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Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 10. Mai 1894

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1894, Nr. 21, Seite 440
Fassung vom: 10. Mai 1894
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. Mai 1894
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2173.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 10. Mai 1894.

Die in der Bekanntmachung vom 18. März d. J. (Reichs-Gesetzbl. von 1894 S. 329) veröffentlichten Aenderungen der Anlage B zur Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands finden, nachdem die Großherzoglich luxemburgische Regierung auf Grund der mit ihr getroffenen Vereinbarung (Reichs-Gesetzbl. von 1893 S. 189) ihnen zugestimmt hat, auch im deutsch-luxemburgischen Wechselverkehr Anwendung.

Berlin, den 10. Mai 1894.
Der Reichskanzler.

Graf von Caprivi.