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BLKÖ:Wildner von Maithstein, Ignaz

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Wildhack, Joseph
Band: 56 (1888), ab Seite: 156. (Quelle)
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Wildner von Maithstein, Ignaz (Rechtsgelehrter und Reichstagsabgeordnete im Jahre 1848, geb. zu Krumau in Böhmen 1802, gest. in Wien 13. November 1854). Der Sohn eines vermögenslosen Hauptmannes in der k. k. Armee, war er frühzeitig auf sich selbst angewiesen. Von der sechsten Gymnasialclasse an verdiente er sich durch Unterrichtgeben seinen Lebensunterhalt und lag seinen Studien in Budweis, Linz und Wien ob, wo er die Rechte beendete und 1832 die juridische Doctorwürde erlangte. Hierauf trat er zunächst als Conceptsbeamter bei der k. k. Hofkammerprocuratur in Wien ein, bei welcher er fünf Jahre diente, während deren er sein erstes Werk „Ueber die moralische Erziehung der höheren Stände“ (Wien 1834, Mechitaristen-Congregation, gr. 8°.) schrieb. Neben dieser Stellung war er auch ein Jahr lang als Supplent des Natur- und österreichischen Criminalrechtes, wie später durch drei Jahre als supplirender Professor der Gerichtsordnung, des Lehen-, Handels- und Wechselrechtes thätig. Zugleich veröffentlichte er in dieser Periode mehrere Werke über Fideicommißrecht, Fabriken- und Wasserrecht u. s. w. (Die Titel seiner Werke folgen weiter unten.) Im Jahre 1837 wurde er Hof- und Gerichtsadvocat in Wien, mit der besonderen Begünstigung, zugleich das Lehramt fortsetzen zu dürfen. Indessen kamen im ungarischen Reichstage wichtige financielle Fragen zur Erörterung, und man benöthigte eines Mannes, der in diesen Sachen wohl bewandert war. Staatskanzler Fürst Metternich, durch Wildner’s Schriften bereits auf den gewandten und vielseitigen Rechtsgelehrten aufmerksam geworden, richtete an ihn im Spätherbste 1839 die Aufforderung, im ungarischen Reichstage bei Abfassung des Wechselrechtes mitzuwirken. Nun verfaßte Wildner für die zu diesem Behufe im Reichstage zusammengesetzte Deputation nicht nur den Entwurf des Wechselrechtes, sondern auch den des Verfahrens bei den Wechselgerichten, ferner des Handels-, Fabriks-, Gesellschafts-, Frachtfahrer-, Intabulations- und Cridagesetzes, welche fast durchgängig die Gutheißung des Reichstages erhielten, worüber er dann auch einen Commentar ausarbeitete, den er in zwei Bänden herausgab. Die Anerkennung für diese Arbeit bestand von Seite des Monarchen in der Verleihung des Adels mit dem Ehrenworte Edler und dem [157] Prädicate von Maithstein, welche ohne sein Ansuchen erfolgte, während ihm der ungarische Reichstag das Indigenat votirte. Man hatte auch, wie Hofrath von Wirkner in seinen „Erlebnissen“ schreibt, in Wildner die richtige Wahl getroffen: „Er war der rechte Mann, da er nicht nur an Kenntnissen und Erfahrungen reich, sondern auch in seiner Persönlichkeit ein so tactvolles Benehmen an den Tag legte, daß er sehr bald der Liebling des ganzen ungarischen Reichstages wurde.“ Nun verfaßte Wildner noch die Instruction für die ungarischen Wechselgerichte, welche gleichfalls die Genehmigung Seiner Majestät erhielt. Eine starke publicistische Fehde entspann sich, als er in einer Flugschrift die Aufhebung der Steuerfreiheit des Adels und der Geistlichkeit Ungarns erörterte und in diesen Privilegien mit Recht ein Haupthinderniß des Fortschritts dieses Landes erkannte. Wie sehr man in höchsten Kreisen seine publicistische Thätigkeit in dieser Richtung würdigte, beweist die neue Auszeichnung der Verleihung eines Brillantringes durch Seine Majestät den Kaiser. Als im Bewegungsjahre 1848 die Wahlen für den Reichsrath ausgeschrieben wurden, bewarb auch Wildner sich um einen Platz in demselben und wurde für Krems in Niederösterreich gewählt. In der Berathung der Grundrechte erklärte er in der Debatte über die Vorrechte des Adels sich bereit, sein ungarisches Indigenat sofort niederlegen zu wollen, darüber aber ging ihm der Verfasser der „Reichstagsgalerie“, welche damals bei Jasper, Hügel und Manz in 4 Heften erschien, hart zu Leibe, wie derselbe denn überhaupt auf Wildner’s reichsräthliche Thätigkeit gar nicht gut zu sprechen ist, was jedoch bei dem eigentlich pasquillanten Charakter dieser Libelle nicht viel bedeuten mag. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte sich Wildner mit hauswirthschaftlichen Fragen und veröffentlichte eine Monographie über Plattenöfen, deren Vortheile und Nützlichkeit er in dieser Brochure nicht genug zu rühmen wußte. In dieser Zeit bereits sehr leidend, starb er im besten Mannesalter von erst 52 Jahren. Aus seiner Ehe mit Anna geborenen Spoth hinterließ er einen Sohn [[BLKÖ:Wildner von Maithstein, Eugen]|Eugen]] [siehe über denselben S. 158 in den Quellen] und drei Töchter, sämmtlich minderjährig. Wie bemerkt, war er auf rechtswissenschaftlichem Gebiete auch schriftstellerisch thätig und hat außer dem oben angeführten Werke über die moralische Erziehung noch folgende Schriften herausgegeben: „Das Fideicommissrecht nach dem österr. allgem. bürgerl. Gesetzbuche und mehr als 200 darauf bezüglichen besonderen Anordnungen bearbeitet“ (Wien 1835, Beck, gr. 8°.); – „Der Beweis durch in- und ausländische Handels- (Fabriks-, Apotheker-) und Handwerksbücher vor österreichischen Civilgerichten“ (ebd. 1838, gr. 8°.); – „Das österreichische Fabrikenrecht, mit einem Anhänge über das Recht der Wasserleitungen zum Maschinenbetriebe sowohl als zu anderen Zwecken“ (ebd. 1838, gr. 8°.); – „Gedanken über Liebe und Recht, Freiheit und Zwang, Unabhängigkeit und Abhängigkeit, Gleichheit und Ungleichheit der Rechte“ (ebd. 1839, gr. 8°.); – „Theoretisch-praktischer Commentar der auf dem letzten ungarischen Reichstage zu Stande gekommenen Creditsgesetze, nämlich des Wechsel-, Handels-, Fabriks-, Gesellschafts-, Fracht-, Intabulations- und Cridagesetzes“, 2 Bde. (ebd. 1841, Braumüller, gr. 8°.); – „Karl Einert’s Entwurf einer Wechselordnung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1841, beurtheilt und mit der ungarischen Wechselordnung vom Jahre 1840 verglichen“ (ebd. 1842, Beck, gr. 8°.); – „Ungarns Verfassung [158] beurtheilt“ (Leipzig 1843, O. Wigand und ebd. 1849, gr. 8°.); – „Ein Haupthinderniss des Fortschritts in Ungarn“ (Wien 1843); – „Die ungarischen Publicisten über die Brochure: Ein Haupthinderniss des Fortschritts in Ungarn“ (ebd. 1843, Gerold, gr. 8°.); – „Lexikon sämmtlicher Worte des österreich. allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches mit Angabe aller Paragraphe, in welchen dieselben vorkommen“ (ebd. 1843, Braumüller, gr. 8°.); – „Staat und Kirche: oder ist dem Staatsgesetze eher zu gehorchen als dem Kirchengesetze?“ (ebd. 1850, 8°.); – „Launige Gespräche der berühmtesten alten Griechen und Römer mit dem Herrn Curtius in Prag und dem Herrn Unterrichtsminister über den österreichischen Gymnasialplan“ (ebd. 1850, 8“ ); – „Die Plattenöfen, ihr Zweck, ihre Zusammensetzung, ihr Erdrauch, ihr grossartiges Ersparniss, die Unübertrefflichkeit ihres Princips, theoretisch und praktisch dargestellt“ (ebd. 1852, gr. 8°.). Auch begann er 1839 die Herausgabe des rechtswissenschaftlichen Fachblattes „Der Jurist. Zeitschrift vorzüglich für die Praxis des gesammten österreichischen Rechtes“, dessen Redaction er bis an sein Lebensende führte und dessen fleißigster Mitarbeiter er selbst war, indem er eherechtliche Fragen, interessante Successionsfälle, Wechselrechtsstreitigkeiten, einzelne Paragraphen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches u. d. m. erörterte, Dr. J. B. Tegazzini gibt in seinem „Alphabetischen Register über sämmtliche Aufsätze, Recensionen u. s. w. des Juristen“ (Wien 1844, 8°.) eine Uebersicht aller darin enthaltenen Aufsätze Wildner’s. Auch begann unser Rechtsgelehrter im Bewegungsjahre 1848 am 15. März die Herausgabe eines zweimal in der Woche erscheinenden politischen Blattes unter dem Titel „Das Panier des Fortschritts“, das aber mit der Nr. 24 am 24. Juni desselben Jahres sein Dasein beschloß.

Oesterreichischer Courier (vormalige Theaterzeitung). Herausgegeben von Adolf Bäuerle (Wien, gr. 4°.) 28. November 1848, Nr. 275: „Dr. Ignaz Wildner von Maithstein“. – Reichstags-Galerie. Geschriebene Porträts der hervorragendsten Deputirten des ersten österreichischen Reichstages (von Adolf Neustadt?) (Wien 1849, Jasper, Hügel und Manz, 8°.) 38. u. 4. Heft, S. 96. – Wirkner (Ludwig von). Meine Erlebnisse. Blätter aus dem Tagebuche meines öffentlichen Wirkens vom Jahre 1825–1852 (Preßburg 1879, gr. 8°.) S. 115.
Porträt. Unterschrift: „Dr. Ignaz Wildner, | Hof- und Gerichtsadvocat und suppl. Professor des gerichtlichen Verfahrens | des Lehen-, Handels- und Wechselrechtes an der k. k. Universität in Wien.“ Kriehuber (lith.) 1838. Gedruckt bei Joh. Höfelich (Wien, Fol.).