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Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten

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Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 15, Seite 134
Fassung vom: 3. April 1908
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. April 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3440.) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten. Vom 3. April 1908.

Gemäß dem vom Bundesrat in der Sitzung vom 19. März 1908 auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse hat die Überschrift zu Ziffer 14 des Abschnitts C der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahn-Betriebs- und Polizeibeamten vom 8. März 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 391) zu lauten:

14. Fahrdienstleiter und Aufsichtsbeamte auf Bahnhöfen.
Berlin, den 3. April 1908.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.