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BLKÖ:Wittmann, Moriz Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 57 (1889), ab Seite: 173. (Quelle)
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Wittmann, Moriz Freiherr (k. k. Oberlandesgerichtsrath, geb. zu Czernowitz in der Bukowina 1843). Sein Vater, gleichfalls Moriz mit Vornamen, war k. k. Hofrath und Kanzleidirector des k. k. obersten Gerichts- und Cassationshofes für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder in Wien und wurde in Würdigung seiner Verdienste als Staatsbeamter 1856 mit dem Ritterkreuze des Leopoldordens ausgezeichnet. Der Sohn Moriz widmete sich nach beendeten rechtswissenschaftlichen Studien der judiciellen Laufbahn, in der er mii Ausnahme weniger Jahre, die er als Staatsanwaltsubstitut[WS 1] in Wiener-Neustadt zubrachte, in Wien thätig war. 1872 zum Landesgerichtsrathe befördert und im März 1874 zum Vorsitzenden bei Hauptverhandlungen berufen, ward er für den Monat August letzteren Jahres zum ersten Male zum Vorsitzenden des Schwurgerichtes ernannt. In dieser Eigenschaft bewährte er eine solche Sicherheit und Gewandtheit in Lösung der mitunter höchst schwierigen Aufgaben seines wichtigen Amtes, daß, als der berüchtigte Proceß Ofenheim zur öffentlichen Verhandlung gelangen sollte, man Freiherrn von Wittmann für das Amt des Vorsitzenden in demselben bestellte. Diese Wahl war wirklich eine Auszeichnung, denn in diesem Augiasstall von Corruption mit Unbefangenheit, Tact und richterlicher Gewandtheit die verwickelte, durch Einvernehmung der zahlreichen mehr oder minder befangenen Zeugen, die mitunter hohe Stellungen einnahmen, wie Exminister Dr. Giskra, nicht unwesentlich erschwerte Verhandlung zu leiten, dazu gehören seelische Eigenschaften hohen Grades und eine durch Wallungen des Gemüthes unbeeinflußte Verstandeskraft, die nur wenig [174] Berufenen zu eigen sind. Es handelte sich in diesem Processe um die Rettung des moralischen Credites Oesterreichs, der bereits zwei Jahre früher durch den berüchtigten Krach, in welchem 238 Wiener Bankerotte das öffentliche Vertrauen auf Jahrzehnte hinaus erschüttert hatten, stark angegriffen war. Schlechte Bauführung, höchst mangelhafter die Sicherheit der Reisenden in hohem Maße gefährdender Betrieb, sich rasch wiederholende Unglücksfälle, Verschwendung in Betreff der Gehalte und der Nebengebühren der Direction, dazu die Ansprüche an den Staatssäckel, welche die Bahnen jährlich in größerem Maßstabe stellten, zwangen endlich den Staatsanwalt zur Anklage, die, wenn man den Ausgang vorauszusehen im Stande gewesen wäre, man wohl kaum würde verwirklicht haben. In diesem Monstreproceß, der für viele Wochen das Ereigniß des Tages bildete, und dessen Verhandlungen nicht bloß Wien und die Völker Oesterreichs, sondern das ganze gebildete Publicum des Continents mit wachsender Aufmerksamkeit folgte, führte Freiherr von Wittmann den Vorsitz des Gerichtshofes. [Wer diesen Monstreproceß und das tactvolle Verfahren des Präsidenten des Gerichtes bis auf das kleinste Detail kennen zu lernen Verlangen hat, den verweisen wir auf die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ 1874, Nr. 365: „Zum Proceß Ofenheim“; 1875, Nr. 6 u. folg, bis Nr. 61: „Zum Ausgange des Processes Ofenheim“.] Einstimmig war das Urtheil der öffentlichen Meinung über das Gebaren des Präsidenten. „Am bewunderungswürdigsten“, schreibt das Journal „Presse“, „ist in dieser lang sich dehnenden Verhandlung jedenfalls der Vorsitzende derselben. Mit seltenem Tacte und strengster Parteilosigkeit weiß er stets im rechten Augenblicke die Bremse zu gebrauchen, wenn manch zügelloses Gefährt aus dem Geleise zu kommen droht, und versteht es, durch sein weises und rechtzeitiges Eingreifen heftigen Zusammenstößen vorzubeugen. Man begreift gar nicht, wie sich in einer so kranken zerfahrenen Zeit, wie es die unsere ist, ein so gesunder gediegener Kopf finden kann, in welchem ganze Legionen von Daten, Ziffern, Zeugenaussagen, Paragraphen und ähnlichen Dingen mehr so bequem untergebracht sind, ohne sich gegenseitig beengen und vermischen zu müssen. Freilich ist es nothwendig, daß ein Proceß, der so manche eiserne Stirne zu Tage fördert, auch von einem Präsidenten geleitet wird, der sich eines eisernen Kopfes erfreut.“ Um die allgemeine Theilnahme für Freiherrn von Wittmann noch zu steigern, kam zu alledem noch ein an ihn gerichtetes maßregelndes Schreiben des Oberlandesgerichtspräsidenten Freiherrn von Hein, welches nicht nur störend in den Gang der Verhandlung eingriff, sondern in Freiherrn von Wittmann eine Erregung verursachte, die eine Erkrankung desselben zur Folge hatte, im Publicum aber eine hochgradige Erbitterung erzeugte, welche ein ernstes Verdict der öffentlichen Meinung gegen eine solche Beeinflussung des Richters überhaupt, und dann gar von dieser Seite, heraufbeschwor.

Neue illustrirte Zeitung (Wien, Zamarski, kl. Fol.) 1873, Bd. l, Nr. 2. – (Augsburger) Allgemeine Zeitung, 1875, Nr. 58: „Correspondenz aus Wien 25. Feber“.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Staatsanwalsubstitut.