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Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 29. Juli 1897

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 34, Seite 611
Fassung vom: 29. Juli 1897
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Juli 1897
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2407.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 29. Juli 1897.

In der Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 Anwendung findet (IV. Ausgabe vom 1. Januar 1897, Reichs-Gesetzbl. von 1897 S. 27), sind die bei „Belgien“ unter den Nummern 9 und 12 aufgeführten Eisenbahnen Gent–Eecloo–Brügge und Antwerpen–Gent (Waes) gestrichen worden, da ihr Betrieb am 1. Juli d. J. von der belgischen Staatsbahnverwaltung übernommen worden ist.

Berlin, den 29. Juli 1897.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.