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Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 12, Seite 361
Fassung vom: 26. Februar 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. März 1906
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3207.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf den 1906 in Mailand und in Berlin-Schöneberg stattfindenden Ausstellungen. Vom 26. Februar 1906.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen findet auf die nachbezeichneten Ausstellungen Anwendung:

1. die Internationale Ausstellung in Mailand 1906;
2. die 20. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Berlin-Schöneberg 1906.
Berlin, den 26. Februar 1906.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.