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Beschreibung des Oberamts Geislingen/Kapitel A 6

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VI. Gesellschaftlicher Zustand.
1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherrn und deren Besitzungen.

An den grundherrlichen Rechten ist der Antheil der Krone als Inhaberin des ehemals ulmischen Gebiets und der Herrschaft Wiesensteig der bedeutendste, die übrigen Grundherrn sind:

1) Graf von Rechberg zu Donzdorf, erbliches Mitglied der Kammer der Standesherrn als Besitzer der 7 Orte: 1) Donzdorf, mit Grünbach (gemischt mit dem Grafen von Degenfeld), Hagenbuch, Hochberg, Hürbelsbach, Kuchalp (gemischt mit der Krone und dem Grafen von Degenfeld), Messelhof, Ober-Weckerstell, Scharfenberg, Schmelzofen, Unter-Weckerstell, Vogelhof. 2) Böhmenkirch. 3) Kleinsüßen. 4) Nenningen (gemischt mit der Krone). 5) Schnittlingen. 6) Treffelhausen. 7) Weißenstein mit Lützelalp, Rupertsstetten, Steighaus; mit zusammen 5855 Einwohnern und einem Flächengehalt von 16/10 Quadratmeilen.

Die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Rechberg sind durch die Deklaration vom 3. Mai 1832 (Regierungsblatt 1832 S. 153) geordnet.

2) Graf von Degenfeld-Schomburg zu Eybach als Besitzer des dortigen Ritterguts mit den dazu gehörigen Höfen.

Außer diesen Grundherrn sind mehrere Körperschaften, | insbesondere die Stiftungen von Geislingen, Wiesensteig, Ulm im Besitze von Gefällen.


B. Lehens- und Leibeigenschaftswesen, Lehens- und Grundlasten und vogteiliche Abgaben.

Was die Leibeigenschaft betrifft, so war in den früher ulmischen Orten die Lokal- und Personal-Leibeigenschaft, wobei zu bemerken, daß in der Amtsstadt Geislingen die Lokal-Leibeigenschaft, in den Amtsorten aber die Personal-Leibeigenschaft bestand. In ältern ulmischen Rechnungen wird letztere theils als helfensteinisch, theils als werdenbergisch bezeichnet. Beide Arten wurden schon unter Baiern aufgehoben, dagegen das Familienschutzgeld eingeführt. In dem Bezirk der Herrschaft Wiesensteig war mit Ausnahme des Ortes Deggingen, welcher nach der Bestimmung des Saalbuchs lokalleibeigen war, die Personal-Leibeigenschaft eingeführt; sie wurde erst im Jahr 1818 aufgehoben. In den grundherrlichen Orten bestand die Leibeigenschaft (theils Lokal- theils Personal-Leibeigenschaft) nur in der Herrschaft Rechberg und auch hier nicht allgemein, wenigstens nicht in Böhmenkirch und Weißenstein; im Jahr 1808 wurde sie ohne Substituirung von Surrogaten aufgehoben.

Im Oberamtsbezirk finden sich die Hauptformen des getheilten und unvollkommenen Eigenthums, die Falllehen, Erblehen und Zinsgüter, fast in jeder Gemeinde beisammen. Die ersteren waren vorherrschend in dem vormals wiesensteigischen Bezirk, weniger zahlreich waren sie in den früher ulmischen Orten, in diesen bestanden vorzugsweise Erblehen; die Zinsgüter waren übrigens schon frühzeitig in beiden Bezirken sehr häufig. Neben Helfenstein und Ulm besaßen die Klöster Blaubeuren, Kaisersheim und Königsbronn, namentlich aber das Collegiatstift und das Frauenkloster Wiesensteig in den Orten des Oberamts viele einzelne Fall- und Erblehen. In den rechbergischen und degenfeldischen Besitzungen zu Donzdorf, Eybach und Weißenstein bestanden ebenfalls Fall- und Erblehen bis zur neuesten Zeit neben einander.

| Die Falllehen sind im ganzen Oberamt mit wenigen Ausnahmen allodificirt und bei den Erblehen, die schon durch das Edikt vom 18. November 1817 die rechtliche Eigenschaft der Zinsgüter erlangt hatten, sind indessen durch Ablösung der Laudemien zum größten Theil die letzten Spuren des alten Verhältnisses verschwunden.

Fall- und Erblehen erscheinen ursprünglich theils als geschlossene Guts-Komplexe, theils nur als zerstreut liegende Feldlehen, beide Formen sind gleich häufig. Die ersteren führten nach ihrem Umfange die Namen „Ganze, – Halbe, – Viertels-Höfe, Huobe, Sölden“, manche derselben waren mit verschiedenen Berechtigungen von Holz, Pförch, Genuß von Gemeindegütern ausgestattet. Die Geschlossenheit der Erblehen wurde in den meisten Orten schon frühzeitig unter ulmischer Verwaltung aufgehoben, es traten sofort an ihre Stelle die s. g. Trägereien. Die Erbfeldlehen verdanken ihren Ursprung theilweise erst der neuern Zeit. Im vormals wiesensteigischen Bezirk geschah es unter der baierischen Verwaltung, daß viele herrschaftliche Güter in der Eigenschaft von Erblehen veräußert wurden und in den früher ulmischen Orten waren die s. g. Landgarbäcker ursprünglich Neubrüche, welche von der Grundherrschaft in der Eigenschaft von Erblehen unter die Grundholden vertheilt worden sind.

Die jährlichen Gefälle sind bei Fall-, Erblehen und Zinsgütern die Geldzinse, Küchengefälle und Fruchtgülten. Für die Küchengefälle bestanden sehr mäßige Geldaversen. Die Geldzinse führten häufig die eigenthümlichen Namen „Heugeld“, „Maderschilling“, „Vechnüz“ „zu Weissat“.[1] Die schon erwähnten Landgarbäcker reichten eine nach der Größe des Ackers bemessene Fruchtgült an Dinkel oder Haber, wie es auf dem Felde gewachsen ist, (Landacht); im Brachjahr wurde Nichts gereicht.

| Die Laudemien oder Gebühren bei Veränderungsfällen (Kauf, Tausch, Erbschaft oder Übergabe) waren sehr verschieden. Bei den Wiesensteiger Falllehen wurde ein Handlohn von 10 Procent des Gutwerths und eine je nach dem Umfang des Lehenguts für allemal festgesetzte geringe Weglösin bezahlt, bei den Erblehen dagegen waren 5 Procent Handlohn und 21/2 Procent Weglösin gewöhnlich. Die ulm’schen Lehenleute gaben von Falllehen, wenn sie nur Feldlehen waren, meist ein Bestandgeld von 20 Procent, selten eine Weglösin, bei geschlossenen Höfen und Huben aber neben dem gleichen Bestandgeld eine sehr beschwerliche Weglösin, den s. g. Drittheil auf dem Felde, d. h. den 3ten Theil aller auf dem Felde stehenden Früchte, zu Stötten sogar die Hälfte. Von Erblehen entrichteten sie gewöhnlich eine Auffahrt (oder Handlohn) von 10 Procent und eine geringe fixe Abfahrt. Bei den Landgarbäckern war die Auf- und Abfahrt nach ihrer Größe zum voraus festgesetzt. Die Frohnen scheinen früher sehr drückend gewesen zu seyn. Die Wiesensteiger Grundholden waren zu täglichen Diensten verbunden, der Bauer mit dem Zug, der Taglöhner mit der Hand; diese Frohnlast ist schon im Jahr 1824 abgelöst worden. Daneben waren den Gemeinden noch bedeutende Frohnsurrogatgelder für die Befreiung von den Holzfuhren und von den Felddiensten auf den herrschaftlichen Seewiesen (das s. g. Schaarwerkgeld) auferlegt, deren Ablösung neuerlich in Folge des Gesetzes vom 28. October 1836 eingeleitet wurde. Im vormals ulm’schen Theil des Oberamts bestanden neben den Frohnsurrogatgeldern der Lehenleute folgende Naturalfrohnen, welche die Gemeinden zu leisten hatten: die s. g. Amtsdienste zur Bebauung der herrschaftlichen Güter, Steinfuhren zu den öffentlichen Bauten in Ulm, Baufrohnen zu den herrschaftlichen Gebäuden des Orts, die Beifuhr von Besoldungsholz für die Lokal-Beamten, Botengänge. Die beiden erstgenannten Frohndienste wurden schon unter ulm’scher Verwaltung in eine jährliche Geldabgabe verwandelt; sie sowohl, als die 3 andern Leistungen | sind nun vermöge des so eben gedachten Gesetzes durch Ablösung beseitigt. Auch zu Donzdorf, Eybach und Weißenstein ist die Ablösung der den Grafen von Rechberg und von Degenfeld zuständigen Naturalfrohnen und Frohnsurrogatgelder, sowie die Bemessung der Jagdfrohnen zum größten Theil schon erfolgt, theils eingeleitet.

Vogteiliche Abgaben, welche nach dem Erscheinen des Gesetzes vom 27. October 1836 theils unentgeltlich aufgehoben, theils abgelöst worden sind, bestanden sehr viele mit eigenthümlichen Namen und Bedeutungen im Oberamts-Bezirk: Zins aus dem Fruchtmeß, eine Gebühr der Kornmesser; Metzigbankzins, Abgabe der Bürger zu Wiesensteig, wenn sie ein Stück Vieh schlachteten; Landschaden, eine Gebühr aus Schafweiden; Haupold oder Vogtrecht in Westerheim, eine jährliche Dinkel- und Habergült; Feuerschilling zu Deggingen, Abgabe der Hauseigenthümer, von der der Ortsgeistliche „die Richter und der Büttel“ frei waren; Hundshaber, ein Habersurrogat statt der Verpflichtung, Hunde zu unterhalten, diese Abgabe war im Wiesensteigischen nicht nur allen Lehenleuten auferlegt, sondern auch besonders noch den Gewerben der Müller, Wirthe, Metzger und Branntweinbrenner.

Es folgt hier eine Übersicht der ständigen Grundlasten nach der Aufnahme des provisorischen Katasters vom Jahr 1823. Die Ablösungen, welche indessen vorgekommen sind, wurden in Abzug gebracht.

Zehenten. Der Großzehente in den vormals Ulm’schen und Wiesensteiger Orten ist mit wenigen Ausnahmen ein Eigenthum des Staats; in den gräflich Rechbergischen und Degenfeldischen Besitzungen steht derselbe den Grundherrschaften zu. Den Kleinzehenten beziehen fast ausschließlich die Ortspfarreien, oder an ihrer Stelle der Staat in denjenigen evangelischen Orten, wo die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile bereits stattgefunden hat. Die im Besitze des Staats befindlichen Groß- und Klein-Zehenten sind durchgängig theils an die Gemeinden, theils | an Privatgesellschaften mehrjährig (9–18 Jahre) verpachtet. Der Heu- und Öhmd-Zehnten, sowie der Blutzehnten von Füllen, Spanferkeln, Lämmern, Kälbern, Enten, Gänsen, Hühnern, und der Bienenzehenten (zu Weiler und Schalkstetten) ist, wie der Kleinzehenten, ein Einkommenstheil der Pfarreien. Der Blutzehenten ist in mehreren Orten abgelöst; da, wo er noch besteht, wird er nach den jährlichen Anzeigen der Schultheißenämter in den lagerbüchlich bestimmten sehr geringen Preisansätzen erhoben.
Gefällberechtigte. Geld. Naturalien.
Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Geislingen.
Kameralamt Geislingen 398 280/0 21 51/4
Stadtpfarrei Geislingen 30 200/0
Pfarrei Altenstadt 8 260/0
Hospitalpflege Geislingen 47 350/0
Stadtpflege Geislingen 4 290/0
Heiligenpflege Altenstadt 2 500/0
Kath. Heiligenpflege Eybach 150/0
483 230/0 21 51/4
Altenstadt.
Kameralamt Geislingen 119 190/0 71/4 116 11/2 117 71/2
Pfarrei Altenstadt 35 230/0
Stadtpfarrei Geislingen 1 320/0
Heiligenpflege Überkingen 2 540/0
Heiligenpflege Altenstadt 26 150/0 43/4 43/4
Heiligenpflege Eybach 4 40/0
Heiligenpflege Unterböhringen 260/0
Heiligenpflege Kuchen 5 210/0
Heiligenpflege Weiler 1 90/0
Hospital Geislingen 19 250/0
Gemeindepflege Altenstadt 14 361/2
230 241/2 71/4 116 61/4 118 41/4
Amstetten.
Kameralamt Geislingen 15 180/0 42 63/4 55 61/2
Heiligenpflege Amstetten 3 180/0 13 50/0 13 51/4
Gemeindepflege Amstetten 80/0
Heiligenpflege Altenstadt 3 440/0 3 30/0 3 30/0
Hospital Geislingen 2 190/0 13 1/2 11 21/2
Stiftsverwaltung Ulm 9 250/0 15 40/0 15
Heiligenpflege Urspring 6
34 120/0 88 31/4 99 71/4
Aufhausen.
Kameralamt Geislingen 39 530/0 65 71/2 110 50/0
Graf von Degenfeld 1 200/0 3 10/0 8 60/0
Pfarrei Eybach 28 121/2
Pfarrei Deggingen 7 150/0 3 20/0 7 60/0
Heiligenpflege Aufhausen 2 230/0 7 10 71/4
Heiligenpflege Amstetten 340/0
Heiligenpflege Deggingen 3 3/4 3 10/0
Heiligenpflege Überkingen 300/0
Hospital Geislingen 3 340/0 10 1/4 10 1/4
Gemeindepflege Aufhausen 3 590/0
87 401/2 92 31/2 151 11/2
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Gefällberechtigte. Geld. Naturalien.
Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Böhmenkirch.
Kameralamt Heidenheim 550/0 3 61/2
Graf von Rechberg 23 430/0 10 11/4 11 21/2
Pfarrei Böhmenkirch 7 300/0
Heiligenpflege Böhmenkirch 5 100/0 1 10/0 1 10/0
Heiligenpflege Eybach 90/0
Heiligenpflege Treffelhausen 430/0
Heiligenpflege Weißenstein 4 70/0
42 170/0 11 21/4 16 20/0
Bräunisheim.
Kameralamt Geislingen 18 440/0 38 31/4 39 51/4
Pfarrei Bräunisheim 4 320/0
Heiligenpflege Bräunisheim 2 211/2 1 71/4 1 71/4
Gemeindepflege Bräunisheim 16 170/0
Hospital Geislingen 16 450/0 22 11/4 22 11/4
Stiftsverwaltung Ulm 3 190/0 4 60/0 4 60/0
Heiligenpflege Sontbergen 3 10/0 3 10/0
61 581/2 70 23/4 71 43/4
Deggingen.
Kameralamt Wiesensteig 168 180/0 34 71/2 143 61/2 138 31/4
Pfarrei Deggingen 3
St. Bernhards-Kaplanei 3 400/0 2 20/0 2 20/0
Heiligenpflege Deggingen 4 100/0 10/0
Hospitalpflege Geislingen 80/0 1 20/0 1 20/0
Gemeindepflege Deggingen 4 370/0 9
183 520/0 35 1/2 147 21/2 150 71/4
Ditzenbach.
Kameralamt Wiesensteig 59 150/0 2 31/2 48 21/4 68 71/2
Pfarrei Ditzenbach 2 190/0 5 70/0 5 70/0
Heiligenpflege Ditzenbach 3 150/0 30/0 20/0
Gemeindepflege Ditzenbach 6 190/0
Hospital Wiesensteig 11/4 11/4
70 80/0 2 31/2 54 51/2 74 13/4
Donzdorf.
Kameralamt Geislingen 560/0 5 31/4 5 33/4
Graf von Rechberg 479 360/0 1 1/4 187 73/4 202 43/4
Graf von Degenfeld 43 531/2 9 51/2 9 51/2 30 31/2
Pfarrei Donzdorf 3 280/0 1 10/0 1 10/0
Pfarrei Wäschenbeuren 3 281/2 18 41/4 20 63/4
Heiligenpflege Donzdorf 21 281/2 2 51/4 7 33/4
Heiligenpflege Unterweckerstell 4 100/0
Heiligenpflege Grünbach 1 350/0 2 50/0
Heiligenpflege Weißenstein 2 150/0
Heiligenpflege Hohenrechberg 580/0
Heiligenpflege Nenningen 2 130/0
Hospital Geislingen 510/0 5 31/2 7 71/2
564 521/2 10 63/4 230 61/2 278 40/0
Drackenstein.
Kameralamt Wiesensteig 105 570/0 51/4 43 23/4 58 73/4
Heiligenpflege Drackenstein 250/0 8 30/0 4 70/0
Gemeindepflege Drackenstein 140/0
106 360/0 51/4 51 53/4 63 63/4
Eybach.
Graf von Degenfeld 79 240/0 41 61/2 51 10/0
279 240/0 41 61/2 51 10/0
[Anmerkung WS: Addition Eybach weist einen deutlichen Fehler auf] |
Gefällberechtigte. Geld. Naturalien.
Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Gingen.
Kameralamt Geislingen 153 30/0 36 41/2 60 51/2
Pfarrei Geislingen 14
Schulmeisterstelle Kuchen 5 450/0
Heiligenpflege Gingen 17
Heiligenpflege Kuchen 460/0
Heiligenpflege Unterböhringen 1 150/0
Hospital Geislingen 4 41/4 4 41/4
Gemeindepflege Gingen 4 100/0
195 590/0 41 3/4 65 13/4
Gosbach.
Kameralamt Wiesensteig 45 470/0 49 31/2 63 20/0
Pfarrei Gosbach 2 531/2 5 51/2 12
Frühmeß-Kaplanei Drackenstein 15 200/0 4 14 10/0
Heiligenpflege Drackenstein 1 201/2
Hospital Wiesensteig 7 390/0 3 71/4 6 41/2
Heiligenpflege Gosbach 11 540/0 1 71/2 7 71/2
Heiligenpflege Deggingen 211/2
Gemeindepflege Gosbach 2 240/0
87 391/2 64 73/4 103 70/0
Groß-Süßen.
Kameralamt Geislingen 216 130/0 99 102 31/2
Graf von Degenfeld 11
Pfarrei Groß-Süßen 24 571/2
Anna-Maria-Kaplanei Deggingen 2 450/0
Heiligenpflege Groß-Süßen 14 361/2 1 51/2 1 51/2
Hospital Geislingen 2 100/0
St. Leonhardipflege Wiesensteig 240/0
Heiligenpflege Donzdorf 6 140/0
Heiligenpflege Gingen 480/0
Heiligenpflege Schlatt 1 200/0
280 280/0 100 51/2 104 10/0
Hausen a. F.
Kameralamt Geislingen 28 310/0 37 73/4 40
von Seutter’sche Relikten 2 300/0 19 31/4 19 31/4
Schulmeisterstelle Kuchen 510/0
Hospital Geislingen 300/0
Heiligenpflege Deggingen 2 60/0 61/4 61/4
Heiligenpflege Kuchen 2 91/2
Gemeindepflege Hausen 5 200/0
41 571/2 58 11/4 60 11/2
Hofstett-Emmerbuch.
Kameralamt Geislingen 9 400/0 3 31/2 3 40/0
Graf von Degenfeld 4 10/0 9 9
von Besserer in Ulm 2 180/0 3 40/0 2 60/0
Kaplanei Drackenstein 371/2 4 33/4 4 33/4
Hospital Geislingen 4 280/0 21 21/4 21 21/4
Stiftsverwaltung Ulm 60/0 2 40/0 6 11/2
Heiligenpflege Hofstett-Emmerbuch 240/0 9 23/4 8 63/4
Gemeindepflege Hofstett-Emmerbuch 200/0
21 541/2 53 41/4 56 1/4
Hohenstadt.
Kameralamt Wiesensteig 43 411/2 108 51/2 115 11/4
Graf von Degenfeld 61/2 4 4 40/0
Pfarrei Hohenstadt 1 60/0 16 60/0 22 40/0
Pfarrei Eybach 61/2 4 4 40/0
Heiligenpflege Hohenstadt 1 571/2 9 21/2 8 70/0
St. Leonhardipflege Wiesensteig 1 140/0
Hospitalpflege Wiesensteig 2 210/0 7 70/0 5 13/4
Gemeindepflege Hohenstadt 430/0
51 160/0 150 10/0 160 60/0
|
Gefällberechtigte. Geld. Naturalien.
Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Klein-Süßen.
Graf von Rechberg 133 481/2 69 50/0 85
Heiligenpflege Klein-Süßen 10/0
Gemeindepflege Klein.Süßen 340/0
134 231/2 69 50/0 85
Kuchen.
Kameralamt Geislingen 128 500/0 111 41/4 78 51/4
Schulmeisterstelle Klein-Süßen 81/2
Schulmeisterstelle Kuchen 2 40/0
Heiligenpflege Kuchen 22 50/0 13 61/4 3 31/4
Heiligenpflege Gingen 340/0
Heiligenpflege Altenstadt 2 101/2
Heiligenpflege Eybach 470/0
Hospital Geislingen 4 280/0
161 70/0 125 21/2 82 1/2
Mühlhausen.
Kameralamt Wiesensteig 75 160/0 41 33/4 62 31/4
Pfarrei Mühlhausen 120/0 1 9 70/0 8 70/0
Heiligenpflege Mühlhausen 5 350/0 5 10/0 5 10/0
Hospital Wiesensteig 9 240/0 6 1/2 6 40/0
Gemeindepflege Mühlhausen 2 340/0
93 10/0 1 62 41/4 82 71/4
Nenningen.
Kameralamt Geislingen 16 361/2 2 40/0 6 30/0
Graf von Rechberg 92 400/0 39 51/2 52 71/2
Heiligenpflege Nenningen 11 20/0
Heiligenpflege Treffelhausen 2 240/0
Heiligenpflege Winzingen 171/2
123 42 11/2 59 21/2
Oppingen.
Kameralamt Geislingen 8 81/2 22 3/4 31 60/0
Graf von Degenfeld 310/0 3 41/2 3 41/2
Hospital Geislingen 4 390/0 6 51/2 6 51/2
Hospital Ulm 1 240/0 3 2 30/0
Stiftsverwaltung Ulm 3 180/0 14 40/0 14 40/0
Heiligenpflege Oppingen 1 100/0 8 51/2 8 51/2
Heiligenpflege Amstetten 480/0
Heiligenpflege Nellingen 3 40/0 3 40/0
Hospital Leipheim in Baiern 2 490/0 5 30/0 5 30/0
22 471/2 67 31/4 76 31/2
Reichenbach.
Kameralamt Wiesensteig 43 490/0 25 60/0 48 13/4
Graf von Degenfeld 1 160/0 3 9 20/0
Pfarrei Reichenbach 6 40/0 2 40/0 10
Pfarrei Eybach 1 160/0 3 9 20/0
Heiligenpflege Reichenbach 13 181/2
Hospital Wiesensteig 1 40/0 2 33/4 7 51/4
Heiligenpflege Deggingen 19 500/0 18 21/2 29 61/2
Heiligenpflege Unterböhringen 170/0
Gemeindepflege Reichenbach 1 180/0
88 101/2 55 1/4 114 11/2
Schalkstetten.
Pfarrei Schalkstetten 2 460/0
Heiligenpflege Schalkstetten 1 70/0 4 71/4 4 71/4
Stiftsverwaltung Ulm 261/2 7 70/0 8
Gemeindepflege Schalkstetten 10 20/0
14 211/2 12 61/4 12 71/4
|
Gefällberechtigte. Geld. Naturalien.
Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Schnittlingen.
Kameralamt Geislingen 400/0 2 31/4 2 31/2
Graf von Rechberg 42 41/2 74 40/0 97 51/4
Gemeindepflege Schnittlingen 7 30/0
Heiligenpflege Treffelhausen 2 190/0
53 61/2 76 71/4 100 3/4
Steinenkirch.
Kameralamt Geislingen 133 300/0 107 40/0 135 21/2
Heiligenpflege Steinenkirch 2 31/2 3 1/4 3 1/4
Stiftsverwaltung Ulm 1 360/0 9 9
137 91/2 119 41/4 147 23/4
Stötten.
Kameralamt Geislingen 7 490/0 48 10/0 101
Graf von Degenfeld 4 141/2 12 20/0 12 60/0
Pfarrei Stötten 170/0
Pfarrei Altenstadt 340/0
Hospital Geislingen 6 350/0 14 71/2 30 61/2
Heiligenpflege Stötten 7 140/0
Heiligenpflege Eybach 1 120/0
Gemeindepflege Stötten 351/2
28 310/0 75 21/2 144 41/2
Stubersheim.
Kameralamt Geislingen 21 180/0 23 1/2 30 41/4
Hospital Geislingen 4 590/0 5 61/4 5 61/4
Stiftsverwaltung Ulm 2 560/0 7 60/0 14 70/0
Heiligenpflege Stubersheim 2 370/0 1 71/4 1 71/4
Heiligenpflege Bräunisheim 1 10/0 1 10/0
Heiligenpflege Eybach 2 90/0
Heiligenpflege Amstetten 180/0 50/0 1 70/0
Heiligenpflege Hofstett-Emmerbuch 171/2
Heiligenpflege Weiler 40/0
Gemeindepflege Stubersheim 200/0
34 581/2 40 20/0 56 3/4
Treffelhausen.
Graf von Rechberg 60 71/2 62 41/4 78 1/4
Heiligenpflege Treffelhausen 2 180/0 1 20/0 5 30/0
62 251/2 63 61/4 83 31/4
Türkheim.
Kameralamt Geislingen 2 61/2
Pfarrei Altenstadt 110/0
Heiligenpflege Türkheim 6 240/0 10 21/4 13 13/4
Hospital Ulm 8 33/4 11 41/2
Hospital Geislingen 5 490/0 37 40 10/0
Pfarrei Drackenstein 71/2 1 23/4 4 70/0
12 311/2 57 3/4 72 43/4
Überkingen.
Kameralamt Geislingen 88 420/0 1 31/2 56 41/4 58 70/0
Pfarrei Altenstadt 200/0
Hospital Geislingen 24 110/0 7 13/4 7 13/4
Heiligenpflege Überkingen 21 530/0 4 23/4 6 50/0
Heiligenpflege Altenstadt 230/0
Gemeindepflege Überkingen 7 240/0
142 530/0 1 31/2 68 3/4 72 53/4
Unter-Böhringen.
Kameralamt Geislingen 88 450/0 87 60/0 100 41/2
Hospital Geislingen 2 9 53/4 14 60/0
Heiligenpflege Unter-Böhringen 24 360/0 15 31/2 15 1/2
Heiligenpflege Deggingen 4 251/2
Gemeindepflege Unter-Böhringen 501/2
120 370/0 112 71/4 130 30/0
|
Gefällberechtigte. Geld. Naturalien.
Glatte Frucht. Dinkel. Haber.
fl. kr. Schfl. Sri. Schfl. Sri. Schfl. Sri.
Waldhausen.
Kameralamt Geislingen 12 260/0 19 33/4 23
Hospitalpflege Geislingen 4 290/0 18 11/2 18 11/2
Stiftsverwaltung Ulm 4 110/0 71/2 1
Gemeindepflege Waldhausen 3 240/0
Heiligenpflege Schalkstetten 1 310/0
Heiligenpflege Eybach 2 120/0 1 40/0
28 130/0 40 3/4 42 11/2
Weiler.
Kameralamt Geislingen 137 410/0 72 51/2 75 61/4
Pfarrei Altenstadt 460/0
Hospital Geislingen 470/0 10 70/0 10 70/0
Heiligenpflege Weiler 1 210/0
140 350/0 83 41/2 86 51/4
Weißenstein.
Graf von Rechberg 75 291/2 9 33/4 26 50/0
Heiligenpflege Weißenstein 5 60/0
Heiligenpflege Treffelhausen 3
83 351/2 9 33/4 26 50/0
Westerheim.
Kameralamt Wiesensteig 57 100/0 13/4 111 61/4 147 63/4
Pfarrei Westerheim 30 200/0 12 12
Heiligenpflege Westerheim 25 290/0 26 60/0 26 40/0
Hospitalpflege Wiesensteig 100/0 40 61/4 42 3/4
113 90/0 13/4 191 21/2 228 31/2
Wiesensteig.
Kameralamt Wiesensteig 247 501/2 2 11/4 15 46 71/2
Hospitalpflege Wiesensteig 24 171/2
St. Leonhardipflege Wiesensteig 3 450/0
Armenkasten Neidlingen 1 40/0
Stadtpflege Wiesensteig 27 140/0
304 110/0 2 11/4 15 46 71/2
Hauptsumme 4722 501/2 66 41/2 2762 63/4 3377 3/4


Nach der Tabelle IV. betragen die Reallasten des Oberamts mit Ausschluß des bei der Katastrirung in Abzug gebrachten Fünftheils 17.299 fl. 2 kr., mit Einschluß des Fünftheils 21.623 fl. 47 kr.


2. Staats- und kirchliche Eintheilung.
A. Eintheilung und Ämter.
a. Weltliche.
Der Oberamtsbezirk gehört zum Donaukreis, zählt 37 bürgerliche Gemeinden, wovon 8 zweiter und 29 dritter | Klasse sind. Sämmtliche Gemeinden stehen in unmittelbarer Verwaltung, da die Grundherren (mit alleinigem Vorbehalt der Forstgerichtsbarkeit) auf die Ausübung der Ortspolizei und Gerichtsbarkeit verzichtet haben.

Die Bezirksämter sind die gewöhnlichen, nämlich:

1. Das Kön. Oberamtsgericht, das Kön. Oberamt mit einem Oberamtsarzt und Oberamtswundarzt, Gerichtsnotariat (Geislingen), Amtsnotariate (Donzdorf, Wiesensteig).

2. Die Kön. Kameralämter Geislingen und Wiesensteig; ersterem sind sämmtliche ehemals ulmische und ritterschaftliche Orte des Bezirks zugetheilt, und es hat keine Ortschaften außerhalb des Oberamtsbezirkes, nachdem im Jahr 1839 Ettlenschieß, Urspring nebst Reuti, sämmtlich im Oberamt Ulm gelegen, an den Kameralbezirk Ulm übergeben worden sind. Zum Kameralamt Wiesensteig, dessen im Oberamt Geislingen gelegener Bezirk ganz der bairischen Herrschaft Wiesensteig entspricht, gehören noch einige Ortschaften der Oberämter Göppingen und Kirchheim.

3. In forstlicher Beziehung gehört der Bezirk unter 5 Forstämter, Söflingen (früher Alpeck, wohin durch die Forstorganisation von 1822 das Forstamt Geislingen versetzt wurde), Blaubeuren, Kirchheim, Lorch, Heidenheim. Revierförster sind in Altenstadt, Stubersheim, Wiesensteig. Die Forstgerichtsbarkeit auf ihren Besitzungen haben die Grafen von Rechberg und von Degenfeld vorbehalten. Standesherrliche Rentämter sind in Donzdorf, Weißenstein und Eybach.


b. Kirchliche.
Der Oberamtsbezirk hat 33 Pfarrämter, 17 evangelische und 16 katholische, mit 16 evangelischen und 22 katholischen Geistlichen. Erstere mit 4 Filialien gehören zum Dekanat Geislingen, Generalsuperintendenz Ulm, welchem auch noch das Filial Reuti, zur Pfarrei Amstetten und zum Oberamt Ulm gehörig, zugetheilt ist. Oppingen dagegen, Filial von Nellingen, gehört in das Dekanat Blaubeuren. Die katholischen Pfarrämter mit 1 Filial gehören zu dem | Dekanat Eybach, welches noch 4 Pfarreien im Oberamt Göppingen hat. Die Gemeinde Eybach ist paritätisch.

Israeliten gibt es im Bezirk nicht.


B. Anstalten.

a) In der Oberamtsstadt ist eine lateinische, eine Real- und Elementar- (Vorbereitungs-) Schule, in Wiesensteig eine lateinische Schule.

Deutsche Ortsschulen zählt der Bezirk 39, nämlich 23 evangelische mit 24 Schulmeistern und 5 Provisoren, 16 katholische mit 19 Schulmeistern und 6 Provisoren. Die Besoldungen der Lehrer sind theilweise nicht ungünstig, die Schulhäuser theilweise neugebaut.

Industrieschulen gibt es 10, nämlich in Geislingen, Altenstadt, Aufhausen, Deggingen, Ditzenbach, Gingen, Mühlhausen, Reichenbach, Überkingen, Wiesensteig, eine Gewerbs- und Zeichnungsschule in Geislingen, eine Zeichnungsschule in Deggingen. Auf der Alp finden die Industrieschulen wenig Eingang. Auch die Schulgärten, deren Einführung schon versucht wurde, fanden wenig Beifall.

b) Der Spital in Geislingen hat zunächst eine blos örtliche Bestimmung, der Spital in Wiesensteig hat neben dieser auch bestimmte Unterstützungen an die ehemals wiesensteigischen Orte zu entrichten.

c) Anstalten für Handel und Verkehr. In Geislingen ist ein Postamt für fahrende und Briefposten; ein Poststall ohne Expedition befindet sich in Weißenstein.

d) Straßen. Die einzige Landstraße von Stuttgart nach Ulm führt durch die Oberamtsstadt; statt der früher steilen Geislinger Steige ist seit 1823 die neue Steige, theilweise durch Felsen gesprengt, sehr gut hergerichtet.

Die bisherige Vicinalstraße von Großsüßen über Weißenstein nach Heidenheim ist bereits auf den Staat übernommen, und wird durch Anlegung einer neuen Steige oberhalb Weißenstein und durch sonstige Verbesserungen fahrbarer gemacht. Die Vicinalstraßen sind: 1) von Groß-Süßen | nach Schlatt, 2) von Weißenstein nach Röthenbach, 3) von Altenstadt über Stötten, Schnittlingen, Treffelhausen, Böhmenkirch, 4) von Altenstadt nach Eybach, Waldhausen, Steinenkirch, Böhmenkirch, Söhnstetten, 5) von Waldhausen nach Amstetten, Nellingen, 6) von Altenstadt durch das Wiesensteiger Thal nach Wiesensteig, und von da nach Westerheim. Von dieser Straße geht ein Arm von Überkingen nach Aufhausen und von Gosbach über Drackenstein nach Hohenstadt, 7) von Wiesensteig nach Hohenstadt, 8) von Wiesensteig nach Neidlingen.

Die Vicinalwege sind seit neuerer Zeit in gutem Stande.

An der Staatsstraße stehen vortreffliche Obstbäume; an den Vicinalwegen ist der Baumsatz, zumal auf der Alp, mangelhaft. Klima und Vorurtheil erschweren das Fortkommen der Bäume gleichmäßig.

Über den Flächenraum der Straßen ist die Tabelle nachzusehen.

Brücken gibt es im Bezirke in Menge, steinerne und hölzerne; bemerkenswerth ist blos die steinerne Brücke über die Fils zwischen Altenstadt und Kuchen.

Weg-, Brücken-, Thor- und Pflastergeld wird nirgends mehr bezogen.

e) Sonstige Anstalten. Die Leihkassen in Stubersheim[2] und Hofstett-Emmerbuch machen bedeutende Geschäfte, erstere treibt an Aktiv- und Passiv-Kapitalien 1.181.000 fl., letztere 700.000 fl. um.

Eine Leichenkassen-Anstalt[3] befindet sich in Geislingen, wodurch die Mitglieder durch geringe Beiträge die Kosten für ihr künftiges Leichbegängniß sichern.

Außerdem besteht ein landwirthschaftlicher Bezirks-Verein, und ein Hülfs-Verein zur Fürsorge für entlassene Strafgefangene. |

3. Oberamts und Gemeinde-Haushalt.
A. Oberamtspflege.

Nach dem Stand auf den 1. Juli 1840 war das Vermögen der Oberamtspflege an

Grundeigenthum und Gebäuden 01.600 fl.
Verzinslichen Kapitalien 27.322 fl. 42 kr.
Ausständen bei den Gemeindekassen         –   fl.   –
Sonstigen Forderungen 07.820 fl. 04 kr.
Zusammen 36.742 fl. 46 kr.

Die Schulden beliefen sich auf 1086 fl. 5 kr., darunter aber keine Rückstände zur Staatskasse. Die Einnahmen waren im Etatsjahr 1839/40 7119 fl. 35 kr., darunter Amtsschaden 3200 fl. und Amtsvergleichungskosten 749 fl. 20 kr. Die Ausgaben betrugen 5814 fl. 52 kr. Im Jahr 1823 hatte die Amtspflege noch 30.545 fl. Passiv-Kapitalien, welche jetzt völlig heimbezahlt sind.


B. Gemeinde- und Stiftungspflegen.
1. Vermögen der Gemeinden:
     a) Verzinsliche Kapitalien   58.107 fl.
     b) Sonstige Forderungen 31.000   "  
Zusammen 89.107 fl.
 (Neben 20.1923/8 M. Grundeigenthum).
2. Schulden:
     a) Verzinsliche Kapitalien 32.930 fl.
     b) Sonstige Verbindlichkeiten 04.168   "
Zusammen 37.098 fl.
Die Einkünfte ohne die Gemeinde-Umlagen betrugen im Jahr 1840/41 48.757 fl., die Ausgaben 62.244 fl., die Gemeindeumlagen 14.627 fl. Das Gemeindevermögen ist zu Schalkstetten, Türkheim, Deggingen, Aufhausen, Geislingen und Bräunisheim am bedeutendsten. Von den 37 Gemeinden des Oberamts sind 22 schuldenfrei; die meisten Passiven haben die Gemeinden Westerheim, Steinenkirch, Geislingen und Großsüßen, bei keiner derselben erreicht | jedoch ihre Schuld die Summe von 10.000 fl. In 13 Gemeinden werden keine Gemeinde-Umlagen gemacht, es genügen die Einkünfte aus dem Gemeindevermögen zur Bestreitung der Ausgaben.

Im Jahr 1823 hatten die Gemeinden des Oberamts eine Schuldenlast von 182.083 fl., die Steuerrückstände betrugen damals 88.256 fl., im Jahr 1838 beliefen sich dieselben nur noch auf 254 fl. In den Etatsperioden von

1832/35 1835/38
wurden verwendet auf Erbauung neuer Gebäude      0 7635 fl.
auf Erkaufung von Gebäuden und Gütern      0 9311 fl.
auf Ablösung von Servituten und andere Lasten    12 3266 fl.
Dagegen wurde an Gebäuden und ungeeigneten Besitzungen
veräußert nach den Betrag des Erlöses ein Werth an
     0 18.648 fl.

Die Einkünfte der Gemeinden fließen hauptsächlich aus Schafweide, Pförch und Wald; sie werden übrigens, namentlich in den Alporten durch die Gemeindegerechtigkeiten der Einzelnen beschränkt. Solche Realgemeinderechte, welche lagerbüchlich auf einzelnen Häusern, darunter meist auch das Pfarr- und Schulhaus, ruhen, bestehen in der ausschließlichen Theilnahme an den Gemeindenutzungen, dem Ertrag der Waldungen, des Pförchs und in dem Genuß der Allmandtheile. Die nicht berechtigten Bürger haben an diesen Nutzungen keinen Antheil. In den Thalorten scheinen solche Gemeinderechte früher gleichfalls bestanden zu haben, aber durch die größere Zunahme der Bevölkerung nach und nach in Abgang gekommen zu seyn.

Das Vermögen der Stiftungen war auf den 1. Juli 1841 an baarem Geld und Kapitalien 414.680 fl., mit Einschluß des Kapitalwerths der Gefälle beiläufig 550.000 fl., nebst 23961/8 M. Grundeigenthum. Die Schulden beliefen sich | auf 6641 fl. Die Einkünfte betrugen im Etatsjahr 1840/41 35.690 fl., die Ausgaben 32.055. Die Stiftungen sind in den meisten Orten sehr begabt, die reichsten befinden sich zu Wiesensteig, Geislingen, Amstetten, Deggingen, Böhmenkirch, Donzdorf, Westerheim und Türkheim.

4. Kataster und Steuern.

Das Kataster des Oberamts beträgt mit Einschluß der Grundherrschaften von:

Grundeigenthum 0.197.927 fl. 41 kr.
Gefällen 00.13.872 "     2 "
Gebäuden 2.057.838 "
Gewerbe 000.5.585 "  28 "  
2.275.223 fl. 11 kr.

Die direkte Steuer für 1841/42 war an 2.000.000 fl. des Betrags vom ganzen Lande:

Grundsteuer 00.17.217 fl. 12 kr.
Gefällsteuer 000.1.168 "  21 "
Gebäudesteuer 000.4.012 "  29 „
Gewerbesteuer 000.3.770 "    4 "  
00.26.168 fl. 06 kr.

Auf 1 Quadrat-Meile kommen somit an Steuer 3.643 fl. 16 kr., und auf 1 Person 1 fl.

|
Kataster der Grund- und Gefällherren,
welches nicht unter dem Gemeindekataster begriffen ist.
Grund- und Gefällherren. Grund-
Kataster.
Gefäll-
Kataster.
Gebäude-
Kataster.
Gewerbe-
Kataster.
Grund-
Steuer.
Gefäll-
Steuer.
Gebäude-
Steuer.
Gewerbe-
Steuer.
fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Graf von Degenfeld 1420 56 884 27 11.125 119 48 74 33 21 41
Graf von Rechberg 4902 32 5124 59 26.100 413 21 432 16 50 53
Summe 6323 28 6009 26 37.225 533 9 506 49 72 34



  1. Nach Schmids schwäb. Wörterbuch S. 428 ist Vechnitz oder Vechteritz im Gegensatz gegen „Beinitz“ ein lagerbuchmäßiges Gefäll an Geld oder Frucht, während Beinitz eine zufällige Einnahme bedeutet. Nach demselben S. 524 war der Ausdruck „Weisset“ oder „Weissat“ früher unter dem ulm’schen Landvolk gebräuchlich und hatte die Bedeutung „Gabe, Geschenk.“
  2. Vergl. Statuten der Privat-Leih- und Sparkasse in Stubersheim, Wiesensteig 1840, Druck der Schmid’schen Buchdruckerei. 8.
  3. Vergl. Leichengelds-Anstalt in Geislingen, errichtet 1826. Göppingen. Schnarrenberger. 1832. 8.
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