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BLKÖ:Waldstein, Johann Friedrich (Erzbischof)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 52 (1885), ab Seite: 223. (Quelle)
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24. Johann Friedrich (Erzbischof von Prag, geb. in Wien 1644, gest. auf dem Schlosse Dux am 3. Juni 1694). Ein Sohn des Grafen Maximilian aus dessen zweiter Ehe mit Maria Polyxena Gräfin Talmberg, machte er seine Studien zumeist in Rom, wo er noch vor seiner Priesterweihe Kämmerer und Hausprälat des Papstes Alexander VII. wurde. Damals schon wählten ihn das Domcapitel zu Olmütz zum Canonicus, das Collegiatstift St. Johann in Breslau zum Dechanten und später auch das Collegiatcapitel zum h. Kreuze daselbst zum Canonicus-Cantor. 1668 ernannte Kaiser Leopold I. den erst 24 Jahre alten Priester zum Bischof von Königgrätz und gestattete auch, daß die Kreuzherren in Prag denselben zu ihrem Generalgroßmeister wählten. Doch fand die päpstliche Confirmation erst am 27. November 1673 statt, worauf dann am 4. März 1674 die bischöfliche Consecration im Dom zu Prag vor sich ging. Am 6. Mai 1675 erbat sich das Prager Domcapitel von Seiner Majestät [224] dem Kaiser den Königgrätzer Bischof Johann Friedrich zum Erzbischof. Wenige Tage darauf erfolgte auch dessen Ernennung zu dieser Würde, und bereits am 15. Juni betraute ihn der Kaiser mit der Administration der erzbischöflichen Güter. Am 2. December 1675 wurde er in Rom confirmirt, und am 14. März 1676 hielt er seinen feierlichen Einzug im Prager Dome. 18 Jahre hatte er ruhmvoll wie wenige Kirchenfürsten seine Diöcese regiert, als er 1694 in seinem Schlosse Dux von den Blattern befallen, denselben in wenigen Tagen erlag. Der Erzbischof führte ein wahrhaft heiligmäßiges Leben. Obwohl einer der ersten Familien des Landes angehörend und reich vom Hause, zog er sich von allem weltlichen Verkehre zurück, lebte in einfachster Weise und schlief auf bloßen Brettern. Was er durch solche Enthaltsamkeit sich selbst entzog, widmete er den Kirchen und den Armen. In seinem Wesen nur streng gegen sich selbst, dagegen milde und nachsichtig gegen Andere, hieß er ein „Spiegel der Bischöfe“. Die kirchlichen Verhältnisse waren damals in Folge der Nachwehen der religiösen Wirren noch wenig geordnet. Die Religionserhaltung – wie man jetzt die weitere Fortsetzung des Reformationswerkes nannte – war bis dahin meist vom weltlichen Regiments geleitet. Der Erzbischof widmete ihr nun sein Hauptaugemmerk. Er suchte Ordnung und Einheit im Gottesdienste und in der Ausspendung der kirchlichen Gnadenmittel herzustellen, was um so nothwendiger war, als einst die aus den verschiedensten Diöcesen nach Böhmen zur geistlichen Aushilfe berufenen Priester überall die Gebräuche ihrer Heimat beibehalten hatten. 1676 gab er nun ein neues Proprium Bohemiae mit allen zukünftig zu beobachtenden besonderen Officien heraus, und jeder Geistliche mußte es sich anschaffen und sich danach halten. Um diese Zeit legte er auch sein eigenes „Rituale Romano-Pragense“ in Druck und führte es aller Orten ein. Um auch in die geistliche Amtsführung wünschenswerthe Einheit zu bringen, erneuerte er am 29. März 1679 die meist von der Prager Synode erlassene Instructio parochorum. 1677 ließ er die von seinem Vorgänger, dem Fürsterzbischof Kolowrat vorbereitete erste katholische Bibel – vorläufig das neue Testament – auf eigene Kosten drucken und durch die St. Wenzelsheredität verbreiten. Ebenso richtete er seine Sorge auf Vermehrung der Pfarreien und Erbauung neuer Kirchen und erbaute auf seinem eigenen Patronate zu Dux, Oberleutensdorf, Moldautein und Launiowicz auf eigene Kosten neue prächtige Gotteshäuser. Die Gründung und Berufung neuer Mönchsorden bildet ein wenn auch weniger glänzendes Hauptmoment seiner erzbischöflichen Regierung, so berief er 1676 die Servilen in Slep und die Barnabiten in Wobořiste, 1684 die Augustiner in Schlüsselburg, 1685 die Jesuiten in Koschumberg, 1677 die Serviten in Gratzen, 1684 die Franciscaner in Hořowic, 1690 in Jasmuk, 1697 in Haindorf, 1677 die Capuciner in Saaz, 1676 in Reichstadt und 1685 in Rumburg, 1688 die Paulaner in Bistriz, 1676 die Augustiner in S. Benigno, 1688 die Piaristen in Kosmanos und in Neustadt an der Mettau; 1691 die Ursulinerinen, zuerst auf der Prager Kleinseite, später auf dem Hradschin, wo er denselben ein schönes Kloster nebst Kirche erbaute. Im Uebrigen hatte der Erzbischof unter den damals zwischen Staat und Kirche bestehenden Verhältnissen keinen leichten Stand. Die protestantische Idee von einem Oberepiskopate des Landesherrn, wenngleich vorläufig nur unter der milderen Form des obersten königlichen Patronates, gewann immer mehr Geltung. Seit dem Siege auf dem weißen Berge stand die Königsmacht wieder auf ihrer Höhe, aber der König selbst wohnte nicht mehr im Lande, und die nun daselbst seine Stelle vertraten, früher dem Erzbischofe höchstens gleichgestellt im Rathe der Fürsten, wollten in Ausübung ihrer Befugnisse eine solche Grenze nicht mehr anerkennen. Ferner unterstanden die sogenannte Religionserhaltung und das Gebaren der Kreismissionäre der weltlichen Regierung. Als nun gar im Jahre 1664 der Landtag die directe Besteuerung der Geistlichkeit, welche sich bis dahin der Immunität von directen Steuern erfreut hatte, verlangte und diese Forderung 1693 wiederholte, als er dann überdies das Stimmrecht des Erzbischofs und der Prälaten im Landtage cassirte und die geistliche Bank aus der Landtagsstube entfernte, da trafen diese Maßregeln schwer das Herz des Erzbischofs. Auch dem geistlichen Gerichte wurden engere Grenzen gezogen. Ein Erlaß vom 16. Juni 1688 verwies zunächst die Criminalfälle der Geistlichen vor den weltlichen Richter. Ferner erfloß 1691 die Verordnung, daß in allen Fällen, wo die Partei an die Staatsbehörde appellire, [225] diese vor executivem Einschreiten der Kirche gehörige Einsicht in die Sachlage zu nehmen habe. Als 1691 der Erzbischof das alte Kirchengesetz, welches das Zusammenwohnen der Juden mit Christen untersagte, in Anwendung brachte und es zur Ausquartierung der Juden kam, welche in dem zum St. Georgskloster gehörigen Jurisdictionssprengel zum h. Geiste wohnten, da hoben die Starthalter ohne Weiteres die Verfügung des Erzbischofs auf, und als dieser mit kirchlichen Censuren drohte, erfolgte zum ersten Male die königliche Erklärung vom 11. März 1691: „Es sei ein Privilegium des Hauses Oesterreich, daß in seinen Ländern die Excommunication nur mit Erlaubniß des Landesfürsten exequirt werden dürfte“. Während nun das „oberste königliche Patronat“ die ausgedehntesten Rechte gewährte, suchten sich auch die Grundherren für ihren verlorenen Einfluß in der Landesregierung durch ein absolutes Regiment nach unten zu entschädigen, und da sie ja größtentheils auf eigene Hand die Gegenreformation durchgeführt hatten, wollten sie nun auch unbeschränkte Herren ihrer Kirchen und Pfarren sein und mußten dann nicht selten nur mit Hilfe des „weltlichen Armes“ zur Anerkennung der[WS 1] Anordnungen des Erzbischofs verhalten werden. Dadurch aber wurden auch die Unterthansverhältnisse nicht besser. Die übermüthigen Amtsleute der Herren häuften auf die armen Leibeigenen eine immer unerträglicher werdende Robotlast, und selbst im Besitze der vollen Gerichtsbarkeit, bestraften sie jede Klage mit desto größerem Drucke. Da brachen denn in etlichen Kreisen – Leitmeritz, Saaz, Ellbogen, Königgrätz, Csáslau – offene Bauernaufstände aus, welche mit schwerer Bestrafung der zum äußersten getriebenen Bauern und mit großem Blutvergießen endeten. Als dann 1681 im Lande die große Pesth über 100.000 Menschenleben dahinraffte, da zeigte sich der Opfermuth der Geistlichkeit. Man hatte dem Tode dadurch Schranken zu setzen gesucht, daß man die Pestorte strengstens abschloß und sich selbst überließ. Die Priester der Erzdiöcese verließen aber ihre Posten und drängten sich häufig zu der Ehre, in den eines eigenen Seelsorgers entbehrenden Pestorten internirt zu werden. Und dies Alles bewirkte der heilige Eifer des oberen Seelenhirten. Graf Johann Friedrich war der letzte Erzbischof, welcher zugleich die Würde des Generalgroßmeisters der Kreuzherren bekleidete. Nach seinem Tode hatten dieselben wieder freie Wahl. [Porträts. 1) J. Borcking fec. (kl. Fol.). – 2) H. Bary sc. Im Costume der Kreuzherren vom rothen Stern. Kniestück (Fol.).) –

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: her.