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Beschreibung des Oberamts Kirchheim/Kapitel A 6

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« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Kirchheim Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherrn.
Grundherrn im engeren Sinne des Wortes sind in dem Oberamtsbezirke nicht. Der Staat besitzt die Domänen | Hinterburg, Randeck und Weilheim; auch steht die Torfgrube bei Schopfloch in seiner Verwaltung. Die Freiherrn Thumb von Neuburg zu Unterboihingen besitzen Gefälle in Brucken, Ober- und Unter-Lenningen und Notzingen, die auf Erblehen ruhen, und wovon in Veränderungsfällen Handlohn und Weglöse, die meistens „zu Gnaden“ stehen, zu geben ist, so wie in Notzingen 61/2 Morgen eigene Grundstücke, die verpachtet sind. Ferner beziehen Graf von Degenfeld-Schomburg von 4 Lehenhöfen zu Eckwälden und von einigen Gütern zu Brucken Frucht- und Geld-Gefälle, und Freiherr von Palm in Steinbach einige Geld-Zinse zu Lindorf. Außer diesen sind noch mehrere Körperschaften, namentlich der Hospital und Armen-Kasten Kirchheim, im Besitze von Gefällen.


B. Lehens- und Leibeigenschafts-Wesen.

Auch in diesem Oberamtsbezirke war ehmals Grund und Boden unter wenige Eigenthümer vertheilt, und das Lehens- und Leibeigenschafts-System herrschte hier nicht minder, als anderwärts. Wann die Verwandlung der Fall-Lehen in Erb-Lehen begonnen hat, läßt sich zwar nicht angeben; doch ist gewiß, daß sie noch um die Mitte des 15. Jahrhunderts nicht allgemein vollendet war. Im J. 1457 erhält Berthold Sutter von dem Kloster Kirchheim ein Lehen zu Bissingen, „das ich vormals zu einem Lyblehen gehabt han, nun füro zu einem rechten vnd steten Erblehen,“ für sich und seine Erben, unter der Bedingung, daß es nicht zertrennt werde; und in demselben Jahre verleiht dasselbe Kloster einen Hof zu Jesingen als Erblehen, „den vormals der Röchlin zu einem Liblehen gehabt hat.“ Aber auch die Erblehen haben aufgehört, indem sie seit 1830 in freie Zins-Güter verwandelt worden sind.

Das ganze Amt, mit Ausnahme der Städte, war leibeigen. Die Leibeigenen wurden verschenkt und verkauft. So verkaufte im J. 1365 Benz Kaibe, gesessen zu der Mühle, dem Grafen Eberhard von Württemberg „Irmelen Hainzen des Hulwers von Notzingen ehliche Husfrow vnd alles ir | Geschlecht“ um 2 Pfund Heller. In Weilheim, wo wegen des Stadtrechts die eigentliche Leibeigenschaft nicht bestand, wurden nach dem Lagerbuch noch im J. 1694 von jeder Person, die in der Stadt starb, sie mochte leibeigen seyn, oder nicht, vor dem Begräbniß 2 Schilling Heller „zu Hauptrecht“ erhoben, die des Amtmanns „Beinutzung“ waren. Die leibeigenschaftlichen Leistungen waren im Übrigen die gewöhnlichen. Loskaufungen scheinen frühe nicht vorgekommen zu seyn. Die erste bekannte fällt in das Jahr 1798, wo sich die Einwohner von Öthlingen und Lindorf von der Lokalleibeigenschaft freigekauft haben. Die letzten Reste sind durch das Edikt vom 18. November 1817 vollends aufgehoben worden.


C. Lehens- und Grund-Lasten und vogteiliche Abgaben.
Neben den von vormaligen Erblehen und Zinsgütern herrührenden Geld-Gefällen werden noch Laudemien (Handlohn und Weglöse) in Veränderungsfällen erhoben, die, wo sie nicht voraus bestimmt sind, welches meistens der Fall ist, 5 Procent des Gutswerths betragen. Sie sind jedoch seit 1820 größten Theils zur Ablösung gekommen, die so viel wie möglich unterstützt wird. Die Theil-Gebühren, welche in dem 4. 5. 6. 7. 8 und 9. Theile des rohen Ertrags bestanden, sind allermeist seit 1823 gleichfalls abgelöst worden. Die Frohnen, welche für Kirchheim, Owen, Öthlingen, Notzingen, Wellingen, Lindorf, Holzmaden, Gutenberg, Hepsisau, Schopfloch und Weilheim, schon im J. 1514 je auf 3 Tage jährlich festgesetzt worden waren, wogegen die übrigen Amts-Orte zu ungemessenen Diensten verpflichtet blieben, sind, soweit sie nicht zu Kirchen- und Pfarr-Gebäuden zu leisten sind, im J. 1823 von der Amtskörperschaft gegen die Summe von 14.302 fl. 121/2 kr. und die Jagd-Frohnen auf Rechnung der Gemeinden abgelöst worden, nachdem diese schon 1818 in gemessene verwandelt worden waren. Der Abgabe für das Jagd-Garn ist bereits S. 75 und des Äckerich-Rechtes S. 62 gedacht worden. Auch | die vogteilichen Abgaben, welche in einigen Orten von Bedeutung waren, sind in Folge des Gesetzes vom 27. Okt. 1836 zur Ablösung gekommen. Eigenthümlich war die 1829 aufgehobene Abgabe „für den Frischling,“ welchen die Wirthe und Bäcker in Kirchheim und die Wirthe in Owen im Betrag von 2 bis 8 Schilling Heller jährlich an den Vogt zu entrichten hatten. „Gegen welchen Frischling“ – sagt das Lagerbuch – „wann Einer einem offen Gastgeber oder Gassenwirth, oder Becken, für Zöhrung, Wein oder Brod schuldig bleibt, und ihn mit Liebe nit bezahlen will, sollen die Ambtleut ... verholfen seyn, daß der Schuldner ihn ohne gerecht und gepfändt, als wann er ihm baar Geld geliehen hätte, bezahlen solle.“

Der Kapitalwerth der seit dem 1. Juli 1818 dem Staat abgekauften Lehenrechte, Gülten, Zinsen, Zehenten, Theilgebühren, Frohnen und Forst- und Jagd-Rechte beträgt – 124.574 fl. 12 kr. Nach dem hienach folgenden Reallasten-Verzeichnisse betragen die Grundlasten, ausschließlich der Zehenten, noch 2597 fl. 3 kr. in Geld, 30 Sch. 3/4 S. glatte Frucht, 1277 Sch. 21/4 S. Dinkel, 1436 Sch. 3/4 S. Haber und 5 E. 127/10 I. Wein. Das provisorische Cataster berechnet den Gesammt-Betrag, mit Ausschluß des bei der Catastrirung in Abzug gebrachten Fünftheils, zu 10.020 fl. 2 kr., mit Einschluß desselben aber zu 12.525 fl. 2 kr. S. Tab. IV.


D. Zehenten.
Den großen Fruchtzehenten bezieht, mit ganz wenigen Ausnahmen, der Staat, auf welchen er, soweit ihn nicht die Kellerei besaß, theils von den Klöstern Kirchheim, St. Peter und Adelberg und theils von der geistlichen Verwaltung übergegangen ist. Er wird seit 1821 in den meisten Orten durch mehrjährige Verpachtung erhoben, welcher ein 18jähriger Durchschnitts-Ertrag zu Grunde liegt. Bei den in neuerer Zeit vorgenommenen Verleihungen ist der Flächen-Gehalt des Primär-Catasters mit dem Verhältnisse des Ertrags nach der Steuer-Einschätzung vom J. 1822 als Grundlage | angenommen worden. Der allermeist von der geistlichen Verwaltung herrührende kleine Zehente, welcher theils dem Staate und theils den Pfarreien zusteht, wird durch mehrjährige Accorde erhoben. Dasselbe ist mit dem Heuzehenten, welcher übrigens in neuerer Zeit von 9 Gemeinden abgelöst worden ist, der Fall. Den Weinzehenten, welchen der Staat in 8 Orten, und der Hospital Kirchheim in 1 Ort zu beziehen hat, erhebt jener durch mehrjährige Pachtaccorde in Geld. Ein dem in mehreren Orten des Oberamts Cannstatt bestandenen Rechte des Rohrtrunkes[1] ähnliches altes Recht war der Trunk vom Zehentwein in der Kelter zu Weilheim, wovon in der Ortsbeschreibung noch weiter die Rede seyn wird. Des Holzzehentens ist schon oben S. 64 Erwähnung geschehen. Der lebendige oder Blut-Zehente ist schon längst theils aufgehoben, theils, wie 1797 in Neidlingen, in ein Surrogat verwandelt, und theils abgekauft worden.


Gefällberechtigte. Geld.
N a t u r a l i e n .
Glatte
Frucht.
Dinkel. Haber. Wein.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Eim. Imi.
 Kirchheim.
Kameralamt Kirchheim 174 17 61/4 20 20/0 20 40/0 134/10
Hospital Kirchheim 64 43 10/0 20 51/2 10 53/4 0/0
Armenkasten Kirchheim 46 43
Stiftungsverwaltung Nürtingen 9 35
Heiligenpflege Jesingen 42
Heiligenpflege Wendlingen 11
Stadtpflege Kirchheim 34 35
330 46 71/4 40 71/4 31 13/4 134/10
 Aichelberg.
Kameralamt Kirchheim 36 33
Armenkasten Zell 30
Heiligenpflege Albershausen 13
Gemeindepflege Aichelberg 2 23
39 39
 Bissingen.
Kameralamt Kirchheim 0/0 71 73/4 83 1/4 20/0
Hospital Kirchheim 6 15 1 21/4 1 31/4
Armenkasten Kirchheim 7 59 0/0 0/0
Hospital Wiesensteig 3 33 6 0/0 6 0/0
Armenkasten Bissingen 21 26 73/4 61/4
Armenkasten Neidlingen 2 28 0/0 0/0
Armenkasten Weilheim 26 0/0 0/0
Gemeindepflege Bissingen 16 18 0/0 0/0
58 25 80 13/4 91 13/4 20/0
| |
 Brucken.
Kameralamt Kirchheim 11 15 2 20/0 7 23/4 12 50/0 60/0
Graf von Degenfeld 1 26 0/0 1 11/4 1 3/4 0/0
Freiherr von Thumb 8 22
Hospital Kirchheim 1 13 1 43/4 4 43/4 4 73/4 0/0
Armenkasten Owen 4 48 0/0 2 63/4 3 10/0 0/0
Armenkasten Unter-Lenningen 1 14 0/0 3/4 3/4 20/0
Armenkasten Ober-Lenningen 0/0 0/0 0/0 20/0
Gemeindepflege Brucken 3 26
31 44 3 63/4 16 1/4 21 71/4 100/0
 Dettingen.
Kameralamt Kirchheim 134
Graf von Degenfeld
Hospital Nürtingen 11 18 0/0 3 43/4 1 11/2 0/0
Hospital Kirchheim 80 10 30/0 2 20/0 2 23/4 10/0
Hospital Wiesensteig 43
Armenkasten Kirchheim 12 35
Armenkasten Dettingen 54 53 63/4 11/2 71/4 0/0
Armenkasten Weilheim 12 8 0/0 5 50/0 6 20/0 0/0
Armenkasten Owen 1 9
Gemeindepflege Dettingen 26 39
334 36 1 13/4 11 51/4 10 51/2 10/0
 Eckwälden.
Kameralamt Kirchheim 13 27
Graf von Degenfeld 60 33 0/0 6 2/4 11 1/2
Stiftungspflege Hattenhofen 1 5
Heiligenpflege Boll 35
75 40 0/0 6 2/4 11 1/2
 Gutenberg.
Kameralamt Kirchheim 44 24 1 2/4 2 20/0 2 40/0
Armenkasten Gutenberg 6 15
Armenkasten Kirchheim 58
Armenkasten Owen 1 34
Armenkasten Böhringen 39
Armenkasten Schopfloch 31
Hospital Urach 4 1
58 22 1 2/4 2 20/0 2 40/0
 Hepsisau.
Kameralamt Wiesensteig 75 55 0/0 40 13/4 50 11/2
Gemeindepflege Hepsisau 8 29
Armenkasten Hepsisau 12
Armenkasten Weilheim 2
Armenkasten Neidlingen 1 33 0/0 51/4 5/4
Armenkasten Jesingen 43
88 52 0/0 40 70/0 59 63/4
 Holzmaden.
Kameralamt Kirchheim 45 45 0/0 30 23/4 27 0/0
Hospital Kirchheim 1 26 0/0 9 3/4 10 1/4
Armenkasten Weilheim 4
Armenkasten Holzmaden 1 20
Armenkasten Jesingen 3 26
Gemeindepflege Holzmaden 58
52 59 0/0 39 31/2 37 1/4
 Jesingen.
Kameralamt Kirchheim 102 29 0/0 181 32/4 160 53/4 1 101/2
Hospital Kirchheim 1 11 0/0 11/4 11/4 0/0
Armenkasten Jesingen 7 7
Stiftungsverwaltung Nürtingen 4 38
Gemeindepflege Jesingen 11 33
126 58 0/0 181 43/4 160 70/0 1 101/2
| |
 Krebsstein.
Kameralamt Wiesensteig 9 53 0/0 20 1/4 21 43/4
Armenkasten Gutenberg 1 5
Gemeindepflege Gutenberg 1 38
12 36 0/0 20 1/4 21 43/4
 Lindorf.
Kameralamt Kirchheim 16 27 0/0 25 0/0 27 41/2
Freiherr von Palm 22
Hospital Kirchheim 3
Armenkasten Kirchheim 30
Heiligenpflege Unter-Ensingen 11
17 33 0/0 25 0/0 27 41/2
 Nabern.
Kameralamt Kirchheim 25 1 0/0 3 11/4 3 33/4
Armenkasten Weilheim 1 49
Armenkasten Nabern 11 19 0/0 3 71/4 4 21/4
Gemeindepflege Nabern 7 47
45 56 0/0 7 1/2 7 60/0
 Neidlingen.
Kameralamt Wiesensteig 139 23 0/0 69 11/4 73 61/2 1 3/10
Hospital Wiesensteig 44
Armenkasten Neidlingen 14 50 0/0 41/2
Armenkasten Weilheim 7 42
Gemeindepflege Neidlingen 13 32
176 11 0/0 69 53/4 73 61/2 1 3/10
Notzingen mit Wellingen.
Kameralamt Kirchheim 38 42 0/0 63 13/4 69 63/4
Freiherr von Thumb 9 21 0/0 8 0/0 8 0/0
Hospital Kirchheim 1 42
Armenkasten Kirchheim 37
Armenkasten Notzingen 1 53
Armenkasten Roßwälden 1 18
Armenkasten Schlierbach 1 13
Heiligenpflege Steinbach 11
Hospital Eßlingen 6
Gemeindepflege Notzingen 4 13
59 16 0/0 71 13/4 77 63/4
 Ober-Lenningen.
Kameralamt Kirchheim 65 32 8 33/4 23 42/4 32 33/4
Freiherr von Thumb 23 6 40/0 10 60/0 11 60/0
Hospital Kirchheim 14 14 0/0 6 3/4 6 33/4
Armenkasten Kirchheim 18
Armenkasten Ober-Lenningen 7 1 43/4 2 41/4 4 1/4
Armenkasten Owen 2 0/0 1 10/0 3 60/0
Armenkasten Grabenstetten 35
Armenkasten Böhringen 13
Armenkasten Gutenberg 36
Gemeindepflege Ober-Lenningen 4 23
Schultheiß Dangel in Unter-Lenningen 1 26
119 23 10 41/2 44 1/2 58 33/4
 Ochsenwang.
Kameralamt Wiesensteig 14 29 0/0 2 21/4 2 40/0
Hospital Kirchheim 2 54 0/0 7 30/0 8 10/0
Hospital Wiesensteig 10
Armenkasten Owen 35 0/0 2 20/0 2 40/0
Armenkasten Bissingen 0/0 51/2 61/4
Armenkasten Schopfloch 28
Gemeindepflege Ochsenwang 2 7
Privatpersonen in Kirchheim 5 5 0/0 12 63/4 13 33/4
25 48 0/0 25 32/4 27 3
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 Öthlingen.
Kameralamt Kirchheim 18 24 2 10/0 39 41/4 54 70/0
Hospital Kirchheim 8 15 0/0 15 71/4 17 41/4
Hospital Nürtingen 0/0 3 20/0 3 30/0
Hospital Eßlingen 3 18 0/0 6 0/0 4 11/4
Armenkasten Kirchheim 2 39
Armenkasten Öthlingen 5 54
Heiligenpflege Albershausen 4 8 0/0 16 33/4 18 11/4
42 38 2 10/0 81 11/4 98 10/0
 Ohmden.
Kameralamt Kirchheim 53 37 0/0 63 61/2 69 61/4
Diakonat Weilheim 1
Armenkasten Ohmden 2 5 0/0 2 20/0 2 40/0
Armenkasten Kirchheim 1 18
Armenkasten Jesingen 34
Armenkasten Betzgenried 1
Gemeindepflege Ohmden 4 48
64 22 0/0 66 1/2 72 21/4
 Owen.
Kameralamt Kirchheim 65 30 0/0 28 41/4 29 50/0 100/0
Graf von Degenfeld 15 40
Armenkasten Kirchheim 28
Armenkasten Beuren 1 5
Armenkasten Owen 53 18 0/0 1 1/4 41/4 31/2
Hospital Kirchheim 59
Gemeindepflege Owen 20 12
157 12 0/0 29 41/2 30 11/4 131/2
 Pliensbach.
Kameralamt Kirchheim 9 54 0/0 5 42/4 6 12/4
Armenkasten Zell 11
10 5 0/0 5 42/4 6 12/4
 Roßwälden.
Kameralamt Kirchheim 47 3 0/0 56 43/4 55 42/4
Armenkasten Roßwälden 4 47
51 50 0/0 56 43/4 55 42/4
 Schlattstall.
Kameralamt Kirchheim 3 45
Armenkasten Owen 2 8 0/0 0/0 11/4
Armenkasten Ober-Lenningen 2 0/0 0/0 13/4
Armenkasten Kirchheim 48
Heiligenpflege Grabenstetten 1 9
Gemeindepflege Schlattstall 4 39
12 31 0/0 0/0 30/0
 Schopfloch.
Kameralamt Wiesensteig 52 4 0/0 99 32/4 113 2/4
Armenkasten Schopfloch 9 55
Hospital Wiesensteig 47
Gemeindepflege Schopfloch 26
63 12 0/0 99 32/4 113 2/4
 Sulpach.
Kameralamt Kirchheim 9 30 1 2/4 9 1/4 9 70/0
9 30 1 2/4 9 1/4 9 70/0
 Unter-Lenningen.
Kameralamt Kirchheim 153 22 6 11/4 55 23/4 68 70/0
Freiherr von Thumb 15 20 20/0 8 20/0 9 30/0
Hospital Nürtingen 1 45 0/0 2 20/0 3 60/0
Hospital Kirchheim 10 6 1 11/2 6 62/4 8 51/4
| |
Armenkasten Kirchheim 16 0/0 0/0 1 20/0
Armenkasten Owen 52 10/0 42/4 50/0
Armenkasten Unter-Lenningen 7 1 0/0 20/0 20/0
Gemeindepflege Unter-Lenningen 5 42
194 24 7 53/4 73 33/4 92 61/4
 Weiler.
Kameralamt Kirchheim 21 2 0/0 29 70/0 35 52/4
Armenkasten Roßwälden 8 48 0/0 6 42/4 7 22/4
Armenkasten Schlierbach 13 0/0 20/0 20/0
Armenkasten Eberspach 43 0/0 4 53/4 5 10/0
30 46 0/0 41 31/4 43 30/0
 Weilheim.
Kameralamt Kirchheim 261 22 1 43/4 160 21/2 119 23/4
Kameralamt Wiesensteig 7 36
Stadtpfarrei Weilheim 52
Diakonat Weilheim 1 20
Armenkasten Weilheim 19 19 0/0 5 71/2 1 0/0
Armenkasten Kirchheim 2 31
Armenkasten Neidlingen 5 21
Armenkasten Jesingen 32
Gemeindepflege Weilheim 27 47
326 40 1 43/4 166 20/0 120 23/4
 Zell.
Kameralamt Kirchheim 66 5 0/0 59 21/4 64 33/4
Armenkasten Kirchheim 9 11 0/0 7 71/4 8 60/0
Armenkasten Weilheim 9
Armenkasten Betzgenrieth 7
Gemeindepflege Zell 3 27
78 59 0/0 67 11/2 73 13/4
Hauptsumme      2597 3 30 3/4 1277 21/4 1436 3/4 5 127/10


2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
A. Behörden und Eintheilung.
a. Bürgerliche.
Das Oberamt bildet einen Theil des Donaukreises. Die Ämter sind: das Oberamt, das Oberamtsgericht, das Cameralamt und das Forstamt. Diese, der Oberamtsarzt, der Oberamtswundarzt, der Oberamtspfleger und der Gerichtsnotar haben ihren Sitz in Kirchheim. Jene umfassen den ganzen Bezirk, mit Ausnahme des Cameralamts, indem vier Gemeinden und eine Parzelle dem Cameralamt Wiesensteig zugetheilt sind. Zwei Amtsnotare haben ihren Sitz zu Weilheim und Owen, und der Unteramtsarzt zu Weilheim. – | Das Oberamt enthält 23 Gemeinden, welche alle unmittelbar unter der Verwaltung des K. Oberamts und der diesem untergeordneten Behörden stehen. In erster Klasse steht nur die Stadt Kirchheim;[2] in zweiter Klasse stehen 8 und in dritter 15 Gemeinden. Nur 5 dieser Gemeinden sind aus einigen Orten zusammengesetzt.
b. Kirchliche.

Das evangelische Dekanat, das seinen Sitz in Kirchheim hat und über den ganzen Bezirk sich erstreckt, steht unter der General-Superintendenz Ulm. Bis 14. Sept. 1841 waren ihm auch die nun dem Dekanat Eßlingen zugetheilten Eßlinger Oberamtsorte Köngen und Wendlingen untergeordnet. Im Bezirke sind 21 evangelische Pfarreien, worunter zwei Pfarrverwesereien, mit 24 Geistlichen und 9 Filialien. Katholische Pfarreien enthält das Oberamt nicht. Die Katholiken, welche demselben angehören, sind in die Pfarreien Steinbach, Unterboihingen und Mühlhausen eingetheilt, und stehen sonach unter den katholischen Dekanatämtern Stuttgart und Eybach. – Juden sind keine im Bezirke.


B. Anstalten.
a. Schulen.
Das Oberamt hat eine lateinische Schule und eine Realschule in Kirchheim, mit vier Lehrern und drei Hülfslehrern; ferner 57 Elementarschulen mit 30 Schulmeistern, 10 Unterlehrern und 17 Provisoren. Die Schulen sind beinahe durchaus in gutem Zustande. In Folge des Schulgesetzes vom Jahr 1836 sind die Schullehrergehalte erhöht und die nöthigen weiteren Lehrer aufgestellt worden. Auch sind im Laufe der letzten 20 Jahre mit einem Gesammtaufwande von 66.042 fl. 51 kr. die Schulgebäude theils erweitert und verbessert, theils in Verbindung mit Schullehrerwohnungen und Rathhäusern neu gebaut worden, so daß nur noch in drei Gemeinden Fürsorge dießfalls zu treffen ist. In Kirchheim befinden sich ferner eine Sonntags-Gewerbsschule, | ein Privat-Schullehrer-Seminar und eine Kleinkinderschule, und eine solche auch in Notzingen; deßgleichen wurde in einigen neuerbauten Schulhäusern Raum für künftig zu errichtende Kleinkinderschulen vorbehalten. Industrieschulen, 26 an der Zahl, welche dermalen von mehr als 900 Kindern besucht werden, sind in allen Gemeinden. In früherer Zeit leistete die Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins Beiträge nicht nur zur Gründung, sondern auch zur Erhaltung derselben; neuerlich wurden aber diese Beiträge bei der Sparkasse angelegt, und auf Veranlassung des Oberbeamten die Kosten der Erhaltung von den Gemeinde- und Stiftungs-Kassen der meisten Orte auf so lange übernommen, bis eigene Fonds hiefür gesammelt seyn werden, welche bereits sowohl durch Geschenke des königlichen Hauses, und namentlich der um die Industrie und Armenpflege des Bezirks hochverdienten Frau Herzogin Henriette von Württemberg Hoheit, als durch Beiträge der Gemeinde- und Stiftungs-Pflegen im Ganzen zu einer Summe von mehr als 9000 fl. angewachsen sind. Diese werden, um die jetzt in allen Gemeinden beliebten, das Fortkommen der Armen erleichternden und vom Bettel abhaltenden Anstalten auch für die Zukunft zu sichern, abgesondert verwaltet, und von dem K. Oberamt überwacht.
b. Wohlthätige Anstalten.

Diese sind, neben einem Wohlthätigkeits-Vereine zu Kirchheim, der die Lokalvereine überwacht:

a. 16 Armenhäuser in Kirchheim, Dettingen, Ochsenwang, Hepsisau, Bissingen, Weilheim, Notzingen, Holzmaden, Jesingen, Neidlingen, Oberlenningen, Roßwälden, Sulpach, Zell, Eckwälden und Pliensbach. Sie wurden zum Theil zur Zeit, als die Cholera heranzunahen drohte, errichtet, und dienen in Nothfällen auch zu Krankenhäusern. Die Aufzunehmenden haben nur freie Wohnung.

b. Hospitäler, mit Wohnung und Verpflegung, sind keine im Bezirke, indem auch der alte Hospital in Kirchheim eine solche Verpflegung nicht mehr gewährt; sondern die | Armen erhalten neben Holzgaben jährliche Unterstützungen aus öffentlichen Kassen, im Jahr 1839/40 in einem Betrage von etwa 15.950 fl.

c. Des Wilhelmshospitals in Kirchheim,

d. Der Paulinenpflege ebendaselbst, und

e. Des dortigen Frauenvereins zu Versorgung verwahrloster Kinder, welche eine nicht blos örtliche Bestimmung haben, wird bei Kirchheim gedacht werden.

f. Im Jahr 1827 wurden in Kirchheim, Weilheim, Notzingen und Oberlenningen Doppelspinn-Schulen errichtet, in welchen für sämmtliche Amtsorte 41 Doppelspinn-Lehrerinnen gebildet wurden. Die Doppelspinnerei, welche sich sehr verbreitet hatte, erhielt aber sowohl durch die damit verbundene Anstrengung, als auch durch die Weber, welche mit ihr nicht zufrieden waren, einen Stoß, und ist nun selten mehr in Übung.

c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Ein landwirthschaftlicher Bezirks-Verein hat sich im Jahr 1841 gebildet. Eine früher in Kirchheim bestandene Beschälplatte ist 1835 wieder aufgehoben worden.

d. Anstalten für Handel und Gewerbe.
1. Posten und Landboten.

In Kirchheim ist ein Postamt. Mit Stuttgart und Ulm bestehen tägliche Postverbindungen. Fahrende Boten gehen wöchentlich mehrere Male nach Stuttgart und einmal nach Urach und Eßlingen. Außerdem befördern mehrere Land-Fuhrleute den Verkehr. Fußboten kommen aus sämmtlichen Amtsorten wenigstens dreimal wöchentlich in die Oberamtsstadt. Das Frohnbotenwesen ist überall abgestellt.

2. Straßen und Brücken.
a. Landstraßen. Die Staatsstraße zieht auf eine Strecke von 1/2 Stunde gegen Plochingen und auf eine Strecke von 4 Stunden durch das Lenninger Thal über Gutenberg gegen Ulm. Ihre Länge beträgt ohne die Etter 6391 Ruthen. Sie ist in gutem Stande, nur in dem obern Lenninger Thale und auf der Gutenberger Steige zu schmal; | doch wird letztere nach und nach erbreitert. Die sogenannte Plochinger Steige auf Kirchheimer Markung ist theilweise sehr steil; es steht aber eine Korrektion in Aussicht.

b. Vicinalstraßen. Die bedeutendsten sind: von Kirchheim über Weilheim nach Wiesensteig; von Kirchheim nach Boll; von Kirchheim über Bissingen und Schopfloch auf die Ulmer Straße; von Kirchheim nach Nürtingen; von Kirchheim über Schliersbach nach Göppingen, und von Kirchheim über Köngen nach Stuttgart. Sie sind chausseemäßig angelegt und in gutem Stande. Indeß führen drei steile, Winters oft gefährliche, Steigen von Schlattstall gegen Urach, von Bissingen über Ochsenwang auf die Alp, und von Neidlingen gegen Wiesensteig, welche theils durch Reparationen, theils durch Anlegung neuer Steigzüge verbessert werden sollen. Die Unterhaltung sämmtlicher Vicinalstraßen liegt den einzelnen Gemeinden ob, mit Ausnahme jener von Ohmden nach Boll, von Bissingen nach Ochsenwang und von Schlattstall gegen Urach, welche der Staat theilweise unterhält. Ihre Länge beträgt im Ganzen 34.194 Ruthen oder 201/2 Stunden. Seit 1820 wurden zu Verbesserung älterer und Erbauung neuer Vicinalstraßen und Brücken 44.012 fl. von den Körperschaften aufgewendet.

c. Brücken. Kleinere Brücken sind viele im Bezirke; aber keine ist bemerkenswerth.

Alles Straßen-, Brücken-, Pflaster- und Sperr-Geld ist im ganzen Bezirk aufgehoben. Die zu einem Chausseegeldbezuge berechtigt gewesenen Gemeinden Kirchheim, Öthlingen, Owen, Gutenberg und Weilheim erhielten vom Staat eine nun abgelöste jährliche Entschädigung.

3. Märkte.
Die Stadt Kirchheim hat 5, Bissingen 2, Dettingen 2, Gutenberg 2, Neidlingen 2, Oberlenningen 2, Owen 3 und Weilheim 3 Vieh- und Kram-Märkte. An jedem Montag ist in Kirchheim sehr großer Wochenmarkt, wie in manchen Orten kaum die Jahrmärkte sind, mit welchem zugleich ein Frucht-, Schwein- und Holz-Markt verbunden ist. Der Vieh- und | Frucht-Märkte wurde oben unter dem „Handel“ gedacht. Des höchst bedeutenden Kirchheimer Wollmarktes wird in der Ortsbeschreibung Erwähnung geschehen.
e. Sonstige Anstalten.

Von der Badeanstalt war theilweise oben schon die Rede und wird in der Ortsbeschreibung noch weiter die Rede seyn. – Die in Notzingen bestandene Viehleihkasse wurde, da der gehoffte Nutzen nicht erreicht ward, wieder aufgehoben. Der Gemeinde-Backöfen und Gemeinde-Waschhäuser ist bereits Erwähnung gethan.


3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamts-Pflege.

Nach den Rechnungen von 1838/39 waren

 a. das Vermögen:
an Grund-Eigenthum und Gebäuden 04.211 fl. 50 kr.
an verzinslichen Capitalien      "     "    "   "
sonstige Forderungen mit Einschluß des Remanets 06.198 " 17  "
Zusammen  10.410 "   07  "
 b. die Schulden:
verzinsliche      "     fl.   "  kr.
Steuer-Rückstände      "     "    "    "
 c. die Umlagen, und zwar
Amtsschaden 04.833 fl. 12 kr.
Amtsvergleichungskosten 00.180 "   24  "

Im Jahr 1820/21 hatte die Amtspflege noch 65.963 fl. Schulden, und 32.290 fl. Aktivvermögen. Die Schulden sind nicht nur längst getilgt, sondern es sind auch, wie schon oben bemerkt, sämmtliche Domanialfrohnen des ganzen Bezirks von der Amtspflege ohne Wiederersatz von den Gemeinden abgelöst, und 1827 zu Erledigung des Ringmauern-Baustreites zwischen Stadt und Amt 6000 fl. an die Stadt Kirchheim bezahlt worden.


B. Gemeinde-Pflegen.

Nach den Rechnungen von 1838/39:

1. Vermögen der Gemeinden:
     a. verzinsliche Capitalien 084.828 fl.
     b. sonstige Forderungen 076.097 "
Zusammen:      160.925 fl.
(neben 15.2445/8 M. Grund-Eig.)
2. Schulden der Gemeinden.
     a. verzinsliche Capitalien 007.550 fl.
     b. sonstige Forderungen 002.692 "
Zusammen:      010.242 fl.
| Letztere sind meistens Guthaben der Steuerpflichtigen, die im nächsten Jahr abgerechnet werden. Von ersteren sind bis 1839/40 wieder 4450 fl. abbezahlt worden.[3] Doch sind seit 1838/39 auch wieder einige neue Schulden zu Bestreitung von Schul- und Rathhaus-Baukosten und Gefällablösungs-Schillingen gemacht worden, die aber nach den bestehenden Tilgungsplanen demnächst heimbezahlt seyn werden.
3. Einkünfte, (ohne die Gemeinde-Umlagen) im Jahr 1838/39       70.308 fl.
4. Ausgaben in demselben Jahr 67.070 "
Im Jahr 1838/39 beliefen sich die Gemeinde-Umlagen auf 05.267 fl.

Das Gemeindevermögen ist zu Kirchheim, Weilheim, Dettingen, Bissingen, Neidlingen, Ohmden und Schopfloch am bedeutendsten. Von den 23 Gemeinden des Oberamts sind 18 schuldenfrei, und auch die Schulden der übrigen 5 sind nur von sehr geringem Belang. In 14 Gemeinden reichen die Einkünfte des Gemeindevermögens zu Bestreitung der Ausgaben hin, und in 13 Gemeinden werden gar keine Gemeindeumlagen gemacht. – Im Jahr 1823 hatten die Gemeinden des Oberamts eine Schuldenlast von 52.566 fl. Die Steuerrückstände bei den einzelnen Pflichtigen betrugen damals 63.356 fl.; im Jahr 1838 beliefen sich dieselben nur noch auf 3092 fl. In den Etatsperioden von a. 1832/35 und b. von 1835/38 wurden verwendet: auf Errichtung neuer Gebäude zu a. 84 fl., b. 25.514 fl. auf Erkaufung von Gebäuden und Gütern, zu a. nichts, b. 14.057 fl. auf Ablösung von Servituten und anderen Lasten, zu a. 4 fl., b. 1759 fl. Dagegen wurde an Gebäuden und ungeeigneten Besitzungen veräußert nach dem Betrag des Erlöses ein Werth von zu a. 1241 fl., zu b. 8327 fl.

|
C. Stiftungs-Pflegen.

Das Vermögen der Stiftungen beträgt nach dem Stande des Etatsjahrs 1838/39 an baarem Geld und Capitalien 321.497 fl. mit Einschluß des Capitalwerths der Gefälle beiläufig 350.000 fl.; Schulden 0; Einkünfte 40.942 fl.; Ausgaben 38.698 fl. In dem Jahr 1820/21 u. f. hatten die Schulden noch 14.450 fl. betragen. Die reichsten Stiftungen besitzen Kirchheim und Holzmaden; beide sind im Verhältniß zu ihrer Bevölkerung sehr bedeutend. In den übrigen Gemeinden ist dagegen das Stiftungsvermögen nur gering.

Aus dieser Darstellung ergiebt sich, daß im Laufe der letzten zwanzig Jahre eine sehr große Schuldenlast, die auf den Körperschaften gelegen hatte, fast ganz getilgt, und daß gleichwohl sehr bedeutende Ausgaben für den Straßenbau, die Errichtung öffentlicher Gebäude, die Ablösung von Grundlasten und sonst für die Verbesserung polizeilicher Zustände bestritten worden sind; so, daß der bereits seit mehreren Jahren im Fortschreiten begriffene Wohlstand der Gemeinden und Stiftungen zu den besten Hoffnungen auch von der Zukunft berechtigt.


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts, mit Einschluß der Grundherrschaften, beträgt von

Grundeigenthum   0.262.854 fl. 04 kr.
Gefällen 0.004.197 " 12 "
Gebäuden 2.768.004 "   "  "
Gewerben 0.005.985 " 28 "
Zusammen:      3.041.040 fl. 44 kr.

Die directe Steuer für das Jahr 1841/42 war an 2.000.000 fl.

Grundsteuer   21.472 fl.
Gefällsteuer 00.349 "
Gebäudesteuer 05.401 "
Gewerbesteuer 04.114 "
Zusammen:       31.336 fl.

Auf 1 Quadratmeile kommen somit an Steuern 8.592 fl. und auf eine Person 1 fl. 6 kr.

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Cataster der Grund- und Gefäll-Herren,
das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffen ist.
Grund- und Gefäll-Herren. Grund-
Cataster.
Gefäll-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Graf von Degenfeld 101 32 8 34
Graf von Rechberg 7 17
Freiherr von Palm 15 6 34 1
Freiherr von Thumb 98 43 145 33 8 19 12 18
Summe      98 43 254 37 14 53 20 53


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  1. S. Beschreibung dieses Oberamts S. 79.
  2. Seit 19. März 1842. (Reg.-Bl. S. 224.)
  3. Außer Berechnung blieben diejenigen 10.000 fl., welche in Weilheim zu Ablösung des Heuzehenten 1838/39 aufgenommen worden sind, da die Gemeinde blos ihren Kredit interponirt hat und die Pflichtigen Kapital und Zinse zu bezahlen haben.