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Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Sächsischen Bank

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Sächsischen Bank.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 32, Seite 286
Fassung vom: 3. September 1879
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 4. September 1879
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1331.) Bekanntmachung, betreffend die Einlösung der Banknoten der Sächsischen Bank. Vom 3. September 1879.

Die Banknoten der Sächsischen Bank zu Dresden werden in Berlin vom 1. September d. J. ab bei dem Bankhause S. Bleichröder eingelöst.

Dies wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 390) hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 3. September 1879.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:

Otto Graf zu Stolberg.