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Beschreibung des Oberamts Brackenheim/Kapitel B 15

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Massenbach,
mit Wilhelmsthal, Hof, und untere Mühle, Haus.
Gemeinde III. Kl. mit 807 Einw., wor. 10 Kath., 56 Israel. mit Synagoge und 55 eig. Konf. – Ev. Pfarrei; die Kath. sind nach Massenbachhausen eingepfarrt. 21/2 Stunden nördlich von der Oberamtsstadt gelegen.

Im nördlichen Theil des Oberamtsbezirks an der Stelle, wo der Massenbach mit dem Biberbach sich vereinigt, liegt in einem maßig eingefurchten, wiesenreichen Thal der ansehnliche freundliche Ort, dessen meist sauber gehaltene Gebäude theils in die Thalebene, theils an den leicht gegen Südwesten geneigten Thalabhang hingebaut sind. Durch den Ort führt die Vicinalstraße von Schwaigern nach Massenbachhausen, die, wie auch die übrigen Ortsstraßen, reinlich und gut gehalten ist. Der Ort hatte drei Thore, von denen das untere Thor noch steht, während das am Schloß gestandene obere Thor und das Kirchhauser Thor im Laufe dieses Jahrhunderts abgetragen wurden. Von den drei Schlössern sind das untere und das mittlere Schloß jetzt in Privathänden, das obere an dem Nordende des Dorfs gelegene Schloß aber wird gegenwärtig von einem der Gutsherrn, Freiherrn Georg Sylvius von Massenbach, bewohnt; es ist ein sehr stattliches steinernes Gebäude im Stil des vorigen Jahrhunderts, das aus einem Hauptbau mit zwei weit gegen Westen vortretenden Flügeln besteht, gegen diese Seite hin wie auch gegen Osten hübsche Fassaden mit großen verzierten Portalen zeigt und von Mansardendächern bedeckt wird. Die östliche Fassade (gegen das Thal hin) ist bedeutend höher, dreistockig und in der Mitte mit einem von reichen Pilastern getragenen Giebel belebt. An das Schloß reihen sich Ökonomiegebäude und ein schöner schattiger Baumgarten.

Die einst dem h. Georg geweihte Kirche hat innerhalb des ummauerten, großen Begräbnißplatzes, östlich am Dorf eine sehr schöne freie Lage auf dem sog. Bollerberg; über viele Stufen führt der Weg hinauf zu dem malerischen, von altem Epheu dicht überwucherten steinernen Portal der Kirchhofmauer, und an demselben steht: Anno 1520 auf den Tag Pauli Bekehrung. Die| unscheinbare ziemlich baufällige und feuchte Kirche selbst stammt aus verschiedenen Zeiten, und muß ursprünglich nur eine Kapelle gewesen sein, wie der bedeutend schmälere westliche Theil beweist. Der rechteckige, ein steinernes gothisches Sakramenthäuschen und ein altes lebensgroßes Krucifix enthaltende Chor ist das Überbleibsel eines gothischen Thurmes, der von schönen Maßwerkfenstern erhellt und von reichem Sterngewölbe bedeckt wird, während das Schiff der Kirche ein hölzernes Tonnengewölbe über sich hat. In den Thurm schlug einst der Blitz ein, wie folgende Inschrift meldet: 1704 den 3. april hat das wetter in den durm geschlagen. Jetzt sitzt ein Dachreiter auf dem Ostgiebel. Südlich am Thurm liegt die Sakristei, eine gothische von zwei Rippenkreuzgewölben übersprengte Kapelle, auf den Schlußsteinen mit den Wappen der Stifter, Reinhold von und zu Massenbach und Helena Maria von Neipperg; der sie als Stifter bezeichnende Grabstein befindet sich noch in derselben. Überhaupt zeichnet sich die Kirche, seit mehreren Jahrhunderten die Grablege der Familie von Massenbach, durch ihre Menge von Denkmälern aus; auf dem Fußboden liegen noch viele Grabplatten aus dem 15. Jahrhundert, eines Caspar de M., eines Philipp de M., eines Philipp iunior de M., einer Anna Münchin von Rosenberg. In der südlich an das Schiff der Kirche stoßenden Kapelle sieht man an der Ostwand einen Herrn von M. in der Tracht vor dem dreißigjährigen Krieg, oben die heilige Dreifaltigkeit; es ist das beste aller dieser Denkmäler; – an der Südwand das Standbild des Jörg Conrad von Helmstat, † 3. Mai 1566, mit auffallend kunstlos gearbeitetem Kopf, und das seiner Gemahlin Nottpurga von Helmstat, geb. von Liebenstein, † 8. Nov. 1564. Dann im Schiff der Kirche, auf einem Löwen stehend, Bechtold von Massenbach, † 8. März 1560, ferner Ulrich von Massenbach, † 16. März 1560, und Severin von und zu M., † 22. Juli 1568.

Im Friedhof liegt noch ein alter Taufstein. Die Unterhaltung der Kirche ruht auf der Gemeinde; zu einer auf derselben Stelle neu zu erbauenden Kirche ist bereits ein Baufonds von über 14.000 fl. gesammelt. Unfern der Kirche steht das im Jahr 1846/47 neu erbaute von Reben freundlich umrankte Pfarrhaus, samt 1851 errichteter Scheune; die Unterhaltung hat die Gemeinde. Das hübsche Rathhaus mit Thürmchen auf dem First wurde 1817 erbaut; es enthält außer den Gelassen für den Gemeinderath im unteren Stock ein Schulzimmer. Das eigentliche Schulhaus mit einem Lehrzimmer und der Wohnung des Schulmeisters ist vom Jahre 1802. Überdieß sind noch vorhanden ein Back- und Waschhaus, ein Armenhaus, und ein Schafhaus.

Gutes Trinkwasser liefern hinreichend 8 Pumpbrunnen, und durch den Ort fließt der Biberbach, in den im südlichsten Theil des| Orts der Massenbach mündet. Auch die Markung ist ziemlich reich an Quellen, die bedeutendsten sind der Stockbrunnen, der Ursprung des Massenbachs (1/4 Stunde östlich vom Ort), und der Ursprung des bei Wilhelmsthal beginnenden Baches. Am Seeberg bestand ein jetzt trocken gelegter, gegen 11/2 Morgen großer Weiher, der durch das Seebächlein gespeist wurde.

Die fleißigen und sparsamen Einwohner, von denen gegenwärtig 4 über 80 Jahre alt sind, finden ihre Hauptnahrungsquellen in Feldbau, Viehzucht, Obstzucht und etwas Weinbau; die Israeliten treiben meist Handel mit verschiedenen Gegenständen. Von Gewerben sind, außer den gewöhnlichen, nur den örtlichen Bedürfnissen dienenden Handwerken, vorhanden: eine Mühle im Ort, mit der Jahreszahl 1760 über dem Eingang, und eine unterhalb desselben mit je 2 Mahlgängen und einem Gerbgang nebst Hanfreibe, dann eine Sägmühle, 3 Schildwirthschaften und 2 Kramläden. Unter den Einwohnern befinden sich viele Baptisten, die einen eigenen Betsaal haben; die Israeliten besitzen eine einfache Synagoge, zu deren Unterhaltung besondere Stiftungen vorhanden sind; an ihr steht ein Vorsänger. Die Vermögensumstände gehören zu den ziemlich guten, indem der vermöglichste Bürger 55, der sog. Mittelmann 20, und die ärmere Klasse 1 Morgen Grundeigenthum haben; auf angrenzenden Markungen besitzen die Ortsbürger etwa 30 Morgen Güter. Gemeindeunterstützung erhalten gegenwärtig 6 Personen.

Das den Freiherrn von Massenbach gehörige Gut umfaßt 208 Morgen Äcker, 215/8 Morgen Wiesen, 3–4 Morgen Gärten und 4145/8 Morgen Wald, hieran besitzen 1) Freiherr Georg Sylvius von Massenbach, k. preußischer Major a. D., Commendator des Johanniterordens, von den zu dem oberen Schloß gehörigen Gütern 2/3 und von den zum unteren Schloß gehörigen 3/4; 2) Freiherr Eduard v. Massenbach, Hofrath und Kammerherr zu Wiesbaden und 3) Freiherr Moritz v. Massenbach, k. preußischer Forstmeister mit dem Rang eines Regierungsrathes in Wiesbaden, den Rest von 1/3 und 1/4 zu gleichen Theilen. Die zu dem oberen und unteren Schloß gehörigen Güter umfassen 502 Morgen; abgesondert besitzen Nr. 1 70 Mrgn., Nr. 2 und 3 76 Morgen. Die Güter sind theils in Abtheilungen von 17–60 Morgen, theils einzeln verpachtet. Die Waldungen aber werden von einem besonders angestellten Forstmann bewirthschaftet (s. auch A. Amann „Die Hofgüter im Königreich Württemberg“, 1870 S. 11).

Von obigen Besitzern wohnt seit einigen Jahren der erstgenannte im Schloß, nachdem er das von seinem Vater Christian († 1827, s. u.) ererbte Gut Bialokosz (Kr. Birnbaum Prov. Posen) und die von einem Schwager ererbten Güter: die Herrschaft Pinne und die| Rittergüter Jakobowo und Konino (ebenfalls Prov. Posen), seinen Söhnen abgetreten.

Die mittelgroße Markung hat eine flachwellige Lage und einen fruchtbaren, meist aus leichtem Lehm bestehenden Boden. Ein Muschelkalksteinbruch, aus dem Straßenmaterial gewonnen wird, und eine Lehmgrube sind vorhanden. Die klimatischen Verhältnisse sind die gleichen wie in Massenbachhausen.

Die Landwirthschaft wird mit Fleiß und Umsicht betrieben; von verbesserten Ackergeräthen ist der Brabanterpflug allgemein und mit einer Walze ist jeder größere Güterbesitzer versehen, auch befinden sich 4 Repssämaschinen im Ort. In meist gut angelegten Düngerstätten werden die gewöhnlichen Düngungsmittel fleißig gesammelt und überdieß kommt Pferch, Gips und Kompost noch in Anwendung. Gebaut werden außer den gewöhnlichen Getreidearten Kartoffeln, Futterkräuter, namentlich viel dreiblättriger Klee, Angersen, Cichorie, Mohn, Hanf und auf etwa 180 Morgen Reps. Von den Getreidefrüchten werden jährlich etwa 1000 Schfl. Dinkel, 500 Schfl. Gerste und 500 Schfl. Haber meist nach Heilbronn abgesetzt. Der Wiesenbau ist nicht ausgedehnt und liefert ein mittelgutes Futter, das im Ort verbraucht wird. Auch der Weinbau ist von keinem Belang und in der Regel hat ein Besitzer nur 1/4 Morgen. Man baut im Bogenschnitt Elbinge, Silvaner und schwarze Rißlinge und erzielt einen mittelguten Wein, der nie verkauft, sondern selbst getrunken wird. Die Obstzucht beschränkt sich hauptsächlich auf die um den Ort gelegenen Baumgärten und die Straßenbäume; man pflanzt Luiken, Goldparmäne, Backäpfel, Knaus-, Palmisch- und Grunbirnen, wenig Zwetschgen. Die Jungstämme bezieht man aus einer Privatbaumschule, auch ist ein besonderer Baumwart aufgestellt. Das Obst wird im Ort verbraucht.

Der Ertrag aus den 165 Morgen Gemeindewaldungen, bestehend in 10 Klaftern und 4000 St. Wellen, wird verkauft, was der Gemeindekasse eine jährliche Rente von etwa 2000 fl. sichert; überdieß bezieht die Gemeinde aus der Brach- und Stoppelweide, die den Winter über mit 400 St. Bastardschafen befahren wird, 300 fl., aus der Pferchnutzung 400 fl. und aus 22 Morgen Gemeindegütern 370 fl.

Die Pferdezucht ist von keinem Belang, dagegen die Pferdehaltung verhältnißmäßig ziemlich beträchtlich. In ganz gutem Zustand ist die mit einer Kreuzung von Neckarschlag und Simmenthalerrace sich beschäftigende Rindviehzucht, zu deren Nachzucht und Verbesserung 3 Zuchtstiere von gleicher Race aufgestellt sind. Viehhandel wird nur von den Israeliten in mäßiger Ausdehnung getrieben.

Die Fischerei in den Gewässern hat der Staat, der sie um 1 fl. jährlich verpachtet.

| An besonderen Stiftungen sind 3898 fl. vorhanden, deren Zinse alljährlich nach dem Willen der Stifter für die Ortsarmen, für Schulgelder und Anschaffung von Schulbüchern etc. verwendet werden.

Auf der Anhöhe nördlich vom Ort kommt die Flurbenennung „Wart“ vor, was auf einen ehemaligen Wachposten hindeutet.

Der Name des Ortes und des auf seiner Markung entspringenden gleichnamigen Baches dürfte wohl von dem Eigennamen Maso, Masso, abzuleiten sein; in älterer Zeit findet man einige Male auch Wassenbach (s. Sattler, Gr. 1. Forts. Beil. 57; Mone 5, 357. 360.)

Massenbach[1] ist schon seit alten Zeiten im Besitz der nach dem Orte sich nennenden adeligen Familie (s. u.) und zwar als ein kurpfälzisches Mannlehen, wenn gleich die noch vorhandenen urkundlichen Dokumente über diesen Lehensbesitz erst aus der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts datiren. Den 26. Juli 1431 gaben nämlich die Gebrüder und Vettern Friedrich, Berthold und Hans von Massenbach statt des von Kurpfalz lehenbaren und zum Lehen Massenbach gehörig gewesenen Drittels an der Vogtei Dorf und Gericht zu Groß-Gartach, das sie um 800 fl. an das Stift Odenheim verkauften, dem Pfalzgrafen Ludwig verschiedene Güter, den Wald Bichthal 50 Morgen, 6 M. Weingarten am Heuchelberg in Groß-Gartacher Markung, das Heiligholz, 14 M. in Schluchterner Mark, 6 M. Walds im Bichthal in Schwaigerner Mark, 15 M. Ackers auf dem Hagenbuch und 4 M. Wiesen in Schwaigerner Mark. Den 6. Jan. 1438 erhielt Friedrich von M. als Lehen 2 Theile zu Massenbach an Dorf, Wäldern, Feldern und am Zehenten in der Mark, item 2 Theile an der Burg ein wenig mehr, 1/3 an der Vogtei zu Groß-Gartach mit Zugehörungen und Salzhofen halb mit Zugehörungen, zugleich aber als Träger Bechtholds von M. den Theil seines Urahnen. Wo das hier genannte Salzhofen gelegen, ließ sich schon im Anfang des 17. Jahrhunderts nicht mehr ermitteln; nach einem zu Eppingen (Großh. Baden) befindlich gewesenen Salzhofer Thor zu schließen möchte der Ort, über welchen sonst nichts bekannt ist, in der Richtung gegen Eppingen gelegen gewesen sein. Als sich im 16. Jahrhunderte die Reichsritterschaft entwickelte, wurde Massenbach dem Kanton Kraichgau inkorporirt. Die Lehensinhaber hatten als Grund-, Gerichts- und Vogtherrn in und außerhalb des Ortes, soweit die Markung ging, den Stab, die hohe und niedere gerichtliche, Malefiz- und andere Obrigkeit, Gebot, Verbot, Frevel, Strafen und Bußen, ferner das Patronatrecht der Pfarrei, Schule und Heiligenpflege, die hohe und niedere Jagd auf der ganzen Markung (Lgb. v. 1703). In Folge der Mediatisirung der Reichsritterschaft durch den Schönbrunner Tagesbefehl Napoleons I. vom 19. Dec. 1805 und der| Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806 kam der Ort zuerst unter die badische Landeshoheit, allein den 18. Nov. 1806 trat Baden die ausschließliche Souveränität über denselben an Württemberg ab.

Übrigens war die Familie von Massenbach nicht die einzige, welche hier Besitzungen hatte. Schon der Traditionencodex des im J. 1234 dem Erzstift Mainz inkorporirten Klosters Lorsch führt eine hiesige Hube als Eigenthum des Klosters auf (Cod. Lauresh. nro. 3655). Im J. 1267 trug Ritter Reinboto von Kirchheim, im J. 1282 Dietrich von Hohenstein einen hiesigen Hof dem Konrad von Magenheim zu Lehen auf (Gabelk., Mone 2, 219). Das Stift Wimpfen erscheint nach seinem Urbar von 1295 hier gefällberechtigt und den 18. Okt. 1307 bewidmete der dortige Dekan Gerold eine Pfründe dieses Stifts mit 2 Höfen allhier (St.-A.). Den 21. Dec. 1319 verkaufte Agnes von Neipperg, Wittwe Heinrichs von M., die von ihrem Gatten ererbte Burg Massenbach um 450 Pfd. Hllr. an den Grafen Eberhard den Erlauchten von Württemberg (Sattler Gr. 1. Forts. Beil. 57), ein Erwerb Württembergs, welcher jedoch nur vorübergehend war. Den 16. Sept. 1467 bestätigte K. Friedrich III. dem Eberhard von Neipperg die Übergabe und Verschreibung etlicher Reichslehen, welche sein Schwiegervater Berthold von M. zu seinen Gunsten machte, mit Namen: seinen Theil am Schloß Massenbach, 2 Drittel am Zehenten in der Mark daselbst, Salzhofen alles mit Zugehör, 25 M. des Walds gen. der Piechstal, 15 M. Ackers gelegen auf dem Hagenpusch in Sweigerer Mark und 4 M. Wiesen in derselben (Chmel Regg. K. Friedrich III. 1, 522).

In kirchlicher Beziehung ist folgendes hervorzuheben. Massenbach war ursprünglich Filial von Schwaigern, bis die Herren von Neipperg eine eigene dem h. Georg geweihte Kirche hier stifteten, in welcher zwei Altäre, der Jungfrau Maria (mit einem Kaplan) und des h. Sebastian, sich befanden. Die Neipperg hatten daher auch das Recht, die Stelle des Pfarrers und der übrigen kirchlichen Diener zu besetzen, übertrugen dasselbe jedoch im J. 1531 an Wilhelm von Massenbach und seine Erben, die es noch heutzutage ausüben. Den 25. Okt. 1717 trat die katholische Linie der von Massenbach (s. u.) alle ihre Rechte auf Kirche und Schule unter Lossagung von allen dießfallsigen Verbindlichkeiten an die evangelische Linie ab. Den 23./30. Dec. 1834 wurde durch das kgl. Obertribunal ein Streit zwischen der Gutsherrschaft und der Gemeinde wegen der Baulast der Kirche u. s. w. dahin entschieden, daß die erstere den Heiligen, soweit derselbe nicht zureiche, bei der Baulast von Kirche, Kirchthurm, Kirchhofmauer und Pfarrhaus zu vertreten habe; wegen einiger noch strittiger untergeordneter Punkte verglichen sich beide Theile im J. 1844.

An hiesigen Zehenten besaß die Familie von Massenbach, was den großen Zehenten betrifft, von alten Zeiten her 2/3 auf der ganzen| Markung mit Ausnahme des zehentfreien neippergischen Widdumhofes, des Meßnereizehenten und des neippergischen Zehenten im Hagenbusch, 1/3 (samt 1/3 des Weinzehnten), erwarb sie erst den 6. Febr. 1846 von der Familie von Gemmingen-Babstadt um 13.000 fl.; den 12. Mai 1854 lösten aber die Pflichtigen diese Groß-Zehentrechte ab mit 28.412 fl. 16 kr., an welcher Summe jedoch ein Lasten-Abfindungskapital von 11.242 fl. 21 kr. abging (solche Lasten waren z. B. Baulast der Kirche, des Pfarrhauses, Schulhauses u. s. w.). Am kleinen Zehenten hatten Massenbach 2/3, die Pfarrei 1/3; jene wurden schon den 21. Okt. 1844 abgelöst. Am Weinzehenten hatte Massenbach von früher her 2/3, den 21. Okt. 1844 abgelöst, seit dem 6. Febr. 1846 auch das letzte Drittel, den 27. Juli 1846 abgelöst. Am Blut- und Heuzehenten hatten Massenbach 2/3, schon den 20. Juli 1843 abgelöst, die Pfarrei 1/3. Im J. 1857 gewährte die Grundherrschaft als Nachtrag zum Ablösungsvergleich vom 12. Mai 1854 noch einen Zuschuß von 1000 fl. zum Bau der Kirche. Den 20. Aug. 1866 wurde die Leistungspflicht der Familie Massenbach zur hiesigen Pfarrbesoldung mit 3354 fl. 6 kr. abgelöst.

Zur Geschichte des Ortes läßt sich noch folgendes anführen: Derselbe holte seit dem 15. Jahrhundert sein Recht bei dem Oberhofe zu Wimpfen (Cp. F. Harpprecht diss. de curiis superioribus in Germania fol. 9). – Im 30jährigen Krieg wurden die Unterthanen von Haus und Hof verjagt und alle liegende Güter im Dorf und Feld verödet. Auch im ersten französischen Raubkrieg litt der Ort aufs Neue sehr Noth, weßhalb Reinhold von M. († 1730) auf Bitte der Gemeinde seine Dienste aufgab, hieher zog, und namentlich für Wiederherstellung der Kirche und Schule Sorge trug.

Die Familie von Massenbach führt seit alter Zeit das gleiche Wappen, wie die benachbarte Familie von Gemmingen, nämlich im blauen Schild zwei goldene Querbalken, woraus eine ursprüngliche Stammverwandtschaft dieser beiden Familien abgeleitet wird. Die ältesten bekannten Massenbach sind: Warmunt, Zeuge bei einem Vergleiche Anselms von Schwaigern mit dem Kl. Hirsau aus der Mitte des 12. Jahrhunderts (Cod. Hirs. 50a). Bertholdus miles de M. Schiedsrichter in einer kl. Herrenalber Urkunde vom 9. März 1266 (Mone 1, 359), dsgl. im J. 1274 in einem Urtheilsbriefe des Landgerichts zu Wimpfen (Klunzinger 4, 82), Zeuge in Urkunden des Grafen Konrad von Vaihingen für das Kloster Maulbronn vom 18. Febr. 1289 und Schiedsrichter in einer Urkunde Reinhards von Gemmingen vom J. 1306 (Klunzinger a. a. O.). Konrad im J. 1272 (Hanselmann Dipl. Beweis 1, 596). Peter, welcher mit Einwilligung des Lehensherrn, Grafen Heinrich von Eberstein, vom März 1289 seinen 3. Theil des großen und kleinen Zehenten| in Dorf und Markung Bahnbrücken um 651/2 Pfd. Hllr. an das Kl. Herrenalb verkaufte und seinem Lehensherrn dafür Wiesen und Weingärten in der Gochsheimer Mark zu Lehen auftrug, auch wiederholt im Okt. 1303 mit seiner Gattin Irmingard Äcker in der Mark Bahnbrücken an dasselbe Kloster verkaufte (Mone 2, 249. 5, 342). Bernhard von M. in dem Urbar des Stifts Wimpfen von 1295 als früherer Eigenthümer eines Mansus zu Frankenbach (O.-A. Heilbronn) genannt. Berthold von M. an der Tödtung des Klein-Ulrich von Bromberg ums J. 1335 betheiligt (s. u. Bromberg). In der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts zog ein Berthold von M. nach Preußen, wurde Stifter der preußischen Linie, welche zweimal – am Ende des 15. und des 16. Jahrhunderts – beim Erlöschen der schwäbischen Linie das Geschlecht fortpflanzte, auch heutzutage noch besteht, in Preußen den freiherrlichen Titel jedoch nicht führt und an den Stammgütern keinen Antheil hat, dagegen seit Jahrhunderten im Besitze des Guts Rodmannshöfen bei Königsberg ist. Die erneuerte schwäbische Linie, welche wie die frühere preußische, sich zur evangelischen Konfession bekennt, zerfiel wieder in die Linie des oberen und des unteren Schlosses, bis den 19. März 1835 die letztere mit dem württembergischen Major Christoph Julius von M. ausstarb und ihre Besitzungen von der Linie des oberen Schlosses beerbt wurden. Übrigens hat auch diese schwäbische Linie durch den kgl. preußischen Generalquartiermeister Christian Carl August von M. (s. u.) sich wieder in preußische Dienste begeben und allda Besitzungen erworben, ist ferner durch den nassauischen Oberforstmeister Georg Friedrich Wilhelm Sylvius und dessen Nachkommen in nassauische Dienste getreten. Der pfalzneuburgische Hofrath Johann Friedrich von M. († 1730) ging zur katholischen Kirche über, trat den 25. Okt. 1717 alle seine Rechte, die er in Beziehung auf die Besorgung der Heiligengefälle, Kirche, Pfarr- und Schulhaus, auch Annehmung und Abschaffung der geistlichen Bedienung für sich und seine lehensfähigen Nachkommen hatte, an Reinhold von M. und dessen lehensfähige Erben ab, sagte sich zugleich von allen etwa damit verbundenen Lasten los und wurde der Stifter der noch in Bayern blühenden katholischen Linie, welche sich Gemmingen von Massenbach schreibt und im J. 1791 ihr 1/8 an Massenbach der evangelischen Linie verkaufte. Außerdem kommen in früheren Jahrhunderten noch andere Abzweigungen des Geschlechtes vor, die Neuenhaus und die Thalacker (auch Tallacker, Thailacker u. s. w.) Die erstere wurde dadurch gegründet, daß Graf Ulrich III. von Württemberg dem Berthold von M. im J. 1333 wegen seiner Verdienste um ihn mit Albrecht Bruzze die Burg Neuenhaus bei Ehrstädt (Bad. B.-A. Sinsheim) überließ, wogegen ihm die beiden das Öffnungsrecht derselben verschrieben (Sattler Gr. 1. Forts. Beil. S. 110); gegen Ende des 16.| Jahrhunderts dürfte diese Linie ausgestorben sein. Die Massenbach genannt Thalacker treten mit Heinrich von M. auf, welcher z. B. den 27. Juli 1442 als Machtbote des Pfalzgrafen Otto in einer Rechtssache gegen die Herrn von Venningen (Chmel a. a. O. 1, XXX), und den 8. Jan. 1452 als Haushofmeister des Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz vorkommt, und erlöschen mit Johann Jakob von M., welcher im J. 1583 als Obervogt zu Weinsberg genannt wird. Das bekannteste Glied dieses Zweiges ist Hans von M. genannt Thalacker, welcher seit 1462 in der Geschichte auftritt, als einer der fehde- und rauflustigsten Ritter im Sinn und nach der Art jener Zeit, weßhalb er auch im J. 1495 der Reichsacht verfiel; Göz von Berlichingen war in seinen jüngern Jahren zeitweise sein Gefährte. (Vrgl. Thaten und Schicksale des Hans von Massenbach, genannt Thalacker. Von Karl Klunzinger in Württ. Jahrb. 1855, 1 S. 158–175). Eine weitere Nebenlinie der Familie dürfte darin zu finden sein, daß in den J. 1306 und 1383 ein Berthold von M. gen. Arnleder vorkommt. Wenn dagegen in den J. 1309–1316 Heinrich von Höfingen, gen. von M. vorkommt, so dürfte hier nicht an ein Glied der Familie M. zu denken sein, vielmehr daran, daß ein Höfingen (in einer freilich nicht mehr näher bekannten Weise) zu Massenbach begütert war (vrgl. Klunzinger 4, 93; Mone 5, 360).

Von Mitgliedern der Familie, welche in allen ihren Linien in den verschiedensten Kriegsdiensten sich auszeichnete, haben sich besonders die folgenden bekannt gemacht. Wilhelm, von den Herzogen Ulrich und Christoph von Württemberg mit vielen wichtigen Aufträgen betraut, 1531 ff. Obervogt im Zabergäu, 1550 Marschall, den 10. März 1556 von K. Karl V. mit dem Recht über Leben und Tod in seinem Gutsbezirk Massenbach begabt, † 1558. Eberhard Friedrich Fabian, geb. 1753 zu Bladian in Preußen, namentlich bei der ehrenvollen Vertheidigung Danzigs im J. 1807 verdient, was seine Ernennung zum General der Kavallerie zur Folge hatte, † 13. Juni 1819 zu Königsberg. Christian Carl August, geb. 1758 in Schmalkalden, zuerst Offizier in der württembergischen Garde und Lehrer an der Karlsschule, dann durch Friedrich den Großen in den preußischen Militärdienst berufen; im J. 1806 als Generalquartiermeister des hohenlohischen Korps an der Schlacht bei Jena betheiligt und wegen der darauf folgenden Kapitulation von Prenzlau (28. Okt. 1806) mit in Untersuchung gezogen, später wegen Verwendung von dienstlichen Kenntnissen zu schriftstellerischer Thätigkeit u. s. w. vor ein Kriegsgericht gestellt und zu 14jährigem Festungsarrest, den er jedoch nicht ganz zu erstehen hatte, verurtheilt, † 20. Nov. 1827 zu Bialokosz.

Auf die Familie findet die kgl. Declaration vom 8. Dec. 1821| über die staatsrechtlichen Verhältnisse des vormals reichsunmittelbaren Adels Anwendung (Reg.-Bl. v. 1823 S. 292).

Außer dem schon genannten Lehengut Massenbach hatte die Familie noch folgende unbedeutendere oder mehr vorübergehende Besitzungen:

1. In Württemberg. Im O.-A. Brackenheim: zu Nordheim und Rodbach (s. diese). – Im O.-A. Backnang: Schloß Ebersberg in den 50er Jahren des 16. Jahrhunderts von Wilhelm von M. erworben und fortan im Besitz der Familie, bis es Valentin von Helmstädt als Gemahl der Helene Marie von M. in deren Namen den 4. Juli 1606 verkaufte (O.-A.-Beschr. Backnang 175). – Im O.-A. Heilbronn: seit 1391 Antheil an der Vogtei Dorf und Gericht zu Groß-Gartach als kurpfälzische Lehen (s. ob. und O.-A.-Beschr. Heilbronn 301). – Im O.-A. Leonberg: zu Hemmingen württembergische Lehen; im J. 1407 verkaufte Friedrich von M. 1/6 des Zehenten an Wein und Korn und ein Höfle allhier, den 25. Apr. 1417 stellte Berthold v. M. über ein Gesäß und Hofraithe, 1/6 des Zehenten, 1 Hof und 5 Hofstätten, 1/18 an der Vogtei samt einer Gült aus einem Hof und Friedrichs von M. Antheil an der Burg einen Revers aus, allein den 15. Febr. 1449 verkaufte ein jüngerer Berthold von M. seine hiesigen 2 Höfe, die Massenbachshöfe genannt, und zwei Theile am Korn- und Weinzehenten, auch an den Weingärten, Umgeld, Holz und an der Vogtei und alle Güter und Gülten daselbst nebst der Losung zum dritten Theil um 440 fl. Rh. und 12 Pfd. 2 Sch. Hllr. an den Grafen Ludwig von Württemberg. Zu Münchingen: die Hälfte des Zehenten bis 1339 (Klunzinger 4, 82).

2. In Baden. B.-A. Bretten: Gochsheim und Bahnbrücken (s. ob.); 1/3 des Dorfs Rinklingen mit Vogtei und Gericht bis zum J. 1478 (Widder Beschr. der Churpfalz 2, 218). – B.-A. Eppingen: zu Schluchtern (s. ob.). – B.-A. Sinsheim: Antheil an der Burg Neuenhaus bei Ehrstädt seit 1333 (s. ob.), ferner das Dorf Adersbach jedenfalls seit 1344 (Sattler, Gr. 1. Forts. Beil. S. 123). Im J. 1420 verkaufte Eberhard von M. die halbe Burg Neuenhaus und das halbe Dorf Adersbach an seinen Schwiegersohn Berthold von Sachsenheim und im J. 1541 vertauschte Philipp von Neuenhaus die zweite Hälfte von Adersbach an Philipp von Gemmingen gegen dessen halbe Burg Neuenhaus samt dem Bauhof daselbst sowie dem Schafhaus zum Eybenberg und halben Dorf Ehrstädt, worauf er den Bauhof an Plicker Landschad von Steinach für 1000 fl. versetzte und die neuerworbenen Güter Württemberg für seine verkauften als Lehen auftrug, somit von nun an im württembergischen Lehenbesitz der ganzen Burg Neuenhaus und des halben Dorfs Ehrstädt erscheint. Nach dem Tode des Hans Philipp von Neuenhaus wurde das heimgefallene Lehen im J. 1580 von Württemberg anders verliehen.

3. In Preußen werden zu verschiedenen Zeiten verschiedene Güter im Besitze der Familie aufgeführt. Insbesondere erhielt der obengenannte Christian von M. im J. 1799 als Dotation außer einigen anderen Gütern, welche er später wieder verkaufte, im Regierungsbezirk Posen das Gut Bialokosz nebst Vorwerk Polko, sein Sohn Georg Sylvius erwarb dazu noch von seinem Schwager Rappard die Herrschaft Pinne und die Rittergüter Jakobowno und Konino in demselben Regierungsbezirk, trat aber alle diese Güter im J. 1871 an seine Söhne ab und zog sich nach Massenbach zurück.

Zu der Gemeinde gehören:

Wilhelmsthal, liegt freundlich am Anfang eines kleines| Thales 1/2 Stunde nördlich von Massenbach und besteht aus einem Wohngebäude und großartigen Ökonomiegebäuden. Gutes Trinkwasser ist hinreichend vorhanden, auch liegt hier ein 1/8 Morgen großer Weiher. Zu dem Hof gehört ein größtentheils arrondirtes Gut (163 Morgen Äcker, 26 Morgen Wiesen und 1 Morgen Garten), das von einem Pächter im Dreifeldersystem gut bewirthschaftet wird. Auf dem Gut sind 40 St. Rindvieh (Neckarschlag und Simmenthalerrace gekreuzt) und 6–8 Pferde aufgestellt. Der Boden ist fruchtbar und besteht theils aus Lehm, theils aus den Zersetzungen der Lettenkohlengruppe. Der Hof wurde aus verschiedenen der Familie Massenbach gehörigen Grundstücken zusammengesetzt und von Friedrich Reinhard v. M. und seinen beiden Brüdern den 6. Nov. 1797 an Behr-Herzog in Massenbach um 51.500 fl. verkauft; Besitznachfolger wurden im Jahr 1820 der badische Geh.-Rath von Degenfeld, dann zwei Bauern von Adersbach, später Freiherr von Holzing in Karlsruhe, während dessen Besitzes ein Streit über den lehensrechtlichen Charakter des Gutes den 6. Nov. 1844/26. Febr. 1845 durch Vergleich beendigt wurde; endlich wurde der Hof in neuester Zeit Fideicommiß der Familie von Tessin (Hochdorf).

Die Untere Mühle, liegt 1/8 Stunde unterhalb Massenbach am Massenbach (s. oben).


  1. Manche geschichtliche Notizen werden gefälliger Mittheilung des Herrn Major Georg Sylvius von Massenbach verdankt.
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