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Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 25. März 1906

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Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1906, Nr. 18, Seite 433
Fassung vom: 25. März 1906
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. März 1906
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(Nr. 3219.) Bekanntmachung, betreffend Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 25. März 1906.

Auf Grund des Artikel 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrat folgende Änderungen der Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung beschlossen:

1. In Nr. XXXVa Ziffer 6 wird vor den Worten „sofern diese Patronen“ eingefügt:
Patronen aus Chedditen (einem Gemenge von Kalium- oder Natriumchlorat mit Dinitrotoluol, Nitronaphthalin, Rizinusöl und Paraffin, wobei der Gehalt an chlorsauren Salzen 80 Prozent nicht übersteigen darf),
und
Patronen aus C. Pulver Silesia (Gemenge von höchstens 85 Prozent Kaliumchlorat mit einem nitrierten Gemische von Harz und Stärkemehl),
2. In Nr. XXXVc wird der mit „Chlorat-Sprengstoffen“ beginnende Absatz gestrichen.
Die Änderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 25. März 1906.
Der Reichskanzler.

Fürst von Bülow.