Zum Inhalt springen

Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 27. August 1906

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 43, Seite 861
Fassung vom: 27. August 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. September 1906
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[861]


(Nr. 3273.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 27. August 1906.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1906, Reichs-Gesetzbl. von 1906 S. 403 ff.), ist wie folgt ergänzt worden:

Unter Deutschland. A. II. ist nachgetragen:
91. f) Amstetten–Gerstetten.
92. c) Ballmertshofen–Dillingen.
Berlin, den 27. August 1906.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.