Kinder hatten, und zwar einen Sohn Kerold, der die Urkunde mit unterzeichnete, und zwei Töchter, Namens Irmentrud und Bertrud, beide bereits Äbtissinnen, und daß man nirgends eine Spur von weitern Geschwistern derselben findet. Auch möchte Bertha, nach den vielen Vergabungen zu schließen, die sie urkundlich im Breisgau machte, schwerlich eine Bayerin gewesen seyn.
  4. Mit Übergehung des Gaugrafen Welf, wird Welf, der Bruder des Bischofs, gemeiniglich als Welf I. gezählt. Der Name Welf, Guelf, ist ohne Zweifel gleichbedeutend mit Wolfhard.
  5. Mit Welf IV. beginnt also ein neuer Stamm. Übrigens soll auch sein Vater Azzo ein Abkömmling des Welfischen Hauses gewesen seyn.
  6. Er war auch der Vollender der Stiftung Weingarten, s. u.
  7. Durch die Heirath mit Wulfhild erbte Heinrich Lüneburg. Er starb zu Ravensburg den 28 November 1126.
  8. Durch die Heirath mit der Kais. Prinzessin kam Heinrich auch in den Besitz der Herzogthums Sachsen, der Preis, um den er die Sache der Hohenstaufen verließ.
  9. Inzwischen war seines Bruders Heinrich Sohn, Heinrich der Löwe, längst wieder zum Besitz des Herzogthums Sachsen und nachher auch des Herzogthums Bayern gelangt. Daß er auch den Erblanden seines Hauses nicht fremd blieb, beweist eine Urkunde v. J. 1152, wodurch er die Stiftung des Kl. Weissenau bestätigt, s. h.
  10. Aber noch strahlt der Glanz des Hauses in den Nachkommen Heinrichs auf zwei Königsthronen – England und Hannover, so wie in dem noch regierenden Hause Braunschweig. Über die ausgebreiteten Besitzungen des Welfischen Hauses in Italien und Deutschland findet man die genaueste Zusammenstellung in der angeführten Schrift von Böttiger, S. 465 u. ff. Das Andenken an den alten Namen wurde durch die Stiftung des hannov. Guelfen-Ordens erneuert
  11. Hr. v. Vannotti ist mit Andern der Meinung, der Kaiser Rudolph v. Habsburg habe nach seinem Regierungs-Antritt die vormals Welfischen Güter in unserer Gegend seinem Sohne Rudolph übergeben und sie so zu einer Hausbesitzung gemacht. Dieser Ansicht widersprechen aber völlig die späteren Verleihungen und Verpfändungen durch die nachfolgenden Kaiser, welche offenbar nicht bloß die K. u. Reichslandvogtei in Ober- u. Nieder-Schwaben, sondern insbesondere auch die Landvogtei Altdorf zum Gegenstande hatten, wie das unzweifelhaft aus der Verpfändung v. J. 1415 hervorgeht. Es widerspricht ihr ferner die Thatsache, daß die Kaiser später noch über einzelne Theile, z. B. 1330 u. 1332 über Altdorf, verfügten, die unläugbar Welfisch waren, daß die Verwaltung beider Landvogteien immer unter Einem Landvogt vereinigt war, und daß man nie eine Spur einer abgesonderten östreich. Verwaltung unsers Bezirks findet.
  12. Mit Ausnahme der Landvogtei-Landschaftskasse, die bei ihrer Auflösung im J. 1822 sogar ein Activ-Vermögen von 43,786 fl. zu vertheilen hatte. Der vieljährige Landschafts-Kassier (nachher Stände-Mitglied) Rhomberg drang jederzeit auf Beischaffung der Kriegs-Contributionen und anderer Leistungen durch Umlagen auf die Steuerpflichtigen, während seine Collegen zu Anlehen ihre Zuflucht nahmen.
  13. Im Februar 1647 hatten Wrangel und Turenne eine Zusammenkunft in Ravensburg, um sich über ihre weitern Kriegs-Operationen zu berathen.