Zum Inhalt springen

Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 28. Dezember 1899

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 52, Seite 727
Fassung vom: 28. Dezember 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Dezember 1899
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[727]


(Nr. 2639.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 28. Dezember 1899.

Der Reichstag hat in der Sitzung vom 5. d. M. beschlossen, dem Beschlusse des Bundesraths (Bekanntmachung vom 31. Oktober 1899, Reichs-Gesetzbl. S. 664),

nach welchem die Anlagen zur Herstellung von Zündschnüren und von elektrischen Zündern in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen aufzunehmen sind (§. 16 der Gewerbeordnung),

die Zustimmung zu ertheilen.

Berlin, den 28. Dezember 1899.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.