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Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. 1875 S. 73 ff.).
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 1, Seite 2
Fassung vom: 29. Dezember 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. Januar 1879
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1277.) Bekanntmachung, betreffend drei zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vereinbarte Berichtigungen des deutschen Textes des Auslieferungsvertrages vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. 1875 S. 73 ff.). Vom 29. Dezember 1878.

In den deutschen Text des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874 (Reichs-Gesetzbl. von 1875 S. 73 ff.) haben sich drei Fehler eingeschlichen, welche nach stattgehabter Verständigung zwischen den vertragenden Theilen folgendermaßen berichtigt werden:

1. Im Artikel 1 Ziffer 7 wird das Wort „derselben“ durch das Wort „desselben“ ersetzt.
2. Im Artikel 4 am Schluß wird das Wort „aufgehoben“ durch das Wort „aufgeschoben“ ersetzt.
3. Der Eingang des Artikels 9 hat anstatt:
„Der wegen einer in Art. 1 und 2“… u. s. w.
zu lauten wie folgt:
„Der wegen einer der in Art. 1 und 2“… u. s. w.
Berlin, den 29. Dezember 1878.
In Vertretung des Reichskanzlers:

v. Bülow.