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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 3. Dezember 1868

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 34, Seite 568
Fassung vom: 3. Dezember 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Dezember 1868
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 204.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins. Vom 3. Dezember 1868.

In Verfolg der Bekanntmachung vom 28. Februar d. J. (Bundesgesetzbl. S. 14) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.

von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Königliche Ministerialrath im Staatsministerium des Handels und der öffentlichen Arbeiten Berr

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt, und gleichzeitig der Oberzollrath Gerbig seiner Funktionen als Bevollmächtigter zu diesem Bundesrathe enthoben worden ist.

Berlin, den 3. Dezember 1868.
Der Vorsitzende des Bundesrathes des Deutschen Zollvereins.

Gr. v. Bismarck-Schönhausen.