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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. Juli 1873

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 20, Seite 215
Fassung vom: 3. Juli 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 10. Juli 1873
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 949.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 3. Juli 1873.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs ist

von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen

an Stelle des Oberstlieutenants v. Holleben-Norrmann

der Generalmajor z. D. v. Brandenstein

zum Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden.

Berlin, den 3. Juli 1873.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.