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BLKÖ:Ulm, Ferdinand Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 49 (1884), ab Seite: 4. (Quelle)
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Ulm, Ferdinand Freiherr (Vicepräsident der obersten Justizstelle in Wien, geb. 1756, gest. in Wien 12. Februar 1829), ein Sohn des Freiherrn Ferdinand Karl und ein Bruder des Maria Theresien-Ordensritters Joseph [siehe den Folgenden S. 7], betrat nach vollendeten Studien 1778 die Laufbahn als Justizbeamter in den vorderösterreichischen Landen, wo sein Vater Regierungspräsident war. Stufenweise rückte er daselbst bis zum Appellationsrathe in Freiburg vor und bekleidete hierauf einige Zeit die Stelle eines Landvogtes in Günzburg. Da ernannte ihn am 27. April 1803 Kaiser Franz motu proprio unter gleichzeitiger Ertheilung des Titels und Ranges eines Hofrathes zum ersten Rathe des innerösterreichischen Appellationsgerichts. Am 3. April 1807 erhielt Freiherr Ulm die Landrechts-Präsidentenstelle in Klagenfurt, auch übernahm er gleichzeitig das Präsidium bei dem ständischen Collegium daselbst und ward zum geheimen Rathe ernannt. Während seiner Wirksamkeit in Kärnthen war er einer der ins Geheimniß gezogenen Vertrauensmänner, als im denkwürdigen Jahre 1809 der Landsturm gegen die verhaßten Franzosen aufgeboten werden sollte, und hielt die Fäden der allgemeinen Erhebung in der Hand. Mit kaiserlichem Cabinetschreiben vom 8. April 1818 kam er dann als zweiter Vicepräsident zur obersten Justizstelle in Wien. Für sein ausgezeichnetes amtliches Wirken wurde er zuerst mit dem Commandeurkreuze des Leopoldordens, dann aber, da er nach dem Tode des obersten Justizpräsidenten Grafen von Wallis durch mehrere Jahre die Leitung der Wiener Senate der obersten Justizstelle geführt hatte, am 17. März 1824 mit dem Commandeurkreuze des St. Stephansordens ausgezeichnet. Freiherr von Ulm ist es auch, dem die oberste Justizstelle die Gründung einer eigentlichen Amtsbibliothek verdankt, wenngleich er die Erledigung dieser Angelegenheit, welche er als Leiter, der Wiener Senate angebahnt, nicht mehr erlebte. Da sich nämlich der Büchervorrath bis dahin nur auf die nothwendigsten [6] inländischen Gesetzsammlungen und einige wenige meist von den Autoren gespendete Schriften beschränkte, so ließ er durch J. J. H. Czikann, damaligen Hofsecretär bei der obersten Justizstelle [Bd. III, S. 109], ein Verzeichniß über die vorhandenen, in den Rathssälen und in der Registratur zerstreuten Bücher anlegen, wies dann in einem 1823 eigens erstatteten a. u. Vortrage auf die Nothwendigkeit des Ankaufs juridischer Werke hin, um so nach dem Beispiele der meisten oberen Gerichtshöfe des Auslandes den Mitgliedern der obersten Justizstelle alle in ihren ausgedehnten Wirkungskreis einschlagenden wissenschaftlichen Hilfsmittel zu gewähren, und bat um Anweisung eines entsprechenden Geldbeitrages zur Deckung der erforderlichen Anschaffungen. Am 23. Juli 1829, ein halbes Jahr nach des Freiherrn Tode, erfolgte die ah. Erledigung, in welcher Kaiser Franz zunächst 400 fl., für die folgenden Jahre aber je 200 fl. C. M. zu Bibliothekszwecken bewilligte. Hofsecretär Czikann war auch der erste Bibliothekar der obersten Justizstelle. Im Jahre 1845 wurde der Betrag auf 300 fl. erhöht. Eine bedeutende Vermehrung erhielt die Bibliothek 1834 durch den Ankauf der juridischen Werke aus dem Nachlasse des Professors Wagner. So erscheint denn Freiherr von Ulm in Büchersachen auch als der weiße Rabe unter seinen Standesgenossen. Freiherr Ferdinand ist unvermält geblieben.

Maasburg (Friedrich von). Geschichte der obersten Justizstelle in Wien (1749–1848). Größtenteils nach amtlichen Quellen bearbeitet (Prag 1879, J. B. Reinitzer und Comp., 8°.). S. 87.