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Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 26. Juli 1881

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1881, Nr. 21, Seite 251
Fassung vom: 26. Juli 1881
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. Juli 1881
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(Nr. 1443.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 26. Juli 1881.

Auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 245) hat der Bundesrath, vorbehaltlich der Genehmigung des nächstfolgenden Reichstags, beschlossen, das in diesem §. 16 enthaltene Verzeichniß konzessionspflichtiger Anlagen

auf Kalifabriken und Anstalten zum Imprägniren von Holz mit erhitzten Theerölen

auszudehnen.

Berlin, den 26. Juli 1881.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Eck.