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Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin und Charlottenburg

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin und Charlottenburg.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 23, Seite 464
Fassung vom: 21. April 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. April 1906
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3233.) Bekanntmachung, betreffend den Gerichtsstand für die Reichsbehörden in Berlin und Charlottenburg. Vom 21. April 1906.

Auf Grund des § 19 der Zivilprozeßordnung bestimme ich:

Vom 1. Juni 1906 an gilt als Sitz im Sinne des § 18 der Zivilprozeßordnung für die Reichsbehörden, welche ihren Sitz in Berlin haben, der zum Bezirke des Amtsgerichts Berlin-Mitte gehörende Teil des Stadtkreises Berlin und für die Reichsbehörden, welche ihren Sitz in Charlottenburg haben, der zum Bezirke des Amtsgerichts Charlottenburg gehörende Teil des Stadtkreises Charlottenburg.
Berlin, den 21. April 1906.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.