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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 31. Mai 1899

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1899, Nr. 23, Seite 314
Fassung vom: 31. Mai 1899
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. Juni 1899
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2582.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 31. Mai 1899.

Die in der Bekanntmachung vom 22. Januar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 3) veröffentlichten Aenderungen der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands finden, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihnen zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 31. Mai 1899.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Graf von Posadowsky.