Zum Inhalt springen

Beschreibung des Oberamts Biberach/Kapitel B 16

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Kapitel B 40 Beschreibung des Oberamts Biberach Kapitel B 17 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
2) Des Grafen v. Königsegg-Aulendorf.
Gemeinde Grodt,
111 Einwohner.

Grodt, kathol. Dorf mit 111 Einwohnern, 2 Stunden süd-westlich von Biberach, Filial von Ingoldingen, Oberamts Waldsee, C. A. Schußenried, F. A. Ochsenhausen, und königl. gräfliches Bezirksamt Aulendorf, die Zehenten bezieht der Spital Biberach, die Grund- und Lehengefälle Graf v. Königsegg. Grodt hat eine ziemlich freie und hohe Lage an der Straße von Biberach nach Saulgau. Der Ort hat eine kleine Kapelle zur Privatandacht; eine Schildwirthschaft.

Grodt soll ehemals dem Kl. St. Georgen zu Villingen gehört haben, später war es im Besitze des Stifts Buchau, die hohe und maleficische Obrigkeit aber war als östreichisches Lehen in den Besitz des Klosters Schussenried und später v. Sternberg gekommen. 1571 verglich sich der Spital Biberach mit dem Stift wegen der Niedergerichtsbarkeit über den Ort. Durch den Tauschvertrag zwischen dem Stift Buchau und dem gräflich Königseggischen Hause vom Jahr 1788 wurde das Amt Bierstetten und die Vogtei Reichardsweiler von Königsegg gegen das Buchauische Dörfchen Grodt und die Buchauischen Besitzungen zu Musbach und ein Kapital von 12.000 fl. mit Vorbehalt des Steuerrechts zu Grodt für die Landschaft Buchau, ausgetauscht. S. Oberamt Waldsee S. 224 und Oberamt Saulgau S. 138. Vermöge der königl. Declaration vom 6. August 1828 über die staatsrechtlichen Verhältnisse des gräflichen Hauses Königsegg-Aulendorf wurde Grodt zum gräflichen Bezirksamt Aulendorf getheilt. Im Jahr| 1825 hat der Graf die vierte Garbe, welche auf der Markung von Grodt für die Grund- und Lehenherrschaft aufgestellt und abgegeben werden mußte, in eine ständige Gilt von 90 Scheffel Dinkel, 30 Scheffel Haber, 14 Scheffel 6 Simri Roggen und 16 Scheffel Gerste verwandelt.