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Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1897, Nr. 34, Seite 611
Fassung vom: 31. Juli 1897
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Juli 1897
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2408.) Bekanntmachung, betreffend das Außerkrafttreten des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay. Vom 31. Juli 1897.

Der zwischen dem Reiche und der Orientalischen Republik Uruguay am 20. Juni 1892 abgeschlossene Handels- und Schiffahrtsvertrag (Reichs-Gesetzbl. 1894 S. 505 ff.) tritt in Folge seiner Kündigung durch die Uruguaysche Regierung mit dem Ablaufe des heutigen Tages außer Kraft.

Berlin, den 31. Juli 1897.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Freiherr von Rotenhan.