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Beschreibung des Oberamts Blaubeuren/A 1

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A.
Beschreibung des Oberamts im Allgemeinen.


I. Lage und Umfang.

1. Geographische und natürliche Lage.

Das, zum Donaukreise gehörige, Oberamt Blaubeuren, liegt zwischen 48° 19′ 33″ und 48° 34′ 2″ der Breite, und zwischen 27° 20′ 47″ und 27° 39′ 9″ der Länge. Es gehört beinahe ganz dem Donaugebiete und in diesem der Alp an, ohne jedoch selbst an die Donau zu grenzen. Durch das Ach- und Blauthal wird es in zwei ungleiche Hälften, eine nördliche und eine südliche, getheilt, wovon die erstere ganz aus hohem Alpland besteht, die letztere aber den größten Theil eines, unter dem Namen Hochsträß bekannten, besondern Abschnitts der Alp einnimmt. Die erstere Hälfte wird, wie die Karte zeigt, durch das Lauterthal wieder in zwei ziemlich gleiche Theile getheilt, so daß der Oberamtsbezirk im Ganzen in drei Theile zerfällt: 1) den nordöstlichen Theil bis an das Lauterthal, früher die Ulmer Alp genannt, 2) das Mittelland, zwischen dem Lauter- und Blauthal, die Blaubeurer Alp genannt, 3) den südlichen Theil zwischen dem Achthal, Blauthal, Schmiechenthal und der Donau, das Hochsträß genannt.

2. Grenzen.
Das Oberamt grenzt nördlich an das Oberamt Geislingen, östlich und zum Theil noch nördlich an das Oberamt Ulm und westlich an das Oberamt Münsingen. Natürliche Grenzen hat es keine. |
3. Größe.

Der Flächenraum des Oberamts beträgt 117.0047/8 Morgen, oder nahe an 67/10 Geviertmeilen. Es ist somit nur um 300 M. kleiner, als das Oberamt Saulgau, und steht mit diesem um 1 Geviertmeile über der Durchschnittsgröße eines Oberamts. Die größte Ausdehnung des Oberamts geht von Norden nach Süden, und beträgt von der Grenze bei Nellingen bis zu der bei Ringingen 71/4 Stunden.

4. Figur.

Wenige Oberämter des Königreichs sind so abgerundet und so regelmäßig gebildet, wie das Oberamt Blaubeuren. Die Oberamtsstadt liegt zwar nicht ganz in der Mitte, doch ist der entfernteste Ort, Nellingen, nicht weiter als 4 Stunden davon. Übrigens eignete sich Nellingen, der Lage nach, besser für Geislingen, sowie Dornstatt für Ulm, als für Blaubeuren, während dagegen Laichingen und Sontheim und auch Feldstetten für Blaubeuren, mit dem sie auch durch Gewerbe in täglichem Verkehr stehen, gelegener wären, als für Münsingen.

5. Bestandtheile.
I. Unmittelbare, und zwar
A) altwürttembergische Orte:

1) ehemaliges weltliches oder Stadt-Oberamt Blaubeuren: Asch, Berghülen, Beiningen, Billenhausen, Blaubeuren die Stadt mit der Thalmühle und Ziegelhütte, Gerhausen mit Altenthal, Markbronn und Dietingen mit Kapel; Pappelau mit Gleisenburg und Ziegelhof; Sunderbuch, Suppingen, Treffensbuch, und der Condominatsort Wippingen;

2) ehemaliges Kloster-Oberamt; Blaubeuren das Kloster, mit Bleiche und Papiermühle; Erstetten, Lautern, Machtolsheim, Seißen, Weiler, Winnenden und der Condominatsort Ringingen mit Steinenfeld;

B) neuwürttembergische Orte:[1]

1) vormals östreichische: (Schenk-Castellische Lehens-) Herrschaft Schelklingen.

a) Stadt Schelklingen,
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b) Kloster Urspring mit Urspring, Hausen, Schmiechen, Sotzenhausen, Muschwang, und Ober-Schelklingen;

2) vormals Ulmische Orte: Bermaringen, mit Hohenstein und Ziegelhütte, Merklingen mit Witterstall; Nellingen, Radelstetten, Scharenstetten, Themmenhausen;

3) Vormalige deutsch-herrische Orte:

a) der Commende Altshausen: Arneck mit Ziegelhütte, Eckingen zu 2 Drittel, Ermingen mit Allewind, (Theile von Markbronn, Dietingen und Wippingen);
b) der Commende Ulm (Balley Franken): Bollingen, Böttingen, Theile von Weidach und Wippingen;

4) Kloster Elchingische Orte: Dornstatt, Tomerdingen;

5) Kloster Kaisersheimische Orte: Aichheim;

6) Kloster Söflingische Orte: Eckingen zu 1 Drittel, Schaffelklingen und Theile von Wippingen.

II. Mittelbare, vormals reichs-ritterschaftliche Orte:

1) das Rittergut Herrlingen des Freiherrn v. Bernhausen, mit Herrlingen, Oberherrlingen, Klingenstein, Hohlmühle und Antheil an Weidach.



  1. Mit Ausnahme der Herrschaften Schelklingen und Arneck, von 1802-1810, sämmtlich bayerisch.
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