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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 13. März 1903

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 7, Seite 41
Fassung vom: 13. März 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. März 1903
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2929.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 13. März 1903.

Die in der Bekanntmachung vom 7. Dezember v. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1902 S. 294) veröffentlichte Anhang zur Anlage B der Eisenbahn-Verkehrsordnung findet, nachdem die Großherzoglich Luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 13. März 1903.
Der Reichskanzler.

Graf von Bülow.