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Beschreibung des Oberamts Freudenstadt/Kapitel B 37

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Unter-Iflingen,
Gemeinde III. Kl. mit 249 Einw. – Pfarrfilial von Neuneck.


Das sehr freundliche, in die Länge gebaute Dorf liegt 3 Stunden südöstlich von der Oberamtsstadt und 1/4 Stunde östlich von dem Mutterort in einer weit ausgerundeten Mulde, welche den Anfang eines kleinen Seitenthälchens des nur 1/4 Stunde westlich vom Ort vorbei ziehenden Glatt-Thales bildet. Im Rücken des Dorfes erhebt sich das Terrain halbmondförmig und gewährt demselben Schutz gegen rauhe Nord- und Westwinde, während die Gegend gegen Süden und Südwesten geöffnet ist, was zur gesunden und fruchtbaren Lage des Orts wesentlich beiträgt.

Der Ort ist reinlich gehalten und besteht größtentheils aus sehr ansehnlichen, meist verschindelten und beinahe durchgängig mit Schindeln gedeckten Bauernwohnungen, die auf den ersten Anblick die Wohlhabenheit der Einwohner verrathen. Zwischen diesen freundlichen mit schönen Obstbäumen umgebenen Gebäuden ragt, etwas hoch gelegen, das Ortskirchlein hervor, welches im Jahr 1831 namhaft vergrößert, übrigens bei dieser Veranlassung seines ursprünglichen germanischen Baustyls vollends beraubt wurde; im Jahr 1825 ist auf dem Westgiebel der Kirche ein ziemlich hohes, schlankes Thürmchen, ein sog. Dachreiter, aufgesetzt worden. Die beiden Glocken sind 1795 und 1793 gegossen. Das weiß getünchte Innere der Kirche ist geräumig, freundlich und hell. Die Kirche ist Eigenthum der Gemeinde, welche auch die Verbindlichkeit hat, dieselbe im Bau zu unterhalten.

Der mit einer Mauer umfriedigte Begräbnißplatz wurde im Jahr 1829 am südöstlichen Ende des Orts neu angelegt, bis dahin sind die Verstorbenen nach Ober-Iflingen und nur die todtgebornen Kinder auf einen kleinen, um die Kirche gelegenen Gottesacker beerdigt worden.

Am östlichen Ende des Orts liegt erhöht das gut erhaltene, im Jahr 1837 neu erbaute Schulhaus mit Thürmchen und Glocke; in demselben befinden sich auch die Wohngelasse des Lehrers und das Gemeinderathszimmer.

Gutes Trinkwasser liefern 4 laufende Brunnen, auch ist auf den Fall von Feuersgefahr eine Wette angelegt.

Die körperlich kräftigen Einwohner sind gesittet, wohlgeordnet und gehören beinahe alle zu dem sog. Mittelstande, der sein gutes Auskommen hat, so daß der Ort in jeder Beziehung zu den besten | des Oberamtsbezirks gerechnet werden darf. Der ausgedehnteste Güterbesitz beträgt 90–100 Morgen, der mittlere 60 Morgen und der geringste 30–40 Morgen. Die Hauptnahrungsquellen der Einwohner sind Feldbau und Viehzucht.

Die mittelgroße, ziemlich ebene Feldmarkung hat im Allgemeinen einen fruchtbaren, theils aus den Verwitterungen des Muschelkalks, theils aus Diluviallehm bestehenden Boden, in welchem die gewöhnlichen Getreidearten gut gedeihen; die natürlichen Verhältnisse sind überhaupt denen auf der Markung Ober-Iflingen so ziemlich gleich und eher, namentlich die klimatischen, noch günstiger als jene. Auch für den Obstbau ist der Boden günstig.

Was die landwirthschaftlichen Verhältnisse betrifft, so verweisen wir auf die Ortsbeschreibung von Ober-Iflingen, da beide Orte gemeinschaftliche Zelgen und den gleichen landwirthschaftlichen Betrieb haben. Auch auf der Markung Neuneck besitzen die Einwohner von Unter-Iflingen noch einzelne Güterstücke.

Der Gemeindehaushalt ist geordnet, auch ist die Gemeinde im Besitz von 300 Morgen Waldungen, von deren Ertrag jeder Bürger jährlich 2 Klafter Holz erhält, s. Tabelle III. über den Gemeinde- und Stiftungshaushalt.

Vicinalstraßen sind nach Ober-Iflingen und Neuneck angelegt.

Westlich nur etliche hundert Schritte vom Ort befindet sich der sog. Burggraben (Burg), ein 10–12′ hoher künstlich aufgeworfener, mit einem Graben umgebener Hügel, dessen ebene, kreisrunde Kuppe 45′ im Durchmesser beträgt. Nach der Volkssage soll hier eine Burg gestanden seyn, was übrigens nach der geringen Ausdehnung der Oberfläche des Hügels, und da dieser in einer Vertiefung künstlich aufgeworfen ist, sehr zweifelhaft erscheint. Viel wahrscheinlicher ist, daß diese Befestigung mit der abgegangenen Stadt Rockesberg in Verbindung stand; über diese, wie über mehrere bei Unter-Iflingen vorkommende Alterthümer s. den allgemeinen Theil.

Unter-Iflingen als inferior Vueningen im Reichenbacher Codex (20b) um 1100 vorkommend, gelangte frühzeitig an die Herren von Neuneck, von diesen mit der Herrschaft Neuneck selbst an die von Ehingen und sodann über die Herrn von Closen im J. 1614 an Württemberg (s. Neuneck).

Die hiesige ritterschaftliche Collectation erhielt Württemberg im J. 1769 durch Vertrag mit der Ritterschaft auf ewige Zeiten eingeräumt.


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