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Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus

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Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 23, Seite 243
Fassung vom: 2. Juni 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 3. Juni 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 3335.) Bekanntmachung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus. Vom 2. Juni 1907.

Auf Grund des § 3 der Verordnung, betreffend Einfuhrbeschränkungen wegen Gefahr der Einschleppung der San José Schildlaus, vom 6. August 1900 (Reichs-Gesetzbl. S. 791) bestimme ich:

Die Vorschriften des § 1 der angeführten Verordnung finden auf die Einfuhr von Waren und Gegenständen der dort bezeichneten Art aus Australien Anwendung.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.
Berlin, den 2. Juni 1907.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Graf von Posadowsky.