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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 29. März 1895

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1895, Nr. 12, Seite 223
Fassung vom: 29. März 1895
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. März 1895
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Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2224.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 29. März 1895.

Die in der Bekanntmachung vom 9. Februar d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 101 ff.) veröffentlichte neue Fassung der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands findet, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihr zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 29. März 1895.
Der Reichskanzler.

Fürst zu Hohenlohe.