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Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in auswärtigen Staaten

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in auswärtigen Staaten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1894, Nr. 38, Seite 521
Fassung vom: 22. September 1894
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 24. September 1894
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2197.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz deutscher Waarenbezeichnungen in auswärtigen Staaten. Vom 22. September 1894.

Unter Bezugnahme auf §. 23 des Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in den nachstehend verzeichneten Staaten:

Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Oesterreich-Ungarn, Rumänien, Rußland, Schweden und Norwegen, Schweiz, Serbien, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika

deutsche Waarenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Waarenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.

Berlin, den 22. September 1894.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Boetticher.