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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 13, Seite 117
Fassung vom: 29. April 1870
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 4. Mai 1870
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 473.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes. Vom 29. April 1870.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 29. Januar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 32.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund

von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:

an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Bundesdienste entlassenen bisherigen General-Postdirektors v. Philipsborn

der nunmehrige General-Postdirektor des Norddeutschen Bundes Stephan

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes ernannt worden ist.

Berlin, den 29. April 1870.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.

In Vertretung:
Delbrück.