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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 10. März 1880

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1880, Nr. 5, Seite 26
Fassung vom: 10. März 1880
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 12. März 1880
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1365.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 10. März 1880.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist

von Seiner Majestät dem Kaiser, König von Preußen
der Geheime Ober-Regierungsrath und vortragende Rath in der Reichskanzlei Tiedemann

zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.

Berlin, den 10. März 1880.
Der Reichskanzler.

v. Bismarck.