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Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Mai 1897

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 21, Seite 201–202
Fassung vom: 7. Mai 1897
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Mai 1897
Inkrafttreten:
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(Nr. 2385.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 7. Mai 1897.

In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet (IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), sind die Eisenbahnen unter Oesterreich und Ungarn. II. Ungarn. wie folgt neu geordnet worden:

1. Königlich ungarische Staatsbahnen und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Linie Garam-Berzencze–Selmeczbánya,
der normalspurigen Lokalbahn Soroksár–Szt. Lörincz und
der schmalspurigen Lokalbahn im Taraczthal; [202]
2. Südbahn-Gesellschaft (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen.
3. Kaschau–Oderberger Bahn (auf ungarischem Gebiete betriebene Linien) und die im Betriebe derselben stehenden Lokalbahnen und Linien anderer Bahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Strecke Gölniczbánya–Szomolnok der Lokalbahn im Gölniczthal.
4. Györ–Sopron–Ebenfurter Eisenbahn-Gesellschaft.
5. Vereinigte Arader und Csanáder Eisenbahnen, mit Ausnahme:
der schmalspurigen Lokalbahn Borossebes–Menyháza.
6. Eisenbahn im Szamosthal.
7. Lokalbahn Keszthely–Balaton–Szt. György.
8. Eisenbahn Mohács–Pécs.
9. Die schmalspurige Lokalbahn Nagy-Károly–Somkut.
10. Lokalbahn Eperjes–Bártfa.
11. Die von den K. K. österreichischen Staatsbahnen betriebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Mezö-Laborcz bis zur österreichischen Landesgrenze, von Körösmezö bis zur österreichischen Landesgrenze, und die der Kaschau–Oderberger Bahn von Orló bis zur österreichischen Landesgrenze.
12. Die von der Oesterreichisch-Ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft betriebenen Strecken der Königlich ungarischen Staatsbahnen von Trencsén-Teplitz bis zur österreichischen Landesgrenze am Vlarapaß, von Bruck a. L. bis zur österreichischen Landesgrenze und von Szakolcza bis zur österreichischen Landesgrenze.
13. Die von der Kaiser Ferdinands-Nordbahn betriebene Strecke der Holics–Gödinger Lokalbahn von Holics bis zur österreichischen Landesgrenze.
14. Die Torontáler Lokalbahnen.
15. Die schmalspurige Lokalbahn Belišce–Noskovci.
Berlin, den 7. Mai 1897.
Der Reichskanzler.

Fürst zu Hohenlohe.