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Beschreibung des Oberamts Gerabronn/Kapitel A 6

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« Kapitel A 5 Beschreibung des Oberamts Gerabronn Kapitel A 7 »
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VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

An Grundherrschaften sind fünf standesherrliche und sechs ritterschaftliche im Bezirk, wie sie oben beschrieben sind. Weil sie jedoch weder in arrondirten Flächen bestehen, noch alle betreffenden Ortschaften nur je einem Grundherrn angehören, so kann weder der Gehalt der verschiedenen Herrschaften an Quadratstunden, noch die Seelenzahl derselben angegeben werden. Außer diesen Standes- und Guts-Herren bezieht aber auch noch eine große Zahl von Gemeinden, Stiftungen und Privaten Gefälle im Bezirk (siehe unten).

B. Feudalverhältnisse.
Die Masse der Bevölkerung dieses Bezirks war, soweit die Urkunden über die Gefällrechte der seit dem dreizehnten Jahrhundert entstandenen Herrschaften zurückgehen, nicht leibeigen, dagegen zu Friedens- und Kriegs-Diensten in einer Ausdehnung dienstpflichtig und zu den betreffenden Herrschaften eingehörig, daß das Verhältniß von dem Zustand der Leibeigenschaft keine große Abweichung darbot.| Unterscheidend für den freien, bloß dienstpflichtigen Städter und Landmann war jedoch immer das Recht der Lossagung von seinem Unterthänigkeitsverhältniß, die Befugniß des freien Verkaufs seines Besitzthums und der Auswanderung gegen Bezahlung eines Abzugsgeldes oder Nachsteuer von gewöhnlich 10 %. Nur in Oberstetten (vielleicht auch in Niederstetten) bestand Lokal-Leibeigenschaft, oder machte nach der juristischen Terminologie die Luft leibeigen, bis die rothenburgische Regierung solches Verhältniß „als den christlichen Lehren zuwider“ im Jahr 1721 aufhob. Dagegen hatten die meisten Herrschaften einzelne Leibeigene, die jedoch in der Wohnsitznahme nicht beschränkt waren, sich meist zerstreut auswärts (sogar im Unterthanenverhältniß zu andern Landesherren) aufhielten, neben Frohnen jährlich eine gemessene Abgabe entrichteten, und von deren Vermögen nach ihrem Tod gewöhnlich der fünfzehnte Gulden als Leibfall in Ansatz kam. Doch auch diese wurden schon im vorigen Jahrhundert überall frei.[1] Bei Vollziehung der württembergischen Gesetze wegen Aufhebung der Leibeigenschaft fanden sich keine Spuren mehr davon. Die frühere dreifache Unterscheidung der Angehörigkeit: leibpflichtige, dienstbare und vogt- und steuerbare Leute, hatte sich bis zum vorigen Jahrhundert in Unterthanen mit und ohne Dienstverpflichtungen durchaus umgewandelt. Dieses Dienstverhältniß war in den hohenlohenschen Orten des Bezirks (so wie im ganzen Fürstenthum Hohenlohe) schon 1609 mittelst Vertrags zwischen Herren und Unterthanen dahin fixirt worden, daß die bis dahin für die Dienstleute bestandene ungemessene Verpflichtung zu Spann- oder Hand-Diensten gegen Bezahlung eines nach den Kräften derselben bemessenen Dienstgeldes aufhörte und fortan nur noch wenige gemessene Dienste zu verrichten waren. Die| Ablösungsgesetze vom Oktober 1836 haben nun aber auch diesen, so wie mehreren andern Feudallasten, ein Ende gemacht. Es finden sich jetzt nur noch, da im Bezirk keine Falllehen bestehen, Erblehen-Belastungen und Grundzinse, deren Ablösung bis jetzt von den Grundherrschaften nicht bewilligt wird, gegenüber vom Staat und von Corporationen aber, wie weiter unten zu sehen ist, schon große Fortschritte gemacht hat. Neben jährlichen Abgaben an Frucht-, Küchen- und Geld-Zinsen ist nämlich von den Erblehen bei Veränderung ohne Todesfall ein Bestehhandlohn von 11/2 bis zu 10 %, bei dem Absterben eines Lehensmannes aber neben der Bestehhandlohns-Abgabe für den Gutsübernehmer 5 bis 15 % Sterbfall unter dem Namen Hauptrecht und Todfall-Handlohn zu entrichten. Bei Übergabe von Lehen Seitens der Familienväter an Kinder Alters halber und in besonders bestimmten andern Fällen kommt diese letztere Leistung ebenfalls in Ansatz, wird aber erst bei dem Tod des Verkäufers eingezogen.

Was die Zehenten betrifft (s. die Ortsbeschreibung), so kommt großer, kleiner und Blut-Zehenten, selten Heu-, Öhmd- und Obst-Zehenten, und außer diesen der in der Regel als Regal dem Staat gehörige, in den hohenloheschen Zehentorten aber den fürstlichen Standesherrschaften eingeräumte, Neubruchzehenten vor. Der kleine und Blut-Zehenten steht häufig den Pfarreien zu, von denen sie, soweit sie k. Pfarrstellen sind, in Erledigungsfällen die Finanz-Verwaltung gegen Entschädigung übernimmt.

Die Gefällbelastung der einzelnen Gemeinden ist in nachfolgender, den Steuerakten von 1823 und den Ablösungsakten von 1836/44 entnommener, Übersicht dargelegt:

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Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.[2]
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Gerabronn.
Das Cameralamt Roth am See 497 370/0 33 80/0
Die Pfarrei Gerabronn 4 290/0
Die Pfarrei Michelbach an der Heide 6 481/2
Die Pfarrei Amlishagen 2 10/0
Die Heiligenpflege Gerabronn 22 355/6
Die Heiligenpflege Michelbach a. d. Heide 11 271/2
Der Hospital zu Rothenburg ob der Tauber 4 71/2
Das Rittergut Amlishagen 124 141/2
Die Parcellargemeinde Gerabronn 50 110/0
Das fürstl. Rentamt Kirchberg 32 560/0 30 4
Das fürstl. Rentamt Langenburg 46 191/2
Das fürstl. Rentamt Braunsbach 30/0
Das Rittergut Hengstfeld 127 10/0
Das Capitel Crailsheim 320/0
930 231/3 63 80/0 4
Amlishagen.
Von Horlacher 205 470/0
Die Pfarrei Blaufelden 340/0
Die Pfarrei Amlishagen 290/0
Das Rittergut Amlishagen 268 400/0 124 260/0
206 500/0 268 400/0 124 260/0
Bächlingen.
Das Rentamt Langenburg 187 200/0 614 200/0 23 333/4
Das Rentamt Döttingen 3 390/0
Das Rentamt Kocherstetten 50 490/0
Die Stiftungspflege Michelbach 70/0
241 550/0 614 200/0 23 333/4
Bartenstein.
Das Rentamt Bartenstein 24 50/0 392 93/4
Blaufelden.
Das Cameralamt Roth am See 297 80/0 111 560/0
Die Gemeinde Blaufelden 12 380/0
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Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Das Rittergut Amlishagen 106 300/0
Das Rittergut Hengstfeld 1 380/0
Das Rentamt Amlishagen 3 230/0
Das Rentamt Ingelfingen 16
Der Hospital Rothenburg ob der Tauber 9 580/0
Die Stiftungspflege Wiesenbach 1 240/0
Die Stiftungspflege Blaufelden 9 130/0
Die Pfarrei Blaufelden 43 300/0
Die Pfarrei Gerabronn 1 340/0
Die Pfarrei Michelbach 3 470/0
Die Pfarrei Amlishagen 1 530/0
505 130/0 115 190/0
Brettheim.
Das Cameralamt Roth am See 133 411/2 1 350/0 8 140/0
Die Pfarrei Brettheim 14 120/0
Die Pfarrei Leuzendorf 181/2
Die Pfarrei Reubach 14 160/0
Die Hospitalstiftung Rothenburg ob der Tauber 446 200/0
Die Stiftungspflege Gammesfeld 380/0
Desgl. Brettheim 11 460/0
Desgl. Reubach 4 330/0
Desgl. Wiesenbach 550/0
Die Almosenstiftung Rothenburg 2 300/0
Verschiedene Privaten 156 350/0
785 450/0 1 350/0 8 140/0
Dünsbach.
Das Rentamt Hornberg 617 410/0 520 391/2 22 61/2
Das Rentamt Braunsbach 116 270/0 37 380/0
Das Rentamt Niedersteinach 66 210/0 86 220/0
Das Rentamt Kirchberg 13 50/0
Die Pfarrei Michelbach 150/0
Die Pfarrei Gerabronn 500/0
Die Pfarrei Kocherstetten 290/0
Die Schulstelle Michelbach 4 70/0
Die Stiftungspfl. Obersteinach 70/0
Die Stiftungspfl. Michelbach 50/0
Kaspar Otterbach von Bachlingen 3 450/0
823 120/0 644 391/2 22 61/2
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Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Gaggstatt.
Das Cameralamt Roth am See 147 570/0 13 300/0
Das Rentamt Hornberg 14 311/2 8 450/0
Die Pfarrei zu Triensbach 300/0
Die Pfarrei zu Gaggstatt 16 271/2
Die Stiftungspflege Lobenhausen 521/2
Das Rentamt Bartenstein 346 581/2
Das Rentamt Hengstfeld 3 20/0 1
Das Rentamt Erkenbrechtshausen 64 431/2 84 421/2
Das Rentamt Kirchberg 722 130/0 686 330/0 73 471/2
Die Stiftungspflege Gerabronn 90/0
Die Pfarrei Michelbach an der Heide 71/2
Die Stiftungspflege Michelbach an der Heide 3 431/2
Die geistliche Verwaltung zu Hall 420/0
Die Pfarrei zu Gerabronn 3
Die Schule zu Gerabronn 190/0
Die Johannispflege in Crailsheim 1 390/0
1310 280/0 810 580/0 73 471/2
Gammesfeld.
Das Cameralamt Roth am See 57 410/0
Die Pfarrei zu Gammesfeld 261/2
Die Stiftungspflege allda 14 300/0
Die Spitalpfarrei zu Rothenburg 1 371/2
Die Siechhauspfarrei allda 27 40/0
Die Hospitalstiftung daselbst 203 440/0
Die Almosenstiftung daselbst 4 221/2
Die Pfarrei zu Brettheim 150/0
Die Pfarrei zu Reubach 2 420/0
Die Pfarrei zu Leuzendorf 1 221/2
Verschiedene Privaten, meist in Rothenburg 326 410/0
640 260/0
Hausen.
Das Cameralamt Roth am See 629 290/0 30 150/0 157 60/0
Die Pfarrei zu Hausen 4 30/0
Der Stiftungspflege Hausen 29 180/0
Die Stiftungspflege Ingelfingen 2 420/0
Die Pfarrei Gammesfeld 1 320/0
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Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Die Hospitalstiftung in Rothenburg 167 560/0
Die Almosenstiftung allda 2 300/0
Verschiedene Privaten meist in Rothenburg 294 170/0
1131 470/0 30 150/0 157 60/0
Hengstfeld.
Das Cameralamt Roth am See 131 211/2 20 220/0 4 60/0
Die Gemeinde Hengstfeld 3 381/2
Das Rentamt Hornberg 15 70/0
Desgl. Michelbach an der Lücke 32 71/2
Das Rittergut Amlishagen 133 440/0 31 121/2
Das Rentamt Hengstfeld 443 291/2 17 200/0
Das Hospital zu Ansbach 15 191/2
Die Gemeinde Roßbürg 1 100/0
Die Communal-Administration zu Rothenburg 80 50/0
Die Hospitalpfarrei zu Rothenburg 14 90/0
Die Hospitalstiftung zu Rothenburg 11 371/2
881 59 0/0 51 341/2 21 260/0
Herrenthierbach.
Das Cameralamt Roth am See 4 360/0
Das Rentamt Kocherstetten 70 150/0
Das Rentamt Ingelfingen 15
Das Rentamt Langenburg 8 160/0 106 400/0
Das Rentamt Weikersheim 240/0
Das Rentamt Bartenstein 385 590/0 1004 460/0 81 191/2
Die Stiftungspflege Oehringen 11 70/0
Die Communal-Administration zu Rothenburg 3 450/0
Privaten 4 50/0
503 270/0 1111 260/0 81 191/2
Hornberg.
Das Rentamt Hornberg 430 521/2 103 413/4 7 371/2
Kirchberg.
Das Rentamt Kirchberg 610 320/0 171 1029 150/0 126 31/2
Das Rentamt Hornberg 1 410/0
Die Pfarrei zu Kirchberg 5 280/0
612 130/0 171 1034 430/0 126 31/2
|
Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Langenburg.
Die gemeinschaftliche Herbstkasse zu Ingelfingen 160/0
Das Cameralamt Roth am See 150/0
Die Gemeinde Elpershofen 1 300/0
Die Pfarrei Gerabronn 300/0
Die Stiftungspflege allda 320/0
Die Stiftungspflege Oehringen 3 170/0
Die Gemeinde Atzenroth 3 200/0
Die Gemeindepflege Langenburg 30 50/0
Die Pfarrei Michelbach an der Heide 440/0
Die Stiftungspflege daselbst 350/0
Das Rentamt Braunsbach 1 570/0
Das Rentamt Hornberg 9 490/0
Das Rentamt Niedersteinach 70/0
Das Rentamt Langenburg 537 480/0 1595 171/2 10 481/2
587 250/0 3 200/0 1595 171/2 10 481/2
Lendsiedel.
Das Cameralamt Roth am See 153 110/0 3 200/0
Das Rentamt Erkenbrechtshausen 107 80/0 136 160/0
Das Rentamt Kirchberg 529 541/2 1121 250/0 51 290/0
Die Pfarrei in Lendsiedel 71/2 11 340/0
Die Pfarrei in Anhausen 1 300/0
Die Pfarrei in Michelbach a. d. Heide 240/0
Die Stiftungspflege Ilshofen 90/0
Die Stiftungspflege Obersteinach 50/0
Die Stiftungspflege Triensbach 21/2
792 311/2 1272 350/0 51 290/0
Leutzendorf.
Das Cameralamt Roth am See 155 250/0
Das Cameralamt Creglingen 169 70/0
Die Stiftungspflege Münster 111/2
Die Stiftungspflege Gammesfeld 2 140/0
Die Stiftungspflege Leutzenbronn 13 10/0
Die Stiftungspflege Leutzendorf 24 220/0
Die Stiftungspflege Schmalfelden 66 151/2
Die Pfarrei allda 180/0
Die Pfarrei Spielbach 7 10/0
Die Pfarrei Leutzendorf 410/0
Die Pfarrei Hausen 9 581/2
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Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Die St. Jakobspflege in Rothenburg 67
Die Almosenstiftung daselbst 450/0
Die Wolfgangspfarrei daselbst 3 311/2
Der Hospital in Rothenburg 208 361/2
Die Gemeinde Funkstatt 80/0
Das Rentamt Ingelfingen 1 270/0
Verschiedene Privaten meist in Rothenburg 501 300/0
1231 321/2
Lindlein.
Das Cameralamt Roth am See 230/0
Das Rentamt Langenburg 190 531/2 300 270/0
Das Rentamt Ingelfingen 37 500/0
Die Stiftungspfl. Schmalfelden 12 221/2
Die Pfarrei zu Schmalfelden 7 250/0
Die Pfarrei zu Schrotzberg 140/0
Die Stiftungspflege Wiesenbach 1 180/0
Die Gemeinde Schmalfelden 4
Die Gemeinde Naicha 2 221/2
256 481/2 300 270/0
Michelbach an der Lücke.
Das Cameralamt Roth am See 200/0
Das Rentamt Schwarzenberg in Bayern 558 550/0 18 293/4
Die Stiftungspflege Michelbach an der Lücke 1 90/0
560 240/0 18 293/4
Niederstetten.
Das Cameralamt Creglingen 270/0
Das Rentamt Langenburg 260/0
Das Rentamt Bartenstein 11 180/0
Das Rentamt Haltenbergstetten 653 580/0 487 320/0
Das Rentamt Ingelfingen 500/0
Das Rentamt Weikersheim 42 250/0 76 160/0
Die Pfarrei Niederstetten 30 220/0
Die Pfarrei Schrotzberg 9 520/0
Die Schule zu Niederstetten 30 470/0
Die Gemeinde Niederstetten 12 560/0
Die Stiftungspflege Wildenthierbach 150/0
Privaten 6
799 360/0 563 480/0
|
Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Ober-Steinach.
Das Cameralamt Roth am See 50 480/0 31
Das Rentamt Braunsbach 34 10/0 51 80/0
Das Rentamt Niedersteinach 81 461/2 164 93/4
Das Rentamt Langenburg 3 430/0
Das Rentamt Kirchberg 24 100/0 59 310/0 30/0
Die geistl. Verwaltung Hall 260/0
Die Stiftungspflege Altenberg 1
Die Pfarrei Altenberg 25
Die Stiftungspfl. Obersteinach 11 120/0 14 150/0
207 61/2 70 150/0 274 483/4 30/0
Ober-Stetten.
Das Cameralamt Creglingen 371 180/0
Das Rentamt Ingelfingen 6 300/0
Die Pfarrei Ober-Stetten 2 270/0
Die Stiftungspflege Oberstetten 12 310/0
Die Pfarrei Niederstetten 27 551/2
Die Pfarrei Schrotzberg 1 21/2
Die Stiftgspfl. Wildenthierb. 210/0
Die Stiftgspfl. Vorbachzimmern 320/0
Die Pfarrei Laudenbach 311/2
Die Gemeinde Ober-Stetten 16 580/0
440 61/2
Raboldshausen.
Das Rentamt Langenburg 499 170/0 667 13/4 192 280/0
Das Rentamt Kocherstetten 21 570/0 26 50/0
Das Rentamt Bartenstein 200/0
Die Pfarrei Jagstberg 171/2
Die Stiftungspflege Oehringen 2 101/2
Die Stiftungspflege Michelbach an der Heide 220/0
Die Stiftungspflege Gerabronn 130/0
519 370/0 693 63/4 192 280/0
Reubach.
Das Cameralamt Roth am See 297 40/0 3 27/8
Das Rentamt Michelbach an der Lücke 17 160/0
Das Rentamt Hengstfeld 18 300/0 5
Das Rentamt Schwarzenberg 3 310/0
Die Pfarrei Hausen 2 530/0
Die Pfarrei Reubach 13 220/0
Die Pfarrei Wettringen 14 120/0
Die Stiftgspfl. Klein-Ansbach 12 50/0
|
Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Der Hospital in Rothenburg 89 370/0
Die Communal-Administration in Rothenburg 5 290/0
Verschiedene Privaten 88 460/0
559 140/0 11 337/8
Riedbach.
Das Rentamt Langenburg 65 150/0
Das Rentamt Bartenstein 710 85/6 1203 118 13/4
Das k. bayrische Rentamt Röttingen 2 181/2
Die Stiftungspfl. Ober-Stetten 2 471/2
Die Pfarrei Niederstetten 1 551/2
Die Gemeinderechte zu Ober-Stetten 2 270/0
784 521/3 1203 118 13/4
Roth am See.
Das Cameralamt Roth am See 780 221/2 190 10/0
Das Rittergut Amlishagen 72 540/0 13 230/0
Das Rentamt Erkenbrechtshausen 164 541/2 184 300/0
Das Rittergut Hengstfeld 14 210/0
Das Rittergut Hornberg 1 150/0
Die Pfarrei Gaggstatt 4 381/2
Die Pfarrei Wallhausen 221/2
Die Pfarrei Roth am See 14 591/2 4 491/2
Die Stiftungspflege allda 2 520/0
Die Stiftungspflege in Wiesenbach 3 480/0
Die Stiftungspflege in Mußdorf 1 221/2
Die Stiftungspflege in Engelhardshausen 2 580/0
Der Hospital in Rothenburg 16
Die Communal-Administration allda 6 180/0
Die Pfarrei Amlishagen 250/0
1087 310/0 4 491/2 387 540/0
Ruppertshofen.
Das Cameralamt Roth am See 4
Das Rentamt Kirchberg 251 181/2 463 220/0 21 223/4
Die Stadtpflege in Hall 54 261/3 15 150/0
Das Rentamt Braunsbach 50/0
309 495/6 478 370/0 21 223/4
Schmalfelden.
Das Cameralamt Roth am See 85 535/6
Das Rentamt Ingelfingen 114 570/0 254 340/0 3 73/4
|
Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Die Pfarrei Schmalfelden 37 340/0
Die Stiftungspfl. Schmalfelden 15 341/4
Die Stiftungspfl. Wiesenbach 1
Die Gemeinde Schmalfelden 200/0
Die Gemeinde Speckheim 3 300/0
Die Pfarrei Michelbach an der Heide 2
Die Pfarrei Blaufelden 100/0
Die Stiftungspflege allda 4 151/2
Die Communal-Administration Rothenburg 6 121/2
Verschiedene Privaten 4 550/0
276 213/4 254 340/0 3 73/4
Schrotzberg.
Das Rentamt Ingelfingen 2235 320/0 2146 160/0 3 71/2
Das Rentamt Bartenstein 2 220/0 1 340/0
Das Rentamt Weikersheim 130 550/0
Das Rentamt Langenburg 23 171/2
Die Gemeinde Schrotzberg 8 450/0
Die Pfarrei Schrotzberg 6 171/2
Die Stiftungspfl. Ober-Stetten 230/0
Die Stiftungspfl. Wildenthierbach 200/0
Die Stiftungspfl. Crailshausen 1 11/2
Die Stiftungspfl. Schmalfelden 6 491/2
Die Pfarrei Schmalfelden 1 270/0
Die Caplanei Schmalfelden 430/0
Die Pfarrei Blaufelden 311/2
Die Stiftungspfl. Blaufelden 13 410/0
Die Gemeinde Riedbach 25
2457 51/2 2147 500/0 3 71/2
Spielbach.
Das Cameralamt Creglingen 268 120/0 29 160/0
Die Pfarrei Lichtel 4 221/2
Die Stiftungspflege Lichtel 121/2
Die Stiftungspflege Heiligenbronn 18 440/0
Die Stiftungspflege Bottwar in Bayern 1 51/2
Die Stiftungspflege Leutzenbronn in Bayern 15 311/2
Die Stiftungspflege Spielbach 2 521/2
Die Hospitalstiftung in Rothenburg 63 190/0
Die Wolfgangspflege allda 23
Die St. Jakobspflege daselbst 11 470/0
Verschiedene Privaten daselbst 271 282/3
681 251/6 29 160/0
|
Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Wallhausen.
Das Cameralamt Roth am See 195 171/2 70 130/0
Das Rittergut Amlishagen 38 350/0 52 320/0 3 210/0
Das Rentamt Hornberg 7 591/2
Das Rentamt Erkenbrechtshausen 107 30/0 79 351/2
Das Rentamt Hengstfeld 106 350/0 30 450/0
Die Pfarrei Wallhausen 8 581/2 11 11/2
Die Gemeinde Wallhausen 8 320/0
Die Communal-Administration Rothenburg 2 60/0
Die Stiftgspfl. Westgartshsn. 3 261/3
Der Hospital und die Wolfgangspflege in Crailsheim 1 460/0
Die vereinigte Kirchenpflege in Crailsheim 2 450/0
Die Schulpflege in Crailsheim 1 270/0
Verschiedene Privaten 42 161/2
526 471/3 90 370/0 153 300/0 3 210/0
Wiesenbach.
Das Cameralamt Roth am See 314 121/2
Das Rentamt Ingelfingen 7 390/0
Die Pfarrei Roth am See 3 490/0
Die Pfarrei Brettheim 1 231/2
Die Pfarrei Amlishagen 29 40/0
Die Stiftungspflege Blaufelden 330/0
Die Stiftungspflege Engelhardshausen 28 481/2
Die Stiftungspflege Wiesenbach 45 120/0
Die Stiftungspflege Reubach 3 340/0
Die Stiftungspflege Mußdorf 3 20/0
Die Stiftungspflege Schmalfelden 2 150/0
Die Caplanei in Schmalfelden 15 301/2
Der Hospital in Rothenburg 1 480/0
Die Gemeinde Engelhardshausen 450/0
Desgl. Wiesenbach 5 490/0
Privaten 400/0
464 50/0
Wildenthierbach.
Das Cameralamt Creglingen 582 560/0 14 100/0
Das Rentamt Ingelfingen 1 140/0
Die Pfarrei zu Niederstetten 4 180/0
Desgl. zu Wildenthierbach 4
Desgl. zu Wermuthhausen 31 180/0
|
Gefällberechtigte. Noch bestehende Gefälle. Abgelöste.
Dingliche. Persönliche
oder
unbestimmter
Natur.
Frohnen
und
Frohngelder.
Steuerartige
Gefälle.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Die Pfarrei Tauberschekenbach 41 590/0
Die Pfarrei Lichtel 50/0
Die Stiftgspfl. Wildenthierbach 6 371/2
Die Stiftgspfl. Crailshausen 11/2
Das Rentamt Weikersheim 140/0
Die Gemeinde Wildenthierbach 10 360/0
Der Hospital in Rothenburg 128 121/2
Verschiedene Privaten 57 131/2
668 450/0 14 100/0
Wittenweiler.
Das Cameralamt Roth am See 18
Das Rittergut Amlishagen 2 5
Das Rentamt Bartenstein 131 10/0 147 490/0
Das Rentamt Langenburg 13
Die Pfarrei Gerabronn 1 150/0
Die Stiftungspflege daselbst 1 250/0
135 410/0 183 490/0
Summe       22.351 1111/12 391 360/0 14.387 71/8 1464 90/0
2. Staats- und kirchliche Einrichtungen.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Bezirk gehört zum Jagstkreis. Von den Verwaltungsbehörden haben ihren Sitz in Gerabronn: das Oberamt und die Oberamtspflege; in Langenburg: das Oberamtsgericht, das königl. fürstlich hohenlohe-langenburgische Bezirksamt Langenburg und der Oberamtsarzt mit dem Oberamtswundarzt; in Kirchberg: das königl. fürstlich hohenlohe-kirchbergische Bezirksamt Kirchberg. Die Verlegung des Oberamtes und des Oberamtsgerichtes nach Blaufelden wird übrigens in nächster Zeit erfolgen. Das Cameralamt für den größten Theil des Bezirks ist in Roth am See, das für die übrigen Orte, nämlich die Gemeinden: Ober-Stetten, Niederstetten, Wildenthierbach und Spielbach,| und die Parcellen Bossendorf, Funkstatt, Hechelein, Spindelbach und Windischbockenfeld von der Gemeinde Leutzendorf in Creglingen. Die Forstbehörden sind: das königl. Forstamt Crailsheim mit den Revierförstern zu Roßfeld und Marienkappel für die Gemeindebezirke Dünsbach, Hengstfeld, Hornberg, Wallhausen und die Parcellen Altenberg und Nieder-Steinach von der Gemeinde Ober-Steinach; ferner das königl. Forstamt Mergentheim mit den Revierförstern zu Schrotzberg, Wachbach und Creglingen für die Gemeinden: Bartenstein, Herrenthierbach, Niederstetten, Ober-Stetten, Riedbach, Spielbach, Wildenthierbach, Wittenweiler, Amlishagen, Blaufelden, Gerabronn, Brettheim, Gammesfeld, Hausen, Reubach, Roth am See und Wiesenbach, sowie hinsichtlich der Kronwaldungen: Schrotzberg und Schmalfelden; sodann die königl. fürstlich hohenlohe-kirchbergische Forstverwaltung Kirchberg: für die Gemeinden Gaggstatt, Kirchberg, Lendsiedel, Ober-Steinach mit Ausnahme der Parcellen Altenberg und Nieder-Steinach und Ruppertshofen; die königl. fürstlich hohenlohe-langenburgische Forstverwaltung zu Langenburg: für die Gemeinden Langenburg, Bächlingen, Lindlein und Raboldshausen; und die königl. fürstlich hohenlohe-öhringische Forstverwaltung Oehringen für die Gemeinden Schrotzberg und Schmalfelden. Der Cameralbezirk Creglingen gehört zum Umgeldscommissariat Mergentheim und der von Roth am See zum Bezirk Crailsheim. Für das Straßen- und Wasser-Bauwesen ist das Oberamt der Inspektion Künzelsau und in Hochbausachen der Inspektion Hall zugetheilt. Dem Oberamtsgericht sind das Gerichtsnotariat Langenburg und die Amtsnotariate Schrotzberg und Niederstetten untergeordnet. Der Oberamtsbezirk zählt 34 Gemeinden, wovon 5 dem standesherrlichen Bezirksamt Kirchberg und 4 dem zu Langenburg angehören, davon sind 11 in zweiter und 23 in dritter Klasse.
b. Kirchliche.
An Pfarrstellen zählt der Bezirk 36 evangelische, mit 38, und 2 katholische mit 2 Geistlichen. Für die evangelischen| Pfarrgemeinden sind zwei Dekanate eingerichtet: das zu Blaufelden mit den Pfarreien zu Gerabronn, Amlishagen, Blaufelden, Beimbach, Brettheim, Gammesfeld, Hausen, Hengstfeld, Leutzendorf, Michelbach an der Lücke, Niederstetten, Ober-Stetten, Reubach, Roth am See, Spielbach, Heiligenbronn, Wallhausen, Scheinbach, Wiesenbach und Wildenthierbach; und das zu Langenburg mit den Pfarreien zu Dünsbach, Gaggstatt, Herrenthierbach, Kirchberg, Langenburg, Lendsiedel, Ober-Steinach, Altenberg, Billingsbach, Riedbach, Ruppertshofen, Schrotzberg, Michelbach an der Heide, Bächlingen und Unter-Regenbach. Die Gemeinde Hornberg gehört als Filial von Gröningen, und die Parcelle Lobenhausen als Filial von Triensbach zum Dekanatsbezirk Crailsheim, und Wolkersfelden als Filial von Lichtel zum Dekanat Weikersheim. Alle diese Dekanatämter sind der Generalsuperintendenz Hall untergeordnet. Die katholischen Geistlichen gehören zum Dekanatamt Mergentheim, die in den evangelischen Gemeinden lebenden Katholiken aber pfarren theils nach Groß-Allmerspann, Dekanats Ellwangen, theils nach Braunsbach und Mulfingen, beide im Dekanatsbezirk Amrichshausen, und theils nach Bartenstein, im Dekanat Mergentheim. Für die Israeliten des Bezirks bestehen die Einrichtungen, daß dem Rabbinatsbezirk Weikersheim die Kirchengemeinde Niederstetten und dem von Braunsbach die Kirchengemeinden Dünsbach mit Gerabronn und Michelbach an der Lücke mit Hengstfeld und Wiesenbach zugetheilt sind.
B. Anstalten.
a. Schulen.
Lateinische Schulen finden sich in Langenburg und Kirchberg; Volksschulen je in den betreffenden Pfarr- und einigen Filial-Orten; Armenindustrieschulen zu Hornberg, Kirchberg, Niederstetten, Bartenstein, Langenburg; Kleinkinderschulen zu Kirchberg und Langenburg. Wo die Schulhäuser zu klein sind und wo ein zweiter Lehrer| nöthig ist, sorgt die Oberschulbehörde für die Beseitigung dieser Mängel.
b. Wohlthätige Anstalten.

Außer dem unbedeutenden Hospital in Langenburg findet sich im ganzen Oberamt kein Armenkrankenhaus; auch sonstige Armenhäuser von umfänglicher Einrichtung und größerem Gelaß fehlen. Die fast in allen Orten unter dem Namen Armenhaus vorkommenden Gebäude sind meist zugleich die den Schäfern eingeräumten Wohnungen, in denen noch einige Räume für obdachlose Arme vorbehalten sind. Eben so sind die Stiftungen von geringer Bedeutung, und müssen deßhalb die Gemeinden die meisten, neuerdings bedeutenden, Armenunterstützungskosten tragen.

c. Landwirthschaftliche Anstalten.

Des landwirthschaftlichen Vereins ist oben S. 45 erwähnt, und der Beschälplatte Seite 54.

d. Anstalten für Handel und Verkehr.

Postämter sind vier im Bezirk, nämlich: in Blaufelden, Kirchberg, Langenburg und Riedbach. Wöchentliche Frachtfuhren bewegen sich zwischen Crailsheim und Mergentheim, Rothenburg und Hall, Crailsheim und Künzelsau über Kirchberg. Außerdem besteht für den Verkehr mit den Amtsorten auf Kosten der Oberamtscorporation eine Boteneinrichtung für zweimalige Gänge in jeder Woche.

e. Straßen und Brücken.
Staatsstraßen. Die wichtigste derselben ist die Kaiserstraße, so benannt, weil sie dem letzten deutschen Kaiser aus dem österreichischen Haus zum Krönungszuge nach Frankfurt gedient hat. Sie tritt bei Wallhausen aus dem Oberamt Crailsheim ein, berührt die Orte Roth am See, Brettenfeld, Blaufelden, Riedbach und Gütbach und verläßt unfern des letztern Orts den Bezirk. Sie ist 8199 Ruthen lang, eingerechnet 768,9 Rthn. Etterstraßen, und 20–26 Rthn.[s 1] breit. Die zweite ist die, auf der| Stuttgart–Rothenburger Route über die Markungen von Ruppertshofen, Dörrmenz, Lendsiedel, Kirchberg, Gaggstatt, Oberwinden, Roth am See, Brettenfeld, Mußdorf, Hildgartshausen, Brettheim, Hausen und Buch ziehende, 9621,8 Ruthen lange Straße, von 18–26′ Breite. Die dritte Staatsstraße, die Künzelsau–Blaufelder Straße, beginnt im Bezirk im Laßbacher-Wald mit der ober-regenbacher Markung, berührt die Orte Bächlingen, Langenburg, Atzenroth, Wittenweiler und Blaufelden und ist 6899,6 Rthn. lang und 12–26 Fuß breit. Die vierte Staatsstraße ist die Kirchberg–Ellwanger Route, von Kirchberg gegen die Hall–Crailsheimer Straße hinziehend und im Bezirk bloß noch den Ort Herboldshausen berührend. Ihre Breite beträgt meist 26 Fuß. Sie fällt mit 1430,2 Rthn. in unsern Bezirk. Alle diese Straßen entsprechen in ihrer Anlage, selbst abgesehen von der wechselnden oft zu geringen Breite, den Anforderungen der Zweckmäßigkeit in keiner Beziehung; dagegen sind sie sehr gut erhalten. Die Kaiserstraße wird im größeren Verkehr zwischen München, Augsburg und Frankfurt und die Hall–Rothenburger Route für die Fruchteinfuhr aus Bayern viel benützt, geringer ist die Frequenz auf den beiden andern Straßen.

1

Vicinalstraßenzüge von Bedeutung sind: der von Langenburg bis Mußdorf, über Michelbach an der Heide, Gerabronn, Beimbach, Lenkerstetten und Roth am See; der von Wallhausen gegen Rothenburg über Hengstfeld, Michelbach, Reubach und Brettheim; der von Blaufelden nach Rothenburg über Lindlein, Schmalfelden, Groß-Bärenweiler, Wolfskreut, Bockenfeld, Leutzendorf und Bossendorf; der von Künzelsau nach Rothenburg über Ermershausen, Niederstetten, Wildenthierbach, Heimberg, Unter-Eichenroth, Spielbach und Böhmweiler; der von Blaufelden in das Vorbach- und Tauber-Thal über Schrotzberg, Ober- und Nieder-Stetten; der auf der Route von Künzelsau nach Kirchberg über Nesselbach, Dünsbach und Leofels bis zur Staatsstraße in Dörrmenz; der von Kirchberg nach Ilshofen,| welcher als Poststraße dient; der von Kirchberg über Lobenhausen nach Crailsheim, und der von Langenburg nach Hall über die Orte Söllboth und Ober-Steinach.

Außer diesen wichtigern Zügen sind noch mehrere andere, bloß dem innern Verkehr dienende, und manche geringere Verbindungswege, meist mit 14–16′ Fahrbahnbreite vorhanden und werden dieselben zum größten Theil mit Beiträgen aus der Oberamtspflege erhalten, so daß nur noch in seltenen Fällen gut beschaffene Wege zwischen den einzelnen Ortschaften fehlen.

Von 1843/44 betrug die Ausgabe der Oberamtspflege an Erhaltungsbeiträgen 2946 fl. 47 kr. und von dem Aufwand für Neubauten hat sie von 1810 bis 1844 123.954 fl. 54 kr. übernommen. Im Jahr 1842 betrug die Länge dieser Wege zusammen 43,3 Stunden. Das Areal sämmtlicher Straßen und Wege des Oberamts beträgt 4016 Morgen.

f. Brücken.

Die bedeutendsten sind die schöne steinerne Brücke über die Jagst bei Kirchberg, die hölzerne, in einem Bogen gesprengte Brücke bei Bächlingen, und die neu erbaute Brücke bei Hilgartshausen. Von den übrigen Brücken sind die wichtigsten die Brücke über die Brettach bei Beimbach,[3] die steinerne Brücke über die Jagst bei Eichenau, und die hölzerne bedeckte Brücke über denselben Fluß bei Hessenau.

Weg-, Brücken- und Pflaster-Gelder werden nirgends erhoben.

3. Oberamts- und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Das Vermögen derselben betrug am 1. Juli 1843:

1) Verzinsliche Capitalien 8438 fl. 59 kr.
2) Steuerausstände 10 fl. 48 kr.
3) Sonstige Ausstände und Kassenvorrath 413 fl. 32 kr.
8863 fl. 19 kr.
| Die Schulden betrugen:
1) Steuerrückstände 10 fl. 48 kr.
2) Sonstige Zahlungsrückstände 3605 fl. 37 kr.
3616 fl. 25 kr.

Die Amtsschadensumlage belief sich am 1. Juli 1842/43 auf 12.399 fl. 54 kr.

B. Gemeindepflegen.[4]

Nach dem Stand am 1. Juli 1843 betrug:

1) das Vermögen der 34 Gemeinden
an Grundeigenthum 512 Morgen.
an Geld: Verzinsliche Capitalien 21.248 fl. – kr.
an Geld: Sonstige Ausstände 21.971 fl. – kr.
43.219 fl. – kr.
2) Schulden: Verzinsliche 29.964 fl. – kr.
Schulden: Sonstige Schulden 728 fl. – kr.
30.692 fl. – kr.
|
3) die ordentlichen Einkünfte dieser Gemeinden betrugen 9414 fl. – kr.
4) die ordentlichen Ausgaben – beides nach dem Stand von 1842/43 28.247 fl. – kr.
5) die Gemeindenumlagen 18.512 fl. – kr.

Das meiste Vermögen besitzen die Gemeinden Kirchberg und Ober- und Nieder-Stetten, was jedoch nicht Folge der neueren Verwaltung ist, sondern aus ältern Zeiten herkommt. Im Ganzen ist der Gemeindehaushalt geordnet. Auch werden die Gemeindekosten, wenn die Orts-Etterwegherstellung vollendet seyn wird, sich bedeutend vermindern. Nur in drei Gemeinden fand keine Gemeindekostenumlage statt.

C. Stiftungspflegen.

Deren Vermögen betrug von 1842/43

1) an Grundeigenthum 262 M. 31/2 Vrtl.
2) an Geld, nämlich an verzinslichen Capitalien und sonstigen Ausständen 157.603 fl. – kr.
(worauf 606 fl. Schulden hafteten.)
Die Einkünfte beliefen sich auf 10.191 fl. – kr.
Die Ausgaben auf 11.787 fl. – kr.

Die vermöglichsten Stiftungspflegen (hier häufig „Gotteshauspflegen“ genannt) sind die zu Langenburg, Kirchberg, Schmalfelden und Reubach.

4. Cataster und Steuern.
Das Cataster des Oberamts beträgt (mit Einrechnung des unten besonders angegebenen Catasters der Grundherrschaften) von [b 1]|
Grundeigenthum 435.349 fl. 22 kr.
Gefällen 23.263 fl. 16 kr.
Gebäuden 2.182.575 fl. – kr.
Gewerben 4995 fl. 23 kr.

Die direkte Steuer beträgt p. 1844/45 an 2.000.000 fl.

Grundsteuer 36.613 fl. – kr.
Gefällsteuer 1960 fl. – kr.
Gebäudesteuer 4110 fl. – kr.
Gewerbesteuer 3183 fl. – kr.
45.866 fl. – kr.

Es kommt sonach an direkter Staatssteuer

auf 1 Quadratmeile 5396 fl. – kr.
auf 1 Person 1 fl. 353/7

An indirekten Abgaben an den Staat wurden erhoben:

1) Wirthschaftsabgaben nach dem Durchschnitt von 1841/44:
      a) von Wein und Obstmost 7022 fl. 12 kr.
      b) von Malzsteuer 11.112 fl. 16 kr.
      c) vom Branntwein 1110 fl. 32 kr.
      d) vom Essig 75 fl. 4 kr.
2) Accise von Güterveräußerungen und von sonstigen Gegenständen 4055 fl. 8 kr.
3) Hundeauflage (eingerechnet den Antheil der Orts-Armenkassen) 1197 fl. 30 kr.
|
Cataster der Grund- und Gefäll-Herren
welches nicht unter dem Cataster der Gemeinden begriffen ist.
(Nach dem Stande vom 1. Juli 1846.)
Grund- und Gefällherren. Grund-
Cataster.
Gefäll-
Cataster.
Gebäude-
Cataster.
Gewerbe-
Cataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Der Fürst zu Hohenlohe-Bartenstein und Jagstberg
      a) vom Bartensteinischen Antheil 987 6 2246 17 4925 83 1 189 15 9 17
      b) vom Jagstbergischen Antheil 2992 44 1284 47 7700 251 41 108 15 14 30
Der Fürst zu Hohenlohe-Kirchberg 2463 28 3915 52 16.400 187 11 329 55 30 53
Der Fürst zu Hohenlohe-Langenburg 6057 52 3925 49 12.679 40 20 15 509 30 330 47 23 53 12 54
Der Fürst zu Hohenlohe-Oehringen 1297 56 2510 35 675 109 10 211 31 1 16
Der Fürst zu Schwarzenburg 10 51 712 56 55 60 4
Die Besitzer des Ritterguts Hengstfeld 29 25 647 17 2 28 54 32
Die Freiherrn von Crailsheim-Rüpland 944 29 635 17 1650 79 25 55 32 2 27
Die Freiherrn von Gemmingen-Bonfeld 872 49 396 1 1990 73 24 33 23 3 45
Die Freiherrn von Seckendorf-Aberdar 356 5 30
Die Freiherrn v. Horlacher zu Amlishagen 1271 39 1090 43 4325 106 57 91 54 8 9
16.928 19 17.721 39 50.344 40 20 15 1403 41 1495 8 94 10 12 54

  1. Über die Leibeigenschaft in den Ämtern Gerabronn und Werdeck s. Spieß, archivische Nebenarbeiten, 1783 I. 55 u. f. Übrigens ergab sich noch 1501 ein Mann von Blaufelden mit Weib und Kindern dem Markgrafen Friedrich von Ansbach wegen Wilderei in die Leibeigenschaft.
  2. Außer den Ablösungen nach den Gesetzen von 1836 kamen bei den K. Cameralämtern auch Gülten und Laudemien bis 1844 zur Ablösung für die Capitalsumme von 104.717 fl.
  3. Sie wurde auf Oberamts-Corporationskosten durch den O.A-Wegmeister Schmidt in Ruppertshofen gebaut und ist ein nach Plan und Ausführung gelungenes Werk.
  4. Hier ist nur das Vermögen der (neueren) Gesammtgemeinden, nicht aber das der einzelnen Orte, gemeint, in dessen Genuß die hier fast überall sich findenden Gemeinderechtsbesitzer stehen. Bis zum Übergange unter die württembergische, beziehungsweise bayerische, Hoheit bestanden nämlich in dem Oberamtsbezirke, mit wenigen Ausnahmen, keine Gemeinden mit Municipalrechten, auch keine aus mehreren Orten zusammengesetzten Gemeinden. – Zwar bestand jeder Ort unter der betreffenden Landesherrschaft abgesondert für sich als Commune und besorgte seine Angelegenheiten nach einer Dorfordnung mittelst der hiezu bestellten Bauernmeister, die von Jahr zu Jahr neu aus der Zahl der Gemeindegenossen gewählt wurden. Alle Gerichtsbarkeit war aber den landesherrlichen Stellen vorbehalten und auch in Polizeisachen war diesen Gemeinden nur in einigen unbedeutenden örtlichen Dingen das Recht zu Erkennung kleiner Bußen eingeräumt. – Gemeindegenossen waren nicht sämmtliche, sondern bloß die im Besitz von Gemeinderechten befindlichen Einwohner. Die übrigen hießen bloß Hausgenossen und konnten von den Gemeinden und Behörden nach Belieben wieder weggewiesen werden, soferne sie nicht mit Besitzthum angesessen waren. Letzteres war jedoch meist nicht der Fall, indem diese Leute in den Nebenhäusern der Bauern wohnten, durch welche sie zur Benützung als Taglöhner in den Ort gezogen wurden. Diese Hausgenossen waren nicht nur bis zum Eintritt der letzten Staatsveränderungen von allen bürgerlichen Nutzungen ausgeschlossen, sondern sind es in den meisten Orten – obgleich nun Genossen der politischen Gemeinden wie die Gemeinderechtsbesitzer – bis zur neuesten Zeit noch.

    Bloß die Gemeinderechtsbesitzer genießen den Ertrag des Gemeindevermögens, haben dagegen aber auch alle Communlasten, welche die jeweilige Parcelle allein und nicht die Gesammtgemeinde angehen, zu tragen und sind, mit Ausschluß der Nichtgemeinderechtsbesitzer, frohnpflichtig, und zwar in beiden Beziehungen zu gleichen Theilen, nur daß, was die Frohnen anbelangt, an den Fuhrfrohnen bloß die Bemähnten (Besitzer von Zugvieh), an den Handfrohnen und Botendiensten aber alle Berechtigten Theil zu nehmen haben. Auch von dem Schafweiderecht sind die übrigen Einwohner in den meisten Orten ausgeschlossen; dagegen steht das Recht zum Austrieb des Rindviehs, der Schweine, Ziegen und Gänse, zur Herbstweide allen Einwohnern zu. –

    Da nun manche Gemeinderechtsbesitzer in nicht sehr ferner Zukunft ihren sich von Jahr zu Jahr mehrenden Verpflichtungen nicht mehr werden nachkommen können, so ist die Beseitigung der Gemeinderechte um so mehr geboten, als die Ungleichheit der verschiedenen Einwohner eines Orts in Berechtigungen und Lasten eine unversiegbare Quelle von Unzufriedenheit und Streitigkeiten zwischen Denen ist, die in Friede und Eintracht bei einander wohnen sollten.

Berichtigungen
  1. Berichtigung in Beschreibung des Oberamts Gerabronn S. 313–314: S. 82. L. 12. v. u. Zugvieh statt Pferden.
Anmerkungen Wikisource
  1. Das entspräche um 60 m Breite und ist sehr unwahrscheinlich. Es muss wohl württ. Fuß heißen, entsprechend 5,73 bis 7,45 m Breite.
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