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Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 24. Februar 1873

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe.
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 7, Seite 48
Fassung vom: 24. Februar 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. März 1873
Inkrafttreten:
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(Nr. 912.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 24. Februar 1873.

Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung des Deutschen Reichs sind zu Bevollmächtigten zum Bundesrathe ernannt worden und zwar:

von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen:
der Reichskanzler Fürst v. Bismarck,
der Staats- und Kriegsminister, Präsident des Staatsministeriums, Graf v. Roon,
der Staats- und Justizminister Dr. Leonhardt,
der Staats- und Finanzminister Camphausen,
der Staatsminister und Präsident des Reichskanzler-Amts DeIbrück,
der Staatsminister und Chef der Kaiserlichen Admiralität v. Stosch,
der Staatsminister, Generallieutenant v. Kameke,
der Wirkliche Geheime Rath v. Philipsborn,
der Präsident der Seehandlung Guenther,
der Generaldirektor der indirekten Steuern Hasselbach,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Moser,
der Ministerialdirektor im Handelsministerium Weishaupt,
der Geheime Ober-Regierungsrath Dr. v. Nathusius,
der General-Postdirektor Stephan,
der Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern Bitter,
der Präsident der Justiz-Prüfungskommission Dr. Friedberg;
von Seiner Majestät dem Könige von Bayern:
der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner,
der Staatsminister der Justiz Dr. v. Fäustle,
der Staatsminister der Finanzen Berr,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr Pergler v. Perglas,
der Ministerialrath Riedel,
der Oberst des General-Quartiermeisterstabes Fries;
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen:
der Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen Angelegenheiten Freiherr v. Friesen,
der Staatsminister der Justiz Abeken,
der Oberstlieutenant v. Holleben,
der Geheime Finanzrath v. Nostitz Wallwitz;
von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg:
der Justizminister v. Mittnacht,
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsrath Freiherr v. Spitzemberg, [49]
der Oberst v. Faber du Faur,
der Ober-Steuerrath Wintterlin;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden:
der Präsident des Staatsministeriums und Staatsminister des Innern Dr. Jolly,
der Ministerialpräsident, Wirkliche Geheime Rath v. Freydorf,
der Ministerialpräsident, Staatsrath Ellstätter;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein:
der Präsident des Gesammtministeriums und Minister des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern Hofmann,
der Ministerialrath Dr. Neidhardt,
der Ministerialrath Göring;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Schwerin:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow,
der Ober-Zolldirektor Oldenburg;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach:
der Geheime Staatsrath Dr. Stichling;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg-Strelitz:
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Staatsminister v. Bülow;
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg:
der Staatsminister v. Rössing;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg:
der Staatsminister v. Campe,
der Ministerresident, Geheimrath v. Liebe;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen:
der Staatsminister Freiherr v. Krosigk;
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Altenburg:
der Staatsminister v. Gerstenberg Zech; [50]
von Seiner Hoheit dem Herzoge zu Sachsen-Coburg und Gotha:
der Staatsminister Freiherr v. Seebach;
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Anhalt:
der Staatsminister v. Larisch;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen:
der Staatsrath und Kammerherr v. Wolffersdorff;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
der Staatsminister v. Bertrab;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont:
der Landesdirektor v. Sommerfeld;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß älterer Linie:
der Regierungspräsident Meusel;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie:
der Staatsminister v. Harbou;
von Seinem Durchlaucht dem Fürsten zu Schaumburg-Lippe:
der Geheime Regierungsrath Höcker;
von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe:
der Kabinetsminister v. Flottwell;
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck:
der Ministerresident Dr. Krüger;
von dem Senate der freien Hansestadt Bremen:
der Bürgermeister Gildemeister;
von dem Senate der freien und Hansestadt Hamburg:
der Bürgermeister Dr. Kirchenpauer.
Diese Ernennungen werden hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 24. Februar 1873.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.