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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 24. Juni 1907

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 29, Seite 400
Fassung vom: 24. Juni 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Juli 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3346.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 24. Juni 1907.

Die in der Bekanntmachung vom 23. März d. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 88) veröffentlichten Änderungen der Anlage A zur Eisenbahn-Verkehrsordnung finden, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 24. Juni 1907.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.