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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 2. Mai 1908

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 22, Seite 172
Fassung vom: 2. Mai 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Mai 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3458.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung leichterer Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 2. Mai 1908.

Die in der Bekanntmachung vom 28. Juni 1907 (Reichs-Gesetzbl. S. 402) veröffentlichten Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 2. Mai 1908.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.