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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 26. Dezember 1875

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 35, Seite 389
Fassung vom: 26. Dezember 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Dezember 1875
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1105.) [1] Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 26. Dezember 1875.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung sind

von Seiner Majestät dem Kaiser, Könige von Preußen
der Staatsminister und Minister des Innern, Graf zu Eulenburg
an Stelle des Präsidenten der Seehandlung, Wirklichen Geheimen Raths Bitter,
und
der Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Bülow

zu Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Berlin, den 26. Dezember 1875.
Der Reichskanzler.

v. Bismarck.

Berichtigung

Die Berichtigung gemäß Deutsches Reichsgesetzblatt 1875, Seite VIII der chronologischen Übersicht [VIII] wurde im Text eingearbeitet.

  1. Vorlage: (Nr. 2005.)